Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 09.02.2006 - C-226/04, C-228/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1640
EuGH, 09.02.2006 - C-226/04, C-228/04 (https://dejure.org/2006,1640)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - C-226/04, C-228/04 (https://dejure.org/2006,1640)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - C-226/04, C-228/04 (https://dejure.org/2006,1640)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben e und f - Verpflichtungen der Dienstleistungserbringer - Zahlung der Sozialbeiträge sowie der Steuern und Abgaben

  • Europäischer Gerichtshof

    La Cascina und Zilch

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben e und f - Verpflichtungen der Dienstleistungserbringer - Zahlung der Sozialbeiträge sowie der Steuern und Abgaben

  • EU-Kommission PDF

    La Cascina und Zilch

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben e und f - Verpflichtungen der Dienstleistungserbringer - Zahlung der Sozialbeiträge sowie der Steuern und Abgaben

  • EU-Kommission

    La Cascina und Zilch

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge; Ausschreibung zum Zweck der Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über Bewirtschaftungsleistungen für im italienischen Hoheitsgebiet verteilte Einrichtungen und Abteilungen des Verteidigungsministeriums; Beschleunigtes nicht offenes ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Ausschluss von Unternehmen an der Teilnahme einer Ausschreibung über Versorgungsdienstleistungen für in Italien verstreut liegende Einrichtungen des Verteidigungsministeriums; Bedeutung des lexikalischen Unterschieds zwischen Art. 29 Buchst. e und ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Eignung: Heilung von Verstößen gegen die Zahlung von Sozialbeiträgen sowie Steuern und Abgaben

  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 29 Abs. 1 Buchst. e; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 29 Abs. 1 Buchst. f

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Können fehlende Sozialabgaben nachgeholt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - ERSTES URTEIL DES GERICHTSHOFES ZU DER FRAGE, OB DIENSTLEISTUNGSERBRINGER, DIE IHRE VERPFLICHTUNGEN ZUR ZAHLUNG VON SOZIALBEITRÄGEN ODER STEUERN NICHT ERFÜLLT HABEN, VON EINEM VERFAHREN ZUR VERGABE ÖFFENTLICHER DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    La Cascina und Zilch

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben e und f - Verpflichtungen der Dienstleistungserbringer - Zahlung der Sozialbeiträge sowie der Steuern und Abgaben

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Erfüllung von Abgabepflichten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausschluss säumiger Steuer- und Abgabenzahler von öffentlicher Ausschreibung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH entscheidet zum Ausschluss von öffentlicher Ausschreibung wegen Nichtzahlung von Sozialbeiträgen oder Steuern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsprüfung: Wann sind Verstöße gegen Steuer- und Abgabenpflichten heilbar? (IBR 2006, 1124)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio (Italien) - Sezione I bis - vom 22. April 2004 in der Rechtssache "La Cascina" Coop.a r.l. und Zilch s.r.l. gegen Ministero della Difesa, Ministero ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio (Italien) - Auslegung von Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben e und f der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-1347
  • NJW 2006, 1260 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 444
  • EuZW 2006, 187
  • NZBau 2006, 328
  • DVBl 2006, 650 (Ls.)
  • VergabeR 2006, 340
  • ZfBR 2005, 828
  • ZfBR 2006, 275
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus EuGH, 09.02.2006 - C-226/04
    91 und 92, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-421/01, Traunfellner, Slg. 2003, I-11941, Randnr. 29).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.02.2006 - C-226/04
    Diese Befugnis der Mitgliedstaaten ist weiter durch die allgemeinen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung eingegrenzt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnrn.
  • LG Aachen, 26.04.2005 - 12 O 493/04

    Farbabweichung als Sachmangel eines Neufahrzeugs

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Gutachten des Sachverständigen C vom 18.03.2004 (Bl. 9 ff d.A. 12 O 228/04 LG Aachen) Bezug genommen.

    Als Zahlung nicht erfolgte, erhob zunächst die Ehefrau des Klägers, auf die der BMW zugelassen worden war, aus abgetretenem Recht entsprechende Zahlungsklage (12 O 228/04 LG Aachen), nahm diese jedoch wegen Verweigerung der nach den AGB der Beklagten erforderlichen Zustimmung zu der Abtretung wieder zurück.

    Die Akte 12 O 228/04 Landgericht Aachen lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaftsrichtlinien über öffentliche Aufträge eine Koordinierung der nationalen Verfahren auf diesem Gebiet bezwecken (Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347, Randnr. 20).

