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   BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78   

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BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78 (https://dejure.org/1978,4825)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1978 - 2 RU 39/78 (https://dejure.org/1978,4825)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 39/78 (https://dejure.org/1978,4825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • SozR 1200 § 34 Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Zur Anhörung nach SGB I § 34 Abs. 1 (Weiterentwicklung von BSG 28.07.1977 2 RU 31/77 = BSGE 44, 207, BSG 09.03.1978 2 RU 99/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 3).

    Der Berichterstatter hat die Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 - zur Frage der Anhörung nach § 34 SGB I hingewiesen und sie gebeten zu prüfen, ob sie angesichts des Urteils noch an dem Bescheid vom 13. Oktober 1976 festhalten wolle.

    Das auf der ärztlichen Untersuchung beruhende Gutachten habe erst die "für die Entscheidung erheblichen Tatsachen" ergeben, zu denen dem Kläger nach dem Sinn und Zweck des § 34 Abs. 1 SGB I Gelegenheit zur Äußerung zu geben sei (BSG, Urteile vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - und - 2 RU 31/77 -).

    Durch die Anhörung nach § 34 Abs. 1 SGB I solle dem Betroffenen nicht nur die Möglichkeit eröffnet werden, schon im Verwaltungsverfahren alle ihm günstigen Umstände vorzubringen, sondern es solle dadurch auch das Vertrauen des Bürgers in die Sozialverwaltung gestärkt werden (BSG, Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 -).

    Diese Rechtsprechung habe der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 28. Juli 1977 (2 RU 30/77 und 2 RU 31/77) und vom 9. März 1978 (2 RU 99/77 und 2 RU 105/77) entwickelt.

    Wird ein Verwaltungsakt - wie hier - unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen, leidet das Verwaltungsverfahren an einem wesentlichen Mangel; der Verwaltungsakt ist zwar nicht nichtig, aber rechtswidrig und anfechtbar (BSG Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 - BSGE 44, 207 und vom 9. März 1978 - 2 RU 105/77 - jeweils mit Nachweisen).

  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 105/77
    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Diese Rechtsprechung habe der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 28. Juli 1977 (2 RU 30/77 und 2 RU 31/77) und vom 9. März 1978 (2 RU 99/77 und 2 RU 105/77) entwickelt.

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, greift ein Bescheid, der die vorläufige Rente entzieht und die Gewährung einer Dauerrente ablehnt, in die Rechte des Beteiligten ein (BSG Urteil vom 9. März 1978 - 2 RU 105/77 -), was seine vorherige Anhörung zwingend erforderlich macht.

    Auch wenn davon ausgegangen wird, daß der Beteiligte dem Sinn und Zweck des § 34 SGB I entsprechend seinerseits ebenfalls allgemein zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Sozialverwaltung beitragen muß, kann dem Kläger jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem die Beklagte ihre Anhörungspflicht verletzt hat, nicht entgegengehalten werden, er hätte unter Verzicht auf die ihm verfahrensrechtlich eingeräumte Wahlmöglichkeit zunächst Widerspruch einlegen müssen, um der Beklagten Gelegenheit zur Heilung des Mangels zu geben (BSG Urteil vom 9. März 1978 - 2 RU 105/77 -).

    Wird ein Verwaltungsakt - wie hier - unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen, leidet das Verwaltungsverfahren an einem wesentlichen Mangel; der Verwaltungsakt ist zwar nicht nichtig, aber rechtswidrig und anfechtbar (BSG Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 - BSGE 44, 207 und vom 9. März 1978 - 2 RU 105/77 - jeweils mit Nachweisen).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Mit der gesetzlichen Festlegung des zum Grundrecht erhobenen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) im Verfahren der Sozialverwaltungen ist der in Rechtsprechung und Rechtslehre vertretenen Auffassung Rechnung getragen, daß es mit Rücksicht auf das auch die Verwaltung verpflichtende Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit im Kern zur Wahrung der Menschwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) geboten ist, das rechtliche Gehör im Verwaltungsverfahren jedenfalls dann zu gewähren, wenn in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen werden soll (BVerfGE 9, 89, 95; 27, 88, 103; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 103 RU 4, 92, 93; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 8. Aufl. S 79 z mN).

