Rechtsprechung
   EuG, 27.07.2005 - T-49/02, T-50/02, T-51/02, T-49/02 bis T-51/02   

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https://dejure.org/2005,3593
EuG, 27.07.2005 - T-49/02, T-50/02, T-51/02, T-49/02 bis T-51/02 (https://dejure.org/2005,3593)
EuG, Entscheidung vom 27.07.2005 - T-49/02, T-50/02, T-51/02, T-49/02 bis T-51/02 (https://dejure.org/2005,3593)
EuG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - T-49/02, T-50/02, T-51/02, T-49/02 bis T-51/02 (https://dejure.org/2005,3593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Brasserie nationale / Kommission

    Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt - Geldbußen

  • EU-Kommission PDF

    Brasserie nationale / Kommission

    Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt - Geldbußen

  • EU-Kommission

    Brasserie nationale / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Wettbewerbs durch Abschluss einer Bierlieferungsvereinbarung; Umfang und Zweck der Vereinbarung einer Bierklausel; Qualifizierung der Vereinbarung als Verhinderung des Zugangs ausländischer Brauereien zum Hotelgewerbe und Gaststättengewerbe; Hinreichende ...

  • Judicialis

    EG Art. 81 Abs. 1; ; EG Art. 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001)3914 endg. der Kommission vom 5. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/37800/F3 - Luxemburgische Brauereien), mit der eine im Rahmen des luxemburgischen Biermarkts geschlossene Vereinbarung für ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, II-3033
  • GRUR Int. 2004, 846
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    Doch dann müsse geprüft werden, ob es sich um den "getreuen Ausdruck des gemeinsamen Willens" der Parteien handele (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn.

    118 Nach ständiger Rechtsprechung genügt es für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG, dass die fraglichen Unternehmen ihren gemeinsamen Willen, sich auf eine bestimmte Weise auf dem Markt zu verhalten, zum Ausdruck gebracht haben (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a. /Kommission, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).

    Hinsichtlich der Form, in der der gemeinsame Willen zum Ausdruck gebracht wird, genügt es, dass eine Klausel Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Bayer/Kommission, Randnr. 68).

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    118 Nach ständiger Rechtsprechung genügt es für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG, dass die fraglichen Unternehmen ihren gemeinsamen Willen, sich auf eine bestimmte Weise auf dem Markt zu verhalten, zum Ausdruck gebracht haben (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a. /Kommission, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).

    Hinsichtlich der Form, in der der gemeinsame Willen zum Ausdruck gebracht wird, genügt es, dass eine Klausel Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Bayer/Kommission, Randnr. 68).

    119 Folglich ist der Begriff der Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG, wie er in der Rechtsprechung ausgelegt worden ist, durch das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien gekennzeichnet, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 69).

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    42 Tatsächlich habe der einzige Zweck der Vereinbarung darin bestanden, für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausschließlichkeitsbeziehungen zwischen Schankwirt und Brauerei zu sorgen, die, wie der Gerichtshof entschieden habe, kein wettbewerbswidriges Ziel hätten (Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935).

    Die Klägerinnen können sich nicht auf das Urteil Delimitis berufen, denn dieses ist in einer Rechtssache erlassen worden, in der es um vertikale Beziehungen ging, während die vorliegende Rechtssache eine horizontale Vereinbarung betrifft.

    Dieser Zweck sei jedoch rechtmäßig (Urteil Delimitis).

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    110 bis 114, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).

    Hinsichtlich der Form, in der der gemeinsame Willen zum Ausdruck gebracht wird, genügt es, dass eine Klausel Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Bayer/Kommission, Randnr. 68).

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    Insofern ist daran zu erinnern, dass es keine Rolle spielt, von wem der Vorschlag, den Anwendungsbereich der Vereinbarung zu erweitern, ausgegangen ist, da nachweislich eine Willensübereinstimmung bestand (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 7, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 37).

    155 Nach ständiger Rechtsprechung ist es für eine vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages nicht erforderlich, dass sich das Unternehmen der Beschränkung des Wettbewerbs bewusst gewesen ist, sondern es genügt, dass es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, dass das beanstandete Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckte, und es kommt nicht darauf an, ob das Unternehmen sich der Zuwiderhandlung gegen Artikel 81 EG bewusst war oder nicht (Urteil Miller/Kommission, Randnr. 18, und Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-143/89, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1995, II-917, Randnr. 41 sowie die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    So ist insbesondere die Behauptung, die Vereinbarung habe die ausländischen Brauereien nicht gehindert, Verträge zu schließen, unerheblich, da die Vereinbarung bezweckte, den Wettbewerb zu beschränken und somit nicht geprüft zu werden braucht, ob sie auch eine Wettbewerbsbeschränkung bewirkt hat (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98, Volkswagen/Kommission, Slg. 2000, II-2707, Randnr. 231).