    In einem Kapitel "Eignungskriterien" werden in Art. 24 Abs. 1 sieben Gründe für den Ausschluss eines Unternehmers von der Teilnahme angeführt, die sich auf dessen berufliche Eignung, insbesondere seine berufliche Redlichkeit, seine Zahlungsfähigkeit sowie seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit beziehen (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Februar 1982, Transporoute, 76/81, Slg. 1982, 417, Randnr. 9, und La Cascina u. a., Randnr. 21).

    Folglich hindert diese Bestimmung die Mitgliedstaaten oder die öffentlichen Auftraggeber daran, die in ihr enthaltene Aufzählung durch weitere auf berufliche Eignungskriterien gestützte Ausschlussgründe zu ergänzen (vgl. entsprechend Urteil La Cascina u. a., Randnr. 22).

    Jeder Mitgliedstaat ist nämlich am besten in der Lage, im Licht seiner spezifischen historischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen (vgl. in diesem Sinne Urteil La Cascina u. a., Randnr. 23) zu bestimmen, durch welche Situationen Verhaltensweisen begünstigt werden, die zu Missständen bei der Beachtung dieser Grundsätze führen könnten.

  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Das vorlegende Gericht hat allerdings Zweifel, ob ein solcher Ansatz mit der Gemeinschaftsrechtsordnung vereinbar ist, insbesondere mit Art. 29 der Richtlinie 92/50 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347, Randnrn.

    Im Rahmen der Beantwortung dieser Frage ist festzustellen, dass sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die in Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 92/50 vorgesehenen sieben Gründe für einen Ausschluss eines Unternehmers von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf die berufliche Ehrenhaftigkeit, die Zahlungsfähigkeit oder die Zuverlässigkeit des Betroffenen, d. h. auf dessen berufliche Eignung, beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil La Cascina u. a., Randnr. 21).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

    Zwar geht aus Art. 54 Abs. 4 der Richtlinie 2004/17 hervor, dass die öffentlichen Auftraggeber über die Ausschlusskriterien des Art. 45 der Richtlinie 2004/18 hinaus Eignungskriterien festlegen dürfen, doch nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nennt Art. 45 Abs. 2 der letztgenannten Richtlinie erschöpfend die Gründe, mit denen der Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von der Beteiligung an einem Vergabeverfahren aus Gründen gerechtfertigt werden kann, die sich, gestützt auf objektive Anhaltspunkte, auf seine berufliche Eignung beziehen, und hindert folglich die Mitgliedstaaten daran, die in ihm enthaltene Aufzählung durch weitere auf berufliche Eignungskriterien gestützte Ausschlussgründe zu ergänzen (vgl. Urteile vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347, Randnr. 22, Michaniki, Randnr. 43, und vom 15. Juli 2010, Bâtiments et Ponts Construction und WISAG Produktionsservice, C-74/09, Slg. 2010, I-7271, Randnr. 43).
  • EuGH, 14.12.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Daher könne die Verpflichtung zur Vornahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung als eine Flexibilisierung der Kriterien für die Anwendung der fakultativen Ausschlussgründe durch das nationale Recht im Sinne der Urteile vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 21), und vom 10. Juli 2014, Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici (C-358/12, EU:C:2014:2063, Rn. 35 und 36), betrachtet werden.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den öffentlichen Aufträgen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18 fallen, überlässt deren Art. 45 Abs. 2, wie die Formulierung "[v]on der Teilnahme am Vergabeverfahren kann ... ausgeschlossen werden" am Anfang dieser Bestimmung zeigt, die Beurteilung der sieben darin erwähnten Ausschlussfälle - die sich auf die berufliche Ehrenhaftigkeit, die Zahlungsfähigkeit oder die Zuverlässigkeit der Bewerber in einem Vergabeverfahren beziehen - den Mitgliedstaaten (vgl. zu Art. 29 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge [ABl. 1992, L 209, S. 1] Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 21).

