Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 22.11.2005 - C-144/04   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 2, 5 und 8 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Richtlinie 2000/78/EG - Artikel 6 - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung aufgrund des Alters

  • IWW
  • Europäischer Gerichtshof

    Mangold

    Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 2, 5 und 8 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Richtlinie 2000/78/EG - Artikel 6 - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung aufgrund des Alters

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  • NWB SteuerXpert START

    Richtlinie 2000/78/EG Art. 6
    Uneingeschränkte Befristungsmöglichkeit älterer Arbeitnehmer EU-rechtswidrig

  • opinioiuris.de

    Mangold

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2000/78/EG Art. 6
    Sozialvorschriften, Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 2, 5 und 8 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung aufgrund des Alters

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Europarechtswidrigkeit der erleichterten Altersbefristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG

  • Betriebs-Berater

    Europarechtswidrigkeit der erleichterten Altersbefristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG

  • Betriebs-Berater

    Verstoß des § 14 Abs. 3 TzBfG gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Europarechtswidrigkeit der Regelung des TzBfG über die Zulässigkeit einer uneingeschränkten Befristung von Arbeitsverträgen bei älteren Arbeitnehmern ("Mangold/Helm")

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Befristete Verträge mit Mitarbeitern über 52 Jahre

  • IWW (Kurzinformation)

    Befristete Verträge mit Mitarbeitern über 52 Jahre

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis - EuGH: Unbegrenzte Befristungsmöglichkeit für ältere Arbeitnehmer ist unwirksam

mehr
  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Altersbefristung nach § 14 Abs. 3 S. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.11.2005)

    Befristung von Arbeitsverträgen ab 52 Jahren // Hartz-I-Regelung gekippt

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF UNGLEICHBEHANDLUNGEN WEGEN DES ALTERS

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Ältere Arbeitnehmer dürfen nicht unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Herzog fordert: Stoppt den EuGH

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    EuGH verwirft Befristung von Arbeitsverträgen ab 52 Jahren

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Befristung: Unwirksame Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern

  • rechtsanwaltdrach.de (Kurzinformation)

    § 14 Abs. 2 Satz 4 TzBfG
    Unzulässige Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichung des 52. Lebensjahres

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH festigt Schutz älterer Arbeitnehmer - Hartz-Gesetz insoweit nichtig - Ältere Arbeitnehmer dürfen nicht unbegrenzt mit befristeten Verträgen beschäftigt werden

Besprechungen u.ä. (16)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Befristetes Arbeitsverhältnis - EuGH: Unbegrenzte Befristungsmöglichkeit für ältere Arbeitnehmer ist unwirksam

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • zaoerv.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Architektonik des europäischen Grundrechtsraums (Dr. Hans-Georg Dederer; ZaöRV 2006, 575)

mehr
  • europarecht-online.info (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Effet utile als Auslegungsgrundsatz (Prof. Dr. Dr. Michael Potacs; EuR 2009, 465)

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsstaatswidriger Griff in die Kasse des Arbeitgebers? - Rückwirkende Änderung von Arbeitsverträgen durch die Rechtsprechung (Stephan Weth)

  • rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot der Altersdiskriminierung (RA Dr. Berit Jaeger)

  • mpifg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Warum betreibt der Europäische Gerichtshof Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese (Martin Höpner)

  • zjs-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europarecht und nationale Rechtsordnung: "Mangold" in geklärtem dogmatischem Kontext (Benedikt Forschner; ZIS 2011, 456)

  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Möglichkeit zur Altersbefristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG unwirksam

  • michaelloschelder.de , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende der Altersbefristung als Beginn der umfassenden europarechtlichen Diskriminierungskontrolle (Dr. Martin Brock)

  • gleisslutz.com (Entscheidungsbesprechung)

    Auf "Junk" folgt "Mangold" - Europarecht verdrängt deutsches Arbeitsrecht (Dr. Jobst-Hubertus Bauer / Dr. Christian Arnold; NJW 2006, 6-12)

