Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 07.06.2005 - C-17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,429
EuGH, 07.06.2005 - C-17/03 (https://dejure.org/2005,429)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.2005 - C-17/03 (https://dejure.org/2005,429)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - C-17/03 (https://dejure.org/2005,429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Elektrizitätsbinnenmarkt - Privilegierter Zugang zum Netz für die grenzüberschreitende Übertragung von Elektrizität - Früher mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrautes Unternehmen - Schon vor der Liberalisierung des Marktes bestehende ...

  • Europäischer Gerichtshof

    VEMW u.a.

    Elektrizitätsbinnenmarkt - Privilegierter Zugang zum Netz für die grenzüberschreitende Übertragung von Elektrizität - Früher mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrautes Unternehmen - Schon vor der Liberalisierung des Marktes bestehende ...

  • EU-Kommission PDF

    VEMW u.a.

    Elektrizitätsbinnenmarkt - Privilegierter Zugang zum Netz für die grenzüberschreitende Übertragung von Elektrizität - Früher mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrautes Unternehmen - Schon vor der Liberalisierung des Marktes bestehende ...

  • EU-Kommission

    VEMW u.a

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Energie

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 7 Abs. 5 und 16 der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bezüglich technischer Vorschriften und Formen der Diskriminierung; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    EG Art. 86 Abs. 2; ; Richtlinie 96/92/EG Art. 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektrizitätsbinnenmarkt - Privilegierter Zugang zum Netz für die grenzüberschreitende Übertragung von Elektrizität - Früher mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrautes Unternehmen - Schon vor der Liberalisierung des Marktes bestehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Energiepolitik - ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES MARKTES GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN PRIVILEGIERTEN ZUGANG ZUM NETZ FÜR DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ÜBERTRAGUNG VON ELEKTRIZITÄT, SO STELLT DIES EINE DURCH DIE ZWEITE ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    VEMW u.a.

    Elektrizitätsbinnenmarkt - Privilegierter Zugang zum Netz für die grenzüberschreitende Übertragung von Elektrizität - Früher mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrautes Unternehmen - Schon vor der Liberalisierung des Marktes bestehende ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des College van Beroep voor het bedrijfsleven vom 13. November 2002 in dem Rechtsstreit 1. Vereniging voor Energie, Milieu en Water, 2. Amsterdam Power Exchange Spotmarket B.V., 3. N.V. Eneco gegen Directeur van de ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven - Auslegung von Artikel 86 Absatz 2 EG - Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die es einem mit der Unterhaltung von Diensten im Allgemeininteresse (im vorliegenden Fall der Gewährleistung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-4983
  • EuZW 2005, 695
  • DVBl 2005, 991 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    47 Was die Frage angeht, ob die streitigen Maßnahmen eine gegen die Richtlinie verstoßende Diskriminierung darstellen, so ist daran zu erinnern, dass deren Bestimmungen, wonach sowohl der Betreiber als auch der Staat bei der Organisation des Netzzugangs nichtdiskriminierend vorgehen müssen, besonderer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes sind (vgl. Urteil AEM und AEM Torino, Randnr. 58, und entsprechend in Bezug auf Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 34 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG] Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 67, sowie im Bereich von Antidumpingverfahren gegen Einfuhren aus Drittstaaten Urteil vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache C-422/02 P, Deutschland/Rat, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 33).

    48 Das Diskriminierungsverbot, das zu den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (vgl. u. a. Urteil Deutschland/Rat, zitiert in Randnr. 47, Randnr. 67).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-157/94

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    76 Insbesondere hat der Gerichtshof zwar in seinem Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94 (Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699) die Klage der Kommission auf Feststellung, dass die niederländische Regierung mit dem vor Inkrafttreten der Richtlinie geltenden Recht, der EW 1989, durch die der SEP ausschließliche Einfuhrrechte für Elektrizität gewährt wurden, gegen Artikel 37 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 31 EG) verstößt, abgewiesen.
  • EuGH, 15.12.1987 - 325/85

    Irland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    80 Was den Grundsatz der Rechtssicherheit angeht, so gebietet er insbesondere, dass eine nationale Regelung, die nachteilige Folgen für Einzelne hat, klar und bestimmt und ihre Anwendung für die Einzelnen voraussehbar sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 325/85, Irland/Kommission, Slg. 1987, 5041, vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-143/93, Van Es Douane Agenten, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1995, I-569, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    73 Der Grundsatz des Vertrauensschutzes zählt gewiss zu den tragenden Grundsätzen der Gemeinschaft (vgl. u. a. Urteile vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983, Randnr. 52, und vom 15. Juli 2004 in den Rechtssachen C-37/02 und C-38/02, Di Lenardo und Dilexport, Slg. 2004, I-6945, Randnr. 70).
  • EuGH, 13.02.1996 - C-143/93

    Gebroeders van Es Douane Agenten / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    80 Was den Grundsatz der Rechtssicherheit angeht, so gebietet er insbesondere, dass eine nationale Regelung, die nachteilige Folgen für Einzelne hat, klar und bestimmt und ihre Anwendung für die Einzelnen voraussehbar sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 325/85, Irland/Kommission, Slg. 1987, 5041, vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-143/93, Van Es Douane Agenten, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1995, I-569, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    80 Was den Grundsatz der Rechtssicherheit angeht, so gebietet er insbesondere, dass eine nationale Regelung, die nachteilige Folgen für Einzelne hat, klar und bestimmt und ihre Anwendung für die Einzelnen voraussehbar sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 325/85, Irland/Kommission, Slg. 1987, 5041, vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-143/93, Van Es Douane Agenten, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1995, I-569, Randnr. 20).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-37/02

    Di Lenardo

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    73 Der Grundsatz des Vertrauensschutzes zählt gewiss zu den tragenden Grundsätzen der Gemeinschaft (vgl. u. a. Urteile vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983, Randnr. 52, und vom 15. Juli 2004 in den Rechtssachen C-37/02 und C-38/02, Di Lenardo und Dilexport, Slg. 2004, I-6945, Randnr. 70).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01

    Gemeente Leusden

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    81 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann der Einzelne nicht auf das völlige Ausbleiben von Gesetzesänderungen vertrauen, sondern nur die Modalitäten der Durchführung einer solchen Änderung beanstanden (vgl. in Bezug auf eine Gesetzesänderung, mit der das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer auf bestimmte Aufwendungen für die Vermietung von Grundstücken aufgehoben wurde, Urteil vom 29. April 2004 in den Rechtssachen C-487/01 und C-7/02, Gemeente Leusden und Holin Groep, Slg. 2004, I-5368, Randnr. 81).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-422/02

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat - Rechtsmittel - Antidumpingmaßnahmen -

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    47 Was die Frage angeht, ob die streitigen Maßnahmen eine gegen die Richtlinie verstoßende Diskriminierung darstellen, so ist daran zu erinnern, dass deren Bestimmungen, wonach sowohl der Betreiber als auch der Staat bei der Organisation des Netzzugangs nichtdiskriminierend vorgehen müssen, besonderer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes sind (vgl. Urteil AEM und AEM Torino, Randnr. 58, und entsprechend in Bezug auf Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 34 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG] Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 67, sowie im Bereich von Antidumpingverfahren gegen Einfuhren aus Drittstaaten Urteil vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache C-422/02 P, Deutschland/Rat, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 21.02.1984 - 337/82

    St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
    41 Bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift sind nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (vgl. insbesondere Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10, und vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-223/98, Adidas, Slg. 1999, I-7081, Randnr. 23).
  • EuGH, 27.11.1997 - C-369/95

    Somalfruit und Camar

  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 14.04.2005 - C-128/03

    DIE ERHÖHUNG DER GEBÜHR FÜR DEN ZUGANG ZUM ELEKTRIZITÄTSÜBERTRAGUNGSNETZ UND

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 14.10.1999 - C-223/98

    Adidas

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    60 Da der Begriff "sachliche Gründe" in der Rahmenvereinbarung nicht definiert wird, sind seine Bedeutung und seine Reichweite anhand des mit der Rahmenvereinbarung verfolgten Zieles und des Zusammenhangs, in dem ihr Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe a steht, zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-4983, Randnr. 41 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie vom 9. März 2006 in der Rechtssache C-323/03, Kommission/Spanien, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 23).
  • EuG, 16.05.2017 - T-122/15

    Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen

    Für die Beantwortung der aufgeworfenen Auslegungsfragen und zur Bestimmung der genauen Bedeutung von Art. 70 Abs. 1 der SSM-Rahmenverordnung sind nicht nur dessen Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in dem er steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, EU:C:2005:362, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Was den Grundsatz der Rechtssicherheit angeht, so gebietet er insbesondere, dass eine Regelung, die nachteilige Folgen für Einzelne hat, klar und bestimmt und ihre Anwendung für die Einzelnen voraussehbar sein muss (Urteil vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 80).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17650
Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-17/03 (https://dejure.org/2004,17650)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - C-17/03 (https://dejure.org/2004,17650)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - C-17/03 (https://dejure.org/2004,17650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    VEMW u.a.

    Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 96/92/EG - Prioritäre Zuweisung von Einfuhrkapazitäten zwecks Erfüllung von langjährigen Stromlieferungsverträgen - Abschluss von langjährigen Stromlieferungsverträgen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen

  • EU-Kommission PDF

    VEMW u.a.

    Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 96/92/EG - Prioritäre Zuweisung von Einfuhrkapazitäten zwecks Erfüllung von langjährigen Stromlieferungsverträgen - Abschluss von langjährigen Stromlieferungsverträgen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen

  • EU-Kommission

    VEMW u.a

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Energie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-4983
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-17/03
    Sollte der Gerichtshof vor diesem Hintergrund dennoch auf Artikel 28 EG eingehen wollen, ist hinsichtlich seines Anwendungsbereichs an das Urteil Dassonville zu erinnern, wonach Artikel 28 EG jeder Regelung oder Maßnahme der Mitgliedstaaten entgegensteht, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern(54).

    54 - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).

  • EuGH, 11.09.2003 - C-207/01

    Altair Chimica

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-17/03
    8 - Siehe etwa in diesem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 13. März 2003 in der Rechtssache C-207/01 (Altair Chimica, Urteil vom 11. September 2003, Slg. 2003, I-8875, Nr. 31).

    62 - Urteil in der Rechtssache C-207/01 (Schlussanträge zitiert in Fußnote 8), Randnr. 30.

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-17/03
    So weit NEA sich auf die in der Rechtsprechung als Rechtfertigungsgrund anerkannte Versorgungssicherheit (siehe insoweit das Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83 [Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnr. 34]) beruft, könnte sich als erörterungswürdig erweisen, dass die in Rede stehenden langjährigen Stromabnahmeverträge zwar in Verfolgung dieses Zweckes abgeschlossen worden sind, die aber hier zu beurteilende prioritäre Zuweisung zu einem Zeitpunkt ermöglicht wurde, wo SEP mit dieser Aufgabe nicht mehr betraut war.
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