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   BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75   

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BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75 (https://dejure.org/1975,2956)
BSG, Entscheidung vom 22.08.1975 - 11 BA 8/75 (https://dejure.org/1975,2956)
BSG, Entscheidung vom 22. August 1975 - 11 BA 8/75 (https://dejure.org/1975,2956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit - Begründung - Bloße Behauptung

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 158
  • SozR 1500 § 160a Nr. 11
 
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Wird zitiert von ... (1769)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75
    Wie der Senat im Beschluß vom 4° Juni 1975 (11 BA 4/75 ) dargelegt hat, kann indessen eine Rechtsfrage auch ohne einschlägige Rechtsprechung dann nicht klärungsbedürftig sein, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht" Das ist hier der Fall° Die angeführten Urteile des BSG (vgl° Nr" 13 und 35) haben bereits die Gründe deutlich gemacht, weshalb der Gesetzgeber die Arbeitslosmeldung fordert.
  • BSG, 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Für die Darlegung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Regelungen, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl BSG vom 22.8.1975 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG vom 5.8.2003 - B 12 RA 5/03 B - Juris RdNr 6; BSG vom 8.12.2008 - B 12 R 38/07 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 19.02.2024 - B 3 P 9/23 B
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSG vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11) .
  • BSG, 09.12.2010 - B 9 SB 35/10 B

    Schwerbehindertenrecht - Bemessung des GdB

    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
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