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   EuG, 27.09.2006 - T-314/01   

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EuG, 27.09.2006 - T-314/01 (https://dejure.org/2006,2964)
EuG, Entscheidung vom 27.09.2006 - T-314/01 (https://dejure.org/2006,2964)
EuG, Entscheidung vom 27. September 2006 - T-314/01 (https://dejure.org/2006,2964)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartell - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung einer Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu ihrer Muttergesellschaft - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Verteidigungsrechte - Entlastende Dokumente ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Avebe / Kommission

    Wettbewerb - Kartell - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung einer Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu ihrer Muttergesellschaft - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Verteidigungsrechte - Entlastende Dokumente ...

  • EU-Kommission PDF

    Avebe / Kommission

    Wettbewerb - Kartell - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung einer Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu ihrer Muttergesellschaft - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Verteidigungsrechte - Entlastende Dokumente ...

  • EU-Kommission

    Avebe / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung einer Geldbuße durch die Kommission ; Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung einer Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu ihrer Muttergesellschaft; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Begriff "Natriumglukonat"; Verantwortlichkeit der Muttergesellschaften ...

  • Judicialis

    EG Art. 81; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2
    Wettbewerb - Kartell - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung einer Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu ihrer Muttergesellschaft - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Verteidigungsrechte - Entlastende Dokumente ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Avebe / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - Möglichkeit, die Zuwiderhandlung einer Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ihrer Muttergesellschaft zuzurechnen - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Verteidigungsrechte - Entlastende ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Avebe / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C (2001) 2931 endg. vom 2. Oktober 2001 über ein Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 des EWR-Abkommens (COMP/E-1/36.756 - Sodiumgluconat)

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, II-3085
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    129 Nach ständiger Rechtsprechung schließe der Umstand, dass die Tochtergesellschaft eigene Rechtspersönlichkeit besitze, noch nicht aus, dass ihr Verhalten der Muttergesellschaft zugerechnet werden könne; dies gelte insbesondere dann, wenn die Tochtergesellschaft ihr Marktverhalten nicht autonom bestimme, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolge (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-286/98 P, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, Slg. 2000, I-9925, Randnr. 26 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Dies genüge nach der Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-354/94, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, Slg. 1998, II-2111, Randnr. 80), um zu dem Schluss zu gelangen, dass Avebe mitverantwortlich für die Zuwiderhandlung gewesen sei; dass sie tatsächlich einen solchen Einfluss auf Glucona ausgeübt habe, brauche nicht bewiesen zu werden.

    In dem von der Kommission angeführten Fall, der dem Urteil Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission vom 16. November 2000 (zitiert oben in Randnr. 129) zugrunde liegt, hat der Gerichtshof jedoch anerkannt, dass, wenn eine Muttergesellschaft ihre Tochtergesellschaft, die eine Zuwiderhandlung begangen hat, zu 100 % kontrolliert, widerlegbar vermutet wird, dass die Muttergesellschaft tatsächlich entscheidenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübte.

    Es obliegt damit der Muttergesellschaft, diese Vermutung durch Beweise zu entkräften, die geeignet sind, die Selbständigkeit ihrer Tochtergesellschaft zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission vom 16. November 2000, zitiert oben in Randnr. 129, Randnrn. 28 und 29, und Urteil Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission vom 14. Mai 1998, zitiert oben in Randnr. 134, Randnr. 80).

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    Eine derartige Argumentation sei im Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-347/94 (Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751, Randnrn. 400 ff.) verworfen worden.

    108 Nach Ansicht der Kommission beruft sich Avebe zu Unrecht auf das Urteil Mayr-Melnhof/Kommission (siehe vorstehend, Randnr. 107), da dieses Urteil eine andere Situation betroffen habe als der vorliegende Fall.

    109 Wie die Kommission zu Recht betont, ist im Urteil Mayr-Melnhof/Kommission (siehe oben, Randnr. 107) entschieden worden, dass die Gesellschaft Mayr-Melnhof erst von dem Zeitpunkt an für das Verhalten einer ihrer Tochtergesellschaften verantwortlich erklärt werden konnte, zu dem sie die Kontrolle über die Tochtergesellschaft übernommen hatte.

  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Metsä-Serla / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    131 Avebe beruft sich ferner auf das Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94 (Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 1998, II-1727, Randnrn. 51 bis 58).

