Rechtsprechung
EuGH, 27.04.2006 - C-145/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer Marke und einem ähnlichen Zeichen - Verlust der Unterscheidungskraft infolge des Verhaltens des Markeninhabers nach dem ...
- markenmagazin:recht
Art. 5 RL 89/104/EWG
Levi Strauss ./. Casucci - Europäischer Gerichtshof
Levi Strauss
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer Marke und einem ähnlichen Zeichen - Verlust der Unterscheidungskraft infolge des Verhaltens des Markeninhabers nach dem ...
- EU-Kommission
Levi Strauss
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer Marke und einem ähnlichen Zeichen - Verlust der Unterscheidungskraft infolge des Verhaltens des Markeninhabers nach dem ...
- EU-Kommission
Levi Strauss
Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
- Wolters Kluwer
Auslegung von Art. 5 Abs. 1b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken; Zweck des Schutzes eingetragener Marken; Verkauf von Jeanshosen mit einem ähnlichen Levi Strauss ...
- Judicialis
Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1 Buchst. b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Levi Strauss
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer Marke und einem ähnlichen Zeichen - Verlust der Unterscheidungskraft infolge des Verhaltens des Markeninhabers nach dem ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour de cassation (Belgien) vom 17. März 2005 in dem Rechtsstreit Levi Strauss & Co. gegen Casucci Spa
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Belgien) - Auslegung von Artikel 5 Absatz 1 der Ersten Richtlinie 89/104 des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, S. 1) -Zeitpunkt, auf den für ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
- EuGH, 02.04.2006 - C-145/05
- EuGH, 27.04.2006 - C-145/05
Papierfundstellen
- Slg. 2006, I-3703
- GRUR Int. 2006, 597
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-145/05
15 Demgemäß hat der Gerichtshof ausgeführt, dass, um die Hauptfunktion der Marke zu gewährleisten, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden, der Markeninhaber vor Konkurrenten geschützt werden muss, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (vgl. Urteile vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22, und vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 50). - EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-145/05
16 Sodann haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen, die so wirksam sind, dass das Ziel der Richtlinie erreicht wird, und dafür Sorge zu tragen, dass die Betroffenen die ihnen dadurch verliehenen Rechte auch tatsächlich vor den innerstaatlichen Gerichten geltend machen können (vgl. Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 18, und vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17). - EuGH, 18.10.2005 - C-405/03
Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94 …
Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-145/05
Das in der zehnten Begründungserwägung der Richtlinie als "von wesentlicher Bedeutung" bezeichnete Ziel, "im Recht aller Mitgliedstaaten einen einheitlichen Schutz" herzustellen, wäre nicht erreicht (vgl. zur Beweislast für die Verletzung des ausschließlichen Rechts des Inhabers Urteil vom 18. Oktober 2005 in der Rechtssache C-405/03, Class International, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
- EuGH, 11.11.1997 - C-349/95
Loendersloot
Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-145/05
15 Demgemäß hat der Gerichtshof ausgeführt, dass, um die Hauptfunktion der Marke zu gewährleisten, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden, der Markeninhaber vor Konkurrenten geschützt werden muss, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (vgl. Urteile vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22, und vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 50). - EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-145/05
16 Sodann haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen, die so wirksam sind, dass das Ziel der Richtlinie erreicht wird, und dafür Sorge zu tragen, dass die Betroffenen die ihnen dadurch verliehenen Rechte auch tatsächlich vor den innerstaatlichen Gerichten geltend machen können (vgl. Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 18, und vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-145/05
29 Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass mit der Richtlinie 89/104 allgemein ein Gleichgewicht hergestellt werden soll zwischen dem Interesse des Inhabers einer Marke an der Wahrung ihrer Hauptfunktion und dem Interesse der anderen Wirtschaftsteilnehmer an der Verfügbarkeit von Zeichen, die ihre Waren und Dienstleistungen bezeichnen können (vgl. in Bezug auf das Erfordernis der Verfügbarkeit von Farben im Fall der Eintragung als Marke einer Farbe als solcher Urteil vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01, Libertel, Slg. 2003, I-3793).
- BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15
MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines …
Im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 MarkenRL steht ein Vorgehen des Markeninhabers gegen Verwendungsformen, die zur Entwicklung der Marke zu einer beschreibenden Bezeichnung führen, einer Löschung der Marke wegen Verfalls entgegen (vgl. EuGH Urteil vom 27. April 2006 - C-145/05, Slg. 2006, I-3703 = GRUR 2006, 495 Rn. 25 und 34 - Levi Strauss/Casucci;… Urteil vom 6. März 2014 - C-409/12, GRUR 2014, 374 Rn. 33 f. = WRP 2014, 411 - Kornspitz). - EuGH, 10.04.2008 - C-102/07
DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN …
Mit dieser Vorschrift hat der Gemeinschaftsgesetzgeber eine Abwägung der Interessen des Inhabers einer Marke mit den Interessen seiner Wettbewerber an einer Verfügbarkeit der Zeichen vorgenommen (vgl. Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss, C-145/05, Slg. 2006, I-3703, Randnr. 19).5 der Richtlinie soll dadurch, dass er dem Inhaber einer Marke das Recht verleiht, jedem Dritten die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens bei Verwechslungsgefahr zu verbieten, und dass er bestimmte Formen der Benutzung eines solchen Zeichens nennt, die verboten werden können, diesen Inhaber gegen Formen der Benutzung von Zeichen schützen, die die betreffende Marke verletzen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Levi Strauss, Randnr. 14).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-85/16
Tsujimoto / EUIPO
Bezogen auf die Systematik der Verordnung Nr. 207/2009 sind dem Urteil Levi Strauss(21) einige nützliche Hinweise zu entnehmen, die meines Erachtens entsprechend anwendbar sind.21 Urteil vom 27. April 2006 (C-145/05, EU:C:2006:264).
22 Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss (C-145/05, EU:C:2006:264, Rn. 27).
23 Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss (C-145/05, EU:C:2006:264, Rn. 28).
24 Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss (C-145/05, EU:C:2006:264, Rn. 15 und 29).
25 Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss (C-145/05, EU:C:2006:264, Rn. 30).
- EuGH, 22.09.2011 - C-482/09
Anheuser-Busch und Budejovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht aus den Bestimmungen der Richtlinie 89/104 und insbesondere aus deren Art. 9 hervor, dass mit der Richtlinie allgemein ein Gleichgewicht hergestellt werden soll zwischen dem Interesse des Inhabers einer Marke an der Wahrung ihrer Hauptfunktion und dem Interesse der anderen Wirtschaftsteilnehmer an der Verfügbarkeit von Zeichen, die ihre Waren und Dienstleistungen bezeichnen können (Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss, C-145/05, Slg. 2006, I-3703, Randnrn. - EuGH, 06.03.2014 - C-409/12
Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - …
In diesem Fall kann die Marke für verfallen erklärt werden, so dass ihr Inhaber die ihm durch Art. 5 der Richtlinie 2008/95 verliehenen Rechte nicht mehr geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss, C-145/05, Slg. 2006, I-3703, Rn. 33).Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Unionsgesetzgeber bei der Abwägung der Interessen des Inhabers einer Marke mit den Interessen seiner Wettbewerber an einer Verfügbarkeit der Zeichen im Rahmen des Erlasses von Art. 12 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2008/95 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Verlust der Unterscheidungskraft der Marke deren Inhaber nur entgegengehalten werden kann, wenn er auf dessen Tun oder Unterlassen zurückzuführen ist (Urteile Levi Strauss, Rn. 19, …und vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux, C-102/07, Slg. 2008, I-2439, Rn. 24).
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass eine "Untätigkeit" darin bestehen kann, dass es der Inhaber einer Marke unterlässt, rechtzeitig auf sein ausschließliches Recht gemäß Art. 5 der Richtlinie 2008/95 zurückzugreifen, um bei der zuständigen Stelle zu beantragen, betroffenen Dritten die Benutzung eines Zeichens zu verbieten, für das eine Gefahr von Verwechslungen mit der Marke besteht, weil solche Anträge den Zweck haben, die Unterscheidungskraft dieser Marke zu bewahren (vgl. in diesem Sinne Urteil Levi Strauss, Rn. 34).
- EuGH, 19.05.2022 - C-466/20
HEITEC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 9 …
Die im Markenrecht der Union vorgesehene Regelung der Verwirkung durch Duldung steht im Zusammenhang mit dem Ziel der Herstellung eines Gleichgewichts zwischen dem Interesse des Inhabers einer Marke an der Wahrung ihrer Hauptfunktion und dem Interesse der anderen Wirtschaftsteilnehmer an der Verfügbarkeit von Zeichen, die ihre Waren und Dienstleistungen bezeichnen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 2006, Levi Strauss, C-145/05, EU:C:2006:264, Rn. 29, …und vom 22. September 2011, Budejovický Budvar, C-482/09, EU:C:2011:605, Rn. 34).Insbesondere wollte der Unionsgesetzgeber mit der Einrichtung einer Frist für den Eintritt der Verwirkung durch Duldung von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis der Benutzung der jüngeren Marke sicherstellen, dass der Schutz, den eine ältere Marke ihrem Inhaber vermittelt, auf die Fälle beschränkt bleibt, in denen sich dieser hinreichend wachsam zeigt, indem er sich der Benutzung von Zeichen, die diese Marke verletzen können, durch andere Wirtschaftsteilnehmer widersetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss, C-145/05, EU:C:2006:264, Rn. 30).
- BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05
TUC-Salzcracker
Allenfalls kann - in dem hier nicht in Rede stehenden Fall, dass die widerrechtliche Benutzung zu einer Schwächung des Klagezeichens geführt hat - der Zeitpunkt von Bedeutung sein, zu dem die Benutzung des angegriffenen Zeichens begonnen hat (vgl. EuGH, Urt. v. 27.4.2006 - C-145/05, Slg. 2006, I-3703 Tz. 18 = GRUR 2006, 495 - Levi Strauss/Casucci;… BGH, Urt. v. 10.7.1956 - I ZR 106/54, GRUR 1957, 428, 430 - Bücherdienst;… Urt. v. 5.1.1962 - I ZR 107/60, GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-409/12
Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Art. 12 Abs. 2 Buchst. a - …
5 - Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss (C-145/05, Slg. 2006, I-3703, Randnr. 34).18 - Urteil Levi Strauss (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 19).
40 - Urteil Levi Strauss (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 34).
41 - Urteil Levi Strauss (oben in Fn. 5 angeführt, Randnrn. 29 und 30).
- EuGH, 06.02.2014 - C-65/12
Leidseplein Beheer und de Vries - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - …
Gleichwohl soll durch die Richtlinie 89/104 allgemein ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen dem Interesse des Inhabers einer Marke an der Wahrung ihrer Hauptfunktion und dem Interesse der anderen Wirtschaftsteilnehmer an der Verfügbarkeit von Zeichen, die ihre Waren und Dienstleistungen bezeichnen können (Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss, C-145/05, Slg. 2006, I-3703, Rn. 29).Der Schutz der Rechte des Inhabers einer Marke aus der Richtlinie ist somit nicht bedingungslos, da er u. a. zur Herstellung eines Gleichgewichts der genannten Interessen auf die Fälle beschränkt ist, in denen sich der Inhaber hinreichend wachsam zeigt, indem er sich der Benutzung von Zeichen, die seine Marke verletzen können, durch andere Wirtschaftsteilnehmer widersetzt (Urteil Levi Strauss, Rn. 30).
