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   EuG, 14.04.2005 - T-141/03   

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https://dejure.org/2005,7586
EuG, 14.04.2005 - T-141/03 (https://dejure.org/2005,7586)
EuG, Entscheidung vom 14.04.2005 - T-141/03 (https://dejure.org/2005,7586)
EuG, Entscheidung vom 14. April 2005 - T-141/03 (https://dejure.org/2005,7586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Sniace / Kommission

    Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Sniace / Kommission

    Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Sniace / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Klage des begünstigten Unternehmens gegen die Entscheidung 2003/284/EG über die staatliche Beihilfe, die Spanien zu Gunsten von Sniace SA gewährt hat; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof durch eine ...

  • Judicialis

    EGV Art. 230

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 2002, mit der die staatliche Beihilfe, die Spanien der Klägerin in Form eines Beteiligungsdarlehens gewährt hat, das der Sociedad Nacional de Industrias y Aplicaciones de Celulosa España von dem ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, II-1197
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    24 Das Gericht hat hierzu auf dem Gebiet der Unternehmenszusammenschlüsse bereits entschieden, dass allein die Tatsache, dass die angefochtene Entscheidung einen Unternehmenszusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und somit für die daran Beteiligten grundsätzlich keine Beschwerde darstellt, das Gericht nicht von der Prüfung befreit, ob die bestrittenen Feststellungen verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen dieser Beteiligten beeinträchtigen (Urteil des Gerichts vom 22. März 2000 in den Rechtssachen T-125/97 und T-127/97, Coca-Cola/Kommission, Slg. 2000, II-1733, Randnr. 79).
  • EuGH, 16.12.1963 - 14/63

    Forges de Clabecq SA gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    Es muss sich dabei um ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse handeln (Urteil des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89, NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 33), wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 14/63, Forges de Clabecq/Hohe Behörde, Slg. 1963, 769, 799, und des Gerichts vom 24. April 2001 in der Rechtssache T-159/98, Torre u. a./Kommission, Slg. ÖD 2001, I-A-83 und II-395, Randnr. 28).
  • EuGH, 27.11.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    Dieses Recht ist auch in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-424/99, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-9285, Randnr. 45, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. /

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    Dritte wie der Wettbewerber von Sniace, der sich bei der Kommission beschwert hat, hätten sich daher vor den nationalen Gerichten auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EG berufen können, um den betreffenden Mitgliedstaat zur Rückforderung der rechtswidrig gewährten Beihilfe zu zwingen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-354/90, Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u. a., Slg. 1991, I-5505, Randnrn.
  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    Es muss sich dabei um ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse handeln (Urteil des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89, NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 33), wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 14/63, Forges de Clabecq/Hohe Behörde, Slg. 1963, 769, 799, und des Gerichts vom 24. April 2001 in der Rechtssache T-159/98, Torre u. a./Kommission, Slg. ÖD 2001, I-A-83 und II-395, Randnr. 28).
  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    Zum anderen wäre sie, wenn die vorliegende Klage für unzulässig erklärt würde, nicht daran gehindert, beim nationalen Gericht im Rahmen eines dort anhängigen Rechtsstreits ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG zu beantragen, um die Gültigkeit der Entscheidung überprüfen zu lassen, soweit sie feststellt, dass es sich bei der fraglichen Maßnahme um eine Beihilfe handelt (Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnrn.
  • EuGH, 31.07.1989 - C-206/89

    S. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    31 In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass gemäß der Rechtsprechung die Klägerin selbst ihr Rechtsschutzinteresse, das die wesentliche Grundvoraussetzung für jede Klage darstellt, nachweisen muss (Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofes vom 31. Juli 1989 in der Rechtssache C-206/89 R, S./Kommission, Slg. 1989, 2841, Randnr. 8).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    25 Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der vorliegenden Klage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person nur insoweit zulässig ist, als der Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung hat (Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 59, vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-102/96, Gencor/Kommission, Slg. 1999, II-753, Randnr. 40, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-212/00, Nuove Industrie Molisane/Kommission, Slg. 2002, II-347, Randnr. 33).
  • EuG, 24.04.2001 - T-159/98

    Torre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    Es muss sich dabei um ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse handeln (Urteil des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89, NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 33), wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 14/63, Forges de Clabecq/Hohe Behörde, Slg. 1963, 769, 799, und des Gerichts vom 24. April 2001 in der Rechtssache T-159/98, Torre u. a./Kommission, Slg. ÖD 2001, I-A-83 und II-395, Randnr. 28).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    Auszug aus EuG, 14.04.2005 - T-141/03
    17 und 18; vgl. für Handlungen mit allgemeiner Geltung Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat, angeführt in Randnr. 39, Randnr. 40, und Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-263/02 P, Kommission/Jégo-Quéré, Slg. 2004, I-3425, Randnrn.
  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuG, 30.01.2002 - T-212/00