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie;

    Das gilt etwa in dem Bereich der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - Rs. C-249/11, Byankov - juris Rn. 69) oder auch für den Rückgriff auf nationale Begriffsdefinitionen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - Rs. C-226/04 und 228/04, La Cascina u.a. - Slg. 2006, I-1347 Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07

    Assitur - Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 - Nationale

    Die Kommission ist der Ansicht, dass Art. 29 der Richtlinie 92/50 gemäß dem Urteil La Cascina u. a. eine abschließende Aufzählung von sieben Gründen für einen Ausschluss von Bewerbern von der Teilnahme am Vergabeverfahren vorsehe, die sich auf deren berufliche Ehrenhaftigkeit, ihre Zahlungsfähigkeit oder ihre Zuverlässigkeit bezögen.

    6 - Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347).

    Die Tatsache, dass die Annahme dieser Ausschlussgründe durch die Mitgliedstaaten fakultativ ist, mag zwar nur schwer mit dem abschließenden Charakter dieser Gründe in Einklang zu bringen sein, der Gerichtshof hat aber im Urteil La Cascina u. a. bestätigt, dass "Artikel 29 der Richtlinie ... auf dem fraglichen Gebiet nicht auf eine einheitliche Anwendung der in ihm angeführten Ausschlussgründe auf Gemeinschaftsebene [zielt], denn die Mitgliedstaaten sind befugt, diese Ausschlussgründe entweder überhaupt nicht anzuwenden, indem sie sich für eine größtmögliche Beteiligung an den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge entscheiden, oder aber diese Gründe je nach den auf nationaler Ebene maßgeblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen im Einzelfall mit unterschiedlicher Strenge in die nationale Regelung aufzunehmen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    25 - Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347, Randnr. 22).

    30 - Darauf habe ich bereits bei anderer Gelegenheit hingewiesen (vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, Urteil vom 9. Februar 2006, Slg. 2006, I-1347, Randnr. 26); vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Fabricom (Randnrn. 22 und 36).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, die für alle Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, gebieten, dass die materiell- und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer Teilnahme an einem Vergabeverfahren, insbesondere die Pflichten der Bieter, im Voraus eindeutig festgelegt und öffentlich bekannt gegeben werden, damit diese genau erkennen können, welche Bedingungen sie in dem Verfahren zu beachten haben, und damit sie die Gewissheit haben können, dass für alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 32).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-358/12

    Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici - Vorabentscheidungsersuchen -

    Was zweitens die Höhe dieser in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegten Schwelle für den Ausschluss anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass Art. 45 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 bei öffentlichen Aufträgen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, die in ihm genannten Ausschlussfälle dem Ermessen der Mitgliedstaaten anheimstellt, wie der am Anfang dieser Bestimmung stehende Ausdruck "[v]on der Teilnahme am Vergabeverfahren kann ... ausgeschlossen werden" bezeugt, und insbesondere in den Buchst. e und f ausdrücklich auf die innerstaatlichen Rechtsvorschriften verweist (vgl. hinsichtlich Art. 29 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge [ABl. L 209, S. 1] das Urteil La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 21).

    In diesem Rahmen können die Mitgliedstaaten die in dieser Vorschrift festgelegten Kriterien abmildern oder flexibler gestalten (vgl. hinsichtlich Art. 29 der Richtlinie 92/50, Urteil La Cascina u. a., EU:C:2006:94, Rn. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-178/16

    Impresa di Costruzioni Ing. E. Mantovani und Guerrato

  • EuGH, 09.06.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Vollmacht - Konsortium -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Öffentliche Aufträge - Auswahlverfahren - Qualitative

  • KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06

    Überprüfung einer Vergabesperre

  • LG Berlin, 22.03.2006 - 23 O 118/04

    Verhängung einer generellen Vergabesperre zulässig

  • EuGH, 04.06.2019 - C-425/18

    Consorzio Nazionale Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

  • EuGH, 10.11.2016 - C-199/15

    Ciclat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09

    Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche Aufträge -

  • VK Brandenburg, 22.06.2016 - VK 5/16

    Gewässerunterhaltungsarbeiten sind Dienstleistungen!

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-41/18

    Meca - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Fakultative

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18

    Delta Antrepriza de Constructii si Montaj 93 - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-27/15

    Pizzo u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18 - Teilnahme an einem

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04, C-228/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22355
Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04, C-228/04 (https://dejure.org/2005,22355)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - C-226/04, C-228/04 (https://dejure.org/2005,22355)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - C-226/04, C-228/04 (https://dejure.org/2005,22355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    La Cascina und Zilch

    Öffentliche Ausschreibung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Voraussetzungen für den Ausschluss eines Dienstleistungserbringers - Artikel 29 Buchstaben e und f der Richtlinie 92/50/EWG - Nichterfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung der ...

