Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2005 - C-188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11
EuGH, 27.01.2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - C-188/03 (https://dejure.org/2005,11)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • Europäischer Gerichtshof

    Junk

  • EU-Kommission PDF

    Irmtraud Junk gegen Wolfgang Kühnel.

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff 'Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • EU-Kommission

    Irmtraud Junk gegen Wolfgang Kühnel

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits über die Entlassung einer Arbeitnehmerin; Erteilung von zweckdienlichen Auskünften an den Betriebsrat und Unterrichtung desselben über die Gründe für die geplanten Entlassungen durch den Arbeitgeber; Vereinbarung eines ...

  • hensche.de

    Massenentlassung, EU-Recht

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 1; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. J... uli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 2; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 3; ; Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Art. 4; ; KSchG § 17 Abs. 3; ; KSchG § 18; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff ,Entlassung' - Zeitpunkt der Entlassung

  • datenbank.nwb.de

    Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt von Entlassungen und Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Massenentlassungen: Entlassung im Sinne der EG-Richtlinie ist die Kündigungserklärung (nicht, wie bisher vom BAG angenommen, die tatsächliche Beendigung des Arbeisverhältnisses) ? Kündigungsausspruch erst nach Einleitung des Verfahrens zur Konsultation der Agentur für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter - Anzeige bei der zuständigen Behörde - Begriff "Entlassung" - Zeitpunkt der Entlassung

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Neue Anforderungen an die Massenentlassungsanzeige

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Voraussetzung für wirksame Massenentlassungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.1.2005)

    Betriebsräte bei Massenentlassungen gestärkt // Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigungen verhandeln

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.2.2005)

    Firma muss Massenentlassungen rechtzeitig Arbeitsagentur mitteilen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kündigungsrecht - Wie die Massenentlassungsanzeige im Lichte der neuen EuGH-Entscheidung zu sehen ist

  • zap-verlag.de PDF (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Auswirkungen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung zur Massenentlassungsrichtlinie auf das deutsche Kündigungsschutzrecht

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der Entlassung (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 3/2005, S. 30)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Berlin - Auslegung der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225, S. 16) - Begriff der Entlassung oder der Kündigung - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-885
  • NJW 2005, 1099
  • ZIP 2003, 1265
  • ZIP 2005, 230
  • EuZW 2005, 145
  • NZA 2005, 213
  • BB 2005, 331
  • DB 2005, 453
  • DB 2005, 454
 
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Wird zitiert von ... (397)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 07.07.1988 - 55/87

    Moksel / BALM

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    33 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 55/87, Moksel, Slg. 1988, 3845, Randnr. 15, vom 20. November 2001 in der Rechtssache C-268/99, Jany, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 47).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-188/03
    29 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich ausgelegt werden, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu ermitteln ist (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 45).
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Durch das Anzeigeverfahren soll die Agentur für Arbeit rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erfolgt ist (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245; vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.; BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256) .

    Die Anzeigepflicht als selbstständiger Teil des Massenentlassungsverfahrens soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, durch geeignete Maßnahmen Belastungen des Arbeitsmarkts zu vermeiden oder zumindest zu verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 28; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Aus dem Zweck des Anzeigeverfahrens folgt aber, dass die Anzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten ist, bei der es zu den innerhalb der Sperrfrist zu bewältigenden sozioökonomischen Auswirkungen kommt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47 f.) .

    Diese Sanktionsfolge hat im Übrigen bereits der Gerichtshof klargestellt, wenn er annimmt, dass Art. 3 der MERL der Kündigung nicht "entgegensteht", wenn die Kündigung erst nach der Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgt (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 53) .

    Die Massenentlassungsanzeige soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    (b) Der Zweite, der Sechste und der Achte Senat bejahen die Möglichkeit, nationalen Vertrauensschutz annehmen zu können, für Sekundärrecht auch dann, wenn der EuGH die Wirkung einer Vorabentscheidung nicht zeitlich begrenzt hat (vgl. in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 [- C-188/03 - Rn. 31 ff., 40 ff., Slg. 2005, I-885] grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., vor allem Rn. 42, BAGE 117, 281; bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324).

