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   BSG, 22.06.1988 - 9/9a RV 41/86   

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https://dejure.org/1988,4419
BSG, 22.06.1988 - 9/9a RV 41/86 (https://dejure.org/1988,4419)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1988 - 9/9a RV 41/86 (https://dejure.org/1988,4419)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 41/86 (https://dejure.org/1988,4419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme - Berufssschadensausgleich - Berechnung - Kriegsopferversorgung - Rentenerhöhung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 259
  • SozR 1300 § 48 Nr. 49
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86

    Sozialleistung - Höhe - Aussparung - Feststellung - Anpassungsbescheid

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 41/86
    HVBG HVBG-Info 26/1988 vom 22.11.1988, S. 1975 - 1986, DOK 143.262/017-BSG Zur Frage der Auslegung des § 48 Abs. 3 SGB X (Abschmelzung oder Einfrierung von Leistungen) - BSG-Urteile vom 22.06.1988 - 9/9a RV 41/86 - und - 9/9a RV 46/86 Urteil 1: Zur Frage der Auslegung des § 48 Abs. 3 SGB X (Abschmelzung oder Einfrierung von Leistungen); hier: BSG-Urteil vom 22.06.1988 - 9/9a RV 41/86 - Das BSG hat mit Urteil vom 22.06.1988 - 9/9a RV 41/86 - folgendes entschieden: Leitsatz:.

    Urteil 2: Zur Frage der Auslegung von § 48 Abs. 3 SGB X (Abschmelzung oder Einfrierung von Leistungen); hier: BSG-Urteil vom 22.06.1988 - 9/9a RV 46/86 Das BSG hat mit Urteil vom 22.06.1988 - 9/9a RV 46/86 - folgendes entschieden: Leitsatz:.

  • BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87

    Gehaltsnachzahlung - Versichertenrente - Wesentliche Änderung - Zugunsten des

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 41/86
    Kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nicht mehr zurückgenommen werden, beschränkt die Aussparungsvorschrift des § 48 Abs. 3 SGB X den Vertrauensschutz bei jedweder Änderung zugunsten des Berechtigten auf den Zahlbetrag (Anschluß an BSG vom 09.06.1988 - 4/1 RA 57/87).
  • BSG, 26.09.1961 - 10 RV 1123/60
    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 9a RV 41/86
    Im Streit- und Berufungsgegenstand sind hier die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X mit den Rechtsfolgen aus § 45 SGB X vermischt; das liegt außerhalb des bezeichneten Tatbestandes des § 148 Nr. 3 SGG (vgl. BSG vom 26.09.1961 - 10 RV 1123/60 = SozR Nr. 25 zu § 148 SGG).
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

    Nicht zuletzt verfolgt diesen Zweck auch die Regelung des § 48 Abs. 3 SGB X, die verhindern soll, dass die zu hohe Leistung, die durch einen Fehler entstanden ist, durch eine Veränderung zugunsten des Betroffenen immer noch höher wird; dh materielles Unrecht soll nicht weiter wachsen (vgl BSG SozR 1300 § 44 Nr. 38 S 108 unter Hinweis auf BSGE 63, 259 = SozR 1300 § 48 Nr. 49 und SozR 1300 § 48 Nr. 51; vgl auch BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 15) .
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auch die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung hat nämlich die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand und ist demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen (vgl bereits BSGE 15, 96, 101; ebenso Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119; zustimmend etwa Heilemann, Der Begriff des Verwaltungsaktes in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, SGb 1998, S 261, 263 und Betz, Die Rechtsnatur der Mitteilung zur Regelanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung, NZS 1998, 227, 228, 231; aA zB Horsch, Der Rentenbescheid, Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung 1990, 915, 925 RdNr 30).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

    Dieser Rechtsgedanke liegt im übrigen auch der Regelung des § 48 Abs. 3 SGB X zugrunde, die verhindern soll, daß eine zu hohe Leistung, die durch eine unrichtige, aber nicht mehr korrigierbare Verwaltungsentscheidung zuerkannt worden ist, durch irgendeine Veränderung zugunsten des Betroffenen immer noch höher wird; materielles Unrecht soll nicht weiter wachsen (BSGE 63, 259 = SozR 1300 § 48 Nr. 49, BSG SozR 1300 § 48 Nr. 51, BSG SozR 1300 § 44 Nr. 38).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 16/88

    Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X im Rahmen einer Rentenanpassung nach Unfallrecht

    Dabei hat das BSG folgendes entschieden: Leitsatz: Die Aussparungsvorschrift des § 48 Abs. 3 SGB X findet auch im Rahmen einer Rentenanpassung nach Unfallrecht (§ 579 RVO) Anwendung (Anschluß an BSG vom 22.06.1988 9/9a RV 41/86 = SozR 1300 § 48 Nr. 49 = HV-INFO 1988, S. 1975-1981).
  • BSG, 24.11.1988 - 9a RV 36/87
    Diese erste Grundentscheidung über die Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X ist berufungsfähig (vgl Urteil des Senats vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 41/86 -).

    Er hat bereits mit Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 41/86 - entschieden, daß der fälschlicherweise unter Außerachtlassung der Nachschadensregelung festgesetzte Berufsschadensausgleich von Leistungserhöhungen ausgespart werden darf, die durch Anpassungsgesetze oder durch eine Erhöhung der Vergleichseinkommen vorgenommen werden.

    Änderungen die die Höhe der Grundrente oder des Kleiderverschleißes betreffen, kommen dem Kläger weiterhin zugute (vgl Urteil des Senats vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 41/86 -).

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R

    Keine Abschmelzung bei über 55 Jahre alten Versorgungsberechtigten

    Denn wenn der Leistungsträger die Möglichkeit der Abschmelzung übersieht und weiterhin (mechanische) Abschmelzungsbescheide erläßt, können diese später nur zurückgenommen werden, wenn ihnen ein Feststellungsbescheid vorausgegangen ist (BSGE 63, 259 ff; 266 ff).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 24/96 R

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - Zweijahresfrist -

    Insbesondere war die Höhe der Leistung - bis zu einer etwa eintretenden relevanten Änderung der Verhältnisse - bestandskräftig festgestellt (vgl BSGE 63, 259, 263).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 27/88
    Jene allgemeine Feststellung (BSGE 63, 259, 263 f = SozR 1300 § 48 Nr. 49), auch über den bestandskräftigen Betrag, und ihre zuvor ausgesprochene Voraussetzung hat der Kläger nicht angefochten.

    Eine solche Änderung der Verhältnisse muß auch diejenige iS des Abs. 3 sein, die eine Abschmelzung nach dieser Vorschrift erlaubt und vorschreibt (BSGE 63, 259, 263).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
    Es handelt sich dabei aber nicht um eine Art verfahrensrechtlicher Strafnorm, die darüber hinaus auch von dem rechtswidrig bzw. auf rechtswidriger Grundlage zugesprochenen Anspruch unabhängige, gänzlich rechtmäßige Ansprüche in die Aussparung einbeziehen und mithin sanktionieren soll (vgl. für den Fall nebeneinander bestehender Einzelleistungen Steinwedel, a.a.O. Rdnr. 61 unter Bezug auf BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 41/86 -).
  • BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87

    Einkommensanrechnung beim Berufsschadensausgleich für selbständige Beschädigte

    Falls das LSG eine Einstufung für richtig hält, die für den Kläger ungünstiger ist, hat die Verwaltung allerdings die Befugnis, unter Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X den bisher gezahlten Betrag "einzufrieren" (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 41/86 -).
  • BSG, 26.10.1989 - 9 RVs 4/88

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides, Grad der Behinderung von

  • BSG, 19.01.1989 - 4 RA 74/88

    Anrechnungsfähigkeit polnischer Ausbildungs-Ausfallzeiten

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 1595/15
  • SG Gelsenkirchen, 09.03.2021 - S 50 AS 2455/20
  • LSG Bayern, 04.08.2005 - L 14 R 4132/02

    Rückforderung einer doppelt gezahlten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Erstattung

  • LSG Sachsen, 05.12.1995 - L 3 U 13/94

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Unfallhinterbliebenenrente;

  • BSG, 02.08.2006 - B 9a VU 1/06 B
  • BSG, 23.03.1999 - 4 RA 41/98
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 9 R 3938/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 9 B 1/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2006 - L 9 U 225/03
  • SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99

    Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Bescheidung des Widerspruchs

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