Rechtsprechung
   EuGH, 19.02.2009 - C-228/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,657
EuGH, 19.02.2009 - C-228/06 (https://dejure.org/2009,657)
EuGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - C-228/06 (https://dejure.org/2009,657)
EuGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - C-228/06 (https://dejure.org/2009,657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier Dienstleistungsverkehr - Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • Europäischer Gerichtshof

    Soysal und Savatli

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier Dienstleistungsverkehr - Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • EU-Kommission PDF

    Soysal und Savatli

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier Dienstleistungsverkehr - Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • EU-Kommission

    Soysal und Savatli

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier Dienstleistungsverkehr - Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliches Verbot der Visumpflicht bei Einreise von Dienstleistern für ein türkisches Unternehmen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EG Art. 68 Abs. 1; EG Art. 234; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen Art. 41 Abs. 1; AufenthG § 4 Abs. 1; AufenthG § 6 Abs. 2
    Türken, Assoziierungsabkommen, Stillhalteklausel, Visum, Visumspflicht, Fernfahrer, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Schengen-Visum, Visa-Verordnung, Vorlageverfahren, EuGH, Zuständigkeit, letztinstanzliches Gericht

  • opinioiuris.de

    Soysal und Savatli

  • Judicialis

    Assoziationsabkommen EWG-Türkei Zusatzprotokoll Art. 41 Abs. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliches Verbot der Visumpflicht bei Einreise von Dienstleistern für ein türkisches Unternehmen - [Ibrahim Savatli gegen Bundesrepublik Deutschland]

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats für türkische Fahrer von LKW, die einer deutschen Gesellschaft gehören? ? Assoziierungsabkommen EWG-Türkei ? Freier Dienstleistungsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Soysal und Savatli

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier Dienstleistungsverkehr - Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • jurblog.de (Kurzinformation)

    Keine Visumspflicht für türkische Fernkraftfahrer

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.2.2009)

    Keine Visumspflicht für türkische Fahrer auf deutschen Lastern // Türkische Gemeinde

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Soysal-Urteil

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 19. Mai 2006 - Mehmet Soysal, Cengiz Salkim, Ibrahim Savatli gegen Bundesrepublik Deutschland, Beigeladene: Bundesagentur für Arbeit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg - Auslegung von Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls vom 23. November 1970 zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (ABl. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-1031
  • NVwZ 2009, 513
  • EuZW 2009, 257
  • DB 2009, 576
  • DÖV 2009, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus EuGH, 19.02.2009 - C-228/06
    Ferner folge aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a. (C-317/01 und C-369/01, Slg. 2003, I-12301, Randnr. 106), dass sich türkische Arbeitnehmer wie die Kläger des Ausgangsverfahrens in Bezug auf die ausgeübte Beschäftigung auf Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls berufen könnten.

    69 und 70 des Urteils des Gerichtshofs vom 11. Mai 2000, Savas (C-37/98, Slg. 2000, I-2927), zwar für die Auslegung, wonach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls als umfassendes Verschlechterungsverbot auch in Bezug auf das allgemeine Einreise- und Aufenthaltsrecht zu verstehen sei, so dass lediglich darauf abzustellen sei, ob die betreffende Maßnahme bezwecke oder bewirke, dass die Situation eines türkischen Staatsangehörigen hinsichtlich der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit strengeren Bedingungen als denjenigen unterworfen werde, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls gegolten hätten (vgl. in diesem Sinne Urteile Abatay u. a., Randnr. 116).

    46 bis 54 und 71 zweiter Gedankenstrich, Abatay u. a., Randnrn.

    Sodann können sich türkische Fernfahrer wie die Kläger des Ausgangsverfahrens, die bei einem in der Türkei ansässigen Unternehmen beschäftigt sind, das rechtmäßig Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat erbringt, wirksam auf Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls berufen, da der Dienstleistungserbringer ohne Beschäftigte seine Dienstleistungen nicht erbringen könnte (vgl. Urteil Abatay u. a., Randnrn.