    Nach der Rechtsprechung braucht die Kommission jedoch die Wirkungen einer Vereinbarung, die ihrem Zweck nach wettbewerbsbeschränkend ist, nicht zu prüfen (in diesem Sinne Urteil Volkswagen/Kommission, Randnr. 231).

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    144 Zu der Rüge, der fragliche Markt sei nicht abgegrenzt worden, genügt der Hinweis darauf, dass die Kommission in einer Entscheidung nach Artikel 81 EG nur dann eine solche Abgrenzung vornehmen muss, wenn ohne eine solche Abgrenzung nicht bestimmt werden kann, ob die Vereinbarung, der Beschluss der Unternehmensvereinigung oder die abgestimmte Verhaltensweise, um die es geht, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt (Urteil des Gerichts vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-213/00, CMA CGM u. a./Kommission, Slg. 2003, II-913, Randnr. 206).

    Für die Berechnung der Dauer einer Zuwiderhandlung, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt, braucht nämlich nur bestimmt zu werden, wie lange die Vereinbarung bestanden hat, d. h. der Zeitraum von ihrem Abschluss bis zu ihrer Beendigung (Urteil CMA CGM u. a./Kommission, Randnr. 280).

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    Das Gericht hat jedoch nachzuprüfen, ob der Betrag der festgesetzten Geldbuße in einem angemessenen Verhältnis zu Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung steht, und die Schwere der Zuwiderhandlung und die von der Klägerin geltend gemachten Umstände gegeneinander abzuwägen (Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127, und Urteil General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, Randnr. 189).

    176 Zur zweiten Etappe der Überlegungen ist darauf hinzuweisen, dass ein geografischer Markt von nationalem Ausmaß einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes bildet (Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 28, und Urteil Deutsche Bahn/Kommission, Randnr. 58).

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    Brasserie nationale beruft sich darüber hinaus auf die Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65 (Société technique minière, Slg. 1966, 282, 303 f.), vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 26) und Wouters u. a. (Randnr. 97) sowie die Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035, Randnrn. 44 bis 53) und vom 18. September 2001 in der Rechtssache T-112/99 (M6 u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2459, Randnr. 76).

    179 Somit stellt die Einstufung des vorliegenden Verstoßes in der Entscheidung als schwer - und nicht als besonders schwer - schon gegenüber den allgemein bei der Festsetzung von Geldbußen im Fall von Kartellen mit dem Ziel einer Marktaufteilung und zudem einer Abschottung des Gemeinsamen Marktes mildere Einstufung dar (in diesem Sinne Urteil Tate & Lyle u. a./Kommission, bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-349/01 P, British Sugar/Kommission, Slg. 2004, I-4933, Randnr. 103).

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.07.2005 - T-49/02
    65 Zwar erübrige es sich, die Wirkungen einer ihrem Ziel nach wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung nachzuweisen; die Feststellung eines wettbewerbsbeschränkenden Ziels erfordere jedoch eine Prüfung des Kontextes (Urteil des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnrn.

    85 Selbst wenn man diese Umstände als bewiesen ansehen wollte, steht der Feststellung, dass die Vereinbarung bezweckte, den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes einzuschränken, nicht entgegen, dass mit ihr angeblich auch ein rechtmäßiger Zweck verfolgt wurde (in diesem Sinne Urteil IAZ u. a./Kommission, Randnr. 25).

