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   BSG, 26.10.1989 - 12 RK 56/88   

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https://dejure.org/1989,7322
BSG, 26.10.1989 - 12 RK 56/88 (https://dejure.org/1989,7322)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1989 - 12 RK 56/88 (https://dejure.org/1989,7322)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 12 RK 56/88 (https://dejure.org/1989,7322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 49, § 45
    Anwendung des § 49 SGB X bei Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Doppelwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1300 § 49 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem

    Unbeschadet einer entsprechenden Anwendung der Norm auch im Fall zweier inhaltlich gleicher Verwaltungsakte (vgl hierzu BSG Urteil vom 26.10.1989 - 12 RK 56/88 - SozR 1300 § 49 Nr. 3 S 2 ff, juris RdNr 18 ff) setzt § 49 SGB X aber jedenfalls eine rechtzeitige Anfechtung ("angefochten") voraus (vgl BSG Urteil vom 9.6.1999 - B 6 KA 76/97 R - SozR 3-5520 § 44 Nr. 1 S 7 = juris RdNr 32; BSG Urteil vom 13.8.2014 - B 6 KA 38/13 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 47 RdNr 24) .
  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auch auf die Entscheidung des Senats in SozR 1300 § 49 Nr. 3 kann sich die Revision nicht mit Erfolg berufen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2008 - L 14 R 148/06

    Rentenversicherung

    Sie verdient deshalb jedenfalls in entsprechender Anwendung des § 49 SGB X keinen Vertrauensschutz (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 26.10.1989, 12 RK 56788, SozR 1300 § 49 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 1 KR 210/08

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Anfrageverfahren -

    Danach erhält der Adressat eines begünstigenden Verwaltungsaktes keinen Vertrauensschutz, solange der Verwaltungsakt noch der Nachprüfung durch die Widerspruchsbehörde oder dem Gericht unterliegt (vgl. BSG SozR 1300 § 49 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 BA 13/20

    SGB X

    Denn § 49 SGB X gilt entsprechend, wenn bei der Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Doppelwirkung der durch den Verwaltungsakt belastete Dritte zwar nicht den zurückzunehmenden Verwaltungsakt, wohl aber einen inhaltlich gleichen Verwaltungsakt derselben Behörde angefochten und diese den Begünstigten davon unterrichtet hat (BSG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 12 RK 56/88 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 1. Juli 1999 - B 12 KR 2/99 R, juris, Rn. 34).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09

    Sozialversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Schließlich soll § 49 SGB X neben der Wahrung der Rechte des belasteten Drittbetroffenen auch verfahrensökonomischen Gesichtspunkten Rechnung tragen, indem die Ausgangsbehörde nicht die Aufhebung durch die Widerspruchsbehörde oder das Gericht abwarten muss, sondern sie selbst unter vereinfachten Bedingungen vornehmen kann (vgl. die Begründung zur Parallelvorschrift des § 50 VwVfG, § 46 des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 7/910, S. 74, auf die die Begründung zum Entwurf des § 47 SGB X verweist, BT-Drucks. 8/2034, S. 36 zu § 47 des Entwurfs; ebenso BSG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 12 RK 56/88 -, veröffentlicht in juris, in dem ausdrücklich ausgeführt wird, dass die Anwendung des § 49 SGB X nicht schon daran scheitere, dass der Verwaltungsakt nicht von der Widerspruchsstelle oder dem Sozialgericht, sondern von der Stelle aufgehoben worden sei, die ihn erlassen habe).
  • SG Fulda, 28.01.2020 - S 3 R 257/17
    Denn § 49 SGB X gilt entsprechend, wenn bei der Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Doppelwirkung der durch den Verwaltungsakt belastete Dritte zwar nicht den zurückzunehmenden Verwaltungsakt, wohl aber einen inhaltlich gleichen Verwaltungsakt derselben Behörde angefochten und diese den Begünstigten davon unterrichtet hat (BSG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 12 RK 56/88 -, juris, Rn. 18; Urteil vom 1. Juli 1999 - B 12 KR 2/99 R, juris, Rn. 34).
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