Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2007 - C-367/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5683
EuGH, 18.07.2007 - C-367/05 (https://dejure.org/2007,5683)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - C-367/05 (https://dejure.org/2007,5683)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - C-367/05 (https://dejure.org/2007,5683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz 'ne bis in idem' - Begriff 'dieselbe Tat' - Verschiedene Taten - Strafverfolgung in zwei Vertragsstaaten - Durch einen einheitlichen Vorsatz verbundene Taten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kraaijenbrink

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz "ne bis in idem" - Begriff "dieselbe Tat" - Verschiedene Taten - Strafverfolgung in zwei Vertragsstaaten - Durch einen einheitlichen Vorsatz verbundene Taten

  • EU-Kommission PDF

    Kraaijenbrink

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz "ne bis in idem" - Begriff "dieselbe Tat" - Verschiedene Taten - Strafverfolgung in zwei Vertragsstaaten - Durch einen einheitlichen Vorsatz verbundene Taten

  • EU-Kommission

    Kraaijenbrink

    Justiz und Inneres

  • Wolters Kluwer

    Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen; Strafverfolgung in zwei Vertragsstaaten; "Dieselbe Tat" als Komplex unlösbar miteinander verbundener Tatsachen, unabhängig von der rechtlichen ...

  • Judicialis

    SDÜ Art. 54; ; SDÜ Art. 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SDÜ Art. 54; SDÜ Art. 71
    Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen: Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz 'ne bis in idem' - Begriff 'dieselbe Tat' - Verschiedene Taten - Strafverfolgung in zwei Vertragsstaaten - Durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kraaijenbrink

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz "ne bis in idem" - Begriff "dieselbe Tat" - Verschiedene Taten - Strafverfolgung in zwei Vertragsstaaten - Durch einen einheitlichen Vorsatz verbundene Taten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hof van Cassatie vom 6. September 2005 in dem Strafverfahren gegen Norma Kraaijenbrink

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ersuchen um Vorabentscheidung des Hof van Cassatie (Belgien) - Auslegung von Artikel 54 in Verbindung mit Artikel 71 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-6619
  • NJW 2007, 3416
  • NStZ 2008, 164
  • EuZW 2007, 538
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-367/05
    Denn das SDÜ war zwar zum Zeitpunkt der Verkündung der ersten Verurteilung von Frau Kraaijenbrink in den Niederlanden dort noch nicht in Kraft, galt aber in den beiden betroffenen Vertragsstaaten zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht, das mit dem zweiten, zum vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen führenden Verfahren befasst war, die Voraussetzungen für die Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem geprüft hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Van Esbroeck, C-436/04, Slg. 2006, I-2333, Randnr. 24).

    Zunächst ist festzustellen, dass dem in der ersten Frage erwähnten Umstand, dass die Handlungen, derentwegen es im ersten Vertragsstaat zu einer Verurteilung gekommen ist, rechtlich anders bewertet werden als die, derentwegen im zweiten Vertragsstaat die Strafverfolgung aufgenommen wurde, keine Bedeutung zukommt, da eine divergierende rechtliche Qualifizierung derselben Tat in zwei verschiedenen Vertragsstaaten die Anwendung von Art. 54 SDÜ nicht hindern kann (vgl. Urteil Van Esbroeck, Randnr. 31).

    Außerdem enthält Art. 71 SDÜ nichts, was auf eine Beschränkung des Anwendungsbereichs von Art. 54 SDÜ abzielen würde (vgl. Urteil Van Esbroeck, Randnr. 40).

    Daraus ergibt sich, dass die Verweisung auf die bestehenden Übereinkommen der Vereinten Nationen in Art. 71 SDÜ nicht dahin verstanden werden kann, dass sie der Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem des Art. 54 SDÜ entgegensteht (vgl. Urteil Van Esbroeck, Randnr. 41).

    Im Hinblick auf die Antwort auf diese Frage ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das allein maßgebliche Kriterium für die Anwendung von Art. 54 SDÜ das der Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorliegen eines Komplexes konkreter, unlösbar miteinander verbundener Umstände, ist (vgl. Urteile Van Esbroeck, Randnr. 36, vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-9199, Randnr. 54, und Van Straaten, C-150/05, Slg. 2006, I-9327, Randnr. 48).

    Um zu beurteilen, ob ein solcher Komplex konkreter Umstände vorliegt, müssen die zuständigen nationalen Gerichte feststellen, ob die materiellen Taten, um die es in den beiden Verfahren geht, einen Komplex von Tatsachen darstellen, die in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Van Esbroeck, Randnr. 38, Gasparini u. a., Randnr. 56, und Van Straaten, Randnr. 52).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-367/05
    Im Hinblick auf die Antwort auf diese Frage ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das allein maßgebliche Kriterium für die Anwendung von Art. 54 SDÜ das der Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorliegen eines Komplexes konkreter, unlösbar miteinander verbundener Umstände, ist (vgl. Urteile Van Esbroeck, Randnr. 36, vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-9199, Randnr. 54, und Van Straaten, C-150/05, Slg. 2006, I-9327, Randnr. 48).

    Um zu beurteilen, ob ein solcher Komplex konkreter Umstände vorliegt, müssen die zuständigen nationalen Gerichte feststellen, ob die materiellen Taten, um die es in den beiden Verfahren geht, einen Komplex von Tatsachen darstellen, die in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Van Esbroeck, Randnr. 38, Gasparini u. a., Randnr. 56, und Van Straaten, Randnr. 52).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-367/05
    Im Hinblick auf die Antwort auf diese Frage ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das allein maßgebliche Kriterium für die Anwendung von Art. 54 SDÜ das der Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorliegen eines Komplexes konkreter, unlösbar miteinander verbundener Umstände, ist (vgl. Urteile Van Esbroeck, Randnr. 36, vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-9199, Randnr. 54, und Van Straaten, C-150/05, Slg. 2006, I-9327, Randnr. 48).
  • EuGH, 20.03.2018 - C-524/15

    Der Grundsatz ne bis in idem kann zum Schutz der finanziellen Interessen der

    Für die Beurteilung, ob es sich um dieselbe Straftat handelt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Kriterium der Identität der materiellen Tat maßgebend, verstanden als das Vorliegen einer Gesamtheit konkreter, unlösbar miteinander verbundener Umstände, die zum Freispruch oder zur rechtskräftigen Verurteilung des Betroffenen geführt haben (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juli 2007, Kraaijenbrink, C-367/05, EU:C:2007:444, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 39 und 40).
  • OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09

    Auslieferungshindernis nach Belgien zur Strafvollstreckung aus einem vor dieselbe

    Dementsprechend führt auch der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu § 54 SDÜ aus, es sei Sache der zuständigen nationalen Instanzen zu prüfen, ob der Grad der Identität und des Zusammenhangs aller zu vergleichender tatsächlicher Umstände den Schluss zulässt, dass es sich um dieselbe Tat handelt (vgl. nur EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164).

    C-150/05 van Straaten NJW 2006, 3406; Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164; EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C - 288/05 Kretzinger NJW 2007, 3412).

    Es handelt sich nicht schon deshalb um dieselbe Tat i.S.d. Art. 54 SDÜ, weil die Taten durch einen einheitlichen Vorsatz verbunden sind (EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 Rs. Kraaijenbrink NJW 2008, 164).

    Wie ausgeführt reicht es auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zur Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne eines unlösbar miteinander verbundenen Tatsachenkomplexes nicht aus, dass die Taten durch einen einheitlichen Vorsatz verbunden sind (EuGH Urteil vom 18.7.2007 - C- 367/05 a.a.O.).

  • EuGH, 20.03.2018 - C-537/16

    Garlsson Real Estate u.a.

    Für die Beurteilung, ob es sich um dieselbe Straftat handelt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Kriterium der Identität der materiellen Tat maßgebend, verstanden als das Vorliegen einer Gesamtheit konkreter, unlösbar miteinander verbundener Umstände, die zum Freispruch oder zur rechtskräftigen Verurteilung des Betroffenen geführt haben (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juli 2007, Kraaijenbrink, C-367/05, EU:C:2007:444, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 39 und 40).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30919
Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05 (https://dejure.org/2006,30919)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.12.2006 - C-367/05 (https://dejure.org/2006,30919)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - C-367/05 (https://dejure.org/2006,30919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kraaijenbrink

    Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen (SDÜ) - Grundsatz ne bis in idem - Begriff "dieselbe Tat" - Artikel 56 SDÜ - Berücksichtigung früherer Strafen - In einem Mitgliedstaat bestrafte Taten - Recht zur Bestrafung in einem anderen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kraaijenbrink

    Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen (SDÜ) - Grundsatz ne bis in idem - Begriff "dieselbe Tat" - Artikel 56 SDÜ - Berücksichtigung früherer Strafen - In einem Mitgliedstaat bestrafte Taten - Recht zur Bestrafung in einem anderen ...

  • EU-Kommission

    Kraaijenbrink

    Justiz und Inneres

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-6619
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    36 - Vgl. z. B. Urteil vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-224/00 (Archer Daniels Midland/Kommission, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 87 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Vgl. Urteil der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 18. Mai 2006 in der Rechtssache C-397/03 P (Archer Daniels Midland/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 52); einen ähnlichen Ansatz hat die Zweite Kammer des Gerichtshofes in ihrem Urteil vom 29. Juni 2006 in der Rechtssache C-308/04 P (SGL Carbon/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 27) verfolgt.

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    Wie ich noch darlegen werde, können die Ursprünge eines aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten allgemeinen Rechtsgrundsatzes der Anrechnung im Gemeinschaftsrecht bis zum Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68 (Wilhelm, Slg. 1969, 1) zurückverfolgt werden.
  • EuGH, 29.06.2006 - C-308/04

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    Vgl. Urteil der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 18. Mai 2006 in der Rechtssache C-397/03 P (Archer Daniels Midland/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 52); einen ähnlichen Ansatz hat die Zweite Kammer des Gerichtshofes in ihrem Urteil vom 29. Juni 2006 in der Rechtssache C-308/04 P (SGL Carbon/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 27) verfolgt.
  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    35 - Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 7/72 (Slg. 1972, 1281, Randnr. 3).
  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    Vgl. Urteil der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 18. Mai 2006 in der Rechtssache C-397/03 P (Archer Daniels Midland/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 52); einen ähnlichen Ansatz hat die Zweite Kammer des Gerichtshofes in ihrem Urteil vom 29. Juni 2006 in der Rechtssache C-308/04 P (SGL Carbon/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 27) verfolgt.
  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    Vgl. auch Urteil vom 27. September 2006 in der Rechtssache T-322/01 (Roquette Frères/Kommission, Slg. 2006, II-0000, Randnrn. 279 bis 292).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    12 - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. September 2006 in der Rechtssache C-150/05 (Van Straaten, Slg. 2006, I-0000) und in der Rechtssache C-467/04 (Gasparini, Slg. 2006, I-0000).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    12 - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. September 2006 in der Rechtssache C-150/05 (Van Straaten, Slg. 2006, I-0000) und in der Rechtssache C-467/04 (Gasparini, Slg. 2006, I-0000).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    9 - Urteil vom 9. März 2006 in der Rechtssache C-436/04 (Slg. 2006, I-2333).
  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-367/05
    25 - Vgl. Urteil vom 11. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-187/01 und C-385/01 (Gözütok und Brügge, Slg. 2003, I-1345, Randnrn.
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