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 22.04.1993 - T-9/92

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuG, 18.09.2001 - T-112/99

    M6 u.a. / Kommission

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 18.03.1970 - 43/69

    Bilger / Jehle

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

  • EuG, 28.03.2001 - T-144/99

    Institut des mandataires agréés / Kommission

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware

    Spürbar ist hiernach die Beeinträchtigung schon deshalb, weil die insoweit zu Grunde liegenden Vereinbarungen mit dem Ziel einer Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden sind (vgl. EuG, Urteil v. 8. Juli 2004 - T-44/00 , Slg. 2004, II-2223, Rzn. 130 u. 196 - Mannesmannröhren-Werke/Kommission ; Urteil v. 27. Juli 2005 - T-49/02 , Slg. 2005, II-3033 = WuW/E EU-R 967, Rzn. 140 f. - Brasserie nationale/Kommission ; Senat, Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 66 [unter (1)] - Rundholzvermarktung ) bzw. einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgen (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Dezember 2012 - C-226/11 , NZKart 2013, 111 = WuW/E DE-R 2638, Rzn. 36/37 - Expedia ).
  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission

    It should be recalled that it is indeed unacceptable for undertakings to attempt to mitigate the effects of legal rules which they consider excessively unfavourable by entering into restrictive arrangements intended to offset those disadvantages on the pretext that those rules have created an imbalance detrimental to them (see judgment of 27 July 2005 in Brasserie nationale and Others v Commission, T-49/02 to T-51/02, ECR, EU:T:2005:298, paragraph 81 and the case-law cited).

    The anticompetitive object of those agreements being sufficiently established - since they amount to agreements excluding potential competitors from the market in exchange for payment - even if they might also have benefited competition and consumers, those effects must be demonstrated by the applicants and examined in the light of Article 101(3) TFEU (see the examination of the seventh plea in law below), and not evaluated by the Commission in the context of the first paragraph of that article (see, to that effect, judgment of 27 July 2005 in Brasserie nationale and Others v Commission, cited in paragraph 387 above, EU:T:2005:298, paragraph 85).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich nicht hingenommen werden, dass Unternehmen die Wirkungen von Rechtsvorschriften, die sie für allzu ungünstig halten, unter dem Vorwand, dass durch sie ein Ungleichgewicht zu ihren Lasten geschaffen worden sei, zu neutralisieren versuchen, indem sie Kartelle abschließen, die diese Nachteile korrigieren sollen (Urteil vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, EU:T:2005:298, Rn. 81; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 487 und 488).

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass sich ein wettbewerbswidriges Verhalten für ein Unternehmen als rentabelste oder risikoärmste Lösung erweisen kann oder dass es ein zu seinen Lasten bestehendes Ungleichgewicht korrigieren soll, die Anwendung von Art. 101 AEUV keineswegs ausschließt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2004, Corus UK/Kommission, T-48/00, EU:T:2004:219, Rn. 73, vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, EU:T:2004:220, Rn. 211, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, EU:T:2005:298, Rn. 81), insbesondere wenn es darum geht, tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber dafür zu bezahlen, dass sie dem Markt fernbleiben (Urteil vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission, T-472/13, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:449, Rn. 379 und 380).

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

    120 und 129, und vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnr. 52; und Urteil des Gerichts vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnrn.

    Diese Vereinbarungen können allein schon aufgrund ihrer Natur als besonders schwerwiegend eingestuft werden, ohne dass diese Verhaltensweisen durch eine besondere geografische Ausdehnung oder besondere Auswirkungen gekennzeichnet zu sein brauchten (Urteil Brasserie nationale u. a./Kommission, oben in Randnr. 176 angeführt, Randnr. 178).

    Umgekehrt kann ein horizontales Kartell, das das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erfasst und eine Aufteilung des Marktes sowie eine Abschottung des Gemeinsamen Marktes bezweckt, nicht als minder schwerer Verstoß im Sinne der Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen eingestuft werden (Urteil Brasserie nationale u. a./Kommission, oben in Randnr. 176 angeführt, Randnr. 181).

    Deshalb ist der Antrag der Klägerin, das Kartell als minder schweren Verstoß zu qualifizieren, zurückzuweisen (Urteil Brasserie nationale u. a./Kommission, oben in Randnr. 176 angeführt, Randnr. 181).

