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   EuG, 16.11.2006 - T-333/03   

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EuG, 16.11.2006 - T-333/03 (https://dejure.org/2006,13878)
EuG, Entscheidung vom 16.11.2006 - T-333/03 (https://dejure.org/2006,13878)
EuG, Entscheidung vom 16. November 2006 - T-333/03 (https://dejure.org/2006,13878)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - TACIS-Programm - Leistungen eines Subunternehmers - Zahlungsverweigerung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Geschäftsführung ohne Auftrag - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge - Vertrauensschutz - Sorgfaltspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Masdar (UK) / Kommission

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - TACIS-Programm - Leistungen eines Subunternehmers - Zahlungsverweigerung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Geschäftsführung ohne Auftrag - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge - Vertrauensschutz - Sorgfaltspflicht

  • EU-Kommission PDF

    Masdar (UK) / Kommission

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - TACIS-Programm - Leistungen eines Subunternehmers - Zahlungsverweigerung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Geschäftsführung ohne Auftrag - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge - Vertrauensschutz - Sorgfaltspflicht

  • EU-Kommission

    Masdar (UK) / Kommission

    Außenbeziehungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft für ein rechtswidriges Verhalten ihrer Organe; Klage auf Bezahlung der im Rahmen der sog. TACIS-Verträge erbrachten Leistungen; Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens; ...

  • Judicialis

    EG Art. 235; ; EG Art. 288 Abs. 2; ; TACIS-Vertrag MO.94.01/01.01/B002; ; TACIS-Vertrag RU 96/5276/00

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Masdar (UK) / Kommission

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - TACIS-Programm - Leistungen eines Subunternehmers - Zahlungsverweigerung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Geschäftsführung ohne Auftrag - Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Berechtigtes Vertrauen - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Masdar (U.K.) Ltd gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 30. September 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin infolge der Weigerung der Kommission erlitten zu haben behauptet, ihr die Leistungen zu bezahlen, die sie im Rahmen von zwei Projekten des TACIS-Programms in Moldawien und Russland erbracht habe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, II-4377
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    Nicht ohne Bedeutung ist darüber hinaus, dass es nach der Rechtsprechung die Wirtschaftsteilnehmer selbst sind, die unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles die mit ihren Tätigkeiten verbundenen wirtschaftlichen Risiken tragen müssen (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache T-203/96, Embassy Limousines & Services/Parlament, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 75 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Sie müsse mit anderen Worten nicht nur beweisen, dass das betreffende Gemeinschaftsorgan Zusicherungen gegeben habe, sondern auch, dass sie einen Schaden erlitten habe, weil sie im Vertrauen auf diese Zusicherungen gehandelt habe (Urteil Embassy Limousines & Services/Parlament).

  • EuG, 19.03.2003 - T-273/01

    Innova Privat-Akademie / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    19 und 81, sowie Urteile des Gerichts vom 20. Februar 2002 in der Rechtssache T-170/00, Förde-Reederei/Rat und Kommission, Slg. 2002, II-515, Randnr. 37, und vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-273/01, Innova Privat-Akademie/Kommission, Slg. 2003, II-1093, Randnr. 23).

    Liege eine dieser Voraussetzungen nicht vor, sei die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Haftungsvoraussetzungen zu prüfen wären (vgl. Urteil Innova Privat-Akademie/Kommission, Randnr. 23 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.02.2002 - T-170/00

    Förde-Reederei / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    19 und 81, sowie Urteile des Gerichts vom 20. Februar 2002 in der Rechtssache T-170/00, Förde-Reederei/Rat und Kommission, Slg. 2002, II-515, Randnr. 37, und vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-273/01, Innova Privat-Akademie/Kommission, Slg. 2003, II-1093, Randnr. 23).

    Was die beiden zuletzt genannten Begriffe angeht, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Schaden, wenn er die Grenzen der wirtschaftlichen Risiken, die der Tätigkeit in dem betroffenen Sektor innewohnen, überschreitet, und um einen besonderen Schaden, wenn er eine besondere Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern gegenüber den anderen unverhältnismäßig belastet (Urteile des Gerichts, Förde-Reederei/Rat und Kommission, Randnr. 56, und vom 10. Februar 2004 in den Rechtssachen T-64/01 und T-65/01, Afrikanische Frucht-Compagnie und Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Rat und Kommission, Slg. 2004, II-521, Randnr. 151).

