Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2005 - C-465/02, C-466/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1741
EuGH, 25.10.2005 - C-465/02, C-466/02 (https://dejure.org/2005,1741)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2005 - C-465/02, C-466/02 (https://dejure.org/2005,1741)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - C-465/02, C-466/02 (https://dejure.org/2005,1741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Bezeichnung 'Feta' - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Gültigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    Landwirtschaft - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Bezeichnung "Feta" - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Gültigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Dänemark / Kommission

    Landwirtschaft - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Bezeichnung "Feta" - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Gültigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    Landwirtschaft - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Bezeichnung "Feta" - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Gültigkeit

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse , Lebensmittel

  • Wolters Kluwer

    Begriff "Feta" als Gattungsbezeichnung; Voraussetzungen für eine Eintragung als traditionelle, nicht geografische Bezeichnung ; Spezifische Merkmale eines Agrarerzeugnisses oder eines Lebensmittels; Aufweisen von homogenen natürlichen Faktoren eines Herkunftsgebiets; ...

  • Wolters Kluwer

    Begriff "Feta" als Gattungsbezeichnung; Voraussetzungen für eine Eintragung als traditionelle, nicht geografische Bezeichnung ; Spezifische Merkmale eines Agrarerzeugnisses oder eines Lebensmittels; Aufweisen von homogenen natürlichen Faktoren eines Herkunftsgebiets; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1829/2002; ; Verordnung (EG) Nr. 1107/96; ; Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 2 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG FÜR GRIECHENLAND

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deutschland / Kommission

    Landwirtschaft - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Bezeichnung "Feta" - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Gültigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung «Feta» darf nur für Weißkäse aus Griechenland verwendet werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 30. Dezember 2002 (FAX am: 27. Dezember 2002).

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Königreichs Dänemark gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 30. Dezember 2002 (Fax vom 23.12.02)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 der Kommission vom 14. Oktober 2002 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission in Bezug auf die Bezeichnung "Feta"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-9115
  • GRUR 2006, 71
  • GRUR Int. 2005, 1050
  • GRUR Int. 2006, 728
  • EuZW 2005, 762
  • DVBl 2006, 64 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.05.2005 - C-466/02

    Schlussantrag eines Generalanwalt vor dem Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
    In den verbundenen Rechtssachen C-465/02 und C-466/02.

    Kläger in der Rechtssache C-466/02,.

    24 In der Rechtssache C-466/02 beantragt das Königreich Dänemark,.

    27 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 sind die Rechtssachen C-465/02 und C-466/02 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-465/02, und das Königreich Dänemark trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-466/02.

  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
    Das Herkunftsgebiet, auf das Bezug genommen wird, muss also homogene natürliche Faktoren aufweisen, die es gegenüber benachbarten Gebieten abgrenzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181, Randnr. 8).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
    37 Eine solche Unregelmäßigkeit könnte nämlich nur zur Nichtigerklärung des schließlich erlassenen Rechtsakts führen, wenn bei einem Fehlen dieser Unregelmäßigkeit das Verfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47, vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 128/86, Spanien/Kommission, Slg. 1987, 4171, Randnr. 25, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 48).
  • EuGH, 20.10.1987 - 128/86

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
    37 Eine solche Unregelmäßigkeit könnte nämlich nur zur Nichtigerklärung des schließlich erlassenen Rechtsakts führen, wenn bei einem Fehlen dieser Unregelmäßigkeit das Verfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47, vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 128/86, Spanien/Kommission, Slg. 1987, 4171, Randnr. 25, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 48).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
    Wer einen solchen Rechtsakt erlassen hat, braucht jedoch nicht zu den Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die eindeutig untergeordnete Bedeutung haben, oder mögliche Einwände vorwegzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 64).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-328/00

    Weber

    Auszug aus EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
    106 Was den Grad an Detailliertheit der Begründung betrifft, die in der angefochtenen Verordnung zu der Frage, ob es sich bei dem Begriff "Feta" um eine Gattungsbezeichnung handelt, gegeben worden ist, so muss nach ständiger Rechtsprechung die nach Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-328/00, Weber, Slg. 2002, I-1461, Randnr. 42 und dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
    37 Eine solche Unregelmäßigkeit könnte nämlich nur zur Nichtigerklärung des schließlich erlassenen Rechtsakts führen, wenn bei einem Fehlen dieser Unregelmäßigkeit das Verfahren zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 47, vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 128/86, Spanien/Kommission, Slg. 1987, 4171, Randnr. 25, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 48).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-289/96

    Dänemark / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2005 - C-465/02
    13 Mit Urteil vom 16. März 1999 in den Rechtssachen C-289/96, C-293/96 und C-299/96 (Dänemark u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1541) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 1107/96 für nichtig, soweit darin die Bezeichnung "Feta" als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen wurde.
  • LG Mannheim, 15.09.2015 - 2 O 187/14

    Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch

    Dies kann bei Erzeugnissen der Fall sein, die visuelle Ähnlichkeiten und klanglich und visuell ähnliche Verkaufsbezeichnungen aufweisen (vgl. EuGH, Slg 2011, I-6131 = GRUR 2011, 926 Rn. 56 ff - Congnac [zu Art. 16 Buchst. b VO Nr. 110/20089] Slg 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 44 - Parmesan; Slg 2005, I-9115 = GRUR 2006, 71 Rn. 89 - Feta; EuGH, Slg 1999, I-1301 = WRP 1999, 486 Rn. 25, 27 - Cambozola).

    Für die Annahme einer Gattungsbezeichnung genügt es nicht etwa, wenn (nur) in einem Mitgliedstaat die meisten Verbraucher der Ansicht sind, es handele sich um eine Bezeichnung mit allgemeiner Bedeutung (vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Rn. 86 - Feta).

    In diesem Zusammenhang kann gegen ein allgemeines Verständnis als Gattungsbezeichnung sprechen, wenn die Verbraucher in dem Mitgliedstaat der Verwendung darunter ein Produkt verstehen, das mit dem Mitgliedstaat, in den der geschützte Name verweist, in Verbindung steht, selbst wenn es tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt worden ist (vgl. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 55 - Parmesan; GRUR 2006, 71 Rn. 87 - Feta).

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob eine für das Erstarken zur Gattungsbezeichnung behauptete Verwendung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten rechtmäßig erfolgt ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Rn. 79, 91 ff - Feta), wobei etwa bloßen Hygienevorschriften, die auf die Bezeichnung Bezug nehmen, ihrer Zielsetzung nach keine entscheidende Bedeutung für die Frage zukommt, ob diese als Gattungsbezeichnung im Rahmen der Vermarktung im Anwendungsbereich der Vorschrift erlaubt sind (vgl. EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 83 ff - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO).

    Von erheblicher Bedeutung ist schließlich, inwieweit die Herstellung (und der Verbrauch) des Erzeugnisses - gegebenenfalls trotz relativ bedeutender Produktion von substantieller Dauer in anderen Mitgliedstaaten - auf den vom geschützten Namen erfassten Raum konzentriert geblieben ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Rn. 79 ff - Feta).

    Danach spricht alles dafür, dass verglichen mit den von der Klägerin geltend gemachten Verwendungen des Begriffs "[Aceto] Balsamico" insbesondere im Zeitraum vor Entstehung des Schutzes der Schwerpunkt der "Aceto Balsamico"-Produktion derart klar auf den vom geschützten Namen erfassten Raum konzentriert geblieben ist, dass dies gegen das Entstehen einer Gattungsbezeichnung spricht (siehe auch EuGH, GRUR 2006, 71 Rn. 80, 83 - Feta ).

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Der Urheber eines solchen Rechtsakts braucht jedoch nicht zu Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die eindeutig untergeordnete Bedeutung haben, oder mögliche Einwände vorwegzunehmen (Urteil vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, "Feta", C-465/02 und C-466/02, Slg. 2005, I-9115, Randnr. 106).
  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

    95, 96, 99 und 101, Bigi, Randnr. 20, und vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, Slg. I-9115, Randnrn.

    Schließlich können weitere Gesichtspunkte berücksichtigt werden, insbesondere die Einstufung einer Bezeichnung im Codex alimentarius als Gattungsbezeichnung (zum Hinweischarakter der Regeln des Codex alimentarius vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 22. September 1988, Deserbais, 286/86, Slg. 1988, 4907, Randnr. 15, und vom 5. Dezember 2000, Guimont, C-448/98, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 32) und die Aufnahme der Bezeichnung in Anhang II des am 1. Juni 1951 in Stresa unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über die Verwendung der Ursprungsbezeichnungen und sonstigen Bezeichnungen für Käse, da mit dieser Aufnahme, sofern die Herstellungsvorschriften eingehalten wurden und das Herstellungsland angegeben wird, die Verwendung der Bezeichnung in allen Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens gestattet wird, ohne dass diese Möglichkeit auf die Hersteller des entsprechenden geografischen Gebiets beschränkt wäre (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Deutschland und Dänemark/Kommission, Slg. 2005, I-9118, Nr. 168).

