Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,88
EuGH, 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe 'Verspätung' und 'Annullierung' von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff 'außergewöhnliche Umstände'

  • Europäischer Gerichtshof

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • Europäischer Gerichtshof

    Böck und Lepuschitz

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • EU-Kommission PDF

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • EU-Kommission

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe ‚Verspätung‘ und ‚Annullierung‘ von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘“

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Annullierung bei erheblicher Verspätung eines Fluges; Gleichstellung des Fluggastes eines verspäteten Fluges und des Fluggastes eines annullierten Fluges im Hinblick auf die Anwendung eines Ausgleichsanspruchs; Auslegung des Begriffes "außergewöhnliche ...

  • reise-recht-wiki.de

    Ab einer Verspätung und Ankunftsverspätung von 3 Stunden haben Fluggäste und Reise Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastverordnung Nr. 261/2004

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Luftverkehr: Ausgleichsanspruch auch bei Verspätungen von mindestens drei Stunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor

  • kanzlei-woicke.de
  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 2 Buchst. l; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 5; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 6; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 7

  • RA Kotz

    Flugannullierung - Schadensersatz durch Fluggesellschaft

  • streifler.de

    Ausgleichsanspruch bei Flugverstätung

  • pilotundrecht.de PDF

    Welche Ausgleichsansprüche haben Fluggäste bei Verspätungen nach der FluggastVO?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsansprüche von Fluggästen bei Verspätung und Annullierung von Flügen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004; Christopher Sturgeon u.a. gegen Condor Flugdienst GmbH (C-402/07) und Stefan Böck u.a. gegen Air France SA (C-432/07)

  • datenbank.nwb.de

    Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Begriff außergewöhnliche Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - DEN FLUGGÄSTEN VERSPÄTETER FLÜGE KANN EIN AUSGLEICHSANSPRUCH ZUSTEHEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung bei Annullierung bzw. Verspätung von Flügen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggäste erheblich verspäteter Flüge haben Anspruch auf Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Flugreise: Entschädigung gibt es ab drei Stunden Verspätung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Flugverspätung - Flug endet mit Öffnen der Tür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugverspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Onlinebuchung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht auf Entschädigung ab Flugverspätung von drei Stunden - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Fluggastrechte: Flug verspätet - Geld zurück

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Fluggesellschaften müssen Passagiere bei Verspätungen entschädigen // EuGH stärkt Verbraucherrechte

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wann verjähren Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung?

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Stärkung der Fluggastrechte durch den EuGH belastet europäische Luftfahrtbranche

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die EU-Fluggastrechte-VO und das Montrealer Übereinkommen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5, 6, 7 VO EG 261/2004 (FluggastVO)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 04.09.2014 - C-452/13

    Die tatsächliche Ankunftszeit eines Fluges steht für den Zeitpunkt, zu dem

    EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fluggastrechte

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 18. September 2007 - Stefan Böck und Cornelia Lepuschitz gegen Air France SA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 30. August 2007 - Christopher Sturgeon, Gabriel Sturgeon, Alana Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung des Art. 2 Buchst. l und des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-10923
  • NJW 2010, 43
  • EuZW 2009, 890
  • NZV 2010, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (438)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Das gilt umso mehr, als die Vorschriften, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, einschließlich derjenigen, die einen Ausgleichsanspruch vorsehen, weit auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (Urteil Wallentin-Hermann, Randnr. 34).

  • EuGH, 24.02.2000 - C-434/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Auch ist bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. u. a. Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnr. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, Slg. 2000, I-1129, Randnr. 21).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Die Lage der Fluggäste verspäteter Flüge unterscheidet sich, genauer gesagt, kaum von derjenigen der Fluggäste annullierter Flüge, die entsprechend Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii der Verordnung Nr. 261/2004 anderweitig befördert werden und denen die Annullierung des Fluges im äußersten Fall erst beim Eintreffen auf dem Flugplatz mitgeteilt werden kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2009, Rehder, C-204/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-403/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass ein Gemeinschaftsrechtsakt nach einem allgemeinen Auslegungsgrundsatz nach Möglichkeit so auszulegen ist, dass seine Gültigkeit nicht in Frage steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-403/99, Slg. 2001, I-6883, Randnr. 37).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Jeder Gemeinschaftsrechtsakt ist insoweit im Einklang mit dem gesamten Primärrecht auszulegen, darunter auch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 70, und vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95).
  • EuGH, 22.09.1988 - 187/87

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Auch ist bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. u. a. Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnr. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, Slg. 2000, I-1129, Randnr. 21).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Jeder Gemeinschaftsrechtsakt ist insoweit im Einklang mit dem gesamten Primärrecht auszulegen, darunter auch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11893, Randnr. 70, und vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Dazu ist erstens darauf hinzuweisen, dass ein "Flug" im Sinne der Verordnung Nr. 261/2004 ein Beförderungsvorgang im Luftverkehr ist, der von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, Slg. 2008, I-5237, Randnr. 40).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Der verfügende Teil eines Gemeinschaftsrechtsakts ist insoweit untrennbar mit seiner Begründung verbunden und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen, die zu seinem Erlass geführt haben (Urteil vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
    Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung hervorgehoben hat, sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts allerdings nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnr. 34).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Frau Folkerts habe nämlich nur dann einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro, wenn die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, Slg. 2009, I-10923) - wonach einem Fluggast auch bei einer großen Verspätung ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 zustehe - auch für den Fall gelte, dass beim Start noch keine Verspätung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung gegenüber der planmäßigen Abflugzeit vorgelegen habe, die Ankunft am Endziel aber gleichwohl drei Stunden oder mehr nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erfolgt sei.

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Fluggäste, die eine große Verspätung erleiden, d. h. eine Verspätung von drei Stunden oder mehr, ebenso wie Fluggäste, deren ursprünglicher Flug annulliert wurde und denen das Luftfahrtunternehmen keine anderweitige Beförderung unter den in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Voraussetzungen anbieten kann, einen Ausgleichsanspruch auf der Grundlage von Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 haben, da sie in ähnlicher Weise einen irreversiblen Zeitverlust und somit Unannehmlichkeiten erleiden (vgl. Urteile Sturgeon u. a., Randnrn.

    Da diese Unannehmlichkeiten im Fall verspäteter Flüge bei der Ankunft am Endziel eintreten, hat der Gerichtshof entschieden, dass das Vorliegen einer Verspätung für die Zwecke der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichszahlung anhand der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel beurteilt werden muss (vgl. Urteile Sturgeon u. a., Randnr. 61, sowie Nelson u. a., Randnr. 40).

    Außerdem können die Ausgleichszahlungen, die je nach der mit den betreffenden Flügen zurückgelegten Entfernung 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro betragen, nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 261/2004 noch um 50 % gekürzt werden, wenn die Verspätung bei einem nicht unter Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und b der Verordnung fallenden Flug unter vier Stunden bleibt (Urteile Sturgeon u. a., Randnr. 63, sowie Nelson u. a., Randnr. 78).

  • BGH, 12.09.2017 - X ZR 102/16

    Fluggastrechte bei "Wet Lease"

    Die beiden Definitionen stehen im Gesamtzusammenhang der jeweiligen Verordnung und sind wie alle unionsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Zusammenhanges und des Ziels der jeweiligen Regelung auszulegen (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 41 - Sturgeon).

    Wenn dem Fluggast bereits eine - im Hinblick auf die Fluggastrechte möglicherweise irreführende - Information nach Art. 11 VO 2111/2005 erteilt worden ist, muss dieser Hinweis nach Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO durch das Luftfahrtunternehmen, das den Flug auf der Grundlage einer "Wet-Lease-Vereinbarung" mit einem gemieteten Luftfahrzeug durchgeführt hat, im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder erheblichen Verspätung (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 69 - Sturgeon) unaufgefordert gegenüber dem Fluggast erteilt werden, damit er seinen Zweck erfüllen kann.

    b) Einer Annullierung im Sinne von Art. 5 FluggastrechteVO steht es gleich, wenn Fluggäste infolge einer Verspätung ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 69 - Sturgeon/Condor).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-315/15

    Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand,

    Nach den Erwägungsgründen 14 und 15 sowie Art. 5 Abs. 3 dieser Verordnung ist das Luftfahrtunternehmen abweichend von Abs. 1 dieses Artikels von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste gemäß Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 befreit, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung des Fluges bzw. dessen um drei Stunden oder mehr verspätete Ankunft auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. , C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 69, und vom 31. Januar 2013, McDonagh, C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 38).

    Das Unternehmen hat somit nachzuweisen, dass es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen es konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges bzw. dessen um drei Stunden oder mehr verspäteten Ankunft geführt haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 61, und vom 12. Mai 2011, Eglitis und Ratnieks, C-294/10, EU:C:2011:303, Rn. 25).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07, C-432/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27814
Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07, C-432/07 (https://dejure.org/2009,27814)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - C-402/07, C-432/07 (https://dejure.org/2009,27814)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - C-402/07, C-432/07 (https://dejure.org/2009,27814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Verspätung" und "Annullierung"

  • Europäischer Gerichtshof

    Böck und Lepuschitz

    Luftverkehr - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Verspätung" und "Annullierung"

  • EU-Kommission PDF

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Verspätung" und "Annullierung"

  • EU-Kommission

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Unterscheidung zwischen den Begriffen ‚Verspätung‘ und ‚Annullierung‘“

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-10923
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    16 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95, und vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 39.

    94 bis 98; vgl. auch das Urteil Emirates Airlines, Randnr. 35.

    44 - Vgl. entsprechend Urteil Emirates Airlines, oben in Fn. 16 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    20 - Urteile IATA und ELFAA, oben in Fn. 16 angeführt, Randnr. 69, und vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 18. Der zweite Erwägungsgrund der Verordnung führt in einem Zug die "Annullierung oder eine große Verspätung von Flügen" an, ohne dass eine Unterscheidung zwischen den beiden Fällen getroffen würde.

    55 - Urteil Wallentin-Hermann, angeführt in Fn. 20, Randnr. 34.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    Wie der Gerichtshof im Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. dargelegt hat, setzt "[d]ie Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch eine unterschiedliche Behandlung ... voraus, dass die betreffenden Sachverhalte im Hinblick auf alle Merkmale, die sie kennzeichnen, vergleichbar sind".

    19 - Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.

  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    50 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2008, Altun, C-337/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    30 - Eine Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts ist möglichst so auszulegen, dass sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist (vgl. z. B. Urteil vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    51 - Urteil des Gerichtshofs vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    25 und 26 (Hervorhebung nur hier), unter Bezugnahme auf Urteile vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf, 6/71, Slg. 1971, 823, Randnr. 14, vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, Slg. 1977, 1753, Randnr. 8, vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 74, und vom 10. März 1998, T. Port, C-364/95 und C-365/95, Slg. 1998, I-1023, Randnr. 83.
  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    25 und 26 (Hervorhebung nur hier), unter Bezugnahme auf Urteile vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf, 6/71, Slg. 1971, 823, Randnr. 14, vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, Slg. 1977, 1753, Randnr. 8, vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 74, und vom 10. März 1998, T. Port, C-364/95 und C-365/95, Slg. 1998, I-1023, Randnr. 83.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    25 und 26 (Hervorhebung nur hier), unter Bezugnahme auf Urteile vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf, 6/71, Slg. 1971, 823, Randnr. 14, vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, Slg. 1977, 1753, Randnr. 8, vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 74, und vom 10. März 1998, T. Port, C-364/95 und C-365/95, Slg. 1998, I-1023, Randnr. 83.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
    16 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95, und vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 39.
  • EuGH, 10.03.1998 - C-364/95

    T. Port

  • EuGH, 11.04.2008 - C-396/06

    Kramme

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG)

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:416, Nr. 48), wo die Generalanwältin darauf hinweist, dass der Gerichtshof im Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 48), den Schutz der Fluggäste klar als das "unmittelbar angestrebte Ziel" der Verordnung Nr. 261/2004 identifiziert hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-129/19

    Generalanwalt Bobek: Die Mitgliedstaaten müssen jedes Opfer einer vorsätzlich

    Vgl. u. a. Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 49 bis 54), im Vergleich zu den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in den verbundenen Rechtssachen Sturgeon u. a. (EU:C:2009:416, Nrn. 62 bis 97).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2018 - C-186/17

    flightright

    25 Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:416, Nr. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-428/15

    Child and Family Agency

    32 - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den verbundenen Rechtssachen Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:416, Nr. 94).
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