Rechtsprechung
| EuGH, 06.04.2006 - C-410/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe ohne Ausschreibung - Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft an ein Unternehmen, dessen Kapital sie hält
- Europäischer Gerichtshof
ANAV
Freier Dienstleistungsverkehr — Öffentlicher Nahverkehrsdienst — Vergabe ohne Ausschreibung — Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft an ein Unternehmen, dessen Kapital sie hält
- oeffentliche-auftraege.de
Öffentlicher Auftrag: auch Dienstleistungskonzessionen unterliegen den Grundregeln des EG-Vertrages (u.a. Gleichbehandlungsgrundsatz und Verbot der Diskriminierung)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Art. 43 EG, Art. 49 EG und Art. 86 EG
Freihändige Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft - ANAV - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-House-Geschäfts
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Freihändige Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft - ANAV
Kurzfassungen/Presse (2)
- dstgb-vis.de (Kurzinformation)
Vergabe an kommunale Aktiengesellschaft
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-House-Geschäfts
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftragsvergaben müssen transparent sein! (IBR 2006, 461)
- hu-berlin.de (Entscheidungsbesprechung)
Inhouse-Geschäfte (RA Birgit Ortlieb)
Sonstiges (5)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschluss des Tribunale Amministrativo Regionale per la Puglia vom 22. Juli 2004 in dem Rechtsstreit Associazione Nazionale Autotransporto Viaggiatori - A.N.A.V gegen Comune di Bari sowie A.M.T.A.B. Servizio SpA
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 06.04.2006, Az.:C-410/04 (Zur freihändigen Vergabe öffentlicher Dienstleistungen)" von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, original erschienen in: JZ 2006, 965 - 968.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Allgemeine Grundsätze des Vergaberechts - Das EuGH-Urteil ANAV/Comune di Bari" von Prof. Dr. Walter Frenz, original erschienen in: EWS 2006, 347 - 350.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 06.04.2006, Az.: C-410/04 'ANAV' ('In-House'-Geschäft, Dienstleistungskonzession, freihändige Vergabe, Wettbewerbs- und Transparenzgebot, Diskriminierungsverbot)" von RA Dr. Philipp Steinberg, original erschienen in: VergabeR 2006, 491 - 493.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Anteilsveräußerungen und Ausschreibungspflicht nach den Urteilen "Mödling" und "Bari"" von Prof. Dr. Walter Frenz, original erschienen in: WRP 2006, 1216 - 1220.
Verfahrensgang
- Tribunale Amministrativo Regionale per la Puglia [Italien], 27.07.2004 - 885/04
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04
- EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2006, I-3303
- NJW 2006, 1578 (Ls.)
- EuZW 2006, 415
- NZBau 2006, 326
- DVBl 2006, 833
- BB 2006, 949
- IBR 2006, 461
- NVwZ 2006, 555
- VergabeR 2006, 488
- ZfBR 2006, 375
- ZfBR 2006, 494
Wird zitiert von ... (44)
- EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - …
Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 24).Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinien 2004/18 und 2004/17 ausgenommen sind, haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 18).
Zu den Vertragsbestimmungen, die speziell auf öffentliche Dienstleistungskonzessionen anwendbar sind, gehören auch die Art. 43 EG und 49 EG (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 19).
Außer dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter auf öffentliche Dienstleistungskonzessionen anwendbar, und zwar auch dann, wenn keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 20).
Diese der genannten Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 21).
Aus Art. 86 Abs. 1 EG folgt außerdem, dass die Mitgliedstaaten keine nationalen Rechtsvorschriften fortgelten lassen dürfen, die die Vergabe öffentlicher Dienstleistungskonzessionen ohne Ausschreibung ermöglichen, da eine solche Vergabe gegen die Art. 43 EG oder 49 EG oder gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz verstößt (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 23).
Die Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG sowie die allgemeinen Grundsätze, deren spezielle Ausprägung sie darstellen, kommen jedoch dann nicht zur Anwendung, wenn die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und zugleich diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Stelle verrichtet, die ihre Anteile innehat (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 24).