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Dies wird dadurch bekräftigt, dass bei der Beschreibung der schweren Verstöße ausdrücklich davon die Rede ist, dass sie Auswirkungen auf den Markt haben und in einem größeren Teil des Gemeinsamen Marktes zum Tragen kommen, während bei den besonders schweren Verstößen kein Erfordernis einer konkreten Auswirkung auf den Markt oder von Auswirkungen in einem besonderen räumlichen Bereich erwähnt ist (Urteil des Gerichts vom 27. Juli 2005 in den Rechtssachen T-49/02 bis T-51/02, Brasserie nationale u. a./Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 178).
  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Preisabsprachen oder Absprachen zur Abschottung der Märkte ihrer Natur nach besonders schwere Verstöße (Urteile des Gerichts vom 11. Dezember 2003 in den Rechtssachen T-65/99, Strintzis Lines Shipping/Kommission, Slg. 2003, II-5433, Randnr. 168, und T-66/99, Minoan Lines/Kommission, Slg. 2003, II-5515, Randnr. 280, und vom 27. Juli 2005 in den Rechtssachen T-49/02 bis T-51/02, Brasserie nationale/Kommission, Slg. 2005, II-3033, Randnrn.
  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass die Leitlinien der Beurteilung der Geldbuße durch den Unionsrichter, der insoweit die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hat, nicht vorgreifen (Urteile des Gerichts vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale/Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Rn. 169, und BASF und UCB/Kommission, oben in Rn. 103 angeführt, Rn. 213).

    Diese Nummer der Leitlinien gibt übrigens nur die ständige Rechtsprechung wieder, wonach u. a. die Aufteilung von Märkten und horizontale Preisabsprachen stets zu den schwersten Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht gezählt worden sind (vgl. Urteil Brasserie nationale/Kommission, oben in Rn. 187 angeführt, Rn. 173 und 174 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Degussa/Kommission, T-279/02, Slg. 2006, II-897, Rn. 252 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 1/2003 über ein Ermessen verfügt, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (vgl. Urteil Brasserie nationale/Kommission, oben in Rn. 187 angeführt, Rn. 170 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist in Übereinstimmung mit der Klägerin festzustellen, dass die Kommission sich im Rahmen der Ausübung dieses Ermessens entscheiden kann, ob sie ein solches Nichtbestreiten als mildernden Umstand berücksichtigt.

  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission

    Im Übrigen sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Bemessung der Geldbußen sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere der Verstöße eine Rolle spielen; dazu gehören namentlich die Rolle, die jedes Unternehmen bei dem Verstoß gespielt hat, sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Gemeinschaft bedeuten (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnrn. 120 und 129, und Urteil des Gerichts vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnrn.

    Diese Vereinbarungen sind somit also solche unabhängig von ihrer geografischen Ausdehnung und ihren Auswirkungen auf den Markt als besonders schwerwiegende Verstöße einzustufen (Urteil Brasserie nationale u. a./Kommission, oben in Randnr. 99 angeführt, Randnr. 178).

    Umgekehrt kann ein horizontales Kartell, das das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erfasst und eine Aufteilung des Marktes und eine Abschottung des Gemeinsamen Marktes bezweckt, nicht als minder schwerer Verstoß im Sinne der Leitlinien von 1998 eingestuft werden (Urteil Brasserie nationale u. a./Kommission, oben in Randnr. 99 angeführt, Randnr. 181).

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

    Zudem bildet nach ständiger Rechtsprechung ein geografischer Markt von nationalem Ausmaß einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnr. 176).
  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 199, vom 11. Dezember 2003, Adriatica di Navigazione/Kommission, T-61/99, Slg. 2003, II-5349, Randnr. 88, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnr. 118).
  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer

  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • EuG, 27.09.2023 - T-172/21

    Online-Videospiele: Das Gericht bestätigt einen Verstoß gegen das

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-199/08

    Ziegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 20.05.2015 - T-456/10

    Das Gericht der EU nimmt hinsichtlich der Kartellabsprache über Phosphate

  • EuG, 16.06.2011 - T-204/08

    Team Relocations / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio.

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • EuG, 14.04.2011 - T-461/07

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen

  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12

    Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in

  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • EuG, 13.07.2011 - T-39/07

    ENI / Kommission

  • EuG, 05.12.2006 - T-303/02

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 16.09.2013 - T-375/10

    Hansa Metallwerke u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.12.2012 - T-400/09

    Ecka Granulate und non ferrum Metallpulver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 14.05.2014 - T-406/09

    Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

  • EuG, 16.09.2013 - T-396/10

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

  • EuG, 16.10.2014 - T-308/11

    Eurallumina / Kommission

  • EuG, 12.04.2013 - T-401/08

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.04.2013 - T-432/08

    AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

  • EuG, 27.07.2005 - T-51/02

    Beschränkung des Wettbewerbs durch Abschluss einer Bierlieferungsvereinbarung;

  • EuG, 27.07.2005 - T-50/02

    Beschränkung des Wettbewerbs durch Abschluss einer Bierlieferungsvereinbarung;

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