    64 und 71 dritter Gedankenstrich, Abatay u. a., Randnr. 62, und Tum und Dari, Randnr. 52).

    69 und 71 vierter Gedankenstrich, Abatay u. a., Randnrn.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls es verbietet, in das nationale Recht eines Mitgliedstaats das - bei Inkrafttreten des Protokolls für diesen Staat nicht bestehende - Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für die Erbringung von Dienstleistungen durch ein in der Türkei ansässiges Unternehmen und seine Beschäftigten, die türkische Staatsangehörige sind, in diesem Mitgliedstaat einzuführen (Urteil Abatay u. a., Randnr. 117 sechster Gedankenstrich).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-16/05

    Tum und Dari - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des

    Auszug aus EuGH, 19.02.2009 - C-228/06
    58, 59 und 117 erster Gedankenstrich, und vom 20. September 2007, Tum und Dari, C-16/05, Slg. 2007, I-7415, Randnr. 46).

    Folglich können sich türkische Staatsangehörige, auf die die Bestimmung anwendbar ist, vor den nationalen Gerichten auf die Rechte, die sie ihnen verleiht, berufen (vgl. u. a. Urteile Savas, Randnr. 54, und Tum und Dari, Randnr. 46).

    64 und 71 dritter Gedankenstrich, Abatay u. a., Randnr. 62, und Tum und Dari, Randnr. 52).

    66 und 117 zweiter Gedankenstrich, sowie Tum und Dari, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass diese Bestimmung von dem Zeitpunkt an, zu dem das Zusatzprotokoll in Kraft getreten ist, auch neuen Beschränkungen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit entgegensteht, die die materiell- und/oder verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme türkischer Staatsangehöriger im Hoheitsgebiet des fraglichen Mitgliedstaats betreffen, die sich dort zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit niederlassen wollen (Urteil Tum und Dari, Randnr. 69).

  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus EuGH, 19.02.2009 - C-228/06
    69 und 70 des Urteils des Gerichtshofs vom 11. Mai 2000, Savas (C-37/98, Slg. 2000, I-2927), zwar für die Auslegung, wonach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls als umfassendes Verschlechterungsverbot auch in Bezug auf das allgemeine Einreise- und Aufenthaltsrecht zu verstehen sei, so dass lediglich darauf abzustellen sei, ob die betreffende Maßnahme bezwecke oder bewirke, dass die Situation eines türkischen Staatsangehörigen hinsichtlich der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit strengeren Bedingungen als denjenigen unterworfen werde, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls gegolten hätten (vgl. in diesem Sinne Urteile Abatay u. a., Randnr. 116).

    Sie enthält nämlich eine klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte, eindeutige Stillhalteklausel, die eine Verpflichtung der Vertragsparteien begründet, die rechtlich eine reine Unterlassungspflicht ist (vgl. Urteile Savas, Randnrn.

    Folglich können sich türkische Staatsangehörige, auf die die Bestimmung anwendbar ist, vor den nationalen Gerichten auf die Rechte, die sie ihnen verleiht, berufen (vgl. u. a. Urteile Savas, Randnr. 54, und Tum und Dari, Randnr. 46).

    Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung zwar die in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls enthaltene Stillhalteklausel nicht aus sich heraus geeignet, türkischen Staatsangehörigen allein auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts ein Niederlassungsrecht und ein damit einhergehendes Aufenthaltsrecht zu verleihen, und kann ihnen auch weder ein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr noch ein Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verschaffen (vgl. Urteile Savas, Randnrn.

    Eine solche Klausel verbietet jedoch allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung dieser wirtschaftlichen Freiheiten durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (vgl. Urteile Savas, Randnrn.

