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   BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 18/87   

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https://dejure.org/1988,6361
BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 18/87 (https://dejure.org/1988,6361)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 10 RKg 18/87 (https://dejure.org/1988,6361)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 10 RKg 18/87 (https://dejure.org/1988,6361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abtretung - Kindergeld - Forderung - Sicherungsanspruch - Mißverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 276 (Ls.)
  • SozR 1200 § 53 Nr. 8
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 19/83

    Wohlverstandenes Interesse - Zuständiger Leistungsträger - Entscheidung durch

    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 18/87
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob unter der Sicherung der Energiezufuhr nur deren drohende Sperrung zu verstehen ist, oder schon die Verhinderung der Verschuldung des Leistungsempfängers als Energiebezieher ausreicht (BSG vom 14.08.1984 - 10 RKg 19/83 = SozR 1200 § 53 Nr. 2 = HV-INFO 17/1984, S. 51-59).

    Es Entspricht nicht dem Wohlverstandenen Interesse des Berechtigten i.S. des § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I, wenn er zur Sicherung einer zur Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse begründeten Schuld Sozialleistungsansprüche abtritt, die die zu sichernde Forderung erheblich übersteigen (BSG vom 14.08.1984 10 RKg 19/83 = SozR 1200 § 53 Nr. 2 = HV-INFO 17/1984, S. 51-59).

  • BSG, 14.03.1989 - 10 RKg 10/88
    Auszug aus BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 18/87
    HVBG HVBG-Info 16/1989 vom 22.06.1989, S. 1278 - 1284, DOK 401.7/017-BSG Zur Auslegung des § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I - BSG-Urteile vom 07.09.1988 - 10 RKg 18/87 - und vom 14.03.1989 - 10 RKg 10/88 Zur Auslegung des § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I (Übertragung und Verpfändung); hier: BSG-Urteile vom 07.09.1988 - 10 RKg 18/87 - und vom 14.03.1989 - 10 RKg 10/88 - Urteil 1: Das BSG hat mit Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 18/87 - folgendes entschieden: Leitsatz: Die Bejahung des wohlverstandenen Interesses des Berechtigten an einer Abtretung von Sozialleistungsansprüchen (hier: Kindergeld) erfordert, daß zwischen dem Umfang einer Forderung und der zur Sicherung der zu befriedigenden Ansprüche kein erhebliches Mißverhältnis besteht.

    Urteil 2: Das BSG-Urteil vom 14.03.1989 - 10 RKg 10/88 - Parallelentscheidung zum BSG-Urteil vom 07.09.1988 - ist ebenfalls abgedruckt.

  • LSG Bayern, 05.08.2015 - L 7 AS 263/15

    Direktzahlung der Wohnungsmiete an den Vermieter

    Die Feststellung des besonderen Interesses diene vor allem dem Schutz des Sozialleistungsberechtigten und bedürfe der Form eines gesonderten privatrechtsgestaltenden Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 07.09.1988, 10 RKg 18/87, Juris Rn. 19).
  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Eine Anwendung des § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I scheidet vorliegend bereits deshalb aus, weil nach dem Wortlaut dieser Norm die betroffenen Ansprüche schon bei der Abtretung fällig gewesen sein müssen (BSG Urteil vom 7.9.1988 - 10 RKg 18/87 - SozR 1200 § 53 Nr. 8 S 28; einschränkend: BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R) .
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R

    Abtretung einer Rentenleistung - Vorverfahren - Leistungsklage -

    Auch das BSG gehe davon aus, dass unter § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I erst zukünftig entstehende, bestimmbare Forderungen nicht fielen (Hinweis auf BSG vom 7.9.1988 - 10 RKg 18/87 - SozR 1200 § 53 Nr. 8 S 28) .

    Mangels Feststellbarkeit der Zulässigkeit der Klage kann der Senat offenlassen, ob er in materieller Hinsicht der Rechtsansicht des LSG folgt, nach der - unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 7.9.1988 (10 RKg 18/87 - SozR 1200 § 53 Nr. 8 S 28) - die Abtretung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I unwirksam sei, weil diese Norm voraussetze, dass die Sozialleistung im Zeitpunkt ihrer Abtretung bereits fällig gewesen sein müsse.