  • tu-dresden.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Untergang des Abendlandes: Von einem Kreuzzung gegen der Erfinder der europäischen Grundrechte - Erwiderung auf Herzog/Gerken (Thomas Groh; myops 5/2009, S. 9)

  • uni-hannover.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundrechte vs. "effet utile" - Vom Umgang des EuGH mit seiner Doppelrolle als Fach- und Verfassungsgericht (Leslie Manthey, Christopher Unseld; ZEuS 2011, 323)

  • cep.eu (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Stoppt den Europäischen Gerichtshof (Prof. Dr. Roman Herzog / Dr. Lüder Gerken; F.A.Z vom 08.09.2008)

  • Universität des Saarlandes (Entscheidungsbesprechung)

    "Mangold" als ausbrechender Rechtsakt (Lüder Gerken / Volker Rieble / Günter H. Roth / Torsten Stein / Rudolf Streinz; 2009)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Europarechtswidrigkeit der uneingeschränkten Befristung von Arbeitsverträgen bei älteren Arbeitnehmern ("Mangold/Helm")

Sonstiges (22)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Arbeitsgerichts München vom 26. Februar 2004 in Sachen Werner Mangold gegen Rüdiger Helm.

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Mangold-Entscheidung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Neues aus dem Befristungsrecht" von VPräs. BAG Hans-Jürgen Dörner, original erschienen in: NZA 2007, 57 - 63.

mehr
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Unbegrenzte Prüfungsbefugnis des EuGH?" von Prof. Dr. Folkmar Koenigs, original erschienen in: DB 2006, 49 - 50.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Das "Sozialthema" zwischen EuGH und Nationalstaat - Überlegungen nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG" von Prof. Dr. Eva Kocher, original erschienen in: AuR 2009, 332 - 338.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Der EuGH als Superrevisionsinstanz in arbeitsrechtlichen Diskriminierungsstreitigkeiten" von Dr. Roland Abele, original erschienen in: BB 2005, 1.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Der Fall Mangold - eine "kopernikanische Wende im Europarecht"?" von Prof. Dr. Rudolf Streinz und Dr. Christoph Herrmann, LL.M., original erschienen in: RdA 2007, 165 - 169.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Mangold und die Folgen" von Dr. Tonio Gas, original erschienen in: EuZW 2007, 713.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Mangold/Helm (EuGH, BB 2005, 2748) - Reform tut Not!" von RA Dr. Gernod Meinel, original erschienen in: BB 2006, 1.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Viel Lärm um Mangold" von StA Dr. Lorenz Leitmeier, original erschienen in: FA 2010, 4 - 7.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Altersdiskriminierung und erleichterte Befristung gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG: ein Praxistest" von RA Dr. Matthias Kast, FAArbR, und RA Dr. Rajko Herrmann, original erschienen in: BB 2007, 1841 - 1846.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 22.11.2005, Rs.: C-144/04 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit bei Arbeitnehmern ab 52 Jahren)" von Prof. Dr. Dr. h.c. Norbert Reich, original erschienen in: EuZW 2006, 20 - 22.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "BB-Kommentar zum Urteil des EuGH vom 22.11.2005, Az.: C-144/04 (Verstoß des § 14 Abs. 3 TzBfG gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot)" von RA Dr. Derk Strynby, WissMit, original erschienen in: BB 2005, 2753 - 2754.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Befristung von Arbeitsverträgen älterer Arbeitnehmer nach der Mangold-Entscheidung des EuGH" von RA Dr. Jörg Laber, FA ArbR und RA Markus J. Goetzmann, LL.M., original erschienen in: ArbRB 2006, 51 - 54.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Das Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz des Europarechts: Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 22.11.2005, C-144/04 - Mangold/Helm" von Ass. iur. Marc Alexander Zedler, original erschienen in: GPR 2006, 151 - 154.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Das Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts - der Beginn eines umfassenden europäischen Antidiskriminierungsrechts?" von Wiss. Mit. Tobias Richter und Wiss. Mit. Ssoufian Bouchouaf, original erschienen in: NVwZ 2006, 538 - 541.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Der Fall Mangold: Entdeckung eines europäischen Gleichbehandlungsprinzips?" von Prof. Dr. Hermann Reichold, original erschienen in: ZESAR 2006, 55 - 58.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Europäisches Verbot der Altersdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf" von Prof. Dr. Marita Körner, original erschienen in: NZA 2005, 1395 - 1398.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Grundsätzliche Bedeutung der gemeinschaftlichen Diskriminierungsverbote nach der Entscheidung Mangold" von Prof. Dr. Dagmar Schieck, original erschienen in: AuR 2006, 145 - 150.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Umfang und Grenzen eines europäischen Verbots der Altersdiskriminierung im deutschen Recht" von Prof. Dr. Monika Böhm, original erschienen in: JZ 2008, 324 - 330.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Verbot der Antidiskriminierung als Gemeinschaftsgrundrecht" von Prof. Dr. Ulrich Preis, original erschienen in: NZA 2006, 401 - 410.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Zukunft des Arbeitsrechts: Eingriff in das nationale Arbeitsrecht durch den EuGH - Missachtung des Subsidiaritätsprinzips?" von Prof. Dr. Herbert Buchner, original erschienen in: BB-Special 2008, 6 - 11.

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-9981
  • NJW 2005, 3695
  • ZIP 2005, 2171
  • EuZW 2006, 17
  • WM 2005, 2327
  • DVBl 2006, 107
  • BB 2005, 2748
  • BB 2006, 52
  • DB 2005, 2638
  • NVwZ 2006, 558 (Ls.)
  • NZA 2005, 1345



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Wird zitiert von ... (347)  

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07  

    Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa -

    Der deutsche Gesetzgeber hat im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Slg. 2005, I-9981) zu § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG die Voraussetzungen für die sachgrundlose Befristung mit Arbeitnehmern, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet haben, durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19. April 2007 (BGBl. I S. 538) mit Wirkung ab dem 1. Mai 2007 neu gefasst.

    Nach seinen Ausführungen in dem Urteil in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] - Slg. 2005, I-9981) über die Unanwendbarkeit des § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG aF könnte auch § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF gegen den im Primärrecht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie gegen Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichberechtigung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16 B) verstoßen.

    Es bestehen angesichts der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Slg. 2005, I-9981) Zweifel, ob die allein auf das Lebensalter abstellende Vorschrift des § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF bei der Vereinbarung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und ob sie von den nationalen Gerichten angewendet werden darf.

    Die nationalen Gerichte haben die volle Wirksamkeit des allgemeinen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters zu gewährleisten, indem sie jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lassen, auch wenn die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie noch nicht abgelaufen ist (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 78, Slg. 2005, I-9981).

    Der Unanwendbarkeitsausspruch des Europäischen Gerichtshofs in seiner Entscheidung in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 78, Slg. 2005, I-9981) betrifft § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG idF von Art. 7 des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4607, 4619), mit dem bis zum 31. Dezember 2006 das Lebensalter als Voraussetzung für den Abschluss von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern von 58 Jahren auf 52 Jahre abgesenkt wurde.

    Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Slg. 2005, I-9981) und Palacios (EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 [Palacios de la Villa] - Slg. 2007, I-8531) bestehen aber Zweifel daran, ob der vom Gerichtshof in der Rechtssache Mangold herangezogene primärrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf auch zur Unanwendbarkeit von § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF führt.

    Von der Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts ist auch der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung in der Rechtssache Mangold ausgegangen (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 75, Slg. 2005, I-9981; bestätigt durch EuGH 23. September 2008 - C-427/06 [Bartsch] - Rn. 24, ABl. EU 2008, Nr. C 301, 6).

    bb) § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG aF enthält eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer, die zu Beginn des Vertragsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet haben (zu § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG aF: EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 57, Slg. 2005, I-9981).

    cc) Der Senat vermag nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit zu beurteilen, ob der primärrechtliche Prüfungsansatz des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 57, Slg. 2005, I-9981) durch seine Ausführungen in der Rechtssache Palacios (EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 [Palacios de la Villa] - Slg. 2007, I-8531) in Frage gestellt worden ist.