  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 19.02.2009 - C-228/06
    Insoweit genügt der Hinweis, dass es der Vorrang der von der Gemeinschaft geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkommen vor den Rechtsakten des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts verlangt, Letztere nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Übereinkommen auszulegen (vgl. Urteil vom 10. September 1996, Kommission/Deutschland, C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 19.02.2009 - C-228/06
    Daher ist der Gerichtshof wirksam nach Art. 234 EG angerufen worden (vgl. Urteil vom 20. September 1990, Sevince, C-192/89, Slg. 1990, I-3461, Randnrn.
  • EuGH, 24.09.2013 - C-221/11

    Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines

    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere dem Urteil vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli (C-228/06, Slg. 2009, I-1031), sei jedoch nicht zu entnehmen, ob sich das in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls verankerte Verbot neuer Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs auch auf die sogenannte passive Dienstleistungsfreiheit erstrecke, d. h. die Freiheit von Dienstleistungsempfängern eines Staates, sich in einen anderen Staat zu begeben, um dort eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

    58 und 59, vom 20. September 2007, Tum und Dari, C-16/05, Slg. 2007, I-7415, Randnr. 46, sowie Soysal und Savatli, Randnr. 45).

    Aus dem Urteil Soysal und Savatli ergibt sich, dass die Stillhalteklausel in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls verbietet, ein Visum für die Einreise türkischer Staatsangehöriger zu verlangen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, wenn ein solches Visum zuvor nicht verlangt wurde.

    In der vorliegenden Rechtssache ist zu prüfen, ob die Stillhalteklausel in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls auch für türkische Staatsangehörige gilt, die - anders als in dem dem Urteil Soysal und Savatli zugrunde liegenden Fall - keine grenzüberschreitenden Dienstleistungen erbringen, sondern sich in einen Mitgliedstaat begeben wollen, um dort Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

    64 und 71 dritter Gedankenstrich, Abatay u. a., Randnr. 62, Tum und Dari, Randnr. 52, sowie Soysal und Savatli, Randnr. 47).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls enthaltene Stillhalteklausel zwar nicht aus sich heraus geeignet, türkischen Staatsangehörigen allein auf der Grundlage des Unionsrechts ein Niederlassungsrecht und ein damit einhergehendes Aufenthaltsrecht zu verleihen, und kann ihnen auch weder ein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr noch ein Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verschaffen; eine solche Klausel verbietet jedoch allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung dieser wirtschaftlichen Freiheiten durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn galten, als das Zusatzprotokoll in Bezug auf den betreffenden Mitgliedstaat in Kraft trat (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06, Slg. 2009, I-1031, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 1.16

    EuGH soll Unionsrechtskonformität des Visumerfordernisses beim Ehegattennachzug

    Das dürfte auch für die Einführung einer Visumpflicht gelten (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - C-228/06 [ECLI:EU:C:2009:101], Soysal - Rn. 55).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht der Erlass oder Wegfall von Regelungen, die - wie hier - in gleicher Weise auf türkische Staatsangehörige und auf Gemeinschaftsangehörige Anwendung finden, nicht im Widerspruch zu den Stillhalteklauseln in Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 ZP (vgl. Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-228/06, Soysal u.a. - InfAuslR 2009, 135 Rn. 61 zu Art. 41 ZP und vom 17. September 2009 - Rs. C-242/06, Sahin - Rn. 67 zu Art. 13 ARB 1/80).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    66 und 117 zweiter Gedankenstrich, sowie entsprechend in Bezug auf die Stillhalteklausel im Bereich der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls Urteil vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 47).

