Rechtsprechung
EuGH, 05.03.2009 - C-545/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts einer Datenbank - Entnahme - Wesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank - Elektronische Datenbank mit amtlichen Rechtsdaten
- Europäischer Gerichtshof
Apis-Hristovich
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts einer Datenbank - Entnahme - Wesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank - Elektronische Datenbank mit amtlichen Rechtsdaten
- EU-Kommission
Apis-Hristovich
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts einer Datenbank - Entnahme - Wesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank - Elektronische Datenbank mit amtlichen Rechtsdaten
- EU-Kommission
Apis-Hristovich
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts einer Datenbank - Entnahme - Wesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank - Elektronische Datenbank mit amtlichen Rechtsdaten“
- Wolters Kluwer
Rechtlicher Schutz von Datenbanken; Entnahmezeitpunkt [Art. 7 Richtlinie 96/9/EG]; Volumen der entnommenen Elemente; Begriff des "wesentlichen Teils" einer elektronischen Datenbank; [Apis Hristovich EOOD gegen Lakorda AD]
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtlicher Schutz von Datenbanken; Entnahmezeitpunkt [Art. 7 Richtlinie 96/9/EG]; Volumen der entnommenen Elemente; Begriff des "wesentlichen Teils" einer elektronischen Datenbank - [Apis-Hristovich EOOD gegen Lakorda AD]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Apis-Hristovich
Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts einer Datenbank - Entnahme - Wesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank - Elektronische Datenbank mit amtlichen Rechtsdaten
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien), eingereicht am 4. Dezember 2007 - Apis-Hristovich EOOD / Lakorda AD
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien) - Auslegung von Art. 7 Abs. 1 und 2 Buchst. a und b der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77, S. 20) - ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Papierfundstellen
- Slg. 2009, I-1627
- GRUR 2009, 572
- GRUR Int. 2009, 501
- EuZW 2009, 345
- K&R 2009, 320
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 09.11.2004 - C-203/02
The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von …
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass angesichts der in Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 96/9 für die Definition des Begriffs der Entnahme verwendeten Formulierung sowie des Ziels des vom Gemeinschaftsgesetzgeber eingeführten Schutzrechts sui generis (vgl. hierzu Urteile vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a., C-203/02, Slg. 2004, I-10415, Randnrn.31 bis 33) dieser Begriff im Kontext von Art. 7 in einem weiten Sinne dahin zu verstehen ist, dass er jede unerlaubte Aneignung der Gesamtheit oder eines Teils des Inhalts einer Datenbank erfasst, ohne dass es dabei auf die Art und die Form des angewandten Verfahrens ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteile The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
Dabei ist außerdem Folgendes zu beachten: Sollte erwiesen sein - dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts -, dass der Inhalt oder ein wesentlicher Teil des Inhalts einer durch das Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank ohne Genehmigung ihres Herstellers auf einen Datenträger übertragen wurde, der einer anderen Person gehört, um anschließend von dieser der Öffentlichkeit z. B. in Form einer anderen, unter Umständen geänderten Datenbank zur Verfügung gestellt zu werden, ist dieser Umstand geeignet, neben einer Entnahme eine Weiterverwendung im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 96/9 zu belegen, da der Begriff der Weiterverwendung unzulässige Handlungen bezeichnet, mit denen jemand den Inhalt einer geschützten Datenbank oder einen wesentlichen Teil eines solchen Inhalts in der Öffentlichkeit verbreitet (vgl. in diesem Sinne Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
Wenn ein Benutzer nämlich einen quantitativ erheblichen Teil des Inhalts einer Datenbank, für deren Erstellung der Einsatz wesentlicher Mittel erforderlich war, entnimmt und/oder weiterverwendet, so ist die Investition, die den entnommenen und/oder weiterverwendeten Teil betrifft, proportional ebenfalls erheblich (vgl. Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 70).
Ein quantitativ geringfügiger Teil des Inhalts einer Datenbank kann nämlich, was die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung angeht, eine erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition darstellen (vgl. Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnr. 71).
In Anbetracht des 46. Erwägungsgrundes der Richtlinie 96/9, wonach die Existenz des Schutzrechts sui generis nicht zur Entstehung eines neuen Rechts an den Werken, Daten oder Elementen einer Datenbank als solchen führt, ist außerdem entschieden worden, dass der Wert, der den durch die Entnahme- und/oder Weiterverwendungshandlungen betroffenen Elementen innewohnt, dabei kein erhebliches Kriterium für die Beurteilung darstellt (vgl. Urteil The British Horseracing Board u. a., Randnrn.