    (1) Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache Palacios den in der Rechtssache Mangold herangezogenen primärrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 74, Slg. 2005, I-9981) nicht mehr erwähnt, sondern die von dem nationalen Gericht zur Beurteilung gestellte gesetzliche Regelung ausschließlich anhand der Vorgaben der RL 2000/78/EG beurteilt.

    Denkbar wäre auch, dass der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung Palacios wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit von Ausführungen zur Frage des Primärrechts abgesehen hat, weil die von dem spanischen Juzgado de lo Social No. 33 de Madrid zur Überprüfung gestellte gesetzliche Regelung mit Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG, den der Gerichtshof auch in der Rechtssache Mangold zur Beurteilung der Rechtfertigung für die auf dem Merkmal des Alters beruhende Ungleichbehandlung herangezogen hat (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 58 ff., Slg. 2005, I-9981), vereinbar war.

    Die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedeute nämlich - so der Gerichtshof -, dass bei Ausnahmen von einem Individualrecht die Erfordernisse des Gleichbehandlungsgrundsatzes so weit wie möglich mit denen des angestrebten Zieles in Einklang gebracht werden müssen (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 63, 65, Slg. 2005, I-9981).

    Mit seinen folgenden Ausführungen hat der Gerichtshof die Kontrolldichte für die Verhältnismäßigkeitsprüfung gegenüber der Entscheidung in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 61 ff., Slg. 2005, I-9981) jedoch zurückgenommen und nur darauf abgestellt, dass die in der einzigen Übergangsbestimmung des Gesetzes 14/2005 enthaltene Anerkennung von tariflichen Altersgrenzen nicht "unvernünftig" erscheine, um das im Rahmen der nationalen Beschäftigungspolitik angeführte legitime Ziel der Förderung von Vollbeschäftigung durch Begünstigung des Zugangs zum Arbeitsmarkt zu erreichen (EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 [Palacios de la Villa] - Rn. 72, aaO.).

    Diese große, ausschließlich nach dem Lebensalter definierte Gruppe von Arbeitnehmern laufe damit während eines erheblichen Teils ihres Berufslebens Gefahr, von festen Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen zu sein, die doch, wie sich aus der Rahmenvereinbarung ergibt, einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellten (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 64, Slg. 2005, I-9981).

    b) Der Senat kann nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit beurteilen, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Slg. 2005, I-9981) dahingehend zu verstehen ist, dass ein nationales Gericht eine während der Umsetzungsfrist einer Richtlinie erlassene Vorschrift des nationalen Rechts, die im Widerspruch zu den mit der Richtlinie verfolgten Zielen steht, nicht anwenden darf.

    Der Senat vermag aber nicht auszuschließen, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Slg. 2005, I-9981) abweichend von diesen Grundsätzen dahingehend zu verstehen ist, dass eine Vorschrift des nationalen Rechts, die während der Umsetzungsfrist einer Richtlinie erlassen wurde und die gegen die sich aus der Richtlinie ergebenden Vorgaben verstößt, von den nationalen Gerichten nicht angewandt werden darf.

    Der Europäische Gerichtshof hat seine Entscheidung zur Unanwendbarkeit von § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG aF darauf gestützt, dass "erstens" der nationale Gesetzgeber während der Umsetzungsfrist einer Richtlinie keine Vorschriften erlassen darf, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Zieles ernsthaft in Frage zu stellen, und "zweitens" darauf, dass sich das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nicht aus der Richtlinie selbst, sondern aus den dieser zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts ergebe (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 67, 74, Slg. 2005, I-9981).

    Er hat sich zur Verdeutlichung seiner in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Slg. 2005, I-9981) gegebenen Begründung nur in der Rechtssache Bartsch erneut geäußert (EuGH 28. September 2008 - C-427/06 [Bartsch] - Rn. 24, ABl. EU 2008, Nr. C 301, 6), wobei sich die Ausführungen des Gerichtshofs auf die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Gemeinschaftsrechts beschränkt haben.

    c) Anders als in der Rechtssache Mangold (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - Rn. 43, Slg. 2005, I-9981) kommt es im Streitfall darauf an, ob § 5 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung dahingehend auszulegen ist, dass er einer Regelung nationalen Rechts wie derjenigen in § 14 Abs. 3 TzBfG aF entgegensteht.