  • EU-Kommission PDF

    La Cascina und Zilch

    Öffentliche Ausschreibung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Voraussetzungen für den Ausschluss eines Dienstleistungserbringers - Artikel 29 Buchstaben e und f der Richtlinie 92/50/EWG - Nichterfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung der ...

  • EU-Kommission

    La Cascina und Zilch

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • ibr-online

    Ausschluß bei Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-1347
  • ZfBR 2005, 828
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 23.01.2003 - C-57/01

    IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    3 - Vgl. z. B. Urteil vom 23. Januar 2003 in der Rechtssache C-57/01 (Makedoniko Metro und Michaniki, Slg. 2003, I-1091, Randnr. 55 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    23 - Vgl. entsprechend Urteil Makedoniko Metro und Michaniki, in dem die Richtlinie 93/37 dahin ausgelegt wird, dass sie nicht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft, die an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags teilnimmt, nach Abgabe der Angebote nicht mehr geändert werden kann.

  • EuGH, 07.10.2004 - C-247/02

    Sintesi - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    12 - Dieses Ziel kommt in der zwanzigsten Begründungserwägung der Richtlinie 92/50 wie folgt zum Ausdruck: "Um Praktiken zu unterbinden, die zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen und die insbesondere der Auftragsvergabe an Angehörige anderer Mitgliedstaaten entgegenstehen, muss bei den Vergabeverfahren ein besserer Zugang für Dienstleistungserbringer gewährleistet werden." Das Ziel wird auch in Artikel 13 Absatz 5 dieser Richtlinie wie folgt ausgedrückt: "In jedem Fall muss die Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme aufgefordert werden, ausreichen, um einen echten Wettbewerb zu gewährleisten", ebenso wie in Artikel 27 Absatz 2 Unterabsatz 2: "Auf jeden Fall muss die Zahl der Bewerber, die zum Bieten zugelassen werden, ausreichen, um einen echten Wettbewerb zu gewährleisten." Bezüglich der Richtlinie 93/37 vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-247/02 (Sintesi, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    5 - Bezüglich der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) in der Fassung der Richtlinie 2001/78/EG der Kommission vom 13. September 2001 (ABl. L 285, S. 1, im Folgenden: Richtlinie 93/37) vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99 (Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617), in dessen Randnr. 88 es heißt: "Aus ihrem Titel und ihrer zweiten Begründungserwägung ergibt sich, dass die Richtlinie 93/37 lediglich die Koordinierung der einzelstaatlichen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge bezweckt und somit keine umfassende Gemeinschaftsregelung in diesem Bereich vorsieht (u. a. Urteil vom 27. November 2001 in den Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 33).".
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    Das Gebot einer gemeinschaftskonformen Auslegung beruhte ursprünglich zum Teil auf Artikel 10 EG; vgl. Randnr. 26 des Urteils vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891), in der es heißt: "Allerdings ist klarzustellen, dass die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie die Pflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 EWG-Vertrag, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten obliegen, und zwar im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten." Vgl. auch Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    10 - Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98 (Unitron Scandinavia und 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31), vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99 (ARGE, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 24), vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98 (Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 61), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45) und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-315/01 (GAT, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    10 - Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98 (Unitron Scandinavia und 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31), vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99 (ARGE, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 24), vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98 (Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 61), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45) und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-315/01 (GAT, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    Das Gebot einer gemeinschaftskonformen Auslegung beruhte ursprünglich zum Teil auf Artikel 10 EG; vgl. Randnr. 26 des Urteils vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891), in der es heißt: "Allerdings ist klarzustellen, dass die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie die Pflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 EWG-Vertrag, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten obliegen, und zwar im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten." Vgl. auch Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    10 - Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98 (Unitron Scandinavia und 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31), vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99 (ARGE, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 24), vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98 (Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 61), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45) und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-315/01 (GAT, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    8 - Urteil vom 2. Dezember 1999 in der Rechtssache C-176/98 (Slg. 1999, I-8607, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-226/04
    10 - Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98 (Unitron Scandinavia und 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31), vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99 (ARGE, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 24), vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98 (Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 61), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45) und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-315/01 (GAT, Slg. 2003, I-6351, Randnr. 73).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • EuGH, 10.11.1993 - C-60/92

    Otto / Postbank

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin

    43 - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, EU:C:2005:524, Nr. 26).
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