  • EuGH, 24.06.1986 - 267/82

    Développement SA und Clemessy / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    Gleichwohl müssen die Wirtschaftsteilnehmer die unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls mit ihren Tätigkeiten verbundenen wirtschaftlichen Risiken tragen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76, 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL u. a./Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 7, und vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 267/82, Développement und Clemessy/Kommission, Slg. 1986, 1907, Randnr. 33).
  • EuG, 10.10.2001 - T-171/99

    Corus UK / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    Zudem hat der Gemeinschaftsrichter bereits Gelegenheit zur Anwendung bestimmter Grundsätze der Rückforderung zu viel gezahlter Beträge gehabt, insbesondere auf dem Gebiet der ungerechtfertigten Bereicherung, deren Verbot einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-259/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845, abgekürzte Veröffentlichung, Randnr. 26, sowie Urteile des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 55, und vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Vieira u. a./Kommission, Slg. 2003, II-1209, Randnr. 86).
  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    Die Kommission bestreitet außerdem, dass ihr Schweigen im Schreiben vom 25. Juli 2000 auf die Behauptung von Masdar in deren Schreiben vom 15. Juni 2000, man habe "Zusicherungen [erhalten], wonach bei Fortführung der Projekte unsererseits die Europäische Kommission dafür sorgen werde, dass wir für unsere Leistungen bezahlt würden", als die ausdrückliche Zusicherung oder ein stillschweigendes Anerkenntnis betrachtet werden könne, dass Masdar vertragliche Beziehungen mit der Kommission geknüpft habe oder dass sich die Kommission verpflichtet habe, dafür zu sorgen, dass die Klägerin für alle aufgrund ihres Vertrages mit Helmico durchgeführten Arbeiten entlohnt werde (Urteil des Gerichts vom 27. März 1990 in der Rechtssache T-123/89, Chomel/Kommission, Slg. 1990, II-131, Randnr. 27).
  • EuGH, 10.07.1990 - 259/87

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    Zudem hat der Gemeinschaftsrichter bereits Gelegenheit zur Anwendung bestimmter Grundsätze der Rückforderung zu viel gezahlter Beträge gehabt, insbesondere auf dem Gebiet der ungerechtfertigten Bereicherung, deren Verbot einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-259/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845, abgekürzte Veröffentlichung, Randnr. 26, sowie Urteile des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 55, und vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Vieira u. a./Kommission, Slg. 2003, II-1209, Randnr. 86).
  • EuG, 21.07.1998 - T-66/96

    Mellett / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    Präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte von zuständiger und zuverlässiger Seite stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar (vgl. Urteil des Gerichts vom 21. Juli 1998 in den Rechtssachen T-66/96 und T-221/97, Mellet/Gerichtshof, Slg. ÖD 1998, I-A-449 und II-1305, Randnrn. 104 und 107 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.04.2003 - T-44/01

    Vieira und Vieira Argentina / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    Zudem hat der Gemeinschaftsrichter bereits Gelegenheit zur Anwendung bestimmter Grundsätze der Rückforderung zu viel gezahlter Beträge gehabt, insbesondere auf dem Gebiet der ungerechtfertigten Bereicherung, deren Verbot einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-259/87, Griechenland/Kommission, Slg. 1990, I-2845, abgekürzte Veröffentlichung, Randnr. 26, sowie Urteile des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 55, und vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Vieira u. a./Kommission, Slg. 2003, II-1209, Randnr. 86).
  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Auszug aus EuG, 16.11.2006 - T-333/03
    Außerdem steht nach der Rechtsprechung fest, dass es sich beim Grundsatz des Vertrauensschutzes um eine Rechtsnorm handelt, die dem Einzelnen Rechte verleiht (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache T-43/98, Emesa Sugar/Rat, Slg. 2001, II-3519, Randnr. 64).
  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

  • EuG, 20.06.2001 - T-146/00

    Ruf und Stier / OHMI (Image "DAKOTA")

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuG, 10.02.2004 - T-64/01

    Afrikanische Frucht-Compagnie / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