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04  

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2005 (- C-144/04 [Mangold] - ABl. EU 2006 Nr. C 36, 10) verstößt § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG gegen Gemeinschaftsrecht und ist von den nationalen Gerichten nicht anzuwenden.

    Das folgt aus der den Senat bindenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2005 (- C-144/04 [Mangold] - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 78).

    Zwar sei das mit der Vorschrift verfolgte Ziel, die berufliche Eingliederung arbeitsloser älterer Arbeitnehmer zu fördern, grundsätzlich als eine objektive und angemessene Rechtfertigung der auf dem Merkmal des Alters beruhenden Ungleichbehandlung anzusehen (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 61).

    Der den Mitgliedstaaten bei der Wahl der Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik zustehende weite Ermessensspielraum (EuGH 22. November 2005 aaO, Rn. 63) werde aber überschritten, wenn die nationale Vorschrift das Alter des betroffenen Arbeitnehmers als einziges Kriterium für die Befristung des Arbeitsvertrags vorsehe, sofern nicht nachgewiesen sei, dass die Festlegung einer Altersgrenze unabhängig von der Struktur des jeweiligen Arbeitsmarkts und der persönlichen Situation des Betroffenen zur beruflichen Eingliederung arbeitsloser älterer Arbeitnehmer erforderlich sei.

    Derartige nationale Vorschriften könnten daher nicht nach Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt werden (EuGH 22. November 2005 aaO, Rn. 65).

    Der Feststellung einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung stehe nicht entgegen, dass die Umsetzungsfrist für die RL 2000/78/EG noch nicht abgelaufen sei (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 66).

    Erstens dürften die Mitgliedstaaten bereits während der Laufzeit der Umsetzungsfrist einer Richtlinie die Erreichung des Richtlinienziels durch ihre Rechtssetzung nicht ernsthaft in Frage stellen (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 67).

    Außerdem werde am 31. Dezember 2006 ein beachtlicher Teil der Arbeitnehmer, mit denen nach § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse vereinbart worden seien, weiter unter die Regelung des § 14 Abs. 3 TzBfG fallen, so dass diese Personengruppe von bestandsgeschützten unbefristeten Arbeitsverhältnissen voraussichtlich auf Dauer ausgeschlossen sei (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 68 bis 73).

    Diese bezwecke lediglich die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierungen wegen der in der RL 2000/78/EG genannten Merkmale (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] -AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 74).

    Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters sei somit als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehen (EuGH 22. November 2005 aaO Rn. 75).

    Es obliege daher dem nationalen Gericht, bei dem ein Rechtsstreit über das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters anhängig sei, im Rahmen seiner Zuständigkeiten den rechtlichen Schutz, der sich für den Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht ergebe, zu gewährleisten, indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lasse (EuGH 22. November 2005 aaO Rn. 76 und 77).

    Zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts zählt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs auch der Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, der einer Diskriminierung wegen der in Art. 1 RL 2000/78/EG genannten Merkmale entgegensteht (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 [Mangold] - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21, Rn. 74 f.).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07  

    Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Richtlinie 2000/78/EG - Nationale

    Fraglich sei insoweit, ob die Frage einer unmittelbaren Diskriminierung anhand des Primärrechts der Union, wie das Urteil vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981), nahezule gen scheine, oder aber anhand der Richtlinie 2000/78 zu beurteilen sei.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Rat der Europäischen Union - gestützt auf Art. 13 EG - die Richtlinie 2000/78 erlassen hat, die, wie der Gerichtshof entschieden hat, selbst nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, der seinen Ursprung in verschiedenen völkerrechtlichen Verträgen und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten hat, niederlegt, sondern lediglich einen allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung verschiedener Formen der Diskriminierung in diesen Bereichen, u. a. wegen des Alters, schaffen soll (vgl. Urteil Mangold, Randnr. 74).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang anerkannt, dass ein Verbot der Diskriminierung wegen des Alters besteht, das als ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts anzusehen ist (vgl. Urteil Mangold, Randnr. 75).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfügen (vgl. Urteile Mangold, Randnr. 63, und Palacios de la Villa, Randnr. 68).