- EuGH, 18.12.2007 - C-220/06
Öffentliche Aufträge - Liberalisierung der Postdienste - Richtlinien 92/50/EWG …
Außer dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter auf solche öffentlichen Aufträge anwendbar, und zwar auch dann, wenn keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 48, und vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 20).Diese der genannten Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der den Dienstleistungsauftrag dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. entsprechend Urteile Parking Brixen, Randnr. 49, und ANAV, Randnr. 21).
Grundsätzlich entspricht das völlige Fehlen einer Ausschreibung im Fall der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wie des im Ausgangsverfahren fraglichen weder den Anforderungen der Art. 43 EG und 49 EG noch den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz (vgl. entsprechend Urteile Parking Brixen, Randnr. 50, und ANAV, Randnr. 22).
Aus Art. 86 Abs. 1 EG folgt außerdem, dass die Mitgliedstaaten keine nationalen Rechtsvorschriften fortgelten lassen dürfen, die die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ohne Ausschreibung ermöglichen, da eine solche Vergabe gegen die Art. 43 EG oder 49 EG oder gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz verstößt (vgl. entsprechend Urteile Parking Brixen, Randnr. 52, und ANAV, Randnr. 23).
Was das Argument der spanischen Regierung angeht, dass die Kooperationsvereinbarung den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht unterworfen werden könne, da es sich um eine "In-house"-Situation handele, ist einzuräumen, dass die Anwendung der in den Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG aufgestellten Regeln sowie der allgemeinen Grundsätze, deren spezielle Ausprägung sie darstellen, im Bereich der öffentlichen Dienstleistungsaufträge dann ausgeschlossen ist, wenn die öffentliche Stelle, die Auftraggeberin ist, über die Einrichtung, die den Zuschlag erhält, eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Einrichtung zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der Stelle ausführt, die ihre Anteile innehat (vgl. entsprechend Urteile Parking Brixen, Randnr. 62, und ANAV, Randnr. 24).
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05
Kommunalversicherer
Als Ausnahme von den allgemeinen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts sind diese Voraussetzungen eng auszulegen (EuGH, Urt. v. 6.4.2006 - C-410/04, Slg. 2006, I-3303 = WuW/E Verg 1225 Tz. 26 - Comune di Bari;… Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, Slg. 2005, I-8585 = WuW/E Verg 1155 Tz. 63 - Parking Brixen; WuW/E Verg 1025 Tz. 46 - Stadt Halle und RPL Lochau).
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10
Vergabe - Direktvergabe von SPNV-Leistungen
Soweit die Beigeladene auf das Urteil des EuGH vom 06.04.2006 (C-410/04 Rdnr. 40; NZBau 2006, 326) verweist, befasst sich das Gericht dort nicht näher mit der Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession bei einer überwiegenden Deckung der Kosten des Auftragnehmers durch die öffentliche Hand.Auch die Entscheidung des EuGH vom 06.04.2006 (C-410/04; NZBau 2006, 326) geht ohne Weiteres von einer Einordnung als Dienstleistung aus.
- EuGH, 10.09.2009 - C-573/07
Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die Dienstleistung …
Bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge haben die öffentlichen Auftraggeber insbesondere die Art. 43 EG und 49 EG sowie den Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und die daraus folgende Transparenzpflicht zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, Randnrn. 47 bis 49, und vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnrn. 19 bis 21).Im Urteil ANAV hat der Gerichtshof die Geltung dieser Rechtsprechung für den Fall einer Aktiengesellschaft bejaht.
Solche nationalen Rechtsvorschriften entsprechen grundsätzlich dem Gemeinschaftsrecht, wobei klarzustellen ist, dass auch die Auslegung dieser Rechtsvorschriften den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil ANAV, Randnr. 25).
- EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - Vergabe öffentlicher Aufträge, …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund des Auftragswerts nicht den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die Auftraggeber nämlich gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen (Beschluss Vestergaard, Randnr. 20, und Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 32) und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3 S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 29, oben in Randnr. 36 angeführte Urteile Telaustria, Randnr. 62, Coname, Randnr. 16, und Parking Brixen, Randnr. 46, sowie Urteil vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 18).Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen, wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, insbesondere eine Transparenzpflicht ein, damit die konzessionserteilende öffentliche Stelle feststellen kann, ob diese Grundsätze beachtet worden sind (Urteile des Gerichtshofs Unitron Scandinavia und 3-S, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 31, Telaustria, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 61, vom 18. Juni 2002, HI, C-92/00, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45, Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 49, und ANAV, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 21), wobei diese Verpflichtung durch den neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und den zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 bestätigt wird.
Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Auftraggeber kraft dieser Transparenzpflicht zugunsten aller potenziellen Bieter einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherstellen muss, der den Dienstleistungsmarkt dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurden (Urteile Telaustria, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 62, Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 49, und ANAV, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 21).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-260/04
Vertragsverletzung - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - …
(5) - Vgl. Urteil Telaustria, in Fn. 4 angeführt, Randnr. 60, Urteile vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 16), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8612, Randnr. 46), und vom 6. April 2006, ANAV (C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 18).(6) - Vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 47, und ANAV, Randnr. 19.
(7) - Vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 48, und ANAV, Randnr. 20.
61 und 62, Parking Brixen, Randnr. 49, und ANAV, Randnr. 21.
- LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen …
Sind der auch in den Art. 12, 43 und 49 EGV zum Ausdruck kommende Gleichbehandlungsgrundsatz und das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dahin auszulegen, dass die für öffentliche Stellen daraus abgeleiteten Transparenzpflichten, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einem angemessenen Grad von Öffentlichkeit den Wettbewerb zu öffnen und die Nachprüfbarkeit hinsichtlich einer unparteiischen Durchführung des Vergabeverfahrens zu ermöglichen (…vgl. EuGH, Urteile vom 7. Dezember 2000 - C-324/98 - Telaustria, Rn. 60-62;… vom 21. Juli 2005 - C-231/03 - Coname, Rn. 17-22;… vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 - Parking Brixen, Rn. 46-50; vom 6. April 2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 21;… vom 13. September 2007 - C- 260/04 - Komm./Italien, Rn. 24), es dem nationalen Recht gebieten, dem unterlegenen Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung einer bevorstehenden Verletzung dieser Pflichten und/oder auf Unterlassung der Fortsetzung einer solchen Pflichtverletzung zu gewähren?.Auf die Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Transparenzgebots im Sinne der Vorlagefrage Nr. 1 können sich jedenfalls bei gänzlichem Ausbleiben eines nach diesem Gebot erforderlichen Wettbewerbs - hier hinsichtlich der Verhandlungen zur Vereinbarung einer Vertragsänderung bzw. eines Nachunternehmerwechsels - auch Inländer berufen, weil in diesem Verstoß auch eine potentielle Diskriminierung zu Lasten von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten läge, die daran gehindert werden, von der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen (…vgl. EuGH Urteile v. 21. Juli 2005 - C-231/03 - Coname, Rn. 17;… v. 13. Oktober 2005 - C-458/03 - Parking Brixen, Rn. 55; vom 6. April 2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 20).
Insoweit käme es darauf an, ob dann, wenn ein Wettbewerb einem angemessenen Grad von Öffentlichkeit auch gegenüber Unternehmen anderer Mitgliedstaaten zu öffnen ist, stets eine Nachprüfbarkeit hinsichtlich einer unparteiischen Durchführung des Vergabeverfahren folgen muss, oder ob die Pflicht zur Nachprüfbarkeit aus der Sicht des europäischen Gemeinschaftsrechts entfällt, wenn sich für den Wettbewerb keine Unternehmen anderer Mitgliedsstaaten melden (vgl. dazu EuGH Urteil vom 06.04.2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 20).