    135 Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das wettbewerbswidrige Verhalten eines Unternehmens, das sein Marktverhalten nicht selbständig bestimmt, sondern vor allem wegen der wirtschaftlichen und rechtlichen Bindungen zu einem anderen Unternehmen im Wesentlichen dessen Weisungen befolgt hat, dem anderen Unternehmen zugerechnet werden kann (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 2005 in den Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 117, und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-294/98 P, Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 2000, II-10065, Randnr. 27).

  • RG, 11.07.1936 - 1/36

    Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    vom 2. Oktober 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/36.756 - Natriumglukonat), soweit er die Klägerin betrifft, und, hilfsweise, Nichtigerklärung des Artikels 3 der Entscheidung, soweit er die Klägerin betrifft,.

    in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/36.756 - Natriumglukonat) (im Folgenden: Entscheidung).

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    Ist dies nicht der Fall, so kann er die entsprechende Rüge in der gegen die endgültige Entscheidung erhobenen Nichtigkeitsklage nicht mehr erheben (Urteile des Gerichts in der Rechtssache Cimenteries CBR u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 50, Randnr. 383, und vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-191/98, T-212/98, T-213/98 und T-214/98, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 340).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    135 Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das wettbewerbswidrige Verhalten eines Unternehmens, das sein Marktverhalten nicht selbständig bestimmt, sondern vor allem wegen der wirtschaftlichen und rechtlichen Bindungen zu einem anderen Unternehmen im Wesentlichen dessen Weisungen befolgt hat, dem anderen Unternehmen zugerechnet werden kann (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 2005 in den Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 117, und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-294/98 P, Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 2000, II-10065, Randnr. 27).
  • EuG, 30.03.2000 - T-513/93

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ STELLT FEST, DASS DIE GEBÜHRENORDNUNG FÜR GEWERBLICHE

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    Nach ständiger Rechtsprechung umfasse nämlich im Rahmen des Wettbewerbsrechts der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (Urteile des Gerichtshofes vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 21, und des Gerichts vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-513/93, Consiglio Nazionale degli Spedizionieri Doganali/Kommission, Slg. 2000, II-1807, Randnr. 36).
  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99

    Minoan Lines / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    Weiter folgt daraus, dass Glucona einerseits sowie Akzo und Avebe andererseits entgegen der Auffassung von Avebe eine wirtschaftliche Einheit im Sinne der oben in Randnummer 78 zitierten Rechtsprechung bilden, in deren Rahmen das wettbewerbswidrige Verhalten der Tochtergesellschaft ihren Muttergesellschaften zugerechnet werden kann, die für das Verhalten verantwortlich sind, weil sie die tatsächliche Kontrolle über die Geschäftspolitik der Tochtergesellschaft ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache T-66/99, Minoan Lines/Kommission, Slg. 2003, II-5515, Randnr. 122).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    135 Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das wettbewerbswidrige Verhalten eines Unternehmens, das sein Marktverhalten nicht selbständig bestimmt, sondern vor allem wegen der wirtschaftlichen und rechtlichen Bindungen zu einem anderen Unternehmen im Wesentlichen dessen Weisungen befolgt hat, dem anderen Unternehmen zugerechnet werden kann (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 2005 in den Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 117, und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-294/98 P, Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 2000, II-10065, Randnr. 27).
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-314/01
    Insbesondere lässt es der allgemeine Grundsatz der Waffengleichheit nicht zu, dass die Kommission allein darüber entscheiden kann, ob sie Schriftstücke gegen den Kläger verwendet, zu denen dieser keinen Zugang hatte und bezüglich deren er somit nicht entscheiden konnte, ob er von ihnen für seine Verteidigung Gebrauch machen soll (Urteil Solvay/Kommission, Randnr. 83, und Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 111).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-11/89

    Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 30.09.2003 - C-301/96

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Joynson / Kommission

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Wenn die Muttergesellschaft vor dem Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung der Kommission vorgeht, mit der ihr für ein Verhalten ihrer Tochtergesellschaft eine Geldbuße auferlegt wird, obliegt es damit ihr, diese Vermutung durch Beweise zu entkräften, die geeignet sind, die Selbständigkeit ihrer Tochtergesellschaft zu belegen (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 136, siehe auch in diesem Sinne, Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925, im Folgenden: Urteil Stora, Randnr. 29).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Die Klägerin beruft sich ferner auf das Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission (T-314/01, Slg. 2006, II-3085).
  • EuG, 11.07.2014 - T-543/08

    RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

    (549) [Aus der Rechtsprechung, insbesondere aus dem Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085] ergibt sich, dass die Kompetenz eines Unternehmens zur Führung eines anderen Unternehmens als Nachweis dafür dienen kann, dass dieses einen bestimmenden Einfluss auf das andere Unternehmen ausgeübt hat.