    Die Regelung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Allgemeinen Teil des SGB und nicht in den noch zu erlassenden Vorschriften für das Verfahren der Sozialverwaltungen macht deutlich, daß § 34 Abs. 1 SGB I nicht eine bloße Verfahrensvorschrift ist, sondern zugleich für die Auslegung des vom Gesetzgeber noch zu verabschiedenden Verfahrensgesetzes für die Sozialverwaltungen heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 9, 89, 96; Hauck/Haines a.a.O. Rdnr. 2).

    Falls die Regelung des Verwaltungsverfahrens für den Bereich des SGB mit dem vorgeschlagenen Inhalt Gesetz werden sollte, würde zugelassen, daß über Rechte des Bürgers kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt wird und der Einzelne weiterhin nur Objekt verwaltungsrechtlicher Entscheidungen ist (vgl. BVerfGE 9, 89, 95; 39e 156, 168).

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 30/77
    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Das auf der ärztlichen Untersuchung beruhende Gutachten habe erst die "für die Entscheidung erheblichen Tatsachen" ergeben, zu denen dem Kläger nach dem Sinn und Zweck des § 34 Abs. 1 SGB I Gelegenheit zur Äußerung zu geben sei (BSG, Urteile vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - und - 2 RU 31/77 -).

    Diese Rechtsprechung habe der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 28. Juli 1977 (2 RU 30/77 und 2 RU 31/77) und vom 9. März 1978 (2 RU 99/77 und 2 RU 105/77) entwickelt.

    Der Wille zum Verzicht ist jedoch nicht schon darin zu sehen, daß der Kläger gegen den Bescheid vom 13. Oktober 1976 unmittelbar Klage erhoben und damit der Beklagten keine Gelegenheit gegeben hat, die Anhörung im Widerspruchsverfahren nachzuholen (BSG Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - SozR 1200 § 34 Nr. 1).

  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zu § 23 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes (WehrpflG) entschieden (BVerwGE 27, 295), die Unterlassung der vor der Entscheidung über die Einberufung gebotenen Anhörung (und Untersuchung) des Wehrpflichtigen führe nicht notwendig zu einem im Widerspruchsverfahren oder anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr korrigierbaren Einfluß auf den Einberufungsbescheid.

    Das BVerwG stellt somit darauf ab, ob der vom Gesetzgeber jeweils beabsichtigte Zweck der Anhörung sich in dem späteren Verfahrensstadium noch uneingeschränkt auszuwirken vermag (s auch BVerwGE 17, 279, 283; 27, 295, 299; 44, 17, 21).

  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77

    Zweck der Regelung über die Anhörung - Voraussetzung für das Vorliegen eines

    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Zur Anhörung nach SGB I § 34 Abs. 1 (Weiterentwicklung von BSG 28.07.1977 2 RU 31/77 = BSGE 44, 207, BSG 09.03.1978 2 RU 99/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 3).

    Diese Rechtsprechung habe der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 28. Juli 1977 (2 RU 30/77 und 2 RU 31/77) und vom 9. März 1978 (2 RU 99/77 und 2 RU 105/77) entwickelt.

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Es gibt vornehmlich im Sozialleistungsbereich zahlreiche mögliche Fallgestaltungen, bei denen der Verwaltung ein weiterer Entscheidungsspielraum zusteht als dem die Entscheidung überprüfenden Gericht (s z.B. BSGE 41, 99).
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Das BVerwG stellt somit darauf ab, ob der vom Gesetzgeber jeweils beabsichtigte Zweck der Anhörung sich in dem späteren Verfahrensstadium noch uneingeschränkt auszuwirken vermag (s auch BVerwGE 17, 279, 283; 27, 295, 299; 44, 17, 21).
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der

    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Das BVerwG stellt somit darauf ab, ob der vom Gesetzgeber jeweils beabsichtigte Zweck der Anhörung sich in dem späteren Verfahrensstadium noch uneingeschränkt auszuwirken vermag (s auch BVerwGE 17, 279, 283; 27, 295, 299; 44, 17, 21).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78
    Neben der auch im gerichtlichen Verfahren dem Betroffenen offenstehenden Möglichkeit, alle ihm günstigen Umstände vorzubringen, hat der Gesetzgeber allgemein das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und die Stellung des Bürgers insbesondere durch den Schutz vor "Überraschungsentscheidungen" verbessern wollen (BT-Drucksache 7/868 S 28 und 45).
  • BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72

    Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid

  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

  • BSG, 19.12.1968 - 2 RU 153/66

    Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Umwandlungsbescheid

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - L 8 AL 4082/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Ob ein solcher Anhörungsverstoß immer einem Verfahren nach § 44 SGB X zum Erfolg verhilft (so noch Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage, § 42 RdNr. 10 unter Hinweis auf BSG 31.10.1978 - 2 RU 39/78 - SozR 1200 § 34 Nr. 4 = juris) oder jedenfalls im Rahmen eines Verfahrens nach § 44 SGB X beachtlich ist oder nie von Bedeutung ist (BSG 20.07.2011 - B 13 R 40/10 R - juris RdNr. 40; offen lassend BSG 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R - SozR 4-2600 § 89 Nr. 3, = juris RdNr. 39; BSG 04.12.2014 - B 5 RE 12/14 R - SozR 4-2600 § 165 Nr. 1, = juris RdNr. 17), ist nach der bestehenden Rechtslage nicht maßgeblich.

    " Die Anfügung von Satz 2 trägt der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Rechnung (vgl. z. B. Urteil vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 39/78 -, Urteil vom 2. Mai 1979 - 2 RU 9/79).

    In den zitierten Entscheidungen hat das BSG (31.10.1978 - 2 RU 39/78 - SozR 1200 § 34 Nr. 4 = juris) ausgeführt, dass der Anhörung Beteiligter vor Erlass eines Verwaltungsaktes ähnliches Gewicht zu komme wie dem Grundrecht des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren.

    Mit der gesetzlichen Festlegung des zum Grundrecht erhobenen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs im Verfahren der Sozialverwaltungen sei der in Rechtsprechung und Rechtslehre vertretenen Auffassung Rechnung getragen, dass es mit Rücksicht auf das auch die Verwaltung verpflichtende Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit im Kern zur Wahrung der Menschwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) geboten sei, das rechtliche Gehör im Verwaltungsverfahren jedenfalls dann zu gewähren, wenn in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen werden soll (BSG 31.10.1978 - 2 RU 39/78 - SozR 1200 § 34 Nr. 4 = juris RdNr. 16 unter Hinweis auf BVerfGE 9, 89, 95; 27, 88, 103; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 103 RdNrn. 4, 92, 93; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 8. Aufl Seite 79 z m.N.).

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R

    Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist -

    Denn das klagende Land hat auf seine Rechte aus diesem Verfahrensmangel wirksam verzichtet (BSG Großer Senat vom 19.2.1992, BSGE 70, 133, 136 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 6 S 18; vgl ferner BSG vom 31.10.1978, SozR 1200 § 34 Nr. 4 S 19; vom 11.3.1982, BSGE 53, 167 = SozR 1200 § 34 Nr. 17; vom 1.12.1982 - 4 RJ 45/82 mit Bespr Tannen DRV 1983, 326 f; vom 22.6.1983, BSGE 55, 160, 163 = SozR 1300 § 12 Nr. 1 S 4; vom 25.10.1984, SozR 1300 § 45 Nr. 12 S 31).
  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Der GS hat auch bei den Senaten angefragt, die unter Geltung des durch § 24 SGB X ersetzten § 34 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) ebenso wie der 4. Senat entschieden haben (vgl Urteile des 2. Senats vom 28. Juli 1977, 2 RU 31/77, SozR 1200 § 34 Nr. 2 = BSGE 44, 207 und vom 31. Oktober 1978, 2 RU 39/78, SozR 1200 § 34 Nr. 4; Urteil des 5. Senats vom 27. Januar 1981, 5b/5 RJ 56/80, SozR 1200 § 34 Nr. 14; Urteil des 7. Senats vom 18. Februar 1982, 7 RAr 92/80).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77

    Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission -

    Der § 40 VwVfG, der in einem solchen Fall eine Aufhebung ausschließt, sofern eine andere Entscheidung in der Sache nicht hätte ergehen können, ist auf Verwaltungsverfahren im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nicht zu übertragen (BSGE 44, 207, 214; Urteil vom 31. Oktober 1978, 2 RU 39/78, S. 15 ff.).
  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKnU 6/79

    Witwenrente - Herabsetzung der Rente - Entziehung der Rente - Erhöhungstatbestand

    Das Merkmal des SGB I § 34 Abs. 1, daß in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird, ist nicht nur erfüllt, wenn die Rente aus der UV herabgesetzt oder entzogen wird (RVO § 622 Abs. 1, § 623 Abs. 2), sondern auch dann, wenn es sich um den Wegfall (RVO § 631) einer erhöhten Witwenrente (RVO § 590 Abs. 2) handelt, gleichzeitig aber die Möglichkeit besteht, diesen Wegfall durch einen anderen Erhöhungstatbestand zu kompensieren und die erhöhte Rente nicht von vornherein zeitlich begrenzt gewährt worden ist (Anschluß an BSG 31.10.1978 2 RU 39/78 = SozR 1200 § 34 Nr. 4).