    Nuove Industrie Molisane / Kommission

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    3 Z 88/86">108/86, Slg. 1987, 3933, Randnr. 10, und des Präsidenten des Gerichts vom 27. März 2003, Linea GIG/Kommission, T-398/02 R, Slg. 2003, II-1139, Randnr. 45), hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung haben (Beschluss des Gerichts vom 10. März 2005, Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u. a./Kommission, T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00, Slg. 2005, II-787, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnr. 22).

    Es muss sich dabei um ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse handeln, wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (Urteil Sniace/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 25, und Urteil des Gerichts vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg. 2007, II-0000, Randnr. 34).

    Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Rechtssache, die eine Entscheidung betrifft, mit der das Vorliegen einer teils vereinbaren und teils unvereinbaren Beihilfe festgestellt wird, anders gelagert ist als die Rechtssachen, in denen die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen die Klage eines Beihilfeempfängers gegen eine Entscheidung der Kommission, mit der eine Beihilfemaßnahme für vollständig mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurde, mangels Klageinteresses für unzulässig erklärt hat (Urteile des Gerichts vom 30. Januar 2002, Nuove Industrie Molisane/Kommission, T-212/00, Slg. 2002, II-347, und Sniace/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt).

    Der Rechtsprechung im Rahmen von Nichtigkeitsklagen des Beihilfeempfängers gegen eine Entscheidung der Kommission, mit der die fragliche Beihilfe insgesamt oder eine von drei streitigen Finanzierungsmaßnahmen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurde, ist zu entnehmen, dass sich das Klageinteresse daraus ergeben kann, dass die "Gefahr" einer Beeinträchtigung der Rechtslage der Kläger durch Klageerhebungen erwiesen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Salvat père & fils u. a./Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 43), oder aber daraus, dass die "Gefahr" von Klageerhebungen zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Gemeinschaftsrichter bestehend und gegenwärtig ist (Urteil Sniace/Kommission, oben in Randnr. 62 angeführt, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage -

    Vgl. Urteile Nuove Industrie Molisane/Kommission (T-212/00, EU:T:2002:21, insbesondere Rn. 38) und Sniace/Kommission (T-141/03, EU:T:2005:129, Rn. 62).

    Vgl. insoweit u. a. Urteil Sniace/Kommission (T-141/03, EU:T:2005:129, Rn. 26).

    38 - T-141/03, EU:T:2005:129.

    41 - Urteile Sniace/Kommission (T-141/03, EU:T:2005:129, Rn. 28), Salvat père & fils u. a./Kommission (T-136/05, EU:T:2007:295, Rn. 43) und TV2/Danmark u. a./Kommission (T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, EU:T:2008:457, Rn. 79).

    47 - Vgl. z. B. Urteile NBV und NVB/Kommission (T-138/89, EU:T:1992:95, Rn. 33), Sniace/Kommission (T-141/03, EU:T:2005:129, Rn. 40) und Beschluss First Data u. a./Kommission (T-28/02, EU:T:2005:357, Rn. 51).

  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Auf das Vorbringen der Klägerinnen, die Rüge der Unzulässigkeit sei im Hinblick auf Art. 48 § 2 der Verfahrensordnung verspätet vorgebracht worden, ist zu erwidern, dass jedenfalls die Rüge der Unzulässigkeit wegen fehlender Klagebefugnis eines Klägers eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung im Sinne von Art. 113 der Verfahrensordnung betrifft, die das Gericht von Amts wegen in jedem Zeitpunkt des Verfahrens und unabhängig von Klagegründen und dem Vorbringen der Verfahrensbeteiligten prüfen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnrn. 20 bis 22, und vom 13. September 2006, British Aggregates/Kommission, T-210/02, Slg. 2006, II-2789, Randnr. 57).
  • EuG, 24.03.2011 - T-443/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Es muss sich dabei um ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse handeln, wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (Urteile des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnr. 25, und vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg. 2007, II-4063, Randnr. 34).

    Selbst wenn nämlich die vorliegende Klage für unzulässig erklärt wird, sind sie nicht daran gehindert, beim nationalen Gericht im Rahmen eines dort anhängigen Rechtsstreits, in den sie gegebenenfalls verwickelt würden, um für die von ihnen angesprochenen Folgen der vorgetragenen Nichtigkeit der Kapitalzuführung einzustehen, ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG zu beantragen, um die Gültigkeit der angefochtenen Entscheidung überprüfen zu lassen, soweit sie feststellt, dass es sich bei der fraglichen Maßnahme um eine Beihilfe handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil Sniace/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass sich diese Beihilfe auf 350 Millionen Euro beläuft.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich ein Kläger zur Rechtfertigung seines Interesses an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen (Urteile des Gerichts vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 33, Sniace/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 26, und Salvat père & fils u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 47).

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    3 Z 88/86">108/86, Slg, EU:C:1987:426, Rn. 10, und Urteil vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg, EU:T:2005:129, Rn. 22), hat das Gericht die von den Streithelferinnen erhobene Einrede der Unzulässigkeit von Amts wegen zu prüfen (Urteile CIRFS u. a./Kommission, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:1993:111, Rn. 23, und vom 11. Juli 1990, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, C-305/86 und C-160/87, Slg, EU:C:1990:295, Rn. 23).

    Im Fall von Zweifeln oder Einwänden hat die klagende Partei ihr Rechtsschutzinteresse nachzuweisen (Beschluss vom 31. Juli 1989, S./Kommission, 206/89 R, Slg, EU:C:1989:333, Rn. 8, und Urteil Sniace/Kommission, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2005:129, Rn. 31).

    Zur Rechtfertigung ihres Interesses an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung kann sie daher keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen (Urteile vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, Slg, EU:T:1992:95, Rn. 33, und Sniace/Kommission, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2005:129, Rn. 26).

  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur

    Zur Stützung ihrer Auffassung beruft sich die Kommission auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnrn. 18 bis 25), und das Urteil des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission (T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnrn. 25 ff.).

    Es muss sich dabei um ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse handeln, wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (vgl. Urteil Sniace/Kommission, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Beide Parteien stützen ihre jeweilige Ansicht auf das Urteil Sniace/Kommission (oben in Randnr. 28 angeführt).

    Soweit es um eine etwaige Destabilisierung durch künftige Branchenmaßnahmen geht, können die Kläger zur Rechtfertigung ihres Interesses an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen (vgl. in diesem Sinne Urteil Sniace/Kommission, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 26).

  • EuG, 24.03.2011 - T-455/08

    Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche

    Es muss sich dabei um ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse handeln, wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (Urteile des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnr. 25, und vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg. 2007, II-4063, Randnr. 34).

    Selbst wenn nämlich die vorliegende Klage für unzulässig erklärt wird, sind sie nicht daran gehindert, beim nationalen Gericht im Rahmen eines dort anhängigen Rechtsstreits, in den sie gegebenenfalls verwickelt würden, um für die von ihnen angesprochenen Folgen der vorgetragenen Nichtigkeit der Kapitalzuführung einzustehen, ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG zu beantragen, um die Gültigkeit der angefochtenen Entscheidung überprüfen zu lassen, soweit sie feststellt, dass es sich bei der fraglichen Maßnahme um eine Beihilfe handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil Sniace/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass sich diese Beihilfe auf 350 Millionen Euro beläuft.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich ein Kläger zur Rechtfertigung seines Interesses an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen (Urteile des Gerichts vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 33, Sniace/Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 26, und Salvat père & fils u. a./Kommission, oben in Randnr. 46 angeführt, Randnr. 47).

  • EuG, 30.04.2014 - T-17/12

    Hagenmeyer und Hahn / Kommission - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr.

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich ferner, dass der Kläger selbst sein Rechtsschutzinteresse, das die wesentliche Grundvoraussetzung für jede Klage darstellt, nachweisen muss (Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofs vom 31. Juli 1989, S./Kommission, 206/89 R, Slg. 1989, 2841, Rn. 8; Urteil des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Rn. 31).

    Ein Kläger kann somit zur Rechtfertigung seines Interesses an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen (Urteile des Gerichts vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, Slg. 1992, II-2181, Rn. 33, und Sniace/Kommission, Rn. 26).

  • EuG, 24.09.2015 - T-674/11

    TV2/Danmark / Kommission

    Bisher hat die Rechtsprechung anerkannt, dass die Gefahr einer Klageerhebung gegen einen Kläger, der Empfänger einer Beihilfe ist, die rechtswidrig, aber mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, als "erwiesen" oder "bestehend und gegenwärtig" angesehen wird, wenn erstens zum Zeitpunkt der Erhebung der Nichtigkeitsklage beim Gericht bereits eine Klage gegen den Kläger vor den nationalen Gerichten anhängig ist (Urteil vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg, EU:T:2005:129, Rn. 29 und 30) oder sie bei den nationalen Gerichten erhoben wird, bevor das Gericht über die Nichtigkeitsklage entschieden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil TV2 I, oben in Rn. 11 angeführt, EU:T:2008:457, Rn. 79 bis 81), und zweitens die vor den nationalen Gerichten anhängige Klage, auf die sich der Kläger beruft, die Beihilfe betrifft, die Gegenstand der beim Gericht mit der Nichtigkeitsklage angefochtenen Entscheidung ist (Urteil vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg, EU:T:2007:295, Rn. 41 bis 43).
  • EuG, 05.10.2011 - T-19/06

    Mindo / Kommission

    Er kann daher zur Rechtfertigung seines Interesses an der Nichtigerklärung und/oder Änderung der angefochtenen Handlung keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen (Urteile des Gerichts vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 33, vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnr. 26, und Socratec/Kommission, oben in Randnr. 77 angeführt, Randnr. 39).

    Schließlich muss der Kläger nach der Rechtsprechung sein Rechtsschutzinteresse, das die wesentliche Grundvoraussetzung für jede Klage darstellt, selbst nachweisen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss des Gerichtshofs vom 31. Juli 1989, S./Kommission, 206/89 R, Slg. 1989, 2841, Randnr. 8, Beschluss des Gerichts vom 30. April 2003, Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke/Kommission, T-167/01, Slg. 2003, II-1873, Randnr. 58, und Urteil Sniace/Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 31).

  • EuG, 09.09.2014 - T-461/12

    Hansestadt Lübeck / Kommission - Staatliche Beihilfen - Flughafenentgelte -

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • EuG, 25.03.2019 - T-186/18

    Abaco Energy u.a./ Kommission

  • EuG, 25.03.2019 - T-190/18

    Solwindet las Lomas/ Kommission

  • EuG, 12.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung,

  • EuG, 17.10.2005 - T-28/02

    First Data u.a. / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG -

  • EuG, 25.03.2015 - T-297/09

    Evropaïki Dynamiki / EASA

  • EuGH, 22.12.2008 - C-198/07

    Gordon / Kommission - Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-71/07

    Campoli / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Ruhegehalt - Anwendung des

  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • EuG, 31.05.2006 - T-354/99

    Kuwait Petroleum (Nederland) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mitteilung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

  • EuG, 29.03.2023 - T-660/19

    Universität Bremen/ REA - Forschung und technologische Entwicklung -

  • EuG, 21.12.2022 - T-626/20

    Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen

  • EuG, 07.03.2013 - T-539/10

    Acino / Kommission - Humanarzneimittel - Aussetzung des Inverkehrbringens und

  • EuG, 18.03.2010 - T-94/08

    Centre de coordination Carrefour / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • EuG, 15.10.2013 - T-13/12

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

  • EuG, 18.03.2010 - T-189/08

    Forum 187 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 19.06.2009 - T-269/03

    Socratec / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • EuG, 19.03.2010 - T-42/06

    Gollnisch / Parlament - Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2008 - C-198/07

    Gordon / Kommission - Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung -

  • EuG, 14.05.2008 - T-383/06

    Icuna.Com/Parlement - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentliche

  • EuG, 22.12.2021 - T-381/21

    D & A Pharma/ EMA

  • EuGöD, 21.04.2015 - F-31/11

    BI / Cedefop

  • EuG, 01.07.2009 - T-291/06

    Operator ARP / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regelung von

  • EuG, 16.06.2009 - T-383/06

    Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 03.09.2014 - T-113/11

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 03.09.2014 - T-112/11

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 14.11.2013 - T-456/11

    ICdA u.a. / Kommission - REACH - Übergangsmaßnahmen bezüglich der Beschränkungen,

  • EuG, 09.12.2013 - T-38/09

    El Corte Inglés / Kommission

  • EuG, 26.03.2012 - T-508/09

    Cañas / Kommission

  • EuG, 15.09.2021 - T-24/19

    INC und Consorzio Stabile Sis/ Kommission

  • EuG, 04.12.2014 - T-165/13

    Talanton / Kommission

  • EuG, 06.11.2014 - T-64/13

    ANKO / Kommission

  • EuG, 22.09.2016 - T-750/15

    Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 06.11.2014 - T-17/13

    ANKO / Kommission

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