  • LSG Bayern, 12.10.2017 - L 7 AS 326/17

    Leistungen, Mieter, Abtretung, Jobcenter, Berufung, Verwaltungsakt, Unterkunft,

    Die Feststellung des besonderen Interesses diene vor allem dem Schutz des Sozialleistungsberechtigten und bedürfe der Form eines gesonderten privatrechtsgestaltenden Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 07.09.1988, 10 RKg 18/87, Juris Rn. 19).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 1/92

    Anwaltliches Honorar - Vollstreckung - Kindergeld

    Voraussetzung für die Wirksamkeit der Übertragung/Abtretung derartiger Ansprüche ist in entsprechender Anwendung des § 398 BGB außer einem rechtlich wirksamen Abtretungsvertrag, der also nicht bereits gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt (BSG SozR 1200 § 53 Nr. 8; KassKomm - Seewald, § 53 SGB I, RdNr 22; Zweng/Scheerer/Buschmann, Rentenversicherung, § 53 SGB I Anm. V), die Feststellung des zuständigen Leistungsträgers, daß die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des abtretenden Berechtigten liegt.
  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 450/14 B

    Rentenversicherung

    Unabhängig hiervon zitiert die Klägerin alsdann Entscheidungen des BSG (BSG Urteil vom 8.12.1993 - 10 RKg 1/92 - SozR 3-1200 § 53 Nr. 6; BSG Urteil vom 6.4.2000 - B 11 AL 47/99 R - SozR 3-1200 § 53 Nr. 9; BSG Urteil vom 14.8.1984 - 10 RKg 19/83 - SozR 1200 § 53 Nr. 2; BSG Urteil vom 7.9.1988 - 10 RKg 18/87 - SozR 1200 § 53 Nr. 8) im Hinblick auf die dort vorgenommene Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des "wohlverstandenen Interesses".
  • SG München, 18.03.2015 - S 19 AS 179/14

    Geltendmachung von Leistungen nach dem SGB II für die Unterkunft durch den

    dd) Die in § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I vorgesehene Feststellung dient vor allem dem Schutz des Sozialleistungsberechtigten (vgl. BSG, Urteil vom 6.4.2000, Az.: B 11 AL 47/99 R, Juris Rdnr.15; Urteil vom 29.1.2014, Az.: B 5 R 36/12 R, Juris Rdnr. 19) und ist daher nicht lediglich eine verwaltungsinterne Vorentscheidung für die Zahlung, sondern bedarf als Voraussetzung der Wirksamkeit der Abtretung einer gesonderten Entscheidung, die in Form eines privatrechtsgestaltenden Verwaltungsaktes (vgl. BSG, Urteil vom 7.9.1988, Az.: 10 RKg 18/87, Juris Rdnr. 19 m.w.Nachw.) zu treffen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 11 AL 305/05

    Feststellung des sog. "wohlverstandenen Interesses" i.S.v. § 53 Abs. 2 Nr. 2

    Allerdings hat das BSG auch entschieden, dass nicht mehr von einem wohlverstandenen Interesse auszugehen ist, wenn bei einer zur Sicherung der Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse begründeten Schuld Sozialleistungsansprüche abgetreten werden, die die zu sichernde Forderung erheblich übersteigen (vgl BSG, Urteil vom 7. September 1998, Az.: 10 RKg 18/87 = SozR 1200 § 53 Nr. 8).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 19/89

    Verwaltungsakt; Geldleistung; Geldleistung

    Deshalb kann das LSG für sich auch nichts daraus herleiten, daß in BSG SozR 1200 § 53 Nr. 8 S 29 die Entscheidung über das wohlverstandene Interesse als sogenannter privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt qualifiziert worden ist.
  • LSG Bremen, 26.01.1989 - L 2 An 21/87

    Abtretung; Rente; Rentenversicherung; Verwaltungsakt; Rechtsposition

    Die aufgrund einer Abtretung zu Recht oder zu Unrecht erlangte Rechtsposition des Abtretungsempfängers, monatlich einen bestimmten Betrag aus der Rente des Abtretenden zu erhalten, kann von dem Rentenversicherungsträger nur durch einen Verwaltungsakt nach den Regeln des SGB X insbesondere den §§ 45, 48 SGB X , entzogen werden (Anschluß an BSG vom 14.8.1984 - 10 RKg 19/83 = SozR 1200 § 53 Nr. 2, BSG vom 9.4.1987 - 5b RJ 12/86 = Breith 1988, 343, BSG vom 7.9.1988 - 10 RKg 18/87 = SozR 1200 § 53 Nr. 8).
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