Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 14.09.2006 - C-244/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1241
EuGH, 14.09.2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,1241)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,1241)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,1241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Schutzregime vor Aufnahme eines Lebensraums in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • Europäischer Gerichtshof

    Bund Naturschutz in Bayern u.a.

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Schutzregime vor Aufnahme eines Lebensraums in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • EU-Kommission PDF

    Bund Naturschutz in Bayern u.a.

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Schutzregime vor Aufnahme eines Lebensraums in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • EU-Kommission

    Bund Naturschutz in Bayern u.a

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Artikel 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen; Die ökologischen Merkmale dieser Gebiete ernsthaft beeinträchtigenden Eingriffe; Pflicht der Mitgliedstaaten ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/43/EWG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 92/43/EWG Art. 3
    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Schutzregime vor Aufnahme eines Lebensraums in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Umwelt und Verbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bund Naturschutz in Bayern u.a.

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Schutzregime vor Aufnahme eines Lebensraums in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. April 2005 in Sachen Bund Naturschutz in Bayern e.V., und andere gegen Freistaat Bayern.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - Auslegung des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) und des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-8445
  • NVwZ 2007, 61
  • EuZW 2007, 61
  • DVBl 2006, 1439
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-244/05
    Welches Schutzregime verlangt Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43 in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Artikel 10 Absatz 2 EG im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Dragaggi u. a., Slg. 2005, I-167) für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind?.
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-244/05
    50 Die anwendbaren Verfahrensmodalitäten bestimmen sich dabei nach dem innerstaatlichen Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die für gleichartige innerstaatliche Situationen gelten, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-78/98, Preston u. a., Slg. 2000, I-3201, Randnr. 31).
  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-244/05
    39 Da das nationale Gericht nach der Auslegung der Verpflichtung zum Erlass solcher geeigneter Schutzmaßnahmen und konkret nach den Kriterien für die Anwendung der Regelung zum Schutz der von den zuständigen nationalen Behörden gemeldeten Gebiete fragt, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. November 2000 in der Rechtssache C-371/98 (First Corporate Shipping, Slg. 2000, I-9235, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-244/05
    50 Die anwendbaren Verfahrensmodalitäten bestimmen sich dabei nach dem innerstaatlichen Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die für gleichartige innerstaatliche Situationen gelten, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-78/98, Preston u. a., Slg. 2000, I-3201, Randnr. 31).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Das damit verbundene vorläufige Schutzregime begründete aber nur die Verpflichtung, keine Eingriffe zuzulassen, die die ökologischen Merkmale der Gebiete ernsthaft beeinträchtigen könnten (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03 - Slg. 2005, I-167 Rn. 25 und 29 und vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05 - Slg. 2006, I-8445 Rn. 44, 47 und 51).

    Es unterlag damit nach Art. 4 Abs. 5 FFH-RL dem besonderen Gebietsschutz nach Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03 - Slg. 2005, I-167 Rn. 24 f. und vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05 - Slg. 2006, I-8445 Rn. 35).

    Solange ein FFH-Gebiet noch nicht unter Festlegung des Schutzzwecks zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, sind die Erhaltungsziele durch Auswertung der zur Vorbereitung der Gebietsmeldung gefertigten Standard-Datenbögen zu ermitteln, in denen die Merkmale des Gebiets beschrieben werden, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 75 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05 - Slg. 2006, I-8445 Rn. 39, 45 und 51).

    Obgleich gemeldete und gelistete Gebiete keinem identischen Schutzregime unterliegen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03 - Slg. 2005, I-167 Rn. 25 und 29 und vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05 - Slg. 2006, I-8445 Rn. 35, 44 und 51), spricht vieles dafür, die Frage zu verneinen, wenn sich - wie im Falle des von den Südalternativen betroffenen FFH-Gebiets "Glimmerode und Hambach bei Hessisch Lichtenau" - die Aufnahme eines gemeldeten Gebiets in das Netz "Natura 2000" wegen einer vergleichsweise großen Zahl dort vorhandener Anhang I-Lebensraumtypen und Anhang II-Arten sowie des Vorhandenseins prioritärer Lebensraumtypen und Arten aufdrängt.

  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG -

    Gemäß Art. 4 Abs. 5 der Habitatrichtlinie, wie er vom Gerichtshof ausgelegt wird, müssen die in Art. 6 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie vorgesehenen Schutzmaßnahmen nur für die Gebiete getroffen werden, die nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 der Richtlinie in die von der Kommission nach dem Verfahren des Art. 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete aufgenommen worden sind, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt wurden (Urteile Dragaggi u. a., C-117/03, EU:C:2005:16, Rn. 25, und Bund Naturschutz in Bayern u. a., C-244/05, EU:C:2006:579, Rn. 36).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Die Listenaufnahme (vgl. die Entscheidung der EG-Kommission vom 7. Dezember 2004 - ABl EG Nr. L 382, S. 1 vom 28. Dezember 2004) löste aber nach Art. 4 Abs. 5 FFH-RL den Gebietsschutz nach Art. 6 Abs. 2, 3 und 4 FFH-RL aus (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - C-117/03 - Slg. 2005, I-167, Rn. 24 f. und vom 14. September 2006 - C-244/05 - NVwZ 2007, 61, Rn. 35).