    Es ist jedoch unerheblich, ob die Bezeichnung "grana" ihren Ursprung darin hat, dass der Käse, auf den sie sich bezieht, eine körnige Konsistenz hat, oder darin, dass er ursprünglich im Valle Grana hergestellt wurde, da nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2081/92 auch eine traditionelle nichtgeografische Bezeichnung eine GUB darstellen kann, wenn sie ein Lebensmittel bezeichnet, das aus einer bestimmten Gegend oder einem bestimmten Ort stammt, die homogene natürliche Faktoren aufweisen, welche sie gegen benachbarte Gebiete abgrenzen (Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnrn.

    Viertens ist der Verweis auf das Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, mit dem Biraghi ihre Auffassung stützen will, ohne jede Relevanz, da der Gerichtshof darin nicht die Möglichkeit beanstandet hat, dass eine nichtgeografische Bezeichnung eine GUB darstellen kann, sondern lediglich den Umfang des Herstellungsgebiets der nichtgeografischen Bezeichnung "feta" einer Nachprüfung unterzogen hat.

    Da die Entscheidung 96/536 lediglich zur Gewährung von Ausnahmen von den Hygienevorschriften nach der Richtlinie 92/46 ermächtigen soll, kann sie auf den Schutz eines Rechts des geistigen Eigentums wie etwa einer geschützten Ursprungsbezeichnung keinen Einfluss haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnr. 96).

    Zudem bezieht sich die Entscheidung 96/536 auf den dänischen Grana und auf einen deutschen Käse mit der Angabe "Typ" grana, was nahelegt, dass in Dänemark und Deutschland die Bezeichnung "grana" ohne weitere Qualifizierung jedenfalls ihren Bezug auf "grana padano" behalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnr. 92).

  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Im Rahmen der Beurteilung des generischen Charakters einer Bezeichnung sind gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2081/92 die Gegend der Herstellung des betreffenden Erzeugnisses sowohl innerhalb als auch außerhalb des Mitgliedstaats, der die Eintragung der fraglichen Bezeichnung erwirkt hat, der Verbrauch dieses Erzeugnisses, das Verständnis dieser Bezeichnung durch den Verbraucher innerhalb und außerhalb des genannten Mitgliedstaats, das Bestehen einer spezifischen nationalen Regelung für das genannte Erzeugnis und die Art der Verwendung der fraglichen Bezeichnung in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, Slg. 2005, I-9115, Randnrn.

    Daraus lässt sich zulässigerweise folgern, dass die Verbraucher in diesem Mitgliedstaat Parmesan als einen Käse ansehen, der mit Italien in Verbindung steht, selbst wenn er tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnr. 87).

    In der mündlichen Verhandlung schließlich hat die Bundesrepublik Deutschland auch keine Angaben über die nach Deutschland eingeführten Mengen des in Italien unter der g. U. "Parmigiano Reggiano" hergestellten Käses machen können, so dass es dem Gerichtshof dadurch auch nicht möglich ist, die Angaben über den Verbrauch dieses Käses als Hinweis auf den generischen Charakter der Bezeichnung "Parmesan" zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnr. 88).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18

    Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Insoweit ist festzustellen, dass ungeachtet dessen, dass das Wort "feta" im Italienischen "Scheibe" bedeutet(27) und daher zumindest auf den ersten Blick ein allgemeiner Begriff zu sein scheint, der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Oktober 2005 , Deutschland und Dänemark/Kommission (C-465/02 und C-466/02, EU:C:2005:636, Rn. 88 und 94), festgestellt hat, dass die Bezeichnung "Feta" als g.U. für Käse keine Gattungsbezeichnung ist(28).

    30 Urteil vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission (C-465/02 und C-466/02, EU:C:2005:636, Rn. 76 bis 99).

    31 Urteil vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission (C-465/02 und C-466/02, EU:C:2005:636, Rn. 86 bis 90).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07

    Bavaria und Bavaria Italia - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der

    34 - Vgl. Urteil Carl Kühne u. a., in Fn. 20 angeführt, Randnr. 33; vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission (C-465/02 und C-466/02, Slg. 2005, I-9115, Randnr. 98).

    42 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, in Fn. 34 angeführt, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-643/15

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, die Klagen der Slowakei und

    60 Vgl. u. a. Urteil vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission (C-465/02 und C-466/02, EU:C:2005:636, Rn. 37).
  • BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch

    Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus dem bezeichneten Gebiet stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77 f. - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).

    Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).

    gg) Die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein Faktor unter zahlreichen Faktoren, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Nr. 75 - Feta II; GRUR 2008, 524 Nr. 53 - Parmesan; EuG, GRUR 2007, 974 Nr. 63 ff. - GRANA BIRAGHI/grana padano).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Am Ende dieses Prozesses ist diese Bezeichnung, obwohl sie die Angabe des geografischen Ortes enthält, wo das fragliche Erzeugnis ursprünglich hergestellt oder vermarktet wurde, zum gemeinhin üblichen Namen des genannten Erzeugnisses geworden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, Slg. 2005, I-9115, Randnrn.
  • BPatG, 17.02.2009 - 30 W (pat) 22/06

    Münchner Weißwurst

    Angewendet und interpretiert sind diese Faktoren in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs "Feta" (I) (a. a. O.), "Feta" (II) (GRUR 2006, 71) und "Parmesan" (GRUR 2008, 524), von denen für die Beurteilung als Gattungsbezeichnung auszugehen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-183/16

    Tilly-Sabco / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung -

  • BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10

    Obazda - Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer

  • EuG, 16.12.2008 - T-225/06

    DAS GERICHT HEBT DIE ENTSCHEIDUNGEN DES HABM ÜBER DIE EINTRAGUNG DES ZEICHENS

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als

  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-393/16

    Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne - Vorlagefrage Gemeinsame

  • EuG, 13.05.2015 - T-162/10

    Niki Luftfahrt / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehr -

  • EuG, 30.04.2014 - T-17/12

    Hagenmeyer und Hahn / Kommission - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 03.05.2007 - T-219/04

    Spanien / Kommission - Fischerei - Entwicklung der Fischereiflottenkapazität der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 24.05.2023 - T-2/21

    Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04

    Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuGH, 15.12.2005 - C-86/03

    Griechenland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des

  • BPatG, 02.10.2009 - 30 W (pat) 78/06
  • EuG, 14.12.2022 - T-312/21

    SY/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines

  • EuG, 15.12.2016 - T-808/14

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 27.04.2023 - C-492/21

    Casa Regina Apostolorum della Pia Società delle Figlie di San Paolo/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begründung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-159/20

    Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Dänemark dadurch, dass es

  • EuG, 27.04.2016 - T-463/14

    Österreichische Post / Kommission - Richtlinie 2004/17/EG - Zuschlagserteilung

  • EuG, 03.03.2017 - T-556/16

    GX / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05

    Kommission / Deutschland - Ursprungsbezeichnungen - Käse - "Parmigiano Reggiano"

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-490/19

    Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier - Vorlage zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02, C-466/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5554
Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02, C-466/02 (https://dejure.org/2005,5554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.05.2005 - C-465/02, C-466/02 (https://dejure.org/2005,5554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - C-465/02, C-466/02 (https://dejure.org/2005,5554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    Landwirtschaft - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Bezeichnung "Feta" - Gattungsbezeichnungen - Traditionelle Bezeichnungen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1829/2002

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    Landwirtschaft - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Bezeichnung Feta - Gattungsbezeichnungen - Traditionelle Bezeichnungen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1829/2002

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse , Lebensmittel

  • Wolters Kluwer

    Schlussantrag eines Generalanwalts vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen einer Nichtigkeitsklage über die Verordnung (EG) Nr. 1829/2002; Rechtmäßigkeit der Aufnahme der Bezeichnung "Feta" in das Verzeichnis der geografischen Angaben und der ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND DÄNEMARKS GEGEN DIE EINTRAGUNG DES NAMENS "FETA" ALS GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG ABZUWEISEN

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Feta bleibt voraussichtlich griechisch

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2005)

    Feta bald nur noch aus Griechenland? // Gerichtsgutachter beim EuGH will deutsche Klage abweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-9115
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (52)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen

    In Bezug auf die Gesetzgebung siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 9. Oktober 2001, Bigi (C-66/00, Slg. 2002, I-5917, Nr. 40), und vom 27. April 2004, Kommission/Rat (C-257/01, Slg. 2005, I-345, Fn. 43), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 10. Mai 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission (C-465/02 und C-466/02, Slg. 2005, I-9115, Nr. 137), des Generalanwalts Tizzano vom 25. Mai 2004, Kommission/Tetra Laval (C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Nr. 86), der Generalanwältin Trstenjak vom 30. Juni 2009, Audiolux u. a. (C-101/08, Slg. 2009, I-9823, Nr. 107), sowie meine Schlussanträge vom 10. März 2009, S.P.C.M. u. a. (C-558/07, I-5783, Nr. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-446/07

    Severi - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Richtlinie 2000/13/EG - Auf einen Ort

    12 - In seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen Deutschland und Dänemark/Kommission (C-465/02 und C-466/02, Urteil vom 10. Mai 2005, Slg. 2005, I-9115, Nr. 133) hat Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer im Rahmen einer hilfreichen Klarstellung des Wesens einer Gattungsbezeichnung ausgeführt, es gehe dabei um Ausdrücke, bei denen sich eine fortschreitende Verallgemeinerung vollzogen habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht