Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 10.04.2008 - C-309/06   

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https://dejure.org/2008,2083
EuGH, 10.04.2008 - C-309/06 (https://dejure.org/2008,2083)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.2008 - C-309/06 (https://dejure.org/2008,2083)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 2008 - C-309/06 (https://dejure.org/2008,2083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit Erstattung der auf der vorausgehenden Stufe entrichteten Steuern - Irrtümliche Besteuerung zum Normalsatz - Anspruch auf den Nullsatz - Anspruch auf Erstattung - Unmittelbare Wirkung - Allgemeine Grundsätze ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Marks & Spencer

    Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit Erstattung der auf der vorausgehenden Stufe entrichteten Steuern - Irrtümliche Besteuerung zum Normalsatz - Anspruch auf den Nullsatz - Anspruch auf Erstattung - Unmittelbare Wirkung - Allgemeine Grundsätze ...

  • EU-Kommission PDF

    Marks & Spencer

    Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit Erstattung der auf der vorausgehenden Stufe entrichteten Steuern - Irrtümliche Besteuerung zum Normalsatz - Anspruch auf den Nullsatz - Anspruch auf Erstattung - Unmittelbare Wirkung - Allgemeine Grundsätze ...

  • EU-Kommission

    Marks & Spencer

    Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit Erstattung der auf der vorausgehenden Stufe entrichteten Steuern - Irrtümliche Besteuerung zum Normalsatz - Anspruch auf den Nullsatz - Anspruch auf Erstattung - Unmittelbare Wirkung - Allgemeine Grundsätze ...

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbar durchsetzbarer gemeinschaftsrechtlicher Anspruch eines Wirtschaftsteilnehmers auf Besteuerung bestimmter festgesetzter Leistungen zu einem Mehrwertsteuersatz von null; Steuerbefreiung mit Erstattung der Vorsteuer; Verweigerung einer Erstattung zu Unrecht ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 2 Buchst. a

  • datenbank.nwb.de

    Nullsteuersatz bei nationaler Mehrwertsteuerbefreiung mit Vorsteuererstattung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Geltendmachung einer Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug bei fälschlicher ursprünglicher Besteuerung des Umsatzes ? Nach Gemeinschaftsrecht unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Marks & Spencer

    Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit Erstattung der auf der vorausgehenden Stufe entrichteten Steuern - Irrtümliche Besteuerung zum Normalsatz - Anspruch auf den Nullsatz - Anspruch auf Erstattung - Unmittelbare Wirkung - Allgemeine Grundsätze ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 17. Juli 2006 - Marks & Spencer plc. / Her Majesty's Commissioners of Customs and Excise

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 28 Abs 2 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 28 Abs 2 Buchst a
    EG; Erstattung; Mehrwertsteuer; Steuerbefreiung; Steuersatz; Tarif; Umsatzsteuer; Vorsteuer; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 28 Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-2283
  • DB 2008, 1249
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 03.05.2001 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, ist die Beibehaltung von Befreiungen oder ermäßigten Mehrwertsteuersätzen, die niedriger als der in der Sechsten Richtlinie festgelegte Mindestsatz sind, nur dann zulässig, wenn sie nicht u. a. den diesem System zugrunde liegenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität verletzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 19, und vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnr. 21).

    21 und 27, und Kommission/Frankreich, Randnr. 22).

    Demnach sind solche Erzeugnisse einem einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 22).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Mit Urteil vom 11. Juli 2002, Marks & Spencer (C-62/00, Slg. 2002, I-6325), hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass die Grundsätze der Effektivität und des Vertrauensschutzes einer nationalen Regelung wie der streitigen Regelung des Vereinigten Königreichs entgegenstehen.

    Insbesondere zum Erstattungsanspruch ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Recht auf Erstattung von Abgaben, die in einem Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben wurden, eine Folge und eine Ergänzung der Rechte darstellt, die dem Einzelnen unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Marks & Spencer, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.07.2006 - C-251/05

    Talacre Beach Caravan Sales - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 -

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Zweitens ist daran zu erinnern, dass Art. 28 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie dadurch, dass er den Mitgliedstaaten gestattet, Ausnahmeregelungen, wonach die gezahlte Steuer zurückerstattet wird, anzuwenden, eine Ausnahme von den Bestimmungen über den Normalsatz der Mehrwertsteuer zulässt (Urteil vom 6. Juli 2006, Talacre Beach Caravan Sales, C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Randnr. 17).

    28 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie ist also einer Stillhalteklausel gleichzusetzen, die darauf abzielt, schwierige soziale Situationen zu vermeiden, die sich daraus ergeben könnten, dass vom nationalen Gesetzgeber vorgesehene, aber von der Sechsten Richtlinie nicht übernommene Vorteile abgeschafft werden (Urteil Talacre Beach Caravan Sales, Randnr. 22).

  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Das Gemeinschaftsrecht verbietet es nicht, dass ein nationales Rechtssystem die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Steuern unter Umständen ablehnt, die zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führen würden (Urteile vom 24. März 1988, Kommission/Italien, 104/86, Slg. 1988, 1799, Randnr. 6, vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, Slg. 1999, I-579, Randnr. 47, und vom 21. September 2000, Michaïlidis, C-441/98 und C-442/98, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 31).

    29 und 30, und Michaïlidis, Randnrn.

  • EuGH, 14.01.1997 - C-192/95

    Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Außerdem ist daran zu erinnern, dass im Fall einer gemeinschaftsrechtswidrigen Erhebung der Steuer die innerstaatlichen Behörden dann, wenn die Steuer nachweislich nur teilweise abgewälzt worden ist, dem Abgabenpflichtigen den nicht abgewälzten Betrag zu erstatten haben (Urteil vom 14. Januar 1997, Comateb u. a., C-192/95 bis C-218/95, Slg. 1997, I-165, Randnrn.

    Jedoch könnte dem Steuerpflichtigen selbst dann, wenn die Steuer in vollem Umfang in den Preis eingeflossen ist, aus einem Absatzrückgang ein wirtschaftlicher Schaden entstehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Comateb u. a., Randnrn.

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren für die Klagen auszugestalten, die den vollen Schutz der dem Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 46).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-147/01

    'Weber''s Wine World u.a.'

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Vorliegen und Umfang der ungerechtfertigten Bereicherung, zu der die Erstattung einer gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Abgabe bei einem Abgabepflichtigen führt, lassen sich daher erst nach einer wirtschaftlichen Untersuchung feststellen, bei der alle maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Oktober 2003, Weber's Wine World u. a., C-147/01, Slg. 2003, I-11365, Randnrn.
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Was, erstens, den Grundsatz der steuerlichen Neutralität betrifft, ist daran zu erinnern, dass es nach diesem Grundsatz, der ein Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (vgl. u. a. Urteil vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel, C-454/98, Slg. 2000, I-6973, Randnr. 59), insbesondere unzulässig ist, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteile vom 11. Juni 1998, Fischer, C-283/95, Slg. 1998, I-3369, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Was, erstens, den Grundsatz der steuerlichen Neutralität betrifft, ist daran zu erinnern, dass es nach diesem Grundsatz, der ein Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (vgl. u. a. Urteil vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel, C-454/98, Slg. 2000, I-6973, Randnr. 59), insbesondere unzulässig ist, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteile vom 11. Juni 1998, Fischer, C-283/95, Slg. 1998, I-3369, Randnrn.
  • EuGH, 08.06.2006 - C-106/05

    L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-309/06
    Zweitens ist daran zu erinnern, dass im Grundsatz der steuerlichen Neutralität der Grundsatz der Gleichbehandlung im Mehrwertsteuerbereich zum Ausdruck kommt (Urteil vom 8. Juni 2006, L. u. P., C-106/05, Slg. 2006, I-5123, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

  • EuGH, 09.02.1999 - C-343/96

    Dilexport

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

  • EuGH, 24.03.1988 - 104/86

    Kommission / Italien

  • BFH, 16.05.2018 - XI R 28/16

    Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

    Denn das Unionsrecht verbietet es nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nicht, dass ein nationales Rechtssystem die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Steuern u.U. ablehnt, die zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führen würden (vgl. dazu EuGH-Urteile Kommission/Italien vom 24. März 1988 C-104/86, EU:C:1988:171, Neue Juristische Wochenschrift 1989, 1424, Rz 6; Dilexport vom 9. Februar 1999 C-343/96, EU:C:1999:59, HFR 1999, 500, Rz 47; Michaïlidis vom 21. September 2000 C-441/98 und C-442/98, EU:C:2000:479, HFR 2000, 904, Rz 31; Marks & Spencer vom 10. April 2008 C-309/06, EU:C:2008:211, UR 2008, 592, Rz 41; Stadeco, EU:C:2009:380, BFH/NV 2009, 1371, Rz 48; Danfoss und Sauer-Danfoss, EU:C:2011:674, HFR 2011, 1393, Rz 21).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Es weist auch darauf hin, dass, während ein Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nur zwischen konkurrierenden Wirtschaftsteilnehmern in Betracht gezogen werden könne, ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Steuerbereich durch andere Arten der Diskriminierung gekennzeichnet sein könne, die Wirtschaftsteilnehmer beträfen, die nicht zwangsläufig miteinander konkurrierten, sich aber trotzdem in einer in anderer Beziehung vergleichbaren Situation befänden (Urteile vom 10. April 2008, Marks & Spencer, C-309/06, EU:C:2008:211, Rn. 49, und vom 25. April 2013, Kommission/Schweden, C-480/10, EU:C:2013:263, Rn. 17).
  • EuGH, 21.03.2024 - C-606/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Possibilité de correction en

    Ein solcher Anspruch besteht insbesondere dann, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund der Anwendung eines unrichtigen Mehrwertsteuersatzes aus einem Absatzrückgang ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2008, Marks & Spencer, C-309/06, EU:C:2008:211, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In anderen Worten hat eine vollständige Abwälzung der Mehrwertsteuer auf den Endverbraucher nicht notwendigerweise das Fehlen eines finanziellen Verlusts oder Nachteils zur Folge, da dem Wirtschaftsteilnehmer auch in diesem Fall aus einem Absatzrückgang ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein kann (Urteil vom 10. April 2008, Marks & Spencer, C-309/06, EU:C:2008:211, Rn. 56).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06 (https://dejure.org/2007,8316)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.2007 - C-309/06 (https://dejure.org/2007,8316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Marks & Spencer

    Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie 77/388 - Grundsatz der Neutralität - Grundsatz der Gleichbehandlung - Anspruch auf Erstattung der Steuer bei fehlerhafter Auslegung der nationalen Bestimmungen durch die Steuerbehörden - Ungerechtfertigte ...

  • EU-Kommission PDF

    Marks & Spencer

    Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie 77/388 - Grundsatz der Neutralität - Grundsatz der Gleichbehandlung - Anspruch auf Erstattung der Steuer bei fehlerhafter Auslegung der nationalen Bestimmungen durch die Steuerbehörden - Ungerechtfertigte ...

  • EU-Kommission

    Marks & Spencer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-2283
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (56)

  • EuGH, 03.05.2001 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06
    Dieses Ergebnis bestätigt auch das Urteil Kommission/Frankreich.

    19 - Urteil vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich (C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnr. 21).

    27 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 19, Randnr. 22); vgl. allgemein zum Grundsatz der steuerlichen Neutralität Urteile vom 7. September 1999, Gregg (C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 19 und 20), vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis (C-453/02 und C-462/02, Slg. 2005, I-1131, Randnr. 24), vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello (C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 54), und vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust u. a. (C-363/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).

    39 - Urteile Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 19, Randnr. 22), Gregg (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 19 und 20), Linneweber und Akritidis (zitiert in Fn. 27, Randnr. 24), Kingscrest Associates und Montecello (zitiert in Fn. 27, Randnr. 54) und JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust u. a. (zitiert in Fn. 27, Randnr. 46).

  • EuGH, 07.12.2006 - C-240/05

    Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06
    Siehe zu Ausnahmeregelungen nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie auch Urteil vom 7. Dezember 2006, Eurodental (C-240/05, Slg. 2006, I-11479, Randnr. 54).

    Siehe auch Urteil Eurodental (zitiert in Fn. 17, Randnrn. 50 u. 51).

    Siehe auch Urteil Eurodental (zitiert in Fn. 17, Randnr. 52).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-147/01

    'Weber''s Wine World u.a.'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06
    31 - Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio (199/82, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12), Marks und Spencer I (zitiert in Fn. 9, Randnr. 39), vom 2. Oktober 2003, Weber's Wine World u. a. (C-147/01, Slg. 2003, I-11365, Randnr. 103), und vom 15. März 2007, Reemtsma (C-35/05, Slg. 2007, I-2425, Randnr. 37).

    33 - Zusammenfassend: Urteil Weber's Wine World u. a. (zitiert in Fn. 31, Randnrn. 94 ff.).

  • FG Köln, 14.02.2008 - 10 K 7404/01

    Schulgeldzahlungen für Privatschulen im EU-Ausland unabhängig von ihrer Höhe als

    Hierzu hat Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 13.12.2007 in der Rechtssache C - 309/06 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Folgendes ausgeführt (Rd.-Nr. 73 u. 74): "73. Zwar hat ein Mitgliedstaat die Wahl, wie er einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung für die Zukunft beseitigen will.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

    23 - Siehe dazu auch meine Schlussanträge vom 13. Dezember 2007 in der Rechtssache Marks & Spencer (C-309/06, Slg. 2008, I-2283, Nrn. 32 ff.).

    24 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2008, Marks & Spencer (C-309/06, Slg. 2008, I-2283, Randnrn.

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13

    Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen aus Pflegeverträgen nach Art. 13 Teil A Abs 1

    Die Entwicklung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität sei in den Schlussanträgen in dem Verfahren Marks & Spencer vom 13.12.2007 Rs. C-309/06 (Rz. 56 ff.) dargestellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

    73 - Vgl. z. B. Urteile Klensch und Wachauf, beide angeführt in Fn. 62 (und beide die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse betreffend), die Urteile, die Generalanwalt Tizzano in Fn. 27 seiner in Fn. 2 angeführten Schlussanträge in der Rechtssache Mangold zitiert, sowie die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 13. Dezember 2007 in der Rechtssache Marks & Spencer, C-309/06, Slg. 2008, I-0000 (Mehrwertsteuererstattung).
  • FG Münster, 22.12.2022 - 5 V 1370/22

    Aussetzung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur

    Soweit sich im Rahmen der Auslegung keine unionsrechtskonforme Anwendung des nationalen Rechts herbeiführen lasse, dürften die nationalen Gerichte sowie andere staatliche Stellen, wie z.B. Finanzbehörden, die unionsrechtswidrige Regelung nicht anwenden (EuGH-Urteil vom 08.09.2015, C-105/14; Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 13.12.2007, C-309/06).
  • FG Münster, 16.05.2022 - 5 V 507/22

    Verfassungsmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen Säumniszuschläge

    Soweit sich im Rahmen der Auslegung keine unionsrechtskonforme Anwendung des nationalen Rechts herbeiführen lasse, hätten die nationalen Gericht sowie andere staatliche Stellen, wie z.B. Finanzbehörden, die unionsrechtswidrige Regelung unangewendet zu lassen (EuGH-Urteil vom 08.09.2015, C-105/14; Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 13.12.2007, C-309/06).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2010 - C-49/09

    Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Siehe näher zum Begriff des zero-rating meine Schlussanträge vom 4. Mai 2006, Talacre Beach Caravan Sales (C-251/05, Slg. 2006, I-6269, Nrn. 22 und 23), und meine Schlussanträge vom 13. Dezember 2007, Marks & Spencer (C-309/06, Slg. 2008 I-2283, Nr. 27).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2008 - 6 V 2395/07

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit von mit dem Betrieb von Einrichtungen zur

    Die Entwicklung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität sei in den Schlussanträgen in dem Verfahren Marks & Spencervom 13.12.2007 Rs. C-309/06 (Rz. 56 ff.) dargestellt.
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