    Die Kritiker meinen, sie widerspreche der Vorgehensweise des Zweiten, des Sechsten und des Achten Senats in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG (grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., BAGE 117, 281; bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324).

    (bb) Der Zweite Senat hatte nicht sehr lange vor der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) mit Urteil vom 18. September 2003 seine bisherige Auffassung bestätigt.

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Die Kündigung kann daher erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige erfolgt ist (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 17, BAGE 155, 245; vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 46 ff.; BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - Rn. 25 ff., BAGE 128, 256) .

    Die Agentur für Arbeit soll rechtzeitig über eine bevorstehende Massenentlassung unterrichtet werden, um sich auf die Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern vorbereiten und ihre Vermittlungsbemühungen darauf einstellen zu können (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Diese Rechtsfrage ist bereits durch die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - [Junk]) geklärt.

    (1) Der Zweck der Anzeige besteht darin, es der zuständigen Behörde zu ermöglichen, innerhalb der Frist des Art. 4 Abs. 1 MERL (Entlassungssperre), die grundsätzlich 30 Tage beträgt, nach Lösungen für die durch die beabsichtigten Massenentlassungen aufgeworfenen Probleme zu suchen (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47, 51) .

    (2) Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses des EuGH ist es konsequent, dass dieser in der Rechtssache Junk die zweite Vorlagefrage, ob für den Fall, dass unter "Entlassung" die Kündigung zu verstehen ist, sowohl das Konsultations- als auch das Anzeigeverfahren vor Ausspruch der Kündigung abgeschlossen sein müssen, dahin beantwortet hat, dass die Massenentlassung nach dem Ende des Konsultationsverfahrens und während des Anzeigeverfahrens erfolgen darf, sofern nur die Kündigung erst nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung erfolgt (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 53 f.) .

    Nach dem Verständnis des EuGH ist die Anzeigepflicht also zu erfüllen, bevor der Arbeitgeber durch die Mitteilung der Kündigung seiner Entscheidung, das Arbeitsverhältnis zu beenden, Ausdruck gegeben hat (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 36) , nicht aber, bevor der Arbeitgeber seinen Kündigungsentschluss abschließend gefasst hat.

    aa) Der unionsrechtlich determinierte Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen knüpft an den Zeitpunkt der Entlassung und damit an den Zugang der Kündigungserklärung an (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 23, BAGE 158, 104 unter Verweis auf EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39; in diesem Sinne schon BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 33; ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - zu B I 4.2 der Gründe; 29. März 2019 - 3 Sa 1253/18 - zu B I 5 c der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 10 Sa 306/18 - zu I 1 f cc der Gründe; ErfK/Kiel 19. Aufl. KSchG § 17 Rn. 11; aA: LAG Berlin-Brandenburg 25. April 2019 - 21 Sa 1534/18 - zu II 1 e bb (1) der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 6 Sa 657/18 - zu A III 1 b aa ddd (5) der Gründe: Abgabe der Kündigungserklärung mit Verlassen des Machtbereichs des Arbeitgebers; Wolff/Köhler BB 2017, 1078, 1079) .

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9937
Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03 (https://dejure.org/2004,9937)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.09.2004 - C-188/03 (https://dejure.org/2004,9937)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. September 2004 - C-188/03 (https://dejure.org/2004,9937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter und zur Anzeige bei der zuständigen Behörde - Tragweite

  • EU-Kommission PDF

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter und zur Anzeige bei der zuständigen Behörde - Tragweite

  • EU-Kommission

    Junk

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-885
  • ZIP 2004, 2019
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.12.1998 - C-250/97

    Lauge u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    9 - Vgl. Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-250/97 (Lauge u. a., Slg. 1998, I-8758) zur Ausnahme für Massenentlassungen im Fall von Einstellung der Tätigkeit des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    6 - Vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82 (Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11) und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-201/02 (Wells, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 12.02.1985 - 284/83

    Dansk Metalarbejderforbund / Nielsen & Søn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    7 - Vgl. hierzu Urteil vom 12. Februar 1985 in der Rechtssache 284/83 (Nielsen & Søn, Slg. 1985, 553, Randnrn. 8 und 11).
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    6 - Vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82 (Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11) und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-201/02 (Wells, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-32/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    8 - Vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-383/92 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2479) zum Begriff "Massenentlassung" und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-12063) zum Begriff "Arbeitgeber".
  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    8 - Vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-383/92 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2479) zum Begriff "Massenentlassung" und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-12063) zum Begriff "Arbeitgeber".
  • BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die

    Bis zu deren Ablauf sind die Wirkungen der Kündigung "ausgesetzt" (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 - C-188/03 - [Junk] Rn. 68) .

    Dem steht nach Auffassung des Zweiten Senats die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache Junk (- C-188/03 -) nicht entgegen.

    Für die Arbeitnehmervertretung wäre es sehr viel schwieriger, die "Rücknahme" einer bereits erklärten Kündigung zu erreichen, als den Verzicht auf ihren lediglich geplanten Ausspruch (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 44) .

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 15/06

    Massenentlassungsanzeige

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 760/05

    Massenentlassung - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • ArbG Berlin, 22.06.2005 - 9 Ca 2728/05
    Jedenfalls seit der Veröffentlichung des Schlussantrags von Generalanwalt Tiziano vom 30.09.2004 (RSC-188/03, ZIP 2004, 2019 [EuGH 30.09.2004 - C 188/03] ) bestand kein schutzwürdiges Vertrauen mehr, dass auch weiterhin erst nach Ausspruch der Kündigungserklärung die Anzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet werden muss.

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 (Rs. C-188/03 -Junk, NZA 2005, 213 [EuGH 27.01.2005 - C 188/03] ) seien die §§ 17 ff. KSchG richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass unter Entlassung die Kündigungserklärung zu verstehen sei, so dass die Kündigung gem. § 18 Abs. 1 KSchG unwirksam sei.

    b) Der Beklagte konnte sich nach Auffassung der Kammer vorliegend indes jedenfalls deshalb nicht mit Erfolg auf einen etwaigen Vertrauensschutz zu seinen Gunsten berufen, weil seit den Vorlagebeschlüssen des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2003 ( 36 Ca 19726/02 - ZIP 2003, 1265) und vom 17.12.2003 (36 Ca 15595/03 -veröffentlicht in: juris) sowie dem Schlussantrag von Generalanwalt ... vom 30.09.2004 (RSC-188/03, ZIP 2004, 2019 [EuGH 30.09.2004 - C 188/03] ) nicht mehr von einem etwaigen Vertrauenstatbestand dahingehend ausgegangen werden konnte, dass auch weiterhin erst nach Ausspruch der Kündigungserklärung die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden müsse (in diesem Sinne auch: ArbG Bochum, Urt. v. 17.3.2005, a.a.O.).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 801/05

    Massenentlassung, Sozialauswahl, Interessenausgleich mit Namensliste

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Sein Vertrauen in die bisherige Rechtslage konnte auch schon deshalb nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30.09.2004 (ZIP 2004, 2019) erschüttert werden, weil die Kündigung aus dem Jahre 2003 stammt.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 761/05

    Massenentlassung, Sozialauswahl, Interessenausgleich mit Namensliste

    (3) Weiter konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts T vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 619/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - verspätete Antragstellung und

    Auch konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts T vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281).
  • ArbG Berlin, 21.02.2006 - 79 Ca 22399/05

    Vorlagebeschluss; EuGH; Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG; Massenentlassung

  • LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05

    Massenentlassung

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