Rechtsprechung
EuGH, 03.07.2008 - C-225/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- verkehrslexikon.de
- Europäischer Gerichtshof
Möginger
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entziehung der Fahrerlaubnis - Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Gültigkeit eines während der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat ...
- EU-Kommission
Möginger
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entziehung der Fahrerlaubnis - Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Gültigkeit eines während der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat ...
- EU-Kommission
Möginger
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG − Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entziehung der Fahrerlaubnis - Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Gültigkeit eines während der Sperrfrist in einem anderen ...
- IWW
- blutalkohol , S. 452
- Judicialis
Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 3; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 9... 1/439/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7 Abs. 5; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 12 Abs. 3
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Gültigkeit eines während der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erhaltenen Führerscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Ausländische Fahrerlaubnis - Ausländische FE: Erwerb während Sperrfrist
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Ausländische Fahrerlaubnis - Ausländische FE: Erwerb während Sperrfrist
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Landau/Isar (Deutschland) eingereicht am 7. Mai 2007 - Strafverfahren gegen Rainer Günther Möginger
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Landau/Isar (Deutschland) - Auslegung von Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) - Nichtanerkennung eines Führerscheins im Gebiet des ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- AG Landau/Isar, 02.05.2007 - 1 Ds 13 Js 3599/07
- EuGH, 03.07.2008 - C-225/07
Papierfundstellen
- Slg. 2008, I-103
- NZV 2009, 154 (Ls.)
Wird zitiert von ... (103) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus EuGH, 03.07.2008 - C-225/07
Zunächst ist daran zu erinnern, dass der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 aufgestellt wurde, um insbesondere die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben (Urteile vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 71, vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 49, sowie Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 46).41 und 42, und die genannten Urteile Kapper, Randnr. 45, Wiedemann und Funk, Randnr. 50, und Zerche u. a., Randnr. 47).
Diese Befugnis kann, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. u. a. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 59, und Zerche u. a., Randnr. 56).
Zudem ist Art. 8 Abs. 4 Unterabs. 1, der einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines Führerscheins nicht anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat von einer Person erworben wurde, auf die im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung des Führerscheins angewendet wurde, eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 60, und Zerche u. a., Randnr. 57).
Der Gerichtshof hat aber auch klargestellt, dass es die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angewendet worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrzeit ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 65, und Zerche u. a., Randnr. 62).
Wurde auf eine Person in einem Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für deren Neuerteilung angewendet, so erlaubt es Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat nicht, nach Ablauf der Sperrfrist die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins, der dieser Person nach Ablauf dieser Frist von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, abzulehnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 27, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 29, sowie Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 63, und Zerche u. a., Randnr. 60).
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 03.07.2008 - C-225/07
Zunächst ist daran zu erinnern, dass der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 aufgestellt wurde, um insbesondere die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben (Urteile vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 71, vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 49, sowie Zerche u. a., C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 46).41 und 42, und die genannten Urteile Kapper, Randnr. 45, Wiedemann und Funk, Randnr. 50, und Zerche u. a., Randnr. 47).
Wurde auf eine Person in einem Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für deren Neuerteilung angewendet, so erlaubt es Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat nicht, nach Ablauf der Sperrfrist die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins, der dieser Person nach Ablauf dieser Frist von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, abzulehnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 27, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 29, sowie Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 63, und Zerche u. a., Randnr. 60).
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 03.07.2008 - C-225/07
Wurde auf eine Person in einem Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für deren Neuerteilung angewendet, so erlaubt es Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat nicht, nach Ablauf der Sperrfrist die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins, der dieser Person nach Ablauf dieser Frist von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, abzulehnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 27, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 29, sowie Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 63, und Zerche u. a., Randnr. 60). - EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus EuGH, 03.07.2008 - C-225/07
Wurde auf eine Person in einem Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für deren Neuerteilung angewendet, so erlaubt es Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat nicht, nach Ablauf der Sperrfrist die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins, der dieser Person nach Ablauf dieser Frist von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, abzulehnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 27, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 29, sowie Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 63, und Zerche u. a., Randnr. 60). - EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
Awoyemi
Auszug aus EuGH, 03.07.2008 - C-225/07
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Zum anderen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für ihre Neuerteilung angewandt worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrfrist ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 65, und Schwarz, Randnr. 83, sowie Beschluss vom 3. Juli 2008, Möginger, C-225/07, Randnr. 38).Ist einer Person in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist es dem betreffenden Mitgliedstaat nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 daher grundsätzlich verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der dieser Person später durch einen anderen Mitgliedstaat außerhalb der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Schwarz, Randnr. 86, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr 27, und Möginger, Randnr. 44).
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
Die Befugnis aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 kann aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 59, und Zerche u. a., Randnr. 56, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, Kremer, Randnr. 35, und vom 3. Juli 2008, Möginger, C-225/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 36).Der Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass es die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angewandt worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrzeit ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 65, Zerche u. a., Randnr. 62, und Beschluss Möginger, Randnr. 38).
Ist jemandem in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden, ist es dem betreffenden Mitgliedstaat nach Art. 8 Abs. 4 somit grundsätzlich verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der dieser Person in einem anderen Mitgliedstaat zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Zerche u. a., Randnr. 60, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, Kremer, Randnr. 29, und Möginger, Randnr. 44).
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2008 (- Rs. C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207) und seine Urteile vom 20. November 2008 (- Rs. C-1/07, Weber - Slg. 2008 I-8571 = NJW 2008, 3767) und vom 19. Februar 2009 (- Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113 = DAR 2009, 191) stützen diese Annahme.Soweit nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis eng auszulegen ist (vgl. u.a. Beschluss vom 3. Juli 2008 - Rs. C-225/07, Möginger - a.a.O. Rn. 37 m.w.N.), betrifft diese Aussage die inhaltliche Reichweite dieses Ausnahmetatbestandes, nicht aber den verfahrensmäßigen Weg, auf dem die Nichtgeltung der ausländischen Fahrerlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat herbeigeführt werden darf.
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15
Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen …
Wie der EuGH entschieden hat, muss ein Mitgliedstaat eine Fahrerlaubnis ausnahmsweise dann nicht anerkennen, die ein anderer Mitgliedstaat zu einem Zeitpunkt neu erteilt hat, in dem eine von dem erstgenannten Mitgliedstaat zusammen mit der Fahrerlaubnisentziehung verhängte Sperrfrist noch nicht abgelaufen war (vgl. z. B. EuGH, Beschluss vom 03.07.2008 - C-225/07, Möginger - juris). - BVerwG, 16.01.2020 - 3 B 51.18
Nichtanerkennung einer in der Zeit der vorläufigen Entziehung der deutschen …
Das ergibt sich mit der gebotenen Klarheit (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, C.I.L.F.I.T. [ECLI:EU:C:1982:335] - Slg. I-03415 Rn. 13 ff.) insbesondere aus den Entscheidungen des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-1/07, Weber [ECLI:EU:C:2008:640], C-225/07, Möginger [ECLI:EU:C:2008:383], C-224/10, Apelt [ECLI:EU:C:2011:655] und C-260/13, Aykul [ECLI:EU:C:2015:257].(2) Das Recht, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, lebt nicht automatisch wieder auf, wenn die im Zusammenhang mit der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis angeordnete Sperre abgelaufen ist; auch das ist bereits geklärt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 31; EuGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207).
Die Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaates, die Anerkennung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis abzulehnen, die in einem anderen Mitgliedstaat von einer Person erworben wurde, der im ersten Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen und für die dort eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet wurde, gilt uneingeschränkt und endgültig, auch wenn diese Person von diesem im zweiten Mitgliedstaat erlangten Führerschein erst nach Ablauf dieser Sperrfrist Gebrauch gemacht haben sollte und auch wenn dieser Ablehnung der Anerkennung kein Verhalten nach der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis zugrunde liegen sollte (EuGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207 Rn. 41).
Es bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass das auch dann gilt, wenn die Fahrerlaubnis im zweiten Mitgliedstaat nicht - wie in der Rechtssache C-225/07, Möginger - während einer laufenden Sperrfrist erteilt wurde, sondern unter den in den Rechtssachen C-1/07, Weber und C-224/10, Apelt genannten Umständen, die auch im Fall des Klägers erfüllt sind.
Während bei der damaligen Verfassungsbeschwerde wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts und der Aufeinanderfolge von Aberkennung im Inland und Erteilung einer neuen ausländischen EU-Fahrerlaubnis das Bundesverfassungsgericht dort zu Recht zum Ergebnis gekommen ist, dass dort eine Nichtanerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis ausgeschlossen war, war der Beklagte im Fall des Klägers auf der Grundlage der oben dargestellten Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-225/07, Möginger, C-224/10, Apelt und C-260/13, Aykul berechtigt, die Anerkennung der Fahrerlaubnis zu verweigern, da sie in Polen während der vorläufigen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis erteilt worden war und ihre endgültige Entziehung dann später folgte.
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2008 (- Rs. C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207) und seine Urteile vom 20. November 2008 (- Rs. C-1/07, Weber - Slg. 2008 I-8571 = NJW 2008, 3767) und vom 19. Februar 2009 (- Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113 = DAR 2009, 191) stützen diese Annahme.Soweit nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis eng auszulegen ist (vgl. u.a. Beschluss vom 3. Juli 2008 - Rs. C-225/07, Möginger - a.a.O. Rn. 37 m.w.N.), betrifft diese Aussage die inhaltliche Reichweite dieses Ausnahmetatbestandes, nicht aber den verfahrensmäßigen Weg, auf dem die Nichtgeltung der ausländischen Fahrerlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat herbeigeführt werden darf.
Nach dem Beschluss vom 3. Juli 2008 - Rs. C-225/07, Möginger - verwehrt es der Anerkennungsgrundsatz dem Aufnahmemitgliedstaat nicht, es abzulehnen, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuerkennen, wenn sein Inhaber im ersten Mitgliedstaat zum Zeitpunkt dieser Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung unterlag; der Umstand, dass sich die Frage der Gültigkeit erst nach Ablauf der Sperrfrist stelle, habe hierauf keinen Einfluss.
- BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11
Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an …
Die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins kann allerdings abgelehnt werden, wenn sein Inhaber zum Zeitpunkt dieser Ausstellung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis unterlag (EuGH, Beschluss vom 3. Juli 2008, Rs. C- 225/07, Möginger, Slg. 2008, S. 1-103, Rn. 45). - BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2008 (- Rs. C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207) und seine Urteile vom 20. November 2008 (- Rs. C-1/07, Weber - Slg. 2008 I-8571 = NJW 2008, 3767) und vom 19. Februar 2009 (- Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113 = DAR 2009, 191) stützen diese Annahme.Soweit nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG als Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis eng auszulegen ist (vgl. u.a. Beschluss vom 3. Juli 2008 - Rs. C-225/07, Möginger - a.a.O. Rn. 37 m.w.N.), betrifft dieses Aussage die inhaltliche Reichweite dieses Ausnahmetatbestandes, nicht aber den verfahrensmäßigen Weg, auf dem die Nichtgeltung der ausländischen Fahrerlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat herbeigeführt werden darf.
- EuGH, 20.11.2008 - C-1/07
Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
In einer solchen Situation ist auf der Grundlage der Richtlinie 91/439 und insbesondere ihres Art. 8 Abs. 4 die Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaats, die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins abzulehnen, den eine Person in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, während sie im erstgenannten Mitgliedstaat einer Maßnahme der befristeten Aussetzung der Fahrerlaubnis unterlag, uneingeschränkt und endgültig anzuerkennen, wenn auf die befristete Aussetzung ein Entzug der Fahrerlaubnis folgt, mit dem dieselbe Tat geahndet wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 3. Juli 2008, Möginger, C-225/07, Randnr. 41). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1638/15
Inlandsgültigkeit einer in Lettland ohne Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis …
Ein solcher Fall ist, abgesehen von dem schon erwähnten Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip, darin gesehen worden, dass die ausländische Fahrerlaubnis während des Laufs einer im Aufnahmestaat verhängten Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 (Kapper) -, NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = NZV 2004, 373 = Blutalkohol 41 (2004), 450 = juris (…Rn. 76), und Beschluss vom 3. Juli 2008 - C-225/07 (Möginger) -, NJW 2009, 207 = DAR 2008, 582 = NZV 2009, 154 = Blutalkohol 45 (2008), 383 = juris (…Rn. 38 ff.), erteilt worden ist. - VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21
Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08
Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat …
- VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines …
- OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 185/10
Notwendigkeit einer Eignungsprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen von FeV § …
- OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17
Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis
- OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von …
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.965
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
Ausländische Fahrerlaubnis; Verzicht auf Fahrerlaubnis und Entzug derselben
- OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich …
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 11 CE 09.1425
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
Zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet
- OLG Nürnberg, 16.06.2014 - 1 OLG Ss 94/14
Vorabentscheidungsersuchen im Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: …
- VGH Bayern, 28.04.2009 - 11 CS 09.350
Fehlende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit allen tragenden Teilen …
- OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10
Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 15.05.2009 - 11 CS 09.544
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in tschechischem Führerschein
- VGH Bayern, 03.09.2009 - 11 CS 09.1789
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09
Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines …
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 B 11.2338
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2005
- OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren im Inland mit einer nach Führerscheinentzug im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08
EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach …
- VG Saarlouis, 31.07.2009 - 10 L 468/09
Zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV in der seit dem 19.1.2009 geltenden …
- VG Düsseldorf, 17.09.2015 - 6 K 3174/14
EU-Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Tilgung
- VGH Bayern, 15.01.2009 - 11 CE 08.3222
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VG Augsburg, 20.01.2009 - Au 7 E 09.7
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VGH Bayern, 26.03.2009 - 11 CE 09.324
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VGH Bayern, 16.12.2008 - 11 CE 08.3104
Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein
- OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09
Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist …
- VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 7 E 09.498
Vorläufige Feststellung, dass von einer tschechischen Fahrerlaubnis im …
- VGH Bayern, 22.12.2008 - 11 CE 08.2999
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein
- VG Augsburg, 08.10.2008 - Au 3 E 08.1299
Einstweilige Anordnung; Feststellung; Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09
Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 09.01.2009 - 11 CE 08.3047
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein; kein …
- OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen …
- VG Augsburg, 18.11.2008 - Au 3 K 07.1329
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09
Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund …
- OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09
Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist; …
- OVG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 ME 47/09
Voraussetzungen für eine Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat …
- OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18
Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines während der vorläufigen …
- VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193
Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene …
- OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 30/10
Begehren vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine unter Anordnung der sofortigen …
- VG Regensburg, 03.09.2020 - RO 8 S 20.676
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis
- OLG Celle, 10.05.2012 - 32 Ss 59/12
Erteilung der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat bei bestandskräftiger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 991/08
EU-Führerschein und Wohnsitzprinzip
- AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11
Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in …
- VG Sigmaringen, 05.10.2009 - 6 K 2270/09
Fahrerlaubnis; Dritte Führerscheinrichtlinie
- VG Augsburg, 12.11.2018 - Au 7 E 18.1433
Europarechtliche Einschränkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 28.11.2008 - 11 CE 08.2867
Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen EU-Führerschein
- EuGH, 19.03.2014 - C-550/13
Grimal
- VG Neustadt, 11.01.2010 - 3 L 1362/09
Fahrerlaubnis; einstweilige Anordnung hinsichtlich eines Feststellungsbegehrens; …
- VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; …
- VG Bayreuth, 01.08.2013 - B 1 E 13.369
Ausstellung bzw. Umschreibung einer Fahrerlaubnis auf der Basis eines britischen …
- VG Köln, 10.01.2011 - 11 K 1800/10
Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland für Inhaber einer …
- VG Braunschweig, 22.01.2010 - 6 B 284/09
EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Feststellung; Führerscheinrichtlinie; …
- VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Wohnsitz; im Führerschein …
- VG Osnabrück, 04.02.2014 - 6 B 84/13
EU-Fahrerlaubnis; Anerkennung; Eignungsüberprüfung; Wohnsitzerfordernis; …
- VG Köln, 10.01.2011 - 11 L 1800/10
Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Aberkennung der …
- VG Bayreuth, 12.01.2010 - B 1 K 09.469
- LG Zweibrücken, 02.12.2008 - Qs 136/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Fahren mit …
- VG Bayreuth, 24.08.2018 - B 1 S 18.815
Inlandsgültigkeit tschechischer Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 28.09.2011 - 9 L 870/11
Bestehender Verwaltungsakt; 3. EU-Führerscheinrichtlinie; Führerscheintourismus
- VGH Bayern, 25.05.2011 - 11 CE 11.410
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B während der gerichtlichen …
- VG Gelsenkirchen, 26.08.2010 - 9 K 3898/09
Sperrvermerk; EU-Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Neuerteilung der Fahrerlaubnis; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2009 - 1 M 100/09
Entziehung einer polnischen Fahrerlaubnis
- VG Trier, 08.12.2008 - 1 L 768/08
Tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 CS 11.1713
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; neues italienisches Führerscheindokument; …
- VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 1 E 10.19
Eintragung eines Sperrvermerks ohne vorangehenden Bescheiderlass
- VG Gelsenkirchen, 23.11.2009 - 9 L 971/09
EU-Fahrerlaubnis, feststellender Verwaltungsakt, Sperrvermerk, …
- VG München, 14.09.2009 - M 6b S 09.2877
Entzug der Fahrerlaubnis; späterer Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechien); …
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein
- VG Augsburg, 29.01.2009 - Au 7 S 08.1730
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG Trier, 08.12.2008 - 1 L 748/08
Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen bei Wohnsitzverstoß; Vorlagepflicht des …
- LG Mühlhausen, 19.01.2016 - 3 Qs 9/16
Erwerb eines tschechischen Führerscheins während laufender Sperrfrist
- VG München, 10.01.2013 - M 6a E 12.4700
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Entfernung eines 2011 …
- VG Berlin, 06.12.2010 - 4 L 425.10
Anerkennung eines ausländischen Führerscheins und vorherige Sperrfrist nach …
- VG München, 21.05.2010 - M 6a E 10.1382
Vorläufige Feststellung von einer tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der …
- VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
Vorläufige Feststellung von einer tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der …
- VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.1717
Notwendigkeit der kumulativen Erfüllung der Nummern 2 und 3 des § 28 Abs. 4 FeV
- VG München, 04.08.2009 - M 6b E 09.3229
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Augsburg, 04.05.2009 - Au 7 K 09.2
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VG Saarlouis, 29.10.2008 - 10 K 573/07
Aberkennung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
- OLG Jena, 08.12.2017 - 1 OLG 121 Ss 86/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Saarlouis, 30.04.2010 - 10 L 230/10
Aberkennung des Gebrauchsrechts einer ausländischen Fahrerlaubnis
- VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10
Berechtigung des Inhabers einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis zum Führen …
- VG Saarlouis, 17.12.2008 - 10 K 481/08
Aberkennung des Rechts zum Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VG Berlin, 14.04.2015 - 11 L 58.15
Umdeutung einer Fahrerlaubnisentziehung in die Feststellung des Verbots des …
- VG München, 29.03.2010 - M 6b K 09.3227
Feststellungsklage; tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen …
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.2009 - 10 S 3320/08
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis mit deutschem Wohnsitz und …
- VG Augsburg, 28.11.2008 - Au 3 E 08.1451
Tschechische Fahrerlaubnis; tschechischer Führerschein; Umtausch; …
- VG Ansbach, 15.01.2009 - AN 10 S 08.02122
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig mangels Anordnung der sofortigen …
- VG Neustadt, 08.01.2009 - 3 L 1421/08