    Erstens machen die Klägerinnen geltend, dass entgegen den Ausführungen der Kommission in der angefochtenen Entscheidung im Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission (T-314/01, Slg. 2006, II-3085), keine allgemeine Vermutung zu der Frage aufgestellt werde, ob auf das Geschäftsverhalten eines von zwei Muttergesellschaften zu gleichen Teilen gehaltenen Gemeinschaftsunternehmens ein bestimmender Einfluss ausgeübt worden sei.

    Die gemeinsame Leitung sei im Urteil Avebe/Kommission (oben in Rn. 76 angeführt) auf der Grundlage von Indizien festgestellt worden, die im vorliegenden Fall fehlten.

    Insbesondere seien in der Rechtssache, in der das Urteil Avebe/Kommission ergangen sei, die Muttergesellschaften "gemeinsam für die Geschäftspolitik verantwortlich" und in allen Gremien, einschließlich der Geschäftsführung (Direktoren), gleichberechtigt vertreten gewesen.

    Außerdem habe in der Rechtssache, in der das Urteil Avebe/Kommission ergangen sei, das Gemeinschaftsunternehmen regelmäßig an Beauftragte beider Muttergesellschaften berichten müssen.

    Vielmehr obliegt es ihr grundsätzlich, einen solchen entscheidenden Einfluss anhand einer Reihe tatsächlicher Umstände zu beweisen (vgl. Urteil Avebe/Kommission, oben in Rn. 76 angeführt, Rn. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere wenn diese Vorschriften und Bestimmungen vorsehen, dass für eine Beschlussfassung innerhalb eines Organs des Gemeinschaftsunternehmens die Stimmen jeder Muttergesellschaft erforderlich sind, können die Kommission und die Unionsgerichte in Ermangelung gegenteiliger Beweise zu der Feststellung gelangen, dass diese Beschlüsse von den Muttergesellschaften gemeinsam gefasst wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile Avebe/Kommission, oben in Rn. 76 angeführt, Rn. 137 bis 139, Fuji Electric/Kommission, oben in Rn. 102 angeführt, Rn. 186 bis 193, und General Technic-Otis/Kommission, oben in Rn. 26 angeführt, Rn. 112 und 113).

    Zweitens hat das Gericht zum Wesen der gemeinsamen Leitung in seinem Urteil Avebe/Kommission (oben in Rn. 76 angeführt, Rn. 136 bis 138) diejenigen Indizien als relevant angesehen, die belegen, dass die von den Muttergesellschaften jeweils ernannten Mitglieder der Organe des Gemeinschaftsunternehmens, die die Geschäftsinteressen der Muttergesellschaften vertreten, bei der Festlegung und Umsetzung der Geschäftspolitik des Gemeinschaftsunternehmens eng zusammenarbeiten sollten und dass die von ihnen getroffenen Entscheidungen zwangsläufig einen übereinstimmenden Willen der von der Kommission zur Verantwortung gezogenen Muttergesellschaften widerspiegelten.

    Das Gericht hat nicht nur die strategische Entscheidungsfindung im Gemeinschaftsunternehmen geprüft, sondern auch die Führung des Tagesgeschäfts, und hat darauf hingewiesen, dass die beiden von den beiden Muttergesellschaften ernannten Direktoren auch in dieser Hinsicht eng zusammenarbeiten sollten (Urteil Avebe/Kommission, oben in Rn. 76 angeführt, Rn. 136 bis 138).

    Somit fehlten im vorliegenden Fall die Indizien, auf deren Grundlage das Gericht in den Urteilen Avebe/Kommission (oben in Rn. 76 angeführt) und General Technic-Otis u. a./Kommission (oben in Rn. 26 angeführt) die gemeinsame Leitung festgestellt hat.

  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

    Vielmehr obliegt es ihr grundsätzlich, einen solchen entscheidenden Einfluss anhand einer Reihe tatsächlicher Umstände zu beweisen (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Rn. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere wenn diese Vorschriften und Bestimmungen vorsehen, dass für eine Beschlussfassung innerhalb eines Organs des Gemeinschaftsunternehmens die Stimmen jeder Muttergesellschaft erforderlich sind, können die Kommission und die Unionsgerichte in Ermangelung gegenteiliger Beweise zu der Feststellung gelangen, dass diese Beschlüsse von den Muttergesellschaften gemeinsam gefasst wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile Avebe/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, Rn. 137 bis 139, Fuji Electric/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, Rn. 186 bis 193, und General Technic-Otis u. a./Kommission, oben in Rn. 30 angeführt, Rn. 112 und 113).

