Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 12.05.2005 - C-287/03   

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https://dejure.org/2005,3551
EuGH, 12.05.2005 - C-287/03 (https://dejure.org/2005,3551)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - C-287/03 (https://dejure.org/2005,3551)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - C-287/03 (https://dejure.org/2005,3551)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Kundenbindungsprogramme - Beweislast

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Kundenbindungsprogramme - Beweislast

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Kundenbindungsprogramme - Beweislast

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Verbot als Verkäufer Verbrauchern Kopplungsgeschäfte anzubieten; Ausnahmen vom Verbot unzulässiger Kopplungsgeschäfte; Kopplung von Berechtigungsscheinen und kostenlos angebotenen Hauptware bzw. Hauptdienstleistung; Voraussetzungen der "Gleichartigkeit" ...

  • Judicialis

    EG Art. 49; ; EG Art. 54; ; EG Art. 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49; EG Art. 54; EG Art. 57
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Kundenbindungsprogramme - Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Kundenbindungsprogramme - Beweislast

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 3. Juli 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG - Durchführung eines Treueprogramms als grenzüberschreitende Dienstleistung zwischen Unternehmen - Vorbedingung - Diskriminierende und unverhältnismäßige Anwendung der Bedingungen der "Gleichartigkeit" und des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-3761
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 09.09.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-287/03
    27 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 9. September 1999, in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 22).

    29 Außerdem kann das Verhalten eines Staates, das in einer gegen die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts verstoßenden Verwaltungspraxis besteht, zwar eine Vertragsverletzung im Sinne von Artikel 226 EG darstellen, doch muss es sich hierbei um eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis handeln (vgl. Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-3773, Randnr. 42, und vom 26. April 2005 in der Rechtssache C-494/01, Kommission/Irland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 28).

  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-287/03
    14 Zwar kann eine Vertragsverletzungsklage durch die überlange Dauer des Vorverfahrens unzulässig werden, doch gilt dies nach der Rechtsprechung nur in den Fällen, in denen das Verhalten der Kommission die Widerlegung ihrer Argumente erschwert und damit die Verteidigungsrechte verletzt hat; der betroffene Mitgliedstaat hat daher eine solche Erschwernis zu beweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnrn.

    27 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 9. September 1999, in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 22).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-207/97

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-287/03
    15 und 16, und vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnrn.
  • EuGH, 29.05.1997 - C-300/95

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-287/03
    27 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 9. September 1999, in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 22).
  • EuGH, 20.03.1990 - C-62/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-287/03
    27 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 9. September 1999, in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 22).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/99

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-287/03
    29 Außerdem kann das Verhalten eines Staates, das in einer gegen die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts verstoßenden Verwaltungspraxis besteht, zwar eine Vertragsverletzung im Sinne von Artikel 226 EG darstellen, doch muss es sich hierbei um eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis handeln (vgl. Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-3773, Randnr. 42, und vom 26. April 2005 in der Rechtssache C-494/01, Kommission/Irland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-287/03
    27 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 9. September 1999, in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 22).
  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 12.05.2005 - C-287/03
    29 Außerdem kann das Verhalten eines Staates, das in einer gegen die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts verstoßenden Verwaltungspraxis besteht, zwar eine Vertragsverletzung im Sinne von Artikel 226 EG darstellen, doch muss es sich hierbei um eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis handeln (vgl. Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-3773, Randnr. 42, und vom 26. April 2005 in der Rechtssache C-494/01, Kommission/Irland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    Eine solche Unzulässigkeit ist nämlich nur dann geboten, wenn das Verhalten der Kommission die Widerlegung ihrer Rügen durch den betreffenden Mitgliedstaat erschwert und so die Verteidigungsrechte verletzt hat; dafür muss dieser Mitgliedstaat den Beweis erbringen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien, C-287/03, EU:C:2005:282, Rn. 14, und vom 21. Januar 2010, Kommission/Deutschland, C-546/07, EU:C:2010:25, Rn. 22).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

    48 In diesem Zusammenhang ist zunächst daran zu erinnern, dass es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. u. a. Urteil vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-287/03, Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 27).

    49 Bezüglich einer die Anwendung einer nationalen Vorschrift betreffenden Rüge hat der Gerichtshof entschieden, dass für den Nachweis einer Vertragsverletzung Beweiselemente vorgelegt werden müssen, die im Vergleich zu denen, die gewöhnlich im Rahmen einer nur den Inhalt einer nationalen Vorschrift betreffenden Vertragsverletzungsklage herangezogen werden, besonderer Natur sind, und dass die Vertragsverletzung daher nur durch einen hinreichend dokumentierten und detaillierten Nachweis der der nationalen Verwaltung bzw. den nationalen Gerichten vorgeworfenen und dem betreffenden Mitgliedstaat zuzurechnenden Praxis dargetan werden kann (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 28).

    50 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass das Verhalten eines Staates, das in einer gegen die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts verstoßenden Verwaltungspraxis besteht, zwar eine Vertragsverletzung im Sinne von Artikel 226 EG darstellen kann, dass es sich hierbei aber um eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis handeln muss (vgl. Urteile vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-3753, Randnr. 42, vom 26. April 2005 in der Rechtssache C-494/01, Kommission/Irland, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 28, und Kommission/Belgien, Randnr. 29).

    73 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Bestimmungen einer Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-159/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4007, Randnr. 32, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-415/01, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-2081, Randnr. 21).

    76 Insoweit genügt es, daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit eine angemessene Bekanntmachung der aufgrund einer Gemeinschaftsregelung eingeführten nationalen Maßnahmen verlangt, damit die von diesen Maßnahmen betroffenen Rechtssubjekte den Umfang ihrer Rechte und Pflichten in dem besonderen gemeinschaftsrechtlich geregelten Bereich erkennen können (vgl. u. a. Urteil vom 27. Februar 2003, Kommission/Belgien, Randnr. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe

    24 und 25), vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-287/03 (Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 14) und vom 8. Dezember 2005 in der Rechtssache C-33/04 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 76).

    25 - Urteile vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-287/03 (Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 28) und vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-441/02 (Kommission/Deutschland, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-791/19

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte urteilen, dass das polnische Gesetz

    26 Die Republik Polen bezieht sich insbesondere auf das Urteil vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien (C-287/03, EU:C:2005:282).
  • EuGH, 12.04.2018 - C-541/16

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG)

    Zur Entscheidung über die Begründetheit der vorliegenden Klage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien, C-287/03, EU:C:2005:282, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. Mai 2011, Kommission/Malta, C-376/09, EU:C:2011:320, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass diese Beweisanforderungen strenger sind, wenn die Rügen der Kommission die Anwendung einer nationalen Vorschrift betreffen (vgl. Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien, C-287/03, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 28, und vom 22. Januar 2009, Kommission/Portugal, C-150/07, Randnr. 66); mit der vorliegenden Vertragsverletzungsklage beanstandet die Kommission aber nicht, dass eine Verwaltungspraxis, sondern dass Gesetzesvorschriften, deren Existenz und tatsächliche Anwendung das Königreich Belgien in keiner Weise bestreitet, mit Art. 56 AEUV nicht vereinbar seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-416/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    12 - Vgl. u. a. die in Fn. 11 angeführten Urteile Kommission/Deutschland vom 29. April 2004 (Randnr. 42), Kommission/Irland (Randnr. 28) und Kommission/Deutschland vom 27. April 2006 (Randnr. 50) sowie Urteile vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien (C-287/03, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 29), und vom 26. April 2007, Kommission/Italien (C-135/05, Slg. 2007, I-3475, Randnr. 21).

    29 - Vgl. in diesem Sinne in Fn. 11 angeführte Urteile Kommission/Deutschland vom 29. April 2004 (Randnr. 42), Kommission/Irland (Randnr. 28) und Kommission/Deutschland vom 27. April 2006 (Randnr. 50) sowie in Fn. 12 angeführte Urteile Kommission/Belgien (Randnr. 29) und Kommission/Italien (Randnr. 21).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-428/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    98 Was erstens die den Arbeitnehmern nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie obliegende Verpflichtung anbelangt, ist daran zu erinnern, dass es im Rahmen einer nach Artikel 226 EG erhobenen Klage Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen; die Kommission kann sich hierfür nicht auf Vermutungen stützen (vgl. Urteil vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-287/03, Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 27 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-33/04

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    76 Zwar kann eine Vertragsverletzungsklage durch die überlange Dauer des Vorverfahrens unzulässig werden, doch gilt dies nach der Rechtsprechung nur in den Fällen, in denen das Verhalten der Kommission die Widerlegung ihrer Argumente erschwert und damit die Verfahrensrechte verletzt hat; der betroffene Mitgliedstaat hat daher eine solche Erschwernis zu beweisen (vgl. Urteil vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-287/03, Kommission/Belgien, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 14 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-489/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Im Urteil Kommission/Belgien(35) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass "nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ... ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen [kann], um damit die Nichtbeachtung von Verpflichtungen zu rechtfertigen, die in den Richtlinien der Gemeinschaft festgelegt sind".

    Vgl. als Beispiel für einen Fall, in dem die Kommission keine Verwaltungspraxis in einem Mitgliedstaat dargetan hat, die die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für einen entsprechenden Nachweis erforderlichen Merkmale aufweist, Urteil vom 12. Mai 2005, Kommission/Belgien (C-287/03, Slg. 2005, I-3761, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-274/05

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anerkennung

  • EuGH, 14.06.2007 - C-127/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER KOMMISSION GEGEN DIE IN DEN BRITISCHEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-788/19

    Résidents fiscaux en Espagne : selon l'avocat général Saugmandsgaard Øe, sont

  • EuGH, 09.07.2015 - C-87/14

    Die Kommission hat eine Vertragsverletzung Irlands bei der Umsetzung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-523/04

    Kommission / Niederlande - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss

  • EuGH, 25.10.2007 - C-248/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz des

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-237/05

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-334/04

    Kommission / Griechenland - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05

    Kommission / Deutschland - Ursprungsbezeichnungen - Käse - "Parmigiano Reggiano"

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2007 - C-127/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Richtlinie 89/391/EWG - Sicherheit und

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-287/03   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Dienstleistungsfreiheit - Kundenbindungsprogramme - Beweislast

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

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  • Slg. 2005, I-3761
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-525/12

    Commission / Allemagne - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    35 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-287/03, EU:C:2005:149, Rn. 41 bis 43).
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