- EuGH, 11.06.2009 - C-542/07
Imagination Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
So habe der Gerichtshof Ereignisse berücksichtigt, die in die Zeit zwischen der Erhebung einer markenrechtlichen Verletzungsklage und der Verkündung der Entscheidung über diese Klage gefallen seien (Urteil vom 27. April 2006, Levi Strauss, C-145/05, Slg. 2006, I-3703, Randnr. 37).Zu den von der Rechtsmittelführerin für ihre Rechtsauffassung angeführten Urteilen ist zu bemerken, dass der Gerichtshof im Urteil Levi Strauss darüber befunden hat, welche Folgen das Verhalten des Markeninhabers für den Schutzumfang einer rechtmäßig erworbenen Marke hat, während das Gericht im Urteil MIP Metro/HABM - Tesco Stores (METRO) entschieden hat, dass veränderte Umstände zu berücksichtigen sind, die zwischen der Erhebung des Widerspruchs und der Entscheidung über den Widerspruch auftreten.
- EuG, 01.03.2018 - T-85/16
adidas kann sich der Eintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen als …
- EuG, 25.10.2018 - T-122/17
DEVIN, der Name einer bulgarischen Stadt, kann als Unionsmarke für Mineralwasser …
- EuG, 17.06.1998 - T-174/95
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2019 - C-705/17
Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95 - …
- EuG, 01.03.2018 - T-629/16
Shoe Branding Europe/ EUIPO - adidas (Position de deux bandes parallèles sur une …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-65/12
Leidseplein Beheer und de Vries - Richtlinie 2008/95/EG - Markenrecht - Recht des …
- BPatG, 09.10.2020 - 29 W (pat) 502/19
Markenbeschwerdeverfahren - "Mona Bella COMFORT (Wort-Bildmarke/Mona …
- BPatG, 04.01.2008 - 25 W (pat) 22/03
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Levi Strauss
Marke - Für identische oder ähnliche Waren benutztes Zeichen - Verwechslungsgefahr - Beurteilung
- EU-Kommission
Levi Strauss
Marke - Für identische oder ähnliche Waren benutztes Zeichen - Verwechslungsgefahr - Beurteilung
- EU-Kommission
Levi Strauss
Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
- EuGH, 02.04.2006 - C-145/05
- EuGH, 27.04.2006 - C-145/05
Papierfundstellen
- Slg. 2006, I-3703
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
17 - Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnrn. 23, 26 und 28) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-352/95 (Phyteron International, Slg. 1997, I-1729, Randnr. 18). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
14 - Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30) und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-37/03 P (BioID/HABM, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 27). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
14 - Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30) und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-37/03 P (BioID/HABM, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 27).
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
8 - Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95 (Slg. 1997, I-6191). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
15 - Vgl. zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (…ABl. 1994, L 11, S. 1), dem Gegenstück zur Vorschrift in der Richtlinie 89/104, Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-329/02 P (SAT.1/HABM, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 23), und Urteil BioID/HABM, Randnr. 27. - EuGH, 23.05.1978 - 102/77
Hoffman-La Roche / Centrafarm
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
14 - Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7), vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30) und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-37/03 P (BioID/HABM, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 27). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
10 - Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97 (Slg. 1998, I-5507). - EuGH, 20.03.1997 - C-352/95
Phytheron International / Bourdon
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
17 - Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnrn. 23, 26 und 28) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-352/95 (Phyteron International, Slg. 1997, I-1729, Randnr. 18). - EuGH, 12.12.2002 - C-273/00
Sieckmann
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
13 - Nr. 3 meiner Schlussanträge vom 6. November 2001 in der Rechtssache C-273/00 (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, Slg. 2002, I-11737). - Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-273/00
Sieckmann
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2006 - C-145/05
13 - Nr. 3 meiner Schlussanträge vom 6. November 2001 in der Rechtssache C-273/00 (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, Slg. 2002, I-11737).