- EuGH, 17.07.2008 - C-347/06
Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche …
Die Kommission trägt vor, der Ausgangsrechtsstreit betreffe öffentliche Dienstleistungskonzessionen und diese seien den Grundregeln des EG-Vertrags, insbesondere den Art. 43 EG und 49 EG sowie dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter unterworfen, die insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz einschlössen, damit die konzessionserteilende öffentliche Stelle feststellen könne, ob diese Grundsätze beachtet worden seien (Urteil vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 21).Nach Auffassung des Gerichtshofs bestehe diese Transparenzpflicht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen sei, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffne und die Nachprüfung ermögliche, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden seien (Urteil ANAV, Randnr. 21).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen jedoch die öffentlichen Stellen, wenn sie eine solche Konzession erteilen wollen, die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile Telaustria und Telefonadress, Randnr. 60, Coname, Randnr. 16, vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 46, und ANAV, Randnr. 18).
- EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, …
Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und Coditel Brabant, Randnr. 24). - EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - Späterer …
- OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
Vergabe - Abgrenzung Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsvertrag
- VG Münster, 09.03.2007 - 1 L 64/07
Vergabe - Erteilung einer Dienstleistungskonzession
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-532/03
Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/50/EWG …
- VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10
Vergabe - Sozialrecht contra Vergabrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-347/06
Erdgasbinnenmarkt - Automatische Verlängerung der Konzessionen für die Verwaltung …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-91/08
Vergabe - Einrichtung des öffentlichen Rechts
- OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08
Vergabe - Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?
- VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Vergabe - Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Tätigkeiten, die …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Nachrichtenagenturen - Begriff der Vergabe …
- VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08
Vergabe - Vergabe von Rettungsdienstleistungen
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-570/07
Schlussanträge zur Frage der Vereinbarkeit der asturischen Rechtsvorschriften zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05
Centro Europa 7
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
Vergabe - Wann liegt eine Quasi-In-House-Vergabe vor?
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
Vergabe - Genossenschaftsbeitritt: Übertragung von Aufgaben an diese
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08
Vergabe - Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des öffentlichen Bauauftrags …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-412/04
Öffentliche Aufträge - Kriterien für die Anwendbarkeit der Regeln des …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-220/06
Vergabe - In-House-Vergabe von Postdienstleistungen
- VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
Vergabe - Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08
Vergabe - Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht
- VK Sachsen, 23.02.2009 - 1/SVK/003-09
Vergabe - Zertifikat muss gültig sein!
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08
Vergabe - ÖPP: Unmittelbaren Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11
Azienda Sanitaria Locale di Lecce - Vergaberecht - Öffentlich-öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2007 - C-195/04
Vertragsverletzungsverfahren - Öffentlicher Auftrag über die Lieferung einer …
- VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
Vergabe - Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
Vergabe - Rettungsdienstleistungen = Dienstleistungskonzession
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-348/10
Unterscheidung zwischen 'öffentlichem Dienstleistungsauftrag' und 'öffentlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2006 - C-6/05
Öffentliche Beschaffung von mit der CE-Kennzeichnung versehenen Medizinprodukten …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2007 - C-162/06
Postdienste - Grenzüberschreitende Postsendungen - Beurteilungskriterien - …
- VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10
Vergabe - Freihändige Vergabe
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-147/06
SECAP SpA (C-147/06), Santorso Soc. coop. arl (C-148/06) / Comune di Torino - …
- EuGH, 10.09.2009 - C-206/09
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
ANAV
Öffentliche Unternehmen - Nationale Regelung, die örtliche Einrichtungen dazu ermächtigt, an eine Gesellschaft mit vollständig öffentlichem Kapital einen Dienstleistungsauftrag ohne Vergabeverfahren zu erteilen
- ibr-online
Vergabe - Unmittelbare Vergabe eines öffentlichen Nahverkehrsdienstes
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Nationale Regelung über die unmittelbare Auftragsvergabe an eine private Gesellschaft unter Berücksichtigung der sog. Teckal-Kriterien mit Gemeinschaftsrecht vereinbar
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
In-House-Geschäft: Detailliert festgelegte Voraussetzungen beachten! (IBR 2006, 1109)
Verfahrensgang
- Tribunale Amministrativo Regionale per la Puglia [Italien], 27.07.2004 - 885/04
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04
- EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2006, I-3303
- IBR 2006, 1109
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