- EuGH, 09.10.2008 - C-304/07
DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE …
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Da der Begriff der Entnahme in verschiedenen Bestimmungen des Art. 7 der Richtlinie 96/9 verwendet wird, sind die Antworten auf die geprüften Fragen im allgemeinen Kontext dieses Artikels zu erteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2008, Directmedia Publishing, C-304/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 28).45, 46 und 51, sowie Directmedia Publishing, Randnrn.
- EuGH, 09.11.2004 - C-444/02
Fixtures Marketing
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
In dem vom vorlegenden Gericht in seiner zweiten Frage erwähnten Fall, dass ein Bestand von Elementen aus einzelnen "Untergruppen" besteht, setzt die Beurteilung, ob sich eine Entnahme und/oder Weiterverwendung, die angeblich aus einer dieser Untergruppen erfolgt ist, auf einen in quantitativer Hinsicht wesentlichen Teil des Inhalts einer Datenbank bezogen hat, folglich voraus, dass zunächst festgestellt wird, ob diese Untergruppe selbst eine Datenbank im Sinne der Richtlinie 96/9 darstellt (vgl. hierzu Urteil vom 9. November 2004, Fixtures Marketing, C-444/02, Slg. 2004, I-10549, Randnrn.Was schließlich den vom vorlegenden Gericht in seiner sechsten Frage erwähnten Umstand angeht, dass die betreffende Datenbank der Öffentlichkeit zugängliche amtliche Elemente enthält, ist darauf hinzuweisen, dass sich sowohl aus der Allgemeinheit der Formulierung, die in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9 für die Definition des Begriffs der Datenbank im Sinne dieser Richtlinie verwendet wird, als auch aus dem Ziel des Schutzes durch das Schutzrecht sui generis ergibt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber diesem Begriff eine weite, von Erwägungen insbesondere in Bezug auf den materiellen Inhalt des fraglichen Bestands von Elementen freie Bedeutung verleihen wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil Fixtures Marketing, C-444/02, Randnrn.
Wie Apis, die bulgarische Regierung und die Kommission geltend gemacht haben, befreit somit der Umstand, dass alle oder ein Teil der in einem Datenbestand zusammengestellten Elemente amtlich und öffentlich zugänglich sind, das vorlegende Gericht nicht von der Verpflichtung, unter Berücksichtigung sämtlicher relevanten Tatsachen zu prüfen, ob dieser Bestand eine Datenbank darstellt, die durch das Schutzrecht sui generis geschützt werden kann, weil für die Beschaffung, die Überprüfung und/oder die Darstellung ihres Gesamtinhalts eine in quantitativer oder qualitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich war (vgl. in diesem Sinne Urteil Fixtures Marketing, C-46/02, Randnrn.
- EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Hierzu ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des nationalen Gerichts ist, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 52, und vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32).Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, und Michaniki, Randnr. 33).
Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, und Michaniki, Randnr. 34).
- EuGH, 09.11.2004 - C-46/02
WEDER FÜR DIE BESCHAFFUNG NOCH FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG, NOCH FÜR DIE DARSTELLUNG …
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Angesichts der Ausführungen in Randnr. 66 des vorliegenden Urteils kann sich der Umstand, dass Elemente, die aus einer durch das Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank entnommen und/oder weiterverwendet worden sein sollen, vom Hersteller der Datenbank aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen beschafft wurden, je nach Umfang der menschlichen, technischen oder finanziellen Mittel, die der Hersteller eingesetzt hat, um diese Elemente aus derartigen Quellen zusammenzustellen, auf die Beurteilung der Frage auswirken, ob mit der "Beschaffung" dieser Elemente eine wesentliche Investition im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 96/9 verbunden war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2004, Fixtures Marketing, C-46/02, Slg. 2004, I-10365, Randnrn.Wie Apis, die bulgarische Regierung und die Kommission geltend gemacht haben, befreit somit der Umstand, dass alle oder ein Teil der in einem Datenbestand zusammengestellten Elemente amtlich und öffentlich zugänglich sind, das vorlegende Gericht nicht von der Verpflichtung, unter Berücksichtigung sämtlicher relevanten Tatsachen zu prüfen, ob dieser Bestand eine Datenbank darstellt, die durch das Schutzrecht sui generis geschützt werden kann, weil für die Beschaffung, die Überprüfung und/oder die Darstellung ihres Gesamtinhalts eine in quantitativer oder qualitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich war (vgl. in diesem Sinne Urteil Fixtures Marketing, C-46/02, Randnrn.
- EuGH, 25.02.2003 - C-326/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ERNEUT ÜBER IM AUSLAND IN ANSPRUCH GENOMMENE …
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, und Michaniki, Randnr. 33). - EuGH, 31.01.2008 - C-380/05
DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN …
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Hierzu ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des nationalen Gerichts ist, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 52, und vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32). - EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Hierzu ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des nationalen Gerichts ist, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 52, und vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32). - EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, und Michaniki, Randnr. 34). - EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …
Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-545/07
Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (vgl. Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10
Automobil-Onlinebörse
Er erfasst jede unerlaubte Aneignung (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. Oktober 2008 - C-304/07, Slg. 2008, I-7587 = GRUR 2008, 1077 Rn. 34 - Directmedia Publishing; Urteil vom 5. März 2009 - C-545/07, Slg. 2009, I-1627 = GRUR 2009, 572 Rn. 40 - Apis/Lakorda;… BGH, GRUR 2011, 724 Rn. 39 - Zweite Zahnarztmeinung II).Desgleichen ist es unerheblich, ob die entnommenen Daten inhaltlich verändert oder anders geordnet werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. November 2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Rn. 47 f., 81 - BHB-Pferdewetten;… GRUR 2008, 1077 Rn. 39, 41, 46 f. - Directmedia Publishing; GRUR 2009, 572 Rn. 46-48, 55 - Apis/Lakorda;… BGH, GRUR 2011, 724 Rn. 31 - Zweite Zahnarztmeinung II).
Dazu gehört beispielsweise das Speichern der Daten im Arbeitsspeicher eines Computers (vgl. EuGH, GRUR 2009, 572 Rn. 44 - Apis/Lakorda, mwN).
Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank (…vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 71 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Rn. 66 - Apis/Lakor-da); letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (…vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 70 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Rn. 59 - Apis/Lakorda;… BGH, GRUR 2010, 1004 Rn. 29 - Autobahnmaut;… GRUR 2011, 724 Rn. 28 - Zweite Zahnarztmeinung II).
Die relative Bestimmung der quantitativen Wesentlichkeit beruht auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 70 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Rn. 59 - Apis/Lakorda), dessen Auslegung der Datenbankrichtlinie bindend ist.
Ein quantitativ geringfügiger Teil des Inhalts einer Datenbank kann bezogen auf Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts eine erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition erfordern (vgl. EuGH, GRUR 2009, 572 Rn. 66 - Apis/Lakorda).
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08
Zweite Zahnarztmeinung II
Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank (…vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Rn. 71 - BHB-Pferdewetten); letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (…vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 70 - BHB-Pferdewetten; EuGH, Urteil vom 5. März 2009 - C-545/07, Slg. 2009, I-1627 = GRUR 2009, 572 Rn. 59 - Apis/Lakorda;… BGH, GRUR 2010, 1004 Rn. 29 - Autobahnmaut).Ein quantitativ geringfügiger Teil des Inhalts einer Datenbank kann bezogen auf Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts eine erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition erfordern (vgl. EuGH, GRUR 2009, 572 Rn. 66 - Apis/Lakorda).
Die einzelnen Daten verlieren ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank nicht dadurch, dass sie durch den Verwender anders geordnet werden (…vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 81 - BHB-Pferdewetten; EuGH, GRUR 2009, 572 Rn. 47 f. - Apis/Lakorda; BGHZ 164, 37, 45 - HIT BILANZ;… Thum in Wandtke/Bullinger aaO § 87b UrhG Rn. 8-11).
Es ist unerheblich, ob die Übertragung durch ein (physisches) Kopieren oder auf andere Weise erfolgt (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. Oktober 2008 - C-304/07, Slg., 2008, I-7587 = GRUR 2008, 1077 Rn. 37 und 60 - Directmedia Publishing; GRUR 2009, 572 Rn. 40 - Apis/Lakorda; BGH…, Urteil vom 13. August 2009 - I ZR 130/04, GRUR-RR 2010, 232 Rn. 17 - Gedichttitelliste III).
In diesem Fall fehlt die für die Entnahme nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Datenbankrichtlinie erforderliche Übertragung des Inhalts der Datenbank (…vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 51 - BHB-Pferdewetten;… GRUR 2008, 1077 Rn. 34 - Directmedia Publishing; GRUR 2009, 572 Rn. 40, 49 - Apis/Lakorda;… Thum in Wandtke/Bullinger aaO § 87b UrhG Rn. 28; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2010, 386, 390).
- OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10
Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf …
Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung sowohl des EuGH (GRUR 2009, 572, 575 -Apis/Lakorda) als auch des BGH (GRUR 2011, 1018, 1021 - Automobil-Onlinebörse).
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
Elektronischer Zolltarif
Für die Frage, ob die entnommenen Elemente ein in qualitativer Hinsicht wesentlicher Teil der Datenbank "Tarife" sind, kommt es darauf an, ob die menschlichen, technischen und finanziellen Anstrengungen des Datenbankherstellers für Beschaffung, Überprüfung und Darstellung dieser Daten eine wesentliche Investition darstellen (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 76 - BHB - Pferdewetten; EuGH, Urt. v. 5.3.2009 - C-545/07 Tz. 73 - Apis/Lakorda). - EuGH, 19.12.2013 - C-202/12
Innoweb - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Art. 7 Abs. 1 …
Dieser Begriff bezieht sich also auf jede nicht erlaubte Handlung, die darin besteht, den Inhalt einer geschützten Datenbank oder einen wesentlichen Teil derselben in der Öffentlichkeit zu verbreiten (vgl. Urteile The British Horseracing Board u. a., Randnr. 67, vom 5. März 2009, Apis-Hristovich, C-545/07, Slg. 2009, I-1627, Randnr. 49, sowie vom 18. Oktober 2012, Football Dataco u. a., Randnr. 20). - LG Frankfurt/Main, 28.10.2021 - 3 O 299/20 Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank (…vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Rn. 71 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Rn. 66 - Apis/Lakorda).
Letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (…vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Rn. 70 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Rn. 59 - Apis/Lakorda;… BGH GRUR 2010, 1004 Rn. 29 - Autobahnmaut;… GRUR 2011, 724 Rn. 28 - Zweite Zahnarztmeinung II).
Ein quantitativ geringfügiger Teil des Inhalts einer Datenbank kann bezogen auf Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts eine erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition erfordern (vgl. EuGH, GRUR 2009, 572 Rn. 66 - Apis/Lakorda).
Der Begriff der Entnahme ist in Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Datenbankrichtlinie definiert als ständige oder vorübergehende Übertragung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils des Inhalts einer Datenbank auf einen anderen Datenträger, ungeachtet der dafür verwendeten Mittel und der Form der Entnahme (EuGH, Urteil vom 05.03.2009 - C-545/07 -, juris Rn. 38, 44).
Der EuGH hat verbindlich festgelegt, dass sich der Begriff "in quantitativer Hinsicht wesentlicher Teil" des Inhalts einer Datenbank ausschließlich auf das der Datenbank entnommene und/oder weiterverwendete Datenvolumen im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Datenbankinhalts bezieht (…EuGH GRUR 2005, 244 Rn. 70, 82 - BHB-Pferdewetten; EuGH GRUR 2009, 572 Rn. 59 - Apis/Lakorda).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
E. Friz - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen …
71 - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 32), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 33), und vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30).89 - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteil Apis-Hristovich (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 32), Magoora (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 33) und MOTOE (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 30).
- OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13
Begriff des Herstellers einer Datenbank und der Übernahme wesentlicher Teile der …
Ersteres richtet sich nach dem Umfang der Investitionen für die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung dieses Teils der Datenbank; Letzteres ist nach dem Verhältnis des Datenvolumens dieses Teils der Datenbank zum Datenvolumen der gesamten Datenbank zu beurteilen (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 70 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2009, 572 Tz. 59 - Apis/Lakorda; BGH, GRUR 2010, 1004 Tz. 29 - Autobahnmaut; GRUR 2011, 724 = WRP 2011, 927 Tz. 28 - Zweite Zahnarztmeinung II; GRUR 2011, 1018 Tz. 42 - Automobil-Onlinebörse). - EuGH, 10.12.2009 - C-205/08
Umweltanwalt von Kärnten - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Begriff …
Hierzu ist festzustellen, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des nationalen Gerichts ist, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. Urteil vom 5. März 2009, Apis-Hristovich, C-545/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. Urteil Apis-Hristovich, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2020 - 5 Sa 152/19
Schadensersatz wegen unbefugten Kopierens betrieblicher Berechnungstabellen
Entnahme bzw. Vervielfältigung erfasst jede unerlaubte Aneignung der Gesamtheit oder eines Teils des Inhalts einer Datenbank, beispielsweise die Übertragung der Gesamtheit oder eines Teils des Inhalts der betreffenden Datenbank auf einen anderen, gleich- oder andersartigen Datenträger (EuGH, Urteil vom 05. März 2009 - C-545/07 - juris, Rn. 40 = GRUR 2009, 572; BGH…, Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10 - Rn. 39, juris = NJW 2011, 3443). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
Gottwald - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der …
- EuGH, 13.03.2014 - C-29/13
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