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   EuGH, 09.04.1987 - 402/85   

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https://dejure.org/1987,1177
EuGH, 09.04.1987 - 402/85 (https://dejure.org/1987,1177)
EuGH, Entscheidung vom 09.04.1987 - 402/85 (https://dejure.org/1987,1177)
EuGH, Entscheidung vom 09. April 1987 - 402/85 (https://dejure.org/1987,1177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Basset / SACEM

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30 UND 36
    1 . FREIER WARENVERKEHR - GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - URHEBERRECHT - INNERSTAATLICHE REGELUNG, WONACH AUS ANLASS DER ÖFFENTLICHEN BENUTZUNG EINGEFÜHRTER TONTRAEGER NEBEN DER VORFÜHRUNGSGEBÜHR EINE ZUSÄTZLICHE GEBÜHR FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG ERHOBEN WERDEN ...

  • EU-Kommission

    Basset / SACEM

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung der Art. 30, 36 und 86 EWG-Vertrag; Vereinbarkeit einer Erhebung von zusätzlichen Gebühren aus Anlass einer öffentlichen Vorführung von urheberrechtlich geschützten Werken mittels Tonaufnahmen mit Vorschriften des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Vorführungsgebühr / Vorführungsvergütung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - URHEBERRECHT - INNERSTAATLICHE REGELUNG, WONACH AUS ANLASS DER ÖFFENTLICHEN BENUTZUNG EINGEFÜHRTER TONTRAEGER NEBEN DER VORFÜHRUNGSGEBÜHR EINE ZUSÄTZLICHE GEBÜHR FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG ERHOBEN WERDEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1747
  • NJW 1988, 619
  • GRUR Int. 1988, 243
  • ZUM 1988, 25
  • afp 1988, 104
  • afp 1988, 300
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04

    Wagenfeld-Leuchte

    Beschränkungen des freien Warenverkehrs zum Schutz des geistigen Eigentums einschließlich des Urheberrechts sind zulässig, solange sie nicht zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen (vgl. EuGH, Urt. v. 14.7.1981 - 187/80, Slg. 1981, 2063 = GRUR Int. 1982, 47 Tz. 4 - Merck/Stephar und Exler; Urt. v. 9.4.1987 - 402/85, Slg. 1987, 1747 = GRUR Int. 1988, 243 Tz. 11 - Basset/SACEM; Urt. v. 24.1.1989 - 341/87, Slg. 1989, 79 = GRUR Int. 1989, 319 Tz. 7 f. - EMI Electrola/Patricia Im- und Export).
  • OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03

    Bauhaus aus Italien

    Das nationale Urheberrecht ist als ein solches "Eigentum" zwar ausdrücklich vom EuGH anerkannt (EuGH Slg. 1987, 1747 (Erwägungsgrund 11) - Basset/Societé des auteurs) Entscheidend ist hierbei - und zumindest in diesem Ausgangspunkt sind sich die Parteien einig - ob die Beschränkung gerechtfertigt ist, um im Sinne der "Moduretik"-Entscheidung des EuGH (EuGH GRURInt. 82, 47, 48 - Moduretik) Rechte zu wahren, die den "spezifischen Gegenstand" des Urheberrechts ausmachen.
  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    April 1987 in der Rechtssache 402/85 ( Basset, Slg . 1987, 1747 ) entschieden hat, handelt es sich bei der zusätzlichen Gebühr für die mechanische Vervielfältigung, unabhängig von der Ausgestaltung durch die französischen Rechtsvorschriften und die französische Praxis, um einen Teil der Abgeltung der Urheberrechte für die öffentliche Vorführung eines aufgezeichneten musikalischen Werks; sie erfuellt somit eine Funktion, die derjenigen der aus gleichem Anlaß in anderen Mitgliedstaaten erhobenen Vorführungsgebühr gleichkommt .
  • EuGH, 25.11.2020 - C-372/19

    SABAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV -

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, die etwaige Überhöhtheit solcher Gebühren vor dem Hintergrund des konkreten Falles, mit dem es befasst ist, und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. April 1987, Basset, 402/85, EU:C:1987:197, Rn. 19, und vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 32).

    Insoweit ist erstens, was die Frage angeht, ob eine Verwertungsgesellschaft gegen Art. 102 AEUV verstoßen kann, indem sie gegenüber Festivalveranstaltern eine Tarifskala zwingend festlegt, deren Gebühren auf der Grundlage der mit dem Verkauf von Eintrittskarten erzielten Bruttoeinnahmen berechnet werden, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf Gebühren, die als urheberrechtliche Vergütung für die öffentliche Darbietung aufgezeichneter Musikwerke in Diskotheken erhoben wurden und deren Betrag auf der Grundlage des Bruttoumsatzes dieser Diskotheken berechnet wurde, bereits festgestellt hat, dass derartige Gebühren als übliche Verwertung eines Urheberrechts anzusehen sind und dass ihre Erhebung als solche kein missbräuchliches Verhalten im Sinne von Art. 102 AEUV ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. April 1987, Basset, 402/85, EU:C:1987:197, Rn. 15, 18, 20 und 21, sowie vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 45).