    Zum Wesen dieser gemeinsamen Leitung hat das Gericht in seinem Urteil Avebe/Kommission (oben in Rn. 44 angeführt, Rn. 136 bis 138) diejenigen Indizien als relevant angesehen, die belegen, dass die von den Muttergesellschaften jeweils ernannten Mitglieder der Organe des Gemeinschaftsunternehmens, die die Geschäftsinteressen der Muttergesellschaften vertreten, bei der Festlegung und Umsetzung der Geschäftspolitik des Gemeinschaftsunternehmens eng zusammenarbeiten sollten und dass die von ihnen getroffenen Entscheidungen zwangsläufig einen übereinstimmenden Willen der von der Kommission zur Verantwortung gezogenen Muttergesellschaften widerspiegelten.

    Das Gericht hat nicht nur die strategische Entscheidungsfindung im Gemeinschaftsunternehmen geprüft, sondern auch die Führung des Tagesgeschäfts, und hat darauf hingewiesen, dass die beiden von den beiden Muttergesellschaften ernannten Direktoren auch in dieser Hinsicht eng zusammenarbeiten sollten (Urteil Avebe/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, Rn. 136 bis 138).

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen (vgl. oben, Rn. 52), dass die einmütige Beschlussfassung im Verwaltungsrat von einer engen Zusammenarbeit der Vertreter der Muttergesellschaften und daher von einer gemeinsamen Leitung des Gemeinschaftsunternehmens zeugt, was ein Indiz für die gemeinsame Ausübung eines bestimmenden Einflusses und nicht für die Ausübung eines bestimmenden Einflusses durch eine der Muttergesellschaften allein darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile Avebe/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, Rn. 137 und 138, sowie Fuji Electric/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, Rn. 194).

  • EuG, 13.07.2011 - T-141/07

    General Technic-Otis / Kommission

    118 bis 122, sowie Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 136).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Unionsbehörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 30. September 2003, Deutschland/Kommission, C-301/96, Slg. 2003, I-9919, Randnr. 87, sowie Urteil Avebe/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 41).

    Nach der Entscheidungspraxis der Kommission, die vom Gericht im Urteil Avebe/Kommission (oben in Randnr. 58 angeführt) bestätigt worden sei, hafteten Muttergesellschaften, die eine Beteiligung an einem gemeinsamen Unternehmen hielten, für dessen wettbewerbswidrige Praktiken nur dann, wenn sie an diesen Praktiken teilgenommen oder Kenntnis davon gehabt hätten.

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen in den Rechtssachen T-141/07 und T-145/07 hat das Gericht im Urteil Avebe/Kommission (oben in Randnr. 58 angeführt) nicht verlangt, dass die Muttergesellschaft selbst an dem Kartell beteiligt war oder von der Beteiligung der Tochtergesellschaft an dem Kartell Kenntnis hatte, damit das wettbewerbswidrige Verhalten einer gemeinsamen Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zuzurechnen ist.

    Das Gericht hat entschieden, dass diese tatsächlichen Umstände zusammen Indizien bildeten, die ausreichendes Gewicht hatten, um die Vermutung zu stützen, dass die Muttergesellschaften gemeinsam das Marktverhalten ihrer Tochtergesellschaft so sehr bestimmten, dass diese insoweit über keine echte Selbständigkeit verfügte (Urteil Avebe/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnrn. 138 und 139).

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    118 bis 122, sowie Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 136).

    In dem Urteil Avebe/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, hat das Gericht die Begründetheit einer Entscheidung der Kommission bestätigt, zwei Gesellschaften, die zu je 50 % an einer Tochtergesellschaft beteiligt waren und über eine gemeinsame Weisungsbefugnis hinsichtlich deren Geschäftsführung verfügten, die Verantwortung für die Zuwiderhandlung dieser Tochtergesellschaft zuzurechnen.

    Die von der Klägerin hervorgehobenen Unterschiede zwischen der Rechtssache, die zum Urteil Avebe/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, führte, und dem vorliegenden Verfahren stellt die Grundsatzlösung, die in jenem Urteil gewählt wurde, nicht in Frage.