  • EuG, 27.02.2003 - T-61/01

    Vendedurías de Armadores Reunidos / Kommission

  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

  • EuGH, 16.12.2008 - C-47/07

    Masdar (UK) / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Auf

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Masdar (UK) Ltd (im Folgenden: Masdar) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. November 2006, Masdar (UK)/Kommission (T-333/03, Slg. 2006, II-4377, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihr aufgrund der Nichtzahlung von ihr im Zusammenhang mit Gemeinschaftshilfsprojekten erbrachter Leistungen entstanden sein soll.
  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    Nach ständiger Rechtsprechung wird die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für ein rechtswidriges Verhalten ihrer Organe im Sinne von Art. 288 Abs. 2 EG nur dann ausgelöst, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar muss das den Organen vorgeworfene Verhalten rechtswidrig sein, es muss ein Schaden entstanden sein, und zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 2006, Agraz u. a./Kommission, C-243/05 P, Slg. 2006, I-10833, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteile des Gerichts vom 16. November 2006, Masdar [UK]/Kommission, T-333/03, Slg. 2006, II-4377, Randnr. 59, Abad Pérez u. a./Rat und Kommission, oben in Randnr. 132 angeführt, Randnr. 97, É.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-47/07

    Masdar (UK) / Kommission - Rechtsmittel - TACIS-Programm - Leistungen eines

    Mit dem vorliegenden Rechtsmittel ersucht die Masdar (UK) Ltd (im Folgenden: Masdar) den Gerichtshof um Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 16. November 2006, Masdar/Kommission(2) (T-333/03, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Klage abgewiesen hat, die Masdar auf der Grundlage der Art. 235 EG und 288 EG erhoben hatte und mit der sie Ersatz des Schadens beantragt hatte, den sie erlitten haben will, weil von ihr im Zusammenhang mit Gemeinschaftshilfsprojekten erbrachte Dienste nicht bezahlt wurden.

    2 - Slg. 2006, II-4377.

  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen

    Nach ständiger Rechtsprechung könne sich auf den Schutz berechtigten Vertrauens jeder Einzelne berufen, der sich in einer Situation befinde, aus der sich ergebe, dass die Unionsverwaltung ihm bestimmte Zusicherungen gegeben und dadurch bei ihm begründete Erwartungen geweckt habe (Urteil des Gerichts vom 16. November 2006, Masdar [UK]/Kommission, T-333/03, Slg. 2005, II-4377, Randnr. 119).
  • EuG, 21.04.2016 - T-539/13

    Inclusion Alliance for Europe / Kommission

    Par ailleurs, ainsi que le juge de l'Union l'a déjà constaté, il ressort de la plupart des systèmes juridiques nationaux que les actions fondées sur l'enrichissement sans cause sont conçues pour constituer, dans des circonstances particulières en droit civil, une source d'obligation non contractuelle pour celui qui se trouve dans la position de l'enrichi, consistant en règle générale à restituer ce qu'il a indûment perçu [arrêt du 16 novembre 2006, Masdar (UK)/Commission, T-333/03, EU:T:2006:348, point 91].
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20

    HRVATSKE SUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Die ungerechtfertigte Bereicherung gibt es auch im materiellen Unionsrecht (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Dezember 2014, Somvao, C-599/13, EU:C:2014:2462, Rn. 35 und 36, und Urteil des Gerichts vom 16. November 2006, Masdar [UK]/Kommission, T-333/03, EU:T:2006:348, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.10.2015 - T-216/12

    Technion und Technion Research & Development Foundation / Kommission - Zuschuss -

    Wie der Unionsrichter bereits festgestellt hat, ergibt sich aus den meisten nationalen Rechtssystemen, dass die Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung dafür gedacht sind, in besonderen zivilrechtlichen Konstellationen zulasten desjenigen, der sich in der Position des Bereicherten befindet, eine außervertragliche Verpflichtung zu begründen, die im Allgemeinen darin besteht, das herauszugeben, was er ohne Rechtsgrund erhalten hat (Urteil vom 16. November 2006, Masdar [UK]/Kommission, T-333/03, Slg, EU:T:2006:348, Rn. 91).
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