Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 29.01.2008 - C-275/06   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Recht auf einen effektiven Schutz des geistigen Eigentums

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung im Zivilprozess nach EU-Recht nicht zwingend - Die Beschränkung der, Telekommunikations-, Telemedien und Hosting-Dienstleistern obliegenden, Pflicht Verbindungs- und Verkehrsdaten zu speichern und bereitzustellen, auf strafrechtliche Untersuchungen, Belange öffentlicher Sicherheit und nationaler Verteidigung ist gemeinschaftsrechtlich zulässig.

  • JurPC

    Keine aus Gemeinschaftsrecht folgende Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen der Ermittlung von Urheberrechtsverstößen mittels Filesharing

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  • aufrecht.de

    Productores de Música de Espana (Promusicae) vs. Telefónica - Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzer

  • Europäischer Gerichtshof

    Promusicae

    Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Recht auf einen effektiven Schutz des geistigen Eigentums

  • kanzlei.biz

    Keine Weitergabe von Kundenadressen eines Telefonanbieters für zivilrechtliches Verfahren

  • NWB SteuerXpert START

    Charta Art. 17 Abs. 2, Art. 47

  • kanzlei.biz

    Mitteilungspflicht bezüglich personenbezogener Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geistiges Eigentum: Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Recht auf einen effektiven Schutz des geistigen Eigentums

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.1.2008)

    Keine Internet-Daten an Musikverlage

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    IP-Weitergabe bei Urheberrechtsverletzungen?

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  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht von Internetprovidern bzgl. Verbindungsdaten iR zivilgerichtlicher Verfahren

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2008)

    Keine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten von Filesharern in der EU

  • heuking.de , S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Herausgabe von elektronischen Kommunikationsdaten zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Promusicae gegen Telefónica

  • Österreichisches Institut für Menschenrechte (Ausführliche Zusammenfassung)

    Productores de Música de España (Promusicae) ./. Telefónica de España SAU

    RL 95/46/EG; RL 2000/31/EG; RL 2001/29/EG; RL 2002/58/EG; RL 2004/48/EG
    Schutz geistigen Eigentums in der Informationsgesellschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberschutz: EU-Mitgliedstaaten nicht zu Regelungen über Daten-Offenlegung verpflichtet

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Auskunft über personenbezogene Daten gemeinschaftsrechtlich nicht geboten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Details zu Drittauskunftsanspruch und dem »gewerblichen Ausmaß«

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH bekräftigt Datenschutz für Musikpiraten im Internet - Gericht entscheidet über Schutz der Rechte des Geistigen Eigentums in der Informationsgesellschaft

Besprechungen u.ä. (6)

  • hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Promusicae vs. Telefonica

    EU-Recht verlangt nicht die Offenlegung von Filesharern im Zivilverfahren

  • lehofer.at (Entscheidungsanmerkung)

    EuGH zur Weitergabe der IP-Adressen von Filesharern

  • heuking.de , S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Herausgabe von elektronischen Kommunikationsdaten zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum

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  • cbh.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz bei Filesharing - Keine Herausgabe von Nutzerdaten

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz bei Filesharing - Keine Herausgabe von Nutzerdaten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzanmerkung)

    Auskunftsanspruch gegen Internetprovider

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil Nr. 5, Madrid (Spanien) eingereicht am 26. Juni 2006 - Productores de Música de España / Telefónica de España SAU

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "EuGH: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Access-Provider" von Joachim Dorschel, original erschienen in: CR 2008.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von ""Die Tür ist auf" - Europarechtliche Zulässigkeit von Auskunftsansprüchen gegenüber Providern - Urteilsanmerkung zu EuGH "Promusicae/Telefónica"" von Prof. Dr. Gerald Spindler, original erschienen in: GRUR 2008, 574 - 577.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-271
  • NJW 2008, 743
  • GRUR 2008, 241
  • EuZW 2008, 113
  • MMR 2008, 227
  • MIR 2008, Dok. 036
  • K&R 2008, 165
  • ZUM 2008, 288



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Wird zitiert von ... (45)  

  • EuGH, 03.04.2008 - C-346/06  

    Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen -Richtlinie

    Wie verschiedene Regierungen, die beim Gerichtshof Erklärungen eingereicht haben, sowie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorschlagen, sind, um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, bei der Prüfung der Vorlagefrage die Bestimmungen der Richtlinie 96/71 zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 2004, Wolff & Müller, C-60/03, Slg. 2004, I-9553, Randnr. 27, und vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 42).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09  

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Ferner muss in Anbetracht des mit der Richtlinie 2004/48 verfolgten Ziels, dass die Mitgliedstaaten namentlich in der Informationsgesellschaft den effektiven Schutz des geistigen Eigentums sicherstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, Slg. 2008, I-271, Randnr. 43), die den nationalen Gerichten nach Art. 11 Satz 3 dieser Richtlinie zugewiesene Zuständigkeit diesen ermöglichen, dem Anbieter eines Onlinedienstes wie demjenigen, der Internetnutzern einen Online-Marktplatz zur Verfügung stellt, Maßnahmen aufzugeben, die nicht nur zur Beendigung der mittels dieses Marktplatzes hervorgerufenen Verletzungen, sondern auch wirksam zur Vorbeugung gegen erneute Verletzungen beitragen.

    Die in den vorstehenden Randnummern nicht erschöpfend dargestellten Maßnahmen müssen, wie jede andere Maßnahme, die in Gestalt einer Anordnung im Sinne von Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48 auferlegt werden kann, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen oben angeführten Rechten und Interessen sicherstellen (vgl. entsprechend Urteil Promusicae, Randnrn. 65 bis 68).

  • EuGH, 19.02.2009 - C-557/07  

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Informationsgesellschaft - Urheberrecht und

    Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs werfen die Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache, in der nach Vorlage dieses Vorabentscheidungsersuchens das Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae (C-275/06, Slg. 2008, I-271), ergangen ist, Zweifel daran auf, ob der Auskunftsanspruch nach § 87b Abs. 3 UrhG in Verbindung mit § 81 Abs. 1a UrhG mit den Datenschutzrichtlinien und insbesondere den Art. 5, 6 und 15 der Richtlinie 2002/58 in Einklang steht.

    Ferner müssen die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinien nicht nur ihr nationales Recht im Einklang mit Letzteren auslegen, sondern auch darauf achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung dieser Richtlinien stützen, die mit besagten Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts wie etwa dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kollidiert (Urteil Promusicae, Randnr. 70).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es in der Rechtssache, in der das Urteil Promusicae ergangen ist, darum ging, dass von der Telefónica de España SAU, einer Handelsgesellschaft, deren Tätigkeit u. a. in der Bereitstellung von Internetzugängen bestand, die Mitteilung der Namen und Anschriften bestimmter Personen begehrt wurde, denen sie einen Internetzugang bereitstellte und von denen die IP-Adresse sowie der Tag und die Zeit der Verbindung bekannt waren (Urteil Promusicae, Randnrn. 29 und 30).

    Die Telefónica de España SAU war, wie sich aus der Vorlagefrage und dem Sachverhalt des dem Urteil Promusicae zugrunde liegenden Ausgangsrechtsstreits ergibt, ein Access-Provider (Urteil Promusicae, Randnrn. 30 und 34).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-275/06   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Promusicae

    Informationsgesellschaft - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Datenschutz - Weitergabe von Verkehrsdaten

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Weitergabe von Verkehrsdaten an Private zur zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-271



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08  

    Vorratsdatenspeicherung

    b) Die Gültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG wird sowohl hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftsgrundrechten (vgl. Klesczewski, in: Festschrift für Gerhard Fezer zum 70. Geburtstag, 2008, S. 19 ; Klug/Reif, RDV 2008, S. 89 ; Rusteberg, VBlBW 2007, S. 171 ; Westphal, EuZW 2006, S. 555 ; Zöller, GA 2007, S. 393 ; Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 18. Juli 2007 - Rs. C-275/06 -, Slg. 2008, I-271 , Rn. 82 - Promusicae -) als auch in Bezug auf die in Anspruch genommene Kompetenzgrundlage der Europäischen Gemeinschaft in Zweifel gezogen (vgl. Gitter/Schnabel, MMR 2007, S. 411 ; Jenny, CR 2008, S. 282 ; Klesczewski, in: Festschrift für Gerhard Fezer zum 70. Geburtstag, 2008, S. 19 ; Klug/Reif, RDV 2008, S. 89 ; Leutheusser-Schnarrenberger, ZRP 2007, S. 9 ; Rusteberg, VBlBW 2007, S. 171 ; Westphal, EuZW 2006, S. 555 ; Zöller, GA 2007, S. 393 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2010 - C-266/09  

    Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Informationen über die Umwelt - Informationen

    (34)  - Vgl. zur Bedeutung von "unbeschadet" meine Schlussanträge vom 18. Juli 2007, Promusicae (C-275/06, Slg. 2008, I-271, Nr. 47), implizit bestätigt durch das Urteil vom 29. Januar 2008, Randnrn.
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