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   BSG, 11.03.1982 - 5b/5 RJ 150/80   

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https://dejure.org/1982,7964
BSG, 11.03.1982 - 5b/5 RJ 150/80 (https://dejure.org/1982,7964)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1982 - 5b/5 RJ 150/80 (https://dejure.org/1982,7964)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1982 - 5b/5 RJ 150/80 (https://dejure.org/1982,7964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsverfahren; Unterlassene Anhörung; Verzicht auf Geltendmachen einer Verfahrensfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 167
  • SozR 1200 § 34 Nr. 17
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R

    Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist -

    Denn das klagende Land hat auf seine Rechte aus diesem Verfahrensmangel wirksam verzichtet (BSG Großer Senat vom 19.2.1992, BSGE 70, 133, 136 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 6 S 18; vgl ferner BSG vom 31.10.1978, SozR 1200 § 34 Nr. 4 S 19; vom 11.3.1982, BSGE 53, 167 = SozR 1200 § 34 Nr. 17; vom 1.12.1982 - 4 RJ 45/82 mit Bespr Tannen DRV 1983, 326 f; vom 22.6.1983, BSGE 55, 160, 163 = SozR 1300 § 12 Nr. 1 S 4; vom 25.10.1984, SozR 1300 § 45 Nr. 12 S 31).
  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Ob für die Wirksamkeit eines Verzichts auf Folgen mangelnder Anhörung auch der Rechtsgedanke des § 295 Zivilprozeßordnung (ZPO) herangezogen werden sollte, wie das der 5. Senat des BSG (SozR 1200 § 34 Nr. 17 S 68) zum Ausdruck gebracht hat, braucht nicht entschieden zu werden.
  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 43/93

    Abtrennung - Abtretung - Übertragung - Pfändungsfreigrenze

    Ob dies hier entsprechend den gesetzlichen Anforderungen geschehen ist, kann indes dahinstehen, weil der Kläger auf die Geltendmachung der Rechte aus unterlassener Anhörung verzichtet hat (BSG SozR 1200 § 34 Nr. 17).
  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
    Sie trägt der Achtung vor der eigenverantwortliohen Entscheidung des Bürgers ebenso Rechnung wie dem Bedürfnis nach Vermeidung unnötiger Wiederholungen von Verwaltungsverfahren (vgl auch BSGE 53, 167, wonach der Versicherte noch im Rechtsstreit darauf verzichten kann, die im Verwaltungsverfahren unterlassene Anhörung geltend zu machen).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 24/84

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts - Ermessen der Behörde -

    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob ein angefochtener Verwaltungsakt wegen unterbliebener Anhörung aufgehoben werden darf, wenn der Betroffene zwar auf die Anhörung nicht verzichtet, selbst aber die unterlassene Anhörung - wie hier - nicht gerügt hat (vgl. hierzu § 42 SGB X sowie SozR 1200 § 34 Nr. 17).
  • BSG, 14.11.1984 - 1 RA 3/84

    Frist für Anhörung

    Dabei kann auf sich beruhen, ob nicht in diesen Fällen anders als im Falle einer Wahl des Rechtsbehelfs nach § 78 Abs. 2 SGG (dazu BSG SozR 1200 § 34 Nr. 4 S. 19; Nr. 6 S. 28) in der unmittelbaren Klageerhebung insbesondere durch einen - wie im vorliegenden Fall - bereits in erster Instanz rechtskundig vertretenen Kläger ein Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen die Anhörungspflicht des Leistungsträgers zu erblicken ist (vgl. BSGE 53, 167, 118 f. = SozR 1200 § 34 Nr. 17 S. 68 f.) Unabhängig davon kann folgendes nicht außer Betracht bleiben: Wird trotz zwingender Vorverfahrenspflicht (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG) gegen einen belastenden Verwaltungsakt sogleich unmittelbar Anfechtungsklage, erhoben, so ist diese wegen des fehlenden Vorverfahrens grundsätzlich unzulässig und ohne Prüfung in der Sache durch Prozeßurteil abzuweisen.
  • BSG, 07.02.1985 - 9a RVs 10/83

    Heilung einer unterlassenen Anhörung - Widerspruchsverfahren -

    Der Betroffene soll vor Überraschungsentscheidungen geschützt werden und dazu Gelegenheit erhalten, durch sein Vorbringen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt die vorgesehene Entschließung der Verwaltung zu beeinflussen (BSGE MM, 207, 211 : SozR 1200 9 3M Nr. 2; BSGE ü6, 57, 58 : SozR 1200 % 3ü Nr. 3; BSGE 53, 167, 169 : SozR 1200 5 3a Nr. 17; SozR 1200 $ 3" Nrn 1, U, 6, 7, 11 und 12; 1300 5 24 Nr. 2).
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