    Was den Verweis der Klägerin auf das Urteil Avebe/Kommission, oben in Randnr. 56 angeführt, und die Feststellung angeht, dass "Gesellschafter ... sehr daran interessiert [sind], zu vermeiden, dass ihre Tochtergesellschaft ohne Rücksicht auf ihre Weisungen handelt, da ihnen im Fall rechtswidriger Handlungen der Tochtergesellschaft Ermittlungen oder Schadensersatzklagen Dritter drohen", ist darauf hinzuweisen, dass diese letztgenannte Erwägung nicht nur für Gesellschafter gilt, die eine unbeschränkte persönliche Haftung für die Schulden ihrer Gesellschaft trifft.

  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Das Gericht hat in Randnr. 59 des angefochtenen Urteils weiter ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung in dem besonderen Fall, in dem eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft halte, die eine Zuwiderhandlung begangen habe, eine widerlegbare Vermutung bestehe, dass diese Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübe (unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung), so dass diese beiden Gesellschaften ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG darstellten (unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, "Tokai II", T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, Randnr. 59).
  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

    Vielmehr obliegt es ihr grundsätzlich, einen solchen entscheidenden Einfluss anhand einer Reihe tatsächlicher Umstände zu beweisen (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Rn. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sodann beruft sich die Klägerin auf das Urteil Avebe/Kommission (oben in Rn. 30 angeführt, Rn. 136), wonach das mögliche Weisungsrecht, über das eine Muttergesellschaft gegenüber ihrer Tochtergesellschaft verfüge, einen relevanten Umstand darstelle, der für den Nachweis eines auf diese Tochtergesellschaft ausgeübten bestimmenden Einflusses zu berücksichtigen sei.

    Zwar wird im Urteil Avebe/Kommission (oben in Rn. 30 angeführt) in den Rn. 137 bis 138 auf eine sich aus einem Unternehmensvertrag ergebende Leitungsbefugnis Bezug genommen, von der angenommen werden kann, dass sie rechtlich zwingenden Charakter hatte.

    Jedoch handelt es sich, wie dies im Übrigen durch das von der Klägerin angeführte Urteil Avebe/Kommission (oben in Rn. 30 angeführt, Rn. 136) bestätigt wird, nicht um den einzigen Umstand, der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist.

  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

    Das wettbewerbswidrige Verhalten eines Unternehmens kann daher einem anderen Unternehmen zugerechnet werden, wenn es sein Marktverhalten nicht selbständig bestimmt hat, sondern vor allem wegen der wirtschaftlichen und rechtlichen Bindungen zu dem anderen Unternehmen im Wesentlichen dessen Weisungen befolgt hat (Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 117, Metsä-Serla u. a./Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 27, und vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 91 angeführt, Randnr. 58; Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 135).

    118 bis 122; Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg. 2002, II-1487, Randnr. 527, und Avebe/Kommission, oben in Randnr. 310 angeführt, Randnr. 136).

  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE KOMMISSIONSENTSCHEIDUNG AB, DER ZUFOLGE

    Wenn die Muttergesellschaft vor dem Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung der Kommission vorgeht, mit der ihr für ein Verhalten ihrer Tochtergesellschaft eine Geldbuße auferlegt wird, obliegt es damit ihr, diese Vermutung durch Beweise zu entkräften, die geeignet sind, die Selbständigkeit ihrer Tochtergesellschaft zu belegen (Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 136; vgl. außerdem in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925, im Folgenden: Urteil Stora, Randnr. 29).
  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

  • EuGH, 26.09.2013 - C-179/12

    The Dow Chemical Company / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-132/07

    Fuji Electric / Kommission

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

  • EuG, 12.12.2007 - T-112/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER GEGEN FÜNF

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuG, 13.07.2011 - T-39/07

    ENI / Kommission

  • EuG, 27.10.2010 - T-24/05

    Alliance One International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.06.2011 - T-191/06

    FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat

  • EuG, 09.09.2015 - T-104/13

    Toshiba / Kommission

  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • EuG, 12.09.2007 - T-25/04

    González y Díez / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zur Deckung

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 27.09.2012 - T-370/06

    Kuwait Petroleum u.a. / Kommission

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-197/06

    FMC / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat

  • EuG, 12.07.2018 - T-422/14

    Viscas / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-444/14

    Furukawa Electric / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-451/14

    Fujikura / Kommission

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