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   EuGH, 15.10.2009 - C-35/08   

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EuGH, 15.10.2009 - C-35/08 (https://dejure.org/2009,1261)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - C-35/08 (https://dejure.org/2009,1261)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - C-35/08 (https://dejure.org/2009,1261)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Immobilien - Einkommensteuer - Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen - Anwendung einer degressiven Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Günstigere steuerliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Busley und Cibrian Fernandez

    Freier Kapitalverkehr - Immobilien - Einkommensteuer - Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen - Anwendung einer degressiven Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Günstigere steuerliche ...

  • EU-Kommission PDF

    Busley und Cibrian Fernandez

    Freier Kapitalverkehr - Immobilien - Einkommensteuer - Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen - Anwendung einer degressiven Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Günstigere steuerliche ...

  • EU-Kommission

    Busley und Cibrian Fernandez

    Freier Kapitalverkehr - Immobilien - Einkommensteuer - Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen - Anwendung einer degressiven Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Günstigere steuerliche ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen die Abzugsmöglichkeit auf im Mitgliedstaat belegene Immobilien beschränkenden Regelung; Grundstücksgemeinschaft ...

  • Judicialis

    EG Art. 18; ; EG Art. 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen die Abzugsmöglichkeit auf im Mitgliedstaat belegene Immobilien beschränkenden Regelung; Grundstücksgemeinschaft ...

  • datenbank.nwb.de

    Degressive Abschreibung auch für Auslandsimmobilien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Europarecht - Besteuerung inländ. belegener Immobilien und Freier Kapitalverkehr

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freier Kapitalverkehr ? Immobilien ? ESt ? Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen ? Anwendung einer degressiven Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ? Günstigere steuerliche Behandlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Busley und Cibrian Fernandez

    Freier Kapitalverkehr - Immobilien - Einkommensteuer - Abzugsfähigkeit der Verluste aus Vermietung von den zu besteuernden Einkünften eines Steuerpflichtigen - Anwendung einer degressiven Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Günstigere steuerliche ...

  • IWW (Kurzinformation)

    Auslandsimmobilie - Deutscher Verlustabzug nicht EG-rechtskonform

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Degressive Abschreibung auch für Auslandsimmobilien

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    In Spanien erzielte Vermietungsverluste sind in Deutschland berücksichtigungsfähig

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verluste aus spanischen Immobilien nicht nach § 2a EStG a.F. abzugsbeschränkt

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerfreie negative Einkünfte nach § 2a EStG
    Die Regelung des § 2a EStG im Einzelnen
    Ergänzungen (insbesondere Europarechtswidrigkeit)
    Probleme mit der EU-Tauglichkeit

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland), eingereicht am 31. Januar 2008 - Grundstücksgemeinschaft Busley/Cibrian gegen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56, EG Art 18
    Absetzung für Abnutzung; Ausland; Inland; Verlust; Vermietung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Deutschland) - Auslegung der Art. 18 und 56 EG - Nationale einkommensteuerrechtliche Vorschriften, die die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus der Vermietung von Immobilien auf die Verluste von im Inland ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-9807
  • EuZW 2009, 826
  • NZM 2009, 825
  • DB 2009, 2353
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne des Art. 56 Abs. 1 EG im EG-Vertrag die Nomenklatur des Anhangs I der Richtlinie 88/361 - auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (später Art. 69 und 70 Abs. 1 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) gestützt ist - Hinweischarakter behält; dabei ist nach dem dritten Absatz der Einleitung dieses Anhangs die darin enthaltene Nomenklatur aber keine erschöpfende Aufzählung zur Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Februar 2009, Block, C-67/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 19).

    26 und 27, und Block, Randnr. 20).

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    84 und 153, und vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Randnr. 29).

    Nach diesem Prinzip, das die Funktion hat, bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen, dass die Grenzen der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Besteuerung berücksichtigt werden, ist es dem in einem Mitgliedstaat unbeschränkt Steuerpflichtigen jedoch nicht verwehrt, negative Einkünfte aus einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Immobilie geltend zu machen (vgl. entsprechend Urteil Rewe Zentralfinanz, Randnr. 69).

  • EuGH, 22.01.2009 - C-377/07

    STEKO Industriemontage - Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    Was das Vorliegen von Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG betrifft, ist daran zu erinnern, dass zu den Maßnahmen, die durch diese Vorschrift verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. Urteile vom 25. Januar 2007, Festersen, C-370/05, Slg. 2007, I-1129, Randnr. 24, vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 40, und vom 22. Januar 2009, STEKO Industriemontage, C-377/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 23).