    Insoweit ist zum einen zu beachten, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, wie in Randnr. 20 des vorliegenden Urteils ausgeführt, in der Richtlinie 2000/78 nicht verankert ist, sondern dort nur konkretisiert wird, und zum anderen, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, da er eine spezifische Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil Mangold, Randnrn. 74 bis 76).

    Es obliegt daher dem nationalen Gericht, bei dem ein Rechtsstreit über das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 anhängig ist, im Rahmen seiner Zuständigkeiten den rechtlichen Schutz, der sich für den Einzelnen aus dem Unionsrecht ergibt, sicherzustellen und die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten, indem es erforderlichenfalls jede diesem Verbot entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil Mangold, Randnr. 77).

    Denn nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, der auch dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters zukommt, ist eine unionsrechtswidrige nationale Regelung, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, unangewendet zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mangold, Randnr. 77).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-144/04   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Mangold

    Richtlinie 1999/70/EG - Befristete Arbeitsverträge- Einschränkungen - Verschlechterungsverbot - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters - Nationale Regelung, die den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern gestattet - Keine Einschränkungen - Vereinbarkeit - Richtlinien - Noch nicht abgelaufene Umsetzungsfrist - Unmittelbare horizontale Wirkungen - Verpflichtung zu konformer Auslegung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.6.2005)

    EuGH könnte Hartz-Regelung kippen // Gutachter gegen grundlose Befristung für ältere Arbeitnehmer

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Schlussanträge zur Frage der unbeschränkten Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern

  • avocado-law.com (Kurzinformation)

    Altersbefristung ab dem 52. Lebensjahr europarechtswidrig?

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Die Absenkung des Befristungsverbots auf das 52. Lebensjahr ist nicht mit der Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) vereinbar

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-9981



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Wird zitiert von ... (16)  

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 685/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
  • LAG Hamm, 11.07.2005 - 7 Sa 623/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 1314/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
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  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 540/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 512/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 721/05  

    Parallelsache zu 7 Sa 685/05 Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung,

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2010 - C-477/09  

    Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Verschiedene Generalanwälte, darunter Generalanwalt Jacobs (Schlussanträge vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache Parlament/Rat, C-295/90, Urteil vom 7. Juli 1992, Slg. 1992, I-4193, Nr. 43), Generalanwalt Darmon (Schlussanträge vom 17. November 1993 in der Rechtssache Regione Lombardia, C-236/92, Urteil vom 23. Februar 1994, Slg. 1994, I-483, Nr. 27), Generalanwalt Tizzano (Schlussanträge vom 30. Juni 2005 in der Rechtssche Mangold, C-144/04, Urteil vom 21. November 2005, Slg. 2005, I-9981, und vom 27. April 2006 in der Rechtssache Cordero Alonso) und Generalanwältin Kokott (Schlussanträge vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache Adeneler u. a.), haben Argumente für die Ausdehnung dieser Verpflichtung auch auf die Zeit während des Laufs der Frist für die Umsetzung der Richtlinie vorgebracht.

    (15)  - Urteil vom 22. November 2005 (C-144/04, Slg. 2005, I-9981).

  • LAG Hamm, 11.07.2005 - 7 Sa 487/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
  • LAG Hamm, 23.09.2005 - 7 Sa 1196/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privaten anhängig ist, muss bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - Rs C-379/01 - Pfeiffer, AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 93/104; EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 30.06.2005 - C-144/04 - Mangold ./. Rüdiger Helm, EzA Schnelldienst, Heft 14/05 vom 08.07.2005).
  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 1536/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 684/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 719/05  

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-212/04  

    Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts vor Ablauf der

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-81/05  

    Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Durch

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