  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten,

    In Bezug auf Gebühren, die als urheberrechtliche Vergütung für die öffentliche Darbietung aufgezeichneter Musikwerke in einer Diskothek erhoben wurden und deren Betrag auf der Grundlage des Umsatzes dieser Diskothek berechnet wurde, hat der Gerichtshof entschieden, dass derartige Gebühren als übliche Verwertung eines Urheberrechts anzusehen sind und dass ihre Erhebung als solche kein missbräuchliches Verhalten im Sinne von Art. 82 EG ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. April 1987, Basset, 402/85, Slg. 1987, 1747, Randnrn. 15, 16, 18 und 21).
  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07

    Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches

    Beschränkungen des freien Warenverkehrs zum Schutz des geistigen Eigentums einschließlich des Urheberrechts sind zulässig, solange sie nicht zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen (vgl. EuGH, Slg. 1981, 2063 Rdnr. 4 = GRUR Int 1982, 47 - Merck/ Stephar und Exler ; Slg. 1987, 1747 Rdnr. 11 = GRUR Int 1988, 243 - Basset/SACEM; Slg. 1989, 79 Rdnrn. 7f. = GRUR Int 1989, 319 - EMI Electrola/Patricia Im- und Export).
  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Die Klägerin führt zu diesem Punkt weiter aus, daß die Ausübung eines Immaterialgüterrechts entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften für sich genommen keine Zuwiderhandlung gegen Artikel 86 darstelle (Urteile vom 9. April 1987 in der Rechtssache 402/85, Basset, Slg. 1987, 1747, Randnr. 18, und vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon, a. a. O.).

    Die Klägerin führt zu diesem Punkt weiter aus, daß die Ausübung eines Immaterialgüterrechts entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften für sich genommen keine Zuwiderhandlung gegen Artikel 86 darstelle (Urteile vom 9. April 1987 in der Rechtssache 402/85, Basset, Slg. 1987, 1747, Randnr. 18, und vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon, a. a. O.).

  • EuGH, 13.07.1989 - 110/88

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

    April 1987 in der Rechtssache 402/85 ( Basset, Slg . 1987, 1747 ) entschieden hat, handelt es sich bei der zusätzlichen Gebühr für die mechanische Vervielfältigung, unabhängig von der Ausgestaltung durch die französischen Rechtsvorschriften und die französische Praxis, um einen Teil der Abgeltung der Urheberrechte für die öffentliche Vorführung eines aufgezeichneten musikalischen Werks; sie erfuellt somit eine Funktion, die derjenigen der aus gleichem Anlaß in anderen Mitgliedstaaten erhobenen Vorführungsgebühr gleichkommt .
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    ( 45 ) Rechtssache 402/85 (Slg. 1987, 1747).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Jean-Louis Tournier. - Wettbewerb - Urheberrechte - Höhe der

    12 bis 14; siehe ferner für Tonaufnahmen das Urteil in der Rechtssache 402/85, Basset/SACEM, Slg. 1987, 1747).

    52. Im übrigen hat der Gerichtshof, was die Höhe der Vergütung betrifft, die die SA- CEM von den französischen Diskothekenbetreiber erhebt, bereits entschieden, daß "es nicht ausgeschlossen [ist], daß die von der Verwertungsgesellschaft festgesetzte Vergütung oder die nebeneinander erhobenen Vergütungen eine solche Höhe erreichen können, daß Artikel 86 EWG-Vertrag zur Anwendung kommt" (Urteil vom 9. April 1987 in der Rechtssache 402/85, Basset/SACEM, Slg. 1987, 1747, 1769, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1988 - 341/87

    EMI Electrola GmbH gegen Patricia Im- und Export und andere. - Urheberrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-5/11

    Donner - Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf

  • EuGH, 09.08.1994 - C-378/93

    La Pyramide

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19

    SABAM

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Art. 82 EG - Marktbeherrschende Stellung - Missbrauch -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-61/97

    Foreningen af danske Videogramdistributører als Bevollmächtigte der Egmont Film

  • EuGH, 12.12.1990 - 270/86

    Cholay und Bizon's Club / SACEM

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1990 - 270/86

    J. Cholay und société "Bizon's Club" gegen Société des auteurs, compositeurs et

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