    Als derartige Beschränkungen können nicht nur nationale Maßnahmen angesehen werden, die geeignet sind, den Erwerb von in anderen Mitgliedstaaten belegenen Immobilien zu verhindern oder zu beschränken, sondern auch Maßnahmen, die davon abhalten können, solche Immobilien zu behalten (vgl. entsprechend Urteil STEKO Industriemontage, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    40 bis 42, vom 11. September 2008, Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-6887, Randnr. 30, vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne des Art. 56 Abs. 1 EG im EG-Vertrag die Nomenklatur des Anhangs I der Richtlinie 88/361 - auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (später Art. 69 und 70 Abs. 1 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) gestützt ist - Hinweischarakter behält; dabei ist nach dem dritten Absatz der Einleitung dieses Anhangs die darin enthaltene Nomenklatur aber keine erschöpfende Aufzählung zur Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Februar 2009, Block, C-67/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    Es ist jedoch zu prüfen, ob diese Beschränkungen - wie das Finanzamt und die deutsche Regierung geltend machen - gerechtfertigt sind, so dass sie zulässig sein könnten, sofern sie zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 79, vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland, C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 26, und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 59).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-43/07

    Arens-Sikken - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    40 bis 42, vom 11. September 2008, Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-6887, Randnr. 30, vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    Der Gerichtshof hat u. a. festgestellt, dass Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht, unter die Rubrik XI des Anhangs I ("Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter") der Richtlinie 88/361 fallen und dass es sich beim Erwerb von Todes wegen, auch wenn er unbewegliche Güter betrifft, um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 56 EG handelt; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnrn.
  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    Was das Vorliegen von Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG betrifft, ist daran zu erinnern, dass zu den Maßnahmen, die durch diese Vorschrift verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. Urteile vom 25. Januar 2007, Festersen, C-370/05, Slg. 2007, I-1129, Randnr. 24, vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 40, und vom 22. Januar 2009, STEKO Industriemontage, C-377/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 23).
  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
    Es ist jedoch zu prüfen, ob diese Beschränkungen - wie das Finanzamt und die deutsche Regierung geltend machen - gerechtfertigt sind, so dass sie zulässig sein könnten, sofern sie zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 79, vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland, C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 26, und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 59).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 25.01.2007 - C-370/05

    Festersen - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 43 EG und 56 EG

  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Wie die Steuer auf Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht und die ebenfalls unter die Rubrik XI des genannten Anhangs I fallen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, Slg. 2008, I-123, Randnr. 25, Eckelkamp u. a., Randnr. 39, Arens-Sikken, Randnr. 30, Block, Randnr. 20, sowie vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez, C-35/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18), fällt daher die steuerliche Behandlung von Schenkungen unabhängig davon, ob es sich um Geldbeträge, um bewegliche oder um unbewegliche Sachen handelt, unter die Vertragsbestimmungen über den Kapitalverkehr; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem der wesentlichen Elemente der betreffenden Transaktionen über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil Persche, Randnr. 27).

    Unter diesen Umständen braucht, da die Vorlageentscheidung keinen Anhaltspunkt dafür enthält, dass der Ausgangsrechtsstreit einen Bezug zur Arbeitnehmerfreizügigkeit oder zur Niederlassungsfreiheit aufweist, die Anwendbarkeit der Art. 39 EG und 43 EG nicht geprüft zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Busley und Cibrian Fernandez, Randnr. 19).

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit -

    Indem nur im Inland belegene Zweitobjekte förderungsfähig sind, ist das Eigenheimzulagengesetz auch geeignet, Gebietsansässige von Investitionen in einem anderen Mitgliedsstaat abzuhalten (vgl. EUGH-Urteil vom 15. Oktober 2009 C-35/08, Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian, Slg. 2009, I-9807, RandNr. 20).

    82; EuGH-Urteil Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian in Slg. 2009, I-9807, RandNr.

    Soweit der EuGH in der Entscheidung Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian in Slg. 2009, I-9807, RandNr.

    Gleiches gilt für das an den Kläger gerichtete Schreiben der Kommission vom 10. August 2010, mit dem sie ihre Auffassung unter Verweis auf das Urteil Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian in Slg. 2009, I-9807, RandNr.

  • EuGH, 12.10.2023 - C-670/21

    BA (Successions - Politique sociale de logement dans l'Union) - Vorlage zur

    Weiter ist festzustellen, dass zu den Maßnahmen, die durch Art. 63 Abs. 1 AEUV verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder Gebietsansässige von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (Urteil vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez, C-35/08, EU:C:2009:625, Rn. 20).

    Eine solche Steuerbenachteiligung ist geeignet, eine natürliche Person, die in Deutschland ansässig ist, sowohl davon abzuhalten, in ein in einem Drittstaat, der nicht Partei des EWR-Abkommens ist, belegenes Grundstück, das zu Wohnzwecken vermietet wird, zu investieren, als auch davon, ein solches in seinem Eigentum stehendes Grundstück zu behalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez, C-35/08, EU:C:2009:625, Rn. 27).

    Abgesehen davon können bei der Berechnung der Erbschaftsteuer alle Kategorien von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken - vom einfachsten bis zum luxuriösesten - mit 90 % ihres gemeinen Werts angesetzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez, C-35/08, EU:C:2009:625, Rn. 32).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-322/11

    K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr

    Nach ständiger Rechtsprechung behält mangels einer im AEU-Vertrag enthaltenen Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne des Art. 63 Abs. 1 AEUV die Nomenklatur in Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages [Artikel aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam] (ABl. L 178, S. 5) Hinweischarakter, obwohl diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (später Art. 69 EG und 70 Abs. 1 EG, Artikel aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) gestützt ist; nach dem dritten Absatz der Einleitung dieses Anhangs ist die darin enthaltene Nomenklatur aber keine erschöpfende Aufzählung zur Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 12. Februar 2009, Block, C-67/08, Slg. 2009, I-883, Randnr. 19, und vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez, C-35/08, Slg. 2009, I-9807, Randnr. 17).

    Verbotene Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 Abs. 1 AEUV sind u. a. Maßnahmen, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. Urteile vom 25. Januar 2007, Festersen, C-370/05, Slg. 2007, I-1129, Randnr. 24, vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 40, vom 22. Januar 2009, STEKO Industriemontage, C-377/07, Slg. 2009, I-299, Randnr. 23, sowie Busley und Cibrian Fernandez, Randnr. 20).

    Als derartige Beschränkungen können nationale Maßnahmen angesehen werden, die geeignet sind, den Erwerb einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Immobilie zu verhindern oder zu beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil Busley und Cibrian Fernandez, Randnr. 21).

  • EuGH, 31.03.2011 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von

    Was Art. 63 AEUV betrifft, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne des Art. 63 Abs. 1 AEUV in diesem Vertrag die Nomenklatur des Anhangs I der Richtlinie 88/361 - auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (die Art. 67 bis 73 EWG-Vertrag wurden durch die Art. 73b bis 73g EG-Vertrag ersetzt, die zu den Art. 56 EG bis 60 EG wurden) gestützt ist - Hinweischarakter behält; dabei ist nach dem dritten Absatz der Einleitung dieses Anhangs die darin enthaltene Nomenklatur aber keine erschöpfende Aufzählung zur Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs (vgl. insbesondere Urteile vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-359, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, Slg. 2009, I-8591, Randnr. 39, vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez, C-35/08, Slg. 2009, I-9807, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Februar 2011, Missionswerk Werner Heukelbach, C-25/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es sich bei Erbschaften und Schenkungen, die unter die Rubrik XI des Anhangs I ("Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter") der Richtlinie 88/361 fallen, um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 63 AEUV handelt; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Persche, Randnr. 27, Busley und Cibrian Fernandez, Randnr. 18, sowie Missionswerk Werner Heukelbach, Randnr. 16).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte

    Denn bei Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht, handelt es sich, da sie unter Rubrik XI ("Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter") des Anhangs I der Richtlinie 88/361 fallen, um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 63 AEUV (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 39, und Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-6887, Randnr. 30, vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez, C-35/08, Slg. 2009, I-9807, Randnr. 18, und vom 10. Februar 2011, Missionswerk Werner Heukelbach, C-25/10, Slg. 2011, I-497, Randnr. 16).
  • BFH, 15.12.2010 - II R 63/09

    Vorlage an den EuGH: Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf die

    Die Prüfung der Besteuerung grenzüberschreitender Erbschaften anhand von Art. 39 (Arbeitnehmerfreizügigkeit, jetzt Art. 45 AEUV) und 43 EG hat der EuGH im Urteil vom 15. Oktober 2009 C-35/08, Busley und Cibrian (BFH/NV 2009, 2091 Rdnr. 19) als nicht erforderlich angesehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-670/21

    BA (Successions - Politique sociale de logement dans l'Union) - Öffentlicher

    Auch im Urteil Busley und Cibrián Fernández prüfte der Gerichtshof die Anwendung von Zielen der Wohnungspolitik eines Mitgliedstaats.

    7 Urteile vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez (C-35/08, EU:C:2009:625, Rn. 18), und vom 17. Oktober 2013, Welte (C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 20).

    34 Urteil vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrián Fernández (C-35/08, EU:C:2009:625, Rn. 26 und 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

    Vorsorglich ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass das Urteil Busley und Cibrian Fernandez(33), anders als vom vorlegenden Gericht angenommen, keine nützlichen Hinweise für die Beurteilung des Verhältnisses zwischen beiden Grundfreiheiten zu geben vermag, zumal die Ausführungen des Gerichtshofs sich ausschließlich auf die Umstände des konkreten Falls bezogen.

    33 - Urteil vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez (C-35/08, Slg. 2009, I-9807).

  • EuG, 05.10.2020 - T-479/11

    Frankreich / Kommission

    wegen einer Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/26/EU der Kommission vom 29. Juni 2011 über die staatliche Beihilfe C 35/08 (ex NN 11/08) Frankreichs zugunsten des "Institut Français du Pétrole" (ABl. 2012, L 14, S. 1).

    Mit ihren Klagen begehren die Französische Republik und das IFP Énergies nouvelles (vormals, bis zum 13. Juli 2010, 1nstitut français du pétrole, im Folgenden: IFPEN), den Beschluss 2012/26/EU der Kommission vom 29. Juni 2011 über die staatliche Beihilfe C 35/08 (ex NN 11/08) Frankreichs zugunsten des "Institut Français du Pétrole" (ABl. 2012, L 14, S. 1, im Folgenden: angefochtener Beschluss) in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

    Art. 5 Abs. 3 und 4 des Beschlusses 2012/26/EU der Kommission vom 29. Juni 2011 über die staatliche Beihilfe C 35/08 (ex NN 11/08) Frankreichs zugunsten des "Institut français du pétrole" sowie dessen Art. 6 Abs. 1, soweit er die gemäß Art. 5 Abs. 3 und 4 geschätzten maximalen Auswirkungen der staatlichen Garantie betrifft, werden für nichtig erklärt.

  • EuGH, 19.09.2018 - C-438/16

    Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht der EU erneut prüfen muss, ob die

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

  • FG Köln, 02.09.2021 - 7 K 1333/19

    Vorlage: Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien in Kanada für

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-438/16

    Kommission/ Frankreich und IFP Énergies nouvelles

  • FG Köln, 24.03.2021 - 4 K 2117/16

    Berücksichtigen von negativen Einkünften aus der Vermietung einer in Portugal

  • EuGH, 01.12.2011 - C-250/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-724/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek ist die Dienstleistungsrichtlinie auf die

  • FG Köln, 10.07.2013 - 10 K 2408/10

    Erhöhte Gebäudeabschreibung, beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft,

  • EuGH, 26.04.2012 - C-578/10

    Im Rahmen eines kurzfristigen unentgeltlichen grenzüberschreitenden Verleihs

  • LG München I, 17.06.2015 - 15 O 25524/13

    Kein Anspruch wegen unionsrechtlicher Staatshaftung mangels Geltung verschaffen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15

    Kohll und Kohll-Schlesser - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung -

  • LG München I, 17.06.2015 - 15 O 26603/13

    Ansprüche wegen unionsrechtlicher Staatshaftung

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

  • LG München I, 17.06.2015 - 15 O 860/14

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch - Beschäftigungsbedingungen befristet

  • FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 2175/08

    Eigenheimzulage für die Zweitwohnung auf Mallorca

  • EuG, 01.07.2016 - T-479/11

    Frankreich / Kommission

  • FG München, 16.02.2022 - 4 K 249/21

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer

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