Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 22.12.2008 - C-333/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen Radiosendern - Finanzierung durch eine parafiskalische Abgabe auf die Vermarktung von Werbezeiten - Positive Entscheidung der Kommission nach Abschluss der Vorprüfungsphase gemäß Art. 93 Abs. 3 EG-Vertrag (jetzt Art. 88 Abs. 3 EG) - Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sein können - Art. 92 Abs. 3 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 87 Abs. 3 EG) - Berufung auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung - Begründungspflicht - Würdigung des Sachverhalts - Vereinbarkeit der parafiskalischen Abgabe mit dem EG-Vertrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Regie Networks

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen Radiosendern - Finanzierung durch eine parafiskalische Abgabe auf die Vermarktung von Werbezeiten - Positive Entscheidung der Kommission nach Abschluss der Vorprüfungsphase gemäß Art. 93 Abs. 3 EG-Vertrag (jetzt Art. 88 Abs. 3 EG) - Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sein können - Art. 92 Abs. 3 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 87 Abs. 3 EG) - Berufung auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung - Begründungspflicht - Würdigung des Sachverhalts - Vereinbarkeit der parafiskalischen Abgabe mit dem EG-Vertrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour Administrative d'appel de Lyon (Frankreich) eingereicht am 17. Juli 2007 - Régie Networks / Direction de contrôle fiscal Rhône-Alpes Bourgogne

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-10807
  • NZBau 2009, 192



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Wird zitiert von ... (22)  

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06  

    Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Hierzu ist zwar festzustellen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 231 Abs. 2 EG - jetzt Art. 264 Abs. 2 AEUV -, der im Rahmen eines Ersuchens um Vorabentscheidung über die Gültigkeit gemäß Art. 234 EG - jetzt Art. 267 AEUV - entsprechend anwendbar ist, die Befugnis hat, in jedem Einzelfall diejenigen Wirkungen einer von ihm für nichtig oder für ungültig erklärten Handlung der Union zu bezeichnen, die als fortgeltend zu betrachten sind (vgl. u. a. Urteil vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnr. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Ausübung dieser Zuständigkeit kann der Gerichtshof insbesondere die Wirkungen der Nichtigerklärung oder der Feststellung der Ungültigkeit einer solchen Handlung aussetzen, bis die festgestellte Rechtswidrigkeit mit einer neuen Handlung behoben wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnrn. 373 bis 376, in Bezug auf eine Nichtigerklärung und Urteil Régie Networks, Randnr. 126, in Bezug auf eine Feststellung der Ungültigkeit).

    Nach der Rechtsprechung kann die Aufrechterhaltung der Wirkungen einer für nichtig oder für ungültig erklärten Handlung der Union, mit der bezweckt wird, keinen regelungsfreien Zustand entstehen zu lassen, bis eine neue Handlung an die Stelle der für nichtig oder für ungültig erklärten getreten ist (vgl. u. a. Urteil vom 5. Februar 2004, Rieser Internationale Transporte, C-157/02, Slg. 2004, I-1477, Randnr. 60), durch zwingende Erwägungen der Rechtssicherheit, die mit allen betroffenen öffentlichen wie privaten Interessen zusammenhängen, gerechtfertigt sein (vgl. u. a. Urteil Régie Networks, Randnr. 122 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zwar für den Zeitraum, der erforderlich ist, um es zu ermöglichen, die Rechtswidrigkeit zu beheben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Randnr. 375, und Régie Networks, Randnr. 126).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09  

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten -

    Es ist festzustellen, dass der Gerichtshof, wenn zwingende Erwägungen der Rechtssicherheit es rechtfertigen, gemäß Art. 264 Abs. 2 AEUV, der im Rahmen von Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV zur Beurteilung der Gültigkeit von Handlungen der Organe der Union entsprechend anwendbar ist, die Befugnis hat, in jedem einzelnen Fall anzugeben, welche Wirkungen der betreffenden Handlung Bestand haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, Regie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnr. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07  

    Bilaterale Verträge zwischen Mitgliedstaaten - Schutz einer geografischen

    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
mehr
  • EuG, 28.03.2012 - T-123/09  

    Staatliche Beihilfen - Einer Fluggesellschaft gewährtes Darlehen, das ihrem

    Hinsichtlich der Natur des betreffenden Rechtsakts ist nämlich zu beachten, dass die zweite angefochtene Entscheidung am Ende der durch Art. 88 Abs. 3 EG für Beihilfen eingeführten Vorprüfungsphase erging, die nur dazu dient, der Kommission eine erste Meinungsbildung über die teilweise oder völlige Vereinbarkeit der fraglichen Beihilfe zu ermöglichen, ohne das in Abs. 2 dieses Artikels vorgesehene förmliche Prüfverfahren zu eröffnen, das es seinerseits der Kommission ermöglichen soll, umfassend Kenntnis von allen diese Beihilfe betreffenden Gesichtspunkten zu erhalten (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, Regie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnr. 64).

    Eine solche, innerhalb kurzer Frist zu treffende Entscheidung muss aber nur die Gründe enthalten, aus denen die Kommission keine ernsten Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Frage der Vereinbarkeit der betreffenden Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt sieht (Urteile Matra/Kommission, oben in Randnr. 58 angeführt, Randnr. 48, und Regie Networks, oben in Randnr. 181 angeführt, Randnr. 65).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-229/09  

    Verordnung EG Nr. 1610/96 - Art. 3 - Bedingungen für die Erteilung eines

    (33)  - Urteile vom 22. Dezember 2008, Régie Networks (C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnrn. 118 ff.), vom 26. April 1994, Roquette Frères (C-228/92, Slg. 1994, I-1445, Randnrn. 17 ff.), vom 10. März 1992, Lomas u. a. (C-38/90 und C-151/90, Slg. 1992, I-1781, Randnrn. 23 ff.), und vom 29. Juni 1988, Van Landschoot (300/86, Slg. 1988, 3443, Randnrn. 22 ff.).

    (44)  - Vgl. nur Urteile Régie Networks (oben in Fn. 33 angeführt), Sürül (oben in Fn. 35 angeführt), Roquette Frères (oben in Fn. 33 angeführt), Ten Oever (oben in Fn. 36 angeführt), Barber (oben in Fn. 36 angeführt) und Defrenne (oben in Fn. 34 angeführt).

  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10  

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Dezember 2008, Regie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnr. 46, vom 8. September 2009, Budejovicky Budvar, C-478/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 63, und vom 20. Mai 2010, Zanotti, C-56/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-370/07  

    Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen der Gemeinschaft in

    Zum anderen ist das Begründungserfordernis im Hinblick auf die Natur des fraglichen Rechtsakts und seinen Kontext zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09  

    Grundrechte - Bekämpfung von Diskriminierungen - Gleichbehandlung von Männern und

    (53)  - Urteile vom 15. Oktober 1980, Providence agricole de la Champagne (4/79, Slg. 1980, 2823, Randnrn. 44 und 45), Maïseries de Beauce (109/79, Slg. 1980, 2883, Randnrn. 44 und 45) und Roquette Frères (145/79, Slg. 1980, 2917, Randnrn. 51 und 52), sowie vom 29. Juni 1988, van Landschoot (300/86, Slg. 1988, 3443, Randnr. 24), vom 8. November 2001, Silos (C-228/99, Slg. 2001, I-8401, Randnr. 35), und vom 22. Dezember 2008, Regie Networks (C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnr. 121).
  • EuGH, 27.10.2011 - C-47/10  

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 EG und 88 Abs. 2 und 3

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass die innerhalb kurzer Frist zu treffende Entscheidung, keine Einwände nach Art. 88 Abs. 3 EG zu erheben, lediglich die Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission keine ernsten Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Frage der Vereinbarkeit der betreffenden Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt sieht, und dass selbst eine kurze Begründung dieser Entscheidung als ausreichend im Hinblick auf das Begründungserfordernis des Art. 253 AEUV anzusehen ist, wenn sie gleichwohl klar und eindeutig die Gründe zum Ausdruck bringt, aus denen die Kommission zu der Auffassung gelangt ist, dass keine derartigen Schwierigkeiten vorlägen, da die Frage der Stichhaltigkeit dieser Begründung mit diesem Erfordernis nichts zu tun hat (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnrn. 65, 70 und 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09  

    Vergabe - Steuerrechtliche Registrierung als Voraussetzung für Teilnahme?

    33 - Urteile vom 7. September 1999, Beck und Bergdorf (C-355/97, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22), vom 22. Dezember 2008, Regie Networks (C-333/07, Slg. 2008, I-10807, Randnr. 46), und vom 8. September 2009, Budejovicky Budvar (C-478/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).
  • EuG, 01.07.2010 - T-568/08  

    Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Beihilfevorhaben der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08  

    Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Staatliche Beihilfen (Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10  

    Gutachterin: Emissionsabgaben für Airlines sind zulässig // Gebühren gelten auch

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09  

    Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10  

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-370/07  

    Beschluss - Entscheidung sui generis - Festlegung von Standpunkten, die im Namen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09  

    Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10  

    Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer unionsrechtswidrigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-343/09  

    Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen - Richtlinie

  • EuGH, 21.07.2011 - C-14/10  

    Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG -

  • EuGH, 21.07.2011 - C-15/10  

    Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Richtlinie 67/548/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10  

    Melki - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Regie Networks

    Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 87 EG) und Art. 93 EG-Vertrag (jetzt Art. 88 EG) - Ungültigkeit einer Entscheidung der Kommission - Französischer Unterstützungsfonds für den Hörfunk - Beihilferegelung, deren Begünstigte nur inländische Unternehmen sind - Finanzierung durch eine parafiskalische Abgabe auf im Inland ausgestrahlte Rundfunkwerbung - Erhebung der Abgabe auch auf vom Ausland aus gesendete Rundfunkwerbung - Vorübergehende Aufrechterhaltung von Wirkungen einer für ungültig erklärten Entscheidung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-10807
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