    Der Gerichtshof hat demgemäß insbesondere festgestellt, dass Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls von dem Zeitpunkt an, zu dem der Rechtsakt, dessen Bestandteil diese Bestimmung ist, in dem Aufnahmemitgliedstaat in Kraft getreten ist, neuen Beschränkungen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit einschließlich solchen entgegensteht, die die materiell- und/oder verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die erstmalige Aufnahme türkischer Staatsangehöriger im Hoheitsgebiet des fraglichen Mitgliedstaats betreffen, die dort von diesen wirtschaftlichen Freiheiten Gebrauch machen wollen (vgl. Urteile vom 20. September 2007, Tum und Dari, C-16/05, Slg. 2007, I-7415, Randnr. 69, und Soysal und Savatli, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass der Erlass neuer Vorschriften, die in gleicher Weise auf türkische Staatsangehörige und auf Gemeinschaftsangehörige Anwendung finden, nicht im Widerspruch zu einer der Stillhalteklauseln in den von der Assoziation EWG-Türkei erfassten Bereichen steht (vgl. entsprechend in Bezug auf Art. 41 Abs. 1 des Zusatzabkommens Urteil Soysal und Savatli, Randnr. 61).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Danach stellt die Einführung einer Visumspflicht für die Ausübung bestimmter Dienstleistungen in Deutschland, die vor Inkrafttreten des Zusatzprotokolls nicht gegolten hat, eine "neue Beschränkung" im Sinne von Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls dar (Urteil vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06, Slg. 2009, I-1031, Randnr. 57).

    So hat der Gerichtshof in Randnr. 49 des Urteils vom 29. April 2010, Kommission/Niederlande, befunden, dass Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 von dem Zeitpunkt an, zu dem dieser Beschluss in den Niederlanden in Kraft getreten ist, der Einführung neuer Beschränkungen der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in das niederländische Recht entgegensteht (vgl. auch u. a. Urteile Abatay u. a., Randnr. 74, und Sahin, Randnr. 63, sowie entsprechend im Hinblick auf die in Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls enthaltene Stillhalteklausel Urteile Abatay u. a., Randnr. 66, sowie Soysal und Savatli, Randnr. 47).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15

    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist hinreichend geklärt, dass von den Stand-Stillklauseln (vgl. auch Art. 41 Abs. 1 ZProt/EWG-Türkei) auch die formellen wie materiellen Einreisemodalitäten erfasst werden (vgl. etwa Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32; vom 19.02.2009 - C-228/06, Soysal - InfAuslR 2009, 135; vgl. weiter Urteil vom 17.09.2009 - C-242/06, Sahin - InfAuslR 2009, 413; Urteil vom 29.04.2010 - C-92/07, Kommission/Niederlande - InfAuslR 2010, 270).

    Zur Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass insoweit das unionsrechtliche Visumsregime nicht zwingend tangiert ist, weil es hier allein nach § 6 Abs. 3 AufenthG um die Ausstellung eines nationalen Visums geht (vgl. aber auch EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-228/06, Soysal - InfAuslR 2009, 135, Rdn. 53 ff.).

    Dies hat der Gerichtshof in der Soysal -Entscheidung (vom 19.02.2009 - C-228/06 - InfAuslR 2009, 135 und Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32, Rdn. 100 mit dem ausdrücklichen Hinweis auf den "Geist und die Zielsetzung der Assoziation") in Bezug auf türkische Fernfahrer ausdrücklich anerkannt.

    Denn wenn, worauf bereits oben hingewiesen wurde, die Assoziation auf den Beitritt der Türkei, jedenfalls aber auf eine weitere und engere wirtschaftliche Verflechtung und zur Erfüllung dieses Zwecks auch auf Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Selbstständigen und Dienstleistungserbringer angelegt ist, würde eine weitere Verschärfung des Einreiseregimes die Assoziation in ihrem Kern treffen und stünde nicht in Einklang mit deren Geist, wie ihn der Europäische Gerichtshof in bislang ständiger Rechtsprechung verstanden und ausdrücklich betont hat (vgl. wiederum Urteil vom 19.02.2009 - C-228/06 Soysal - InfAuslR 2009, 135 und Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 46.09

    Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zu Besuchszwecken?

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die Stillhalteklausel unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten; türkische Staatsangehörige, die in den Anwendungsbereich der Bestimmung fallen, können sich vor den nationalen Gerichten auf die dadurch verliehenen Rechte berufen (EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - Rs. C-228/06 [Soysal] - InfAuslR 2009, 135 Rn. 45).

    Die Klausel verbietet es jedoch, neue Maßnahmen einzuführen, die die Ausübung der geschützten Dienstleistungsfreiheit in einem Mitgliedstaat strengen Voraussetzungen unterwirft, als sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn. 47 m.w.N.).

    Die Entscheidungen in der Rechtssache Soysal (Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn. 46) und der Rechtssache Abatay (Urteil vom 21. Oktober - Rs. C-317/01 u.a. - InfAuslR 2004, 32 Rn. 104 ff.) betrafen jeweils Fälle der aktiven Dienstleistungsfreiheit.

    Der Einwand der Beklagten, dass die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll nur einseitige mitgliedstaatliche Maßnahmen verbiete und daher nicht zu einer einschränkenden Interpretation gemeinschaftsrechtlicher Einreisevorschriften verpflichte, ist bereits mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Soysal (Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., Rn. 58 f.) nicht überzeugend.

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    bb) Nach Art. 59 Zusatzprotokoll darf ein türkischer Staatsangehöriger, der unter das Diskriminierungsverbot fällt, nicht günstiger gestellt werden als Unionsbürger, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden (z.B. EuGH-Urteile vom 19. Februar 2009 C-228/06, Soysal und Savatli, Slg. 2009, I-1031; vom 17. September 2009 C-242/06, Sahin, Slg. 2009, I-8465; Kommission/Niederlande in InfAuslR 2010, 270; ebenso Rittstieg/Gutmann, InfAuslR 2000, 59).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13

    akademischer Ehrengrad - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit des Führens der Titel

    41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls hat zwar nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH unmittelbare Wirkung, so dass sich türkische Staatsbürger, auf die diese Bestimmung anwendbar ist, vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten hierauf berufen können (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-16/05 - Tum/Dari; EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, C-228/06 - Soysal).

    Vielmehr verbietet Art. 41 Abs. 1 ZP allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die den Zweck oder die Wirkung haben, die Ausübung dieser wirtschaftlichen Freiheiten durch türkische Staatsangehörige im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates restriktiveren Bedingungen zu unterwerfen als die, die galten, als das Zusatzprotokoll in diesem Mitgliedsstaat in Kraft trat (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, C-228/06 - Soysal; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-16/05 - Tum/Dari).

  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 10 K 732/09

    Frage der Anwendung des Soysal-Urteils des EuGH vom 19.02.2009 (Rs. (-228/06) auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-123/17

    Yön - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss

  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

  • VG Aachen, 14.03.2012 - 8 K 1159/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 9

  • EuGH, 21.07.2011 - C-186/10

    Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls -

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten eines Deutschen; nachträgliche Befristung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14

    Entfallen der Fortgeltungsfiktion - Standstill-Klausel - Sprachkenntnisse und

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 18 A 951/09

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen

  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

  • LG Landshut, 11.04.2011 - 5 Ns 35 Js 28732/08

    Visumpflicht für einen türkischen Staatsangehörigen

  • VG Berlin, 24.02.2010 - 1 A 114.08

    Kontingentierung von Einzelfahrtgenehmigungen für den Güterkraftverkehr zwischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-652/22

    Kolin Insaat Turizm Sanayi ve Ticaret - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 10 BV 13.2020

    Zum Begriff des "freien Dienstleistungsverkehrs" der Stillhalteklausel des Art.

  • VG München, 09.02.2011 - M 23 K 10.1983

    Visumsfreie Einreise von türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 18.10

    Güterkraftverkehr; LKW-Verkehr; Güterverkehr; Einzelfahrtgenehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10

    Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen

  • EuGH, 26.05.2011 - C-485/07

    Akdas u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 11 S 19.11

    Vorwegnahme der Hauptsache; ungeklärte schwierige Rechtsfrage; Feststellung der

  • VG Saarlouis, 28.10.2009 - 10 L 733/09

    Vorläufiger Rechtschutz auf Feststellung des visumspflichtfreien Aufenthalts

  • VG Hamburg, 16.06.2011 - 15 E 1187/11

    Länderübergreifende Umverteilung eines türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 10 ZB 15.837

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffälligen türkischen Asylbewerbers

  • AG Erding, 29.04.2009 - 5 Cs 35 Js 28732/08

    Visumsfreiheit für türkische Touristen und Geschäftsleute

  • VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 ZB 20.2326

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in ausländerrechtlichem Verfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-221/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt P. Cruz Villalón haben türkische Staatsangehörige

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-91/13

    Essent Energie Productie

  • VG Düsseldorf, 07.12.2010 - 22 K 4240/09

    Aufenthaltserlaubnis, türkische Staatsangehörige, Assoziationsberechtigte,

  • VG Düsseldorf, 22.12.2015 - 7 L 3863/15

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Verfahrensrichtlinie (2013/32/EU) nach Ablauf der

  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2009 - 7 B 10658/09

    Güterkraftverkehrsrecht; Erteilung einer EU-Fahrerbescheinigung; Personen mit

  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten wegen versuchten

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger und ihrer

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2016 - C-561/14

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 - Freizügigkeit der

  • EuGH, 11.07.2018 - C-629/16

    CX - Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen

  • VG Düsseldorf, 02.02.2016 - 7 L 118/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-171/13

    Demirci u.a. - Assoziierung zwischen der EWG und der Türkei - Beschluss Nr. 3/80

  • VG Augsburg, 07.08.2013 - Au 6 K 13.817

    Vater eines minderjährigen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-186/10

    Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls -

  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98

    Einfuhrzoll; Nacherhebung; Festsetzungsverjährung - Verjährung bei Einspruch

  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 18 A 2848/12

    Gesamtbetrachtung der aufenthaltsrechtlichen Stellung von Unionsbürgern auf der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-225/12

    Demir - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • VG Düsseldorf, 24.05.2016 - 7 L 1211/16

    Anerkennung als Asylberechtigter und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 11 N 14.18

    Schengenvisum; touristisches bzw. Besuchsvisum; begründete Zweifel an

  • VG München, 18.11.2010 - M 12 K 10.2089

    Annullierung eines Schengenvisums; Einreiseverweigerung; Zurückweisung;

  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 7 K 265/08

    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisung

  • OVG Sachsen, 14.12.2009 - 3 B 508/09

    Zurückschiebung; Türkei; Assoziationsabkommen; Stillhalteklausel;

  • VG Frankfurt/Main, 22.05.2009 - 7 K 3732/08

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

  • VG Ansbach, 27.06.2016 - AN 4 S 16.30702

    Kein vorläufiges Bleiberecht nach der Verfahrensrichtlinie trotz fehlender

  • FG München, 22.04.2013 - 14 K 3161/10

    Vorübergehende Verwendung eines Pkw, Feststellungslast bezüglich gewöhnlichem

  • AG Hannover, 07.01.2011 - 286 Ds 123/10

    Ein vor Jahren abgeschobener türkischer Staatsbürger macht sich im Fall der

  • VG Düsseldorf, 05.02.2016 - 7 L 4154/15
  • VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 5 K 12.01158

    Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Ehebestandsdauer im

  • VG München, 16.09.2011 - M 12 S 11.2839

    Familiennachzug; Sprachkenntnisse; Visumverfahren; Ausweisungsgrund

  • VG Berlin, 22.04.2009 - 2 L 50.09

    (Kein)Anspruch auf visumsfreie Einreise für türkischen DJ bzw. Webdesigner

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht