Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 19.04.2007 - C-295/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,371
EuGH, 19.04.2007 - C-295/05 (https://dejure.org/2007,371)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - C-295/05 (https://dejure.org/2007,371)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - C-295/05 (https://dejure.org/2007,371)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

  • EU-Kommission PDF

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

  • EU-Kommission

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Durchführung von Arbeiten durch ein öffentliches Unternehmen ohne Bindung an die allgemeinen Regeln über die Auftragsvergabe durch die Verwaltung im Wege der Ausschreibung; Vereinbarkeit der besonderen Rechtsstellung öffentlicher Unternehmen mit den Bestimmungen der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: Voraussetzungen eines in-house-Geschäfts (EuGH)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 86 Abs. 1; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 1; ; Richtlinie 93/36/EWG Art. 1; ; Richtlinie 93/37/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit: Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Quasi-In-House-Vergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine eigenständige Bedeutung - Angaben, die dem Gerichtshof eine zweckdienliche Beantwortung der Vorlagefragen ermöglichen - Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Staatsunternehmen und Ausschreibungspflicht

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kooperation mehrerer öffentlicher Auftraggeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das sogenannte Inhousegeschäft - keine Ausschreibungspflicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    In-House-Vergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zu den Voraussetzungen der In-House-Vergabe (IBR 2007, 1179)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Tribunal Supremo, Kammer für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten, vom 1. April 2005 in dem Rechtsstreit Asociación Nacional de Empresas Forestales (ASEMFO) gegen Transformación Agraria SA (TRAGSA) und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 86 Absatz 1 EG und der Richtlinien 93/36/EWG, 93/37/EWG, 97/52/EG, 2001/78/EG und 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer-, Bau und Dienstleistungsaufträge - Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die einem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-2999
  • EuZW 2007, 416 (Ls.)
  • NZBau 2007, 381
  • BauR 2007, 1625
  • BauR 2007, 1944
  • VergabeR 2007, 487
  • ZfBR 2007, 491
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).

    Bezüglich der ersten Voraussetzung, d. h. der Kontrolle durch die öffentliche Stelle, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber allein oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Kapital einer auftragnehmenden Gesellschaft hält, grundsätzlich darauf hindeutet, dass er über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt (Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 37).

    Hinsichtlich der zweiten Voraussetzung, dass die Tragsa ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten muss, die ihre Anteile innehaben, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Voraussetzung, wenn die Anteile an einem Unternehmen von mehreren Körperschaften gehalten werden, erfüllt sein kann, wenn dieses Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen nicht unbedingt für eine bestimmte dieser Körperschaften, sondern für diese Körperschaften insgesamt verrichtet (Urteil Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 70).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-349/97

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Unter Hinweis darauf, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission (C-349/97, Slg. 2003, I-3851), in Bezug auf die Tragsa entschieden habe, dass diese Gesellschaft als eine Form des unmittelbaren Handelns der Verwaltung anzusehen sei, führt das vorlegende Gericht weiter aus, dass in der bei ihm anhängigen Rechtssache tatsächliche Umstände vorlägen, die in diesem Urteil nicht berücksichtigt worden seien, wie z. B. die starke Beteiligung der öffentlichen Hand am Markt für Arbeiten in der Landwirtschaft, die auf diesem Markt zu einer erheblichen Verzerrung führe, selbst wenn dieses Unternehmen de iure außerhalb des Marktes tätig sei, weil rechtlich gesehen die Verwaltung handele.

    Sind die Feststellungen im Urteil Spanien/Kommission auch dann in jedem Fall auf die Tragsa und ihre Tochtergesellschaften anwendbar, wenn man die übrige Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt und in Erwägung zieht, dass die Verwaltung die Tragsa und ihre Tochtergesellschaften mit einer großen Zahl von Arbeiten beauftragt, die dem System des freien Wettbewerbs entzogen bleiben, und dieser Umstand auf eine erhebliche Verzerrung des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt schließen lassen könnte?.

  • EuGH, 09.11.2006 - C-205/05

    Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Wie der Gerichtshof weiter entschieden hat, muss, um zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegen oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 9. November 2006, Nemec, C-205/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 25, und Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, Randnr. 26 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Insoweit ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften sieht (Urteile Nemec, Randnr. 26, und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 38).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Sie verweist insoweit auf das Urteil vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a. (C-399/98, Slg. 2001, I-5409).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 234 EG zwar nicht Sache des Gerichtshofs ist, über die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden, weil deren Auslegung den nationalen Gerichten obliegt, dass der Gerichtshof jedoch befugt bleibt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit dieser Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (Urteil vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Erstens muss die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, und zweitens muss diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Körperschaft oder die öffentlichen Körperschaften verrichten, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50, vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49, vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, C-84/03, Slg. 2005, I-139, Randnr. 38, vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
    Sofern die von den nationalen Gerichten vorgelegten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof somit grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 1. April 2004, Bellio F.lli, C-286/02, Slg. 2004, I-3465, Randnr. 27, und vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

  • EuGH, 01.04.2004 - C-286/02

    Bellio F.lli

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Das Königreich der Niederlande vertritt unter Hinweis auf das Urteil vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), die Auffassung, dass die Bedingung bezüglich der Kontrollintensität auch dann erfüllt sein könne, wenn das Maß der von der Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgeübten Kontrolle im Vergleich zur Kontrolle über eigene Dienststellen eingeschränkter sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

    vgl. insofern etwa EuGH, Urteile vom 19. April 2007 - C-295/05 (Asociación Nacional de Empresas Forestales) -, Slg. 2007, I-2999 Rn. 30, vom 6. Dezember 2005 - C-461/03 (Gaston Schul Douane-Expediteur) -, Slg. 2005 I-10513 Rn. 17 ff., und vom 22. Oktober 1987 - C-314/85 (Foto-Frost) -, Slg. 1987, 4199 Rn. 15.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14500
Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05 (https://dejure.org/2006,14500)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - C-295/05 (https://dejure.org/2006,14500)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - C-295/05 (https://dejure.org/2006,14500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Auslegung von Artikel 86 Absatz 1 EG und der Richtlinien 93/36/EWG, 93/37/EWG, 97/53/EG, 2001/78/EG und 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Vereinbarkeit einer nationalen ...

  • EU-Kommission PDF

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Auslegung von Artikel 86 Absatz 1 EG und der Richtlinien 93/36/EWG, 93/37/EWG, 97/53/EG, 2001/78/EG und 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Vereinbarkeit einer nationalen ...

  • EU-Kommission

    Asociación Nacional de Empresas Forestales

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • ibr-online

    Wann liegt eine Quasi-In-House-Vergabe vor?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kontrolle und Verhinderung von Quersubventionen bei der In-House-Vergabe (IBR 2007, 1079)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-2999
  • ZfBR 2007, 519 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    Das ist meiner Meinung nach aus den kürzlich ergangenen Urteilen Coname und Parking Brixen abzuleiten(14).

    8 - Hier sind u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03 (Coname, Slg. 2005, I-7287), vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-458/03 (Parking Brixen, Slg. 2005, I-8612) und vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-410/04 (ANAV, Slg. 2006, I-0000) relevant.

    16 - Siehe hierzu die in Fußnote 8 angeführten Urteile Coname, Parking Brixen und ANAV.

    27 - Im (bereits in Fußnote 8 zitierten) Urteil Coname ging es um eine solche im gemeinsamen Eigentum öffentlicher Stellen stehende juristische Person (Padania), ebenso in dem (in Fußnote 7 zitierten) Urteil Carbotermo.

    Dass an dieses Kriterium sowohl quantitative als auch qualitative Anforderungen zu stellen sind, ergibt sich sowohl aus dem Urteil Coname, wo ein Anteil von 0, 97 % als unzureichend für einen objektiven Rechtsfertigungsgrund erachtet wurde, als auch aus dem Urteil Carbotermo, wo die Kontrollbefugnisse der die Kontrolle ausübenden öffentlichen Stelle über die Leitungsorgane der betreffenden juristischen Personen als unzureichend für "die Möglichkeit ..., ... auf die strategischen Ziele [und] auf die wichtigen Entscheidungen dieser Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen," erachtet wurden.

    32 - Im Urteil Coname (bereits zitiert in Fußnote 8) hat der Gerichtshof, wenn auch in einem etwas anderen tatsächlichen Zusammenhang, ausgeführt, dass das Fehlen der erforderlichen Transparenz eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit darstellen kann.

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    Das zweite Kriterium nach dem Urteil Teckal (im Folgenden: Teckal-Kriterium), wonach die betreffende juristische Person, der Konzessionsinhaber oder der verselbständigte ausführende Dienst ihre bzw. seine Tätigkeiten im Wesentlichen für die öffentliche Stelle verrichtet, die sie bzw. ihn beherrscht, genügt daher für sich allein nicht, um reale oder potenzielle Behinderungen des freien Warenverkehrs, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit zu vermeiden, und auch nicht, um eine eventuelle Wettbewerbsverzerrung zu verhindern.

    Auf sie ist die in den Urteilen Teckal(35) und ARGE(36) entwickelte Rechtsprechung grundsätzlich anwendbar.

    7 - Es handelt sich insbesondere um die Urteile des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121), vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle, Slg. 2005, I-1), vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-9705) und vom 11. Mai 2006 in der Rechtssache C-240/04 (Carbotermo, Slg. 2006, I-0000).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-349/97

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    Sind die Feststellungen im Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Mai 2003 (Rechtssache C-349/97, Spanien/Kommission) auch dann auf jedem Fall auf die TRAGSA und ihre Tochtergesellschaften anwendbar, wenn man die übrige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt und in Erwägung zieht, dass die Verwaltung die TRAGSA und ihre Tochtergesellschaften mit einer großen Zahl von Arbeiten beauftragt, die dem System des freien Wettbewerbs entzogen bleiben, und dieser Umstand auf eine erhebliche Verzerrung des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt schließen lassen könnte?.

    Zuweilen ist die TRAGSA auch in die Durchführung bestimmter Bereiche der Gemeinsamen Agrarpolitik eingebunden, wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-349/97 (Spanien/Kommission)(12) ergibt.

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    39 - Vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglio Nevello, Slg. 1981, 3045, Randnr. 18), vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-314/96 (Diabala, Slg. 1998, I-1049, Randnr. 18), vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01 (Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnrn.
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    7 - Es handelt sich insbesondere um die Urteile des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121), vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle, Slg. 2005, I-1), vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-9705) und vom 11. Mai 2006 in der Rechtssache C-240/04 (Carbotermo, Slg. 2006, I-0000).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    In diesem Sinne bereits Urteil vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74 (Reyners, Slg. 1974, 631), später bestätigt, u. a. im Urteil vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-283/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363, Randnr. 20).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    7 - Es handelt sich insbesondere um die Urteile des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121), vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle, Slg. 2005, I-1), vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-9705) und vom 11. Mai 2006 in der Rechtssache C-240/04 (Carbotermo, Slg. 2006, I-0000).
  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    39 - Vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglio Nevello, Slg. 1981, 3045, Randnr. 18), vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-314/96 (Diabala, Slg. 1998, I-1049, Randnr. 18), vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01 (Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnrn.
  • EuGH, 31.05.2001 - C-283/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    In diesem Sinne bereits Urteil vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74 (Reyners, Slg. 1974, 631), später bestätigt, u. a. im Urteil vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-283/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363, Randnr. 20).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05
    Vgl. u. a. Urteile vom 16. September 1982 in der Rechtssache 132/81 (Vlaeminck, Slg. 1982, 2966, Randnrn. 13 und 14) und aus jüngerer Zeit vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-314/01 (Siemens und ARGE Telecom, Slg. 2004, I-2549, Randnr. 37).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

  • EuGH, 16.09.1982 - 132/81

    ONTPS / Vlaeminck

  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

  • EuGH, 12.03.1998 - C-314/96

    Djabali

  • EuGH, 10.03.2005 - C-240/04

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

  • VK Sachsen, 28.02.2007 - 1/SVK/110-06-II

    Grenzen der In-House-Vergabe an 100%-ige kommunale Eigengesellschaft

    Soweit sich die Vergabekammer hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit des In-House-Geschäfts auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof vom 28.09.2006 in der Rechtssache C 295/05 beziehe, könne von einer positiven Kenntnis der Rechtslage frühestens mit Bekanntgabe der Schlussanträge des Generalanwaltes ausgegangen werden.

    Die Antragstellerin vertiefte ihre Begründung dazu, dass hier keine vergaberechtsfreie In-House-Vergabe beabsichtigt sei und begründete dies mit Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts vom 28.09.2006 in der Rechtssache C 295/05 (EuGH).

    In den Schlussanträgen an den EUGH vom 28. September 2006 (1) Rechtssache C-295/05 wird ausgeführt, die Voraussetzung, dass die juristische Person ihre Tätigkeiten im Wesentlichen für die sie kontrollierenden öffentlichen Stellen verrichtet, ist nicht erfüllt, wenn das gesetzliche Statut der betreffenden Gesellschaft den Umfang anderer Tätigkeiten nicht so begrenzt, dass diese marginal bleiben.

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