    Der 2. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1978 (SozR 1200 § 34 Nr. 4) offengelassen, ob eine auf § 34 Abs. 1 SGB 1 gestützte Klage voraussetzt, daß in dem für die Anhörung maßgebenden Zeitpunkt vor Erlaß des Verwaltungsakts zumindest die Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei vorheriger Anhörung des Betroffenen bestanden haben muß.

  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 9/79
    Der 2. Senat des BSG habe seine Auffassung noch einmal in einem ausführlichen Urteil Vom 31. Oktober 1978 (2 RU 39/78) bekräftigt, das vom LSG zwar erwähnt werde, mit dem es sich jedoch nicht auseinandersetze.

    An dieser, vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (Urteile vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - SozR 1200 5 34 Nr. 1; vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 - BSGE 44, 207; vom 9. März 1978 - 2 RU 99/77 - BSGE 46, 57; vom 9. März 1978 - 2 RU 105/77 - unveröffentlicht; 31. Oktober 1978 2 RU 39/78 vom - - SozR 1200.

  • BSG, 14.11.1984 - 1 RA 3/84

    Frist für Anhörung

    Dabei kann auf sich beruhen, ob nicht in diesen Fällen anders als im Falle einer Wahl des Rechtsbehelfs nach § 78 Abs. 2 SGG (dazu BSG SozR 1200 § 34 Nr. 4 S. 19; Nr. 6 S. 28) in der unmittelbaren Klageerhebung insbesondere durch einen - wie im vorliegenden Fall - bereits in erster Instanz rechtskundig vertretenen Kläger ein Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen die Anhörungspflicht des Leistungsträgers zu erblicken ist (vgl. BSGE 53, 167, 118 f. = SozR 1200 § 34 Nr. 17 S. 68 f.) Unabhängig davon kann folgendes nicht außer Betracht bleiben: Wird trotz zwingender Vorverfahrenspflicht (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG) gegen einen belastenden Verwaltungsakt sogleich unmittelbar Anfechtungsklage, erhoben, so ist diese wegen des fehlenden Vorverfahrens grundsätzlich unzulässig und ohne Prüfung in der Sache durch Prozeßurteil abzuweisen.
  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Anhörung bei

    Nachdem die Beklagte innerhalb einer nicht angemessenen Frist ihre Entscheidung gefällt hatte, stand es dem Kläger auch im Hinblick auf die unterlassene Anhörung nach dem damaligen Recht frei, unmittelbar Klage zu erheben (s BSG SozR 1200 § 34 Nr. 4; KassKomm-Krasney § 24 SGB X RdNr 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 448/12
    Der Leistungsträger ist vor Verhängung einer Sanktion nach den §§ 31 ff. SGB II verpflichtet, den Leistungsempfänger nach § 24 SGB X anzuhören, damit dieser rechtliches Gehör erhält und sich zu den für die beabsichtigte Entscheidung des Leistungsträgers relevanten Tatsachen äußern kann (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 39/78 - von Wulffen in: ders., SGB X, 7. Auflage 2010, § 24 Rn. 2; Lang in: Diering/Timme/Waschull, 3. Auflage 2011, § 24 Rn. 1 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1980 - L 17 U 215/79
    Beabsichtigt der Unfallversicherungsträger, die gewährte vorläufige Rente zu entziehen und gleichzeitig eine Dauerrente zu versagen, so entspricht die in diesem Falle notwendige Anhörung (vgl BSG 1978-03-09 2 RU 99/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 3; 1978-10-31 2 RU 39/78 = SozR 1200 § 34 Nr. 4; 1979-08-30 8a RU 24/79 = SozR 1200 § 34 Nr. 9) nicht den Erfordernissen des § 34 Abs. 1 SGB 1, wenn dem Betroffenen lediglich der nach Einschätzung des gehörten medizinischen Gutachters verbleibende MdE-Grad mit dem Vermerk mitgeteilt wird, es handele sich um die erstmalige Feststellung einer Dauerrente und es sei beabsichtigt, die Rente nicht mehr zu gewähren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1980 - L 17 U 58/80
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 7/78
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