    Denn in der Gebietsmeldung werden die Merkmale des Gebiets beschrieben, die aus nationaler Sicht erhebliche ökologische Bedeutung für das Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten haben (vgl. EuGH, Urteil vom 14. September 2006 - C-244/05 - NVwZ 2007, 61, Rn. 39, 45, 51).

    Die ohnehin nur begrenzte Möglichkeit, den Habitatschutz zugunsten eines Vorhabens zurückzustellen, unterliegt dann, wenn prioritäre Elemente von dem Vorhaben betroffen sein werden, einer noch strengeren Anwendung als sonst (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed zu Rs. C-244/05, juris Nr. 36).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Das zutreffende Maß der danach anzuwendenden Modalitäten im Einzelfall festzulegen und sicherzustellen, obliegt im Streitfall den Gerichten der Mitgliedstaaten in Anwendung nationalen Rechts (vgl. EuGH, Urteil vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05 - Slg. 2006, I-8445 Rn. 48 ff.).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Vor Festlegung dieser Liste durch die Kommission dürfte ein solches Gebiet, soweit es bereits in einer der Kommission im Hinblick auf ihre Aufnahme in die Gemeinschaftsliste übermittelten nationalen Liste aufgeführt wäre, gemäß Art. 4 Abs. 1 der Habitatrichtlinie keinen Eingriffen ausgesetzt werden, die seine ökologischen Merkmale ernsthaft beeinträchtigen könnten (Urteil vom 14. September 2006, Bund Naturschutz in Bayern u. a., C-244/05, Slg. 2006, I-8445, Randnrn.
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03 - Slg. 2005, I-00167 und vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05 - Slg. 2006, I-08445 ) müssen die in Art. 6 FFH-RL vorgesehenen Schutzmaßnahmen nur für die Gebiete getroffen werden, die in die Kommissionsliste eingetragen sind.

    Gemeinschaftsrechtlich sind für sie "geeignete Schutzmaßnahmen" geboten, "um die ökologischen Merkmale dieser Gebiete zu erhalten" (Urteil vom 14. September 2006 a.a.O. Rn. 44).

    Die anwendbaren Verfahrensmodalitäten bestimmen sich nach dem innerstaatlichen Recht, dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die für gleichartige innerstaatliche Situationen gelten (Urteil vom 14. September 2006 a.a.O. Rn. 50).

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Erlaubnis hatte das Land Brandenburg zwar bereits der Kommission die Glasowbachniederung als potentielles FFH-Gebiet gemeldet, die von der Kommission am 7. Dezember 2004 dann auch in die von ihr erstellte Liste von Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden ist (vgl. zum Schutz gemeldeter FFH-Gebiete: EuGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03 "Dragaggi" -, Slg. 2005, S. 1-167; Urteil vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05 "Bund Naturschutz Bayern" -, Slg. 2006, S. 1-8445; Sobotta, ZUR 2006, S. 353).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07

    Beseitigung der Lakomaer Teiche zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

    Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05 kann nicht entnommen werden, dass die durch ein planfestgestelltes Vorhaben bewirkte vollständige Zerstörung eines von der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission gemeldeten, aber noch nicht in die von der Kommission festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Art. 4 Abs. 2 FFH-RL) aufgenommenen Gebietes, in dem eine prioritäre Art (Art. 1 Buchst. h FFH-RL) vorkommt, ausnahmslos unzulässig ist.

    Nachdem der Antragsgegner dieses Angebot unter dem 16. Juni 2005 angenommen hatte, teilte die Generaldirektion Umwelt mit Schreiben vom 22. November 2006 unter Hinweis auf das am 14. September 2006 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-244/05 ("Bund Naturschutz") mit, dass es den Mitgliedstaaten nicht erlaubt sei, Eingriffe zuzulassen, welche die ökologischen Merkmale eines vorgeschlagenen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung ernsthaft beeinträchtigen könnten, und dass dies dann gegeben sei, wenn der Eingriff - wie im vorliegenden Fall - die Zerstörung des vorgeschlagenen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte.

    Für seine Auffassung, dass die durch das planfestgestellte Vorhaben bewirkte vollständige Zerstörung des Gebietes von vornherein unzulässig sei, beruft sich der Antragsteller insbesondere auf die in dem Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 2006 (- Rs. C-244/05 - NVwZ 2007, 61, Rn. 46) enthaltene Formulierung, dass die Mitgliedstaaten keine Eingriffe zulassen dürften, die die ökologischen Merkmale eines nach den oben genannten Kriterien (gemeint sind die in Anhang III Phase 1 der Richtlinie aufgeführten Beurteilungskriterien) bestimmten Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten, und dies insbesondere dann gelte, wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder aber die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte.

    In Übereinstimmung hiermit hatte auch Generalanwalt Geelhoed in seinen Schlussanträgen vom 18. Mai 2006 in der Rechtssache C-244/05 (Rn. 33; zitiert nach www.eur-lex.europa.eu) ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass ein absolutes Veränderungsverbot zum Schutz der Gebiete vor Festlegung der Liste durch die Kommission zu weit gehe.

    Nur bei einem derartigen "eigenmächtigen" Verhalten der nationalen Behörden ohne Einbeziehung der Kommission besteht jedoch die Gefahr einer Verfälschung des gemeinschaftlichen Entscheidungsprozesses, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 14. September 2006, a.a.O., Rn. 42) durch den vorgezogenen Schutz entgegengewirkt werden soll.

    Auch die weiteren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an das innerstaatliche Recht zu stellenden Anforderungen sind gewahrt, da die sich aus § 26d Abs. 3 bis 5 BbgNatSchG in Verbindung mit § 26c Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 BbgNatSchG und § 26d Abs. 6 BbgNatSchG ergebenden Verfahrensmodalitäten nicht ungünstiger sind als die, die für gleichartige innerstaatliche Situationen gelten, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte weder praktisch unmöglich machen noch übermäßig erschweren (vgl. EuGH, Urteil vom 14. September 2006, a.a.O., Rn. 50).

    In Übereinstimung mit dieser Praxis wird in dem von den Kommissionsdienststellen herausgegebenen "Auslegungsleitfaden zu Artikel 6 Absatz 4 der 'Habitat-Richtlinie' 92/43/EWG" von Januar 2007 unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache C-244/05 ausdrücklich darauf hingewiesen (S. 26 f.), dass "die Kommission nur dann eine Stellungnahme gemäß Artikel 6 Absatz 4 abgeben" würde, "wenn es sich [um] Gebiete handelt, die in der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgeführt sind".

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

    Bestand hierzu europarechtlich keine Pflicht, würde sich die Verträglichkeitsabschätzung, die dem Planfeststellungsbeschluss 2004 zugrunde lag, als "geeignete Schutzmaßnahme" im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs erweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03, Dragaggi u.a. - Slg. 2005, I-167 Rn. 25 und 29, vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05, Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Slg. 2006, I-8445 Rn. 38, 46 f., 51 und vom 24. November 2011 - Rs. C-404/09, Alto Sil - Slg. 2011, I-11853 Rn. 163).

    Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die Kommission noch nicht entschieden hat, keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale des Gebietes ernsthaft beeinträchtigen können, insbesondere wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 a.a.O., vom 14. September 2006 a.a.O. Rn. 44, 47 und 51 und vom 14. Januar 2010 - Rs. C-226/08, Stadt Papenburg - Slg. 2010, I-131 Rn. 49; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 33).

    Entweder wende der Planungsträger zwischen der Meldung und der Listung des Gebietes Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL an oder er lege von vornherein den abgeschwächten Maßstab zugrunde, wie ihn der Gerichtshof in den Entscheidungen Dragaggi (Urteil vom 13. Januar 2005 a.a.O.) und Bund Naturschutz in Bayern (Urteil vom 14. September 2006 a.a.O.) entwickelt habe.

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    Über das Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14. September 2006 (Az. C-244/05) entschieden.

    Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im September/Oktober 2007 (einschließlich Urteilsverkündung) waren diese FFH-Gebiete entweder gänzlich (Isental mit Nebenbächen) oder in den - für die Zulässigkeit der Planung relevanten - Abgrenzungen der ergänzenden Nachmeldung (Strogn mit Hammerbach und Köllinger Bächlein, Mausohrkolonien im Unterbayerischen Hügelland) noch nicht förmlich in die Liste der Kommission mit jenen Gebieten, die das kohärente europäische ökologische Netz besonderer Schutzgebiete ("Natura 2000") gemäß Art. 3 FFH-RL bilden, eingetragen und hatten deshalb lediglich den Schutzstatus potenzieller FFH-Gebiete (zu diesem Schutzstatus vgl. das auf die Vorlage des Senats u.a. zum vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des EuGH vom 14.9.2006 Az. C-244/05, NVwZ 2007, 61 ff.).

    Hinsichtlich des Schutzstandards für gemeldete FFH-Gebiete wie hier ist es nicht geboten, bis zur endgültigen Entscheidung der Kommission über die Aufnahme des Gebiets in die Gemeinschaftsliste jedwede Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, ohne die Möglichkeit einer Ausnahmeentscheidung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL zu vermeiden (vgl. EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, 61/63).

    Was unter "geeigneten Schutzmaßnahmen" zu verstehen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in dem auch zum vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 14. September 2006 (Az. C-244/05 NVwZ 2007, 61/63 [RdNrn. 45 f.]) auf die vom Senat gestellten Vorlagefragen hin näher definiert und mit Beispielen erläutert.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Eingriff die Fläche des Gebiets wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder aber die Zerstörung des Gebiets oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (vgl. EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, 61/63 [RdNr. 46]).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

  • VGH Bayern, 01.07.2021 - 14 BV 19.1075

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht zugunsten einer Gemeinde

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025

    Existenzgefährdung eines Betriebs

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
  • VG Sigmaringen, 21.01.2016 - 2 K 505/14

    Planfeststellung; Straßenkategorie; Straßenklasse; Eingruppierung einer Straße;

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08

    Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines

  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 11.04.2013 - C-258/11

    Sweetman u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 - Erhaltung der

  • VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06

    Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • OVG Hamburg, 08.04.2019 - 1 Bf 200/15

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung; Anwendung des UmwRG auf am

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Gebiet "Alto Sil" - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

  • OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07

    Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche

  • BVerwG, 17.04.2010 - 9 B 5.10

    Artenschutz; Verbotstatbestände; Ausnahme; Populationen der betroffenen Art;

  • EuGH, 15.03.2012 - C-340/10

    Kommission / Zypern - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 390/17

    Teilnahme; vertragsnaturschutzrechtliche Vereinbarung; Vogelschutzrichtlinie;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 3 S 619/12

    Bodensee: Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn rechtmäßig

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung;

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 46/11

    Beteiligungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft im Rahmen der Erteilung

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11

    Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Liste der Gebiete von

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

  • EuGH, 20.05.2010 - C-308/08

    Nach Auffassung des Gerichtshofs hat die Kommission nicht nachgewiesen, dass der

  • VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22

    Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Naturschutz - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 8 A 2810/04

    Errichtung und Betrieb einer weiteren Windkraftanlage vom Typ Enercon E-66/18.70

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06

    Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2007 - 8 A 2696/06

    Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage vom Typ Enercon

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 11 C 2691/07

    Normenkontrollanträge gegen die Verordnung über die Änderung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 22/05
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-362/06

    Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011

    Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-165/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Richtlinie 2001/81/EG - Luftverschmutzung -

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40013

    Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen;

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2015 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen - Habitatrichtlinie - Besondere Schutzgebiete - Gebiet, das

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen

  • VG Cottbus, 05.02.2007 - 3 L 3/07

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dem Eilverfahren

  • VG München, 04.12.2018 - M 19 K 18.472

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40055

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

  • VG Würzburg, 25.07.2007 - W 4 S 07.759

    Ehemaliger Bundeswehr-Übungsplatz; In Kommissionsliste aufgenommenes FFH-Gebiet;

  • EuGH, 15.12.2011 - C-560/08

    Kommission / Spanien

  • VG München, 15.09.2009 - M 1 K 09.2240

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Wirksamkeit des Vertrags; nachträgliche

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40056

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

  • EuGH, 18.07.2007 - C-193/07

    Kommission / Polen

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40057

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

  • EuGH, 18.04.2007 - C-193/07

    Kommission / Polen

  • EuGH, 25.01.2008 - C-193/07

    Kommission / Polen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28026
Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,28026)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.05.2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,28026)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - C-244/05 (https://dejure.org/2006,28026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bund Naturschutz in Bayern u.a.

    Auslegung von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG sowie von Artikel 10 Absatz 2 EG - Ergreifen von Schutzmaßnahmen für Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen werden können und auf der der Kommission übermittelten nationalen Liste ...

  • EU-Kommission PDF

    Bund Naturschutz in Bayern u.a.

    Auslegung von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG sowie von Artikel 10 Absatz 2 EG - Ergreifen von Schutzmaßnahmen für Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen werden können und auf der der Kommission übermittelten nationalen Liste ...

  • EU-Kommission

    Bund Naturschutz in Bayern u.a

    Umwelt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-8445
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05
    Welches Schutzregime verlangt Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Artikel 10 Absatz 2 des EG-Vertrags im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind?.

    7 - Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Società Italiana Dragaggi, Slg. 2005, I-167).

    8 - Urteil Società Italiana Dragaggi (Randnrn. 25 bis 27).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05
    3 - Vgl. u. a. Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).

    4 - Vgl. in diesem Sinne die bereits angeführten Urteile Von Colson und Kamann (Randnr. 26) und Marleasing (Randnr. 8).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-244/05
    9 - Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96 (Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 45).
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