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   BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78   

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https://dejure.org/1978,90
BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78 (https://dejure.org/1978,90)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1978 - 11 RA 9/78 (https://dejure.org/1978,90)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1978 - 11 RA 9/78 (https://dejure.org/1978,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit - Verfahrensgegenstand - Feststellung von Versicherungszeiten - Angefochtener Bescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 168
  • SozR 1500 § 96 Nr. 13
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach

    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Bei einer Teilzulassung der Revision ist eine Anschlußrevision auch insoweit zulässig, als sie die Abänderung des von der Zulassung nicht erfaßten Urteilsteils begehrt (Anschluß an BVerwG 14.09.1972 V C 62.72 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 91).
  • BSG, 24.11.1965 - 1 RA 352/62

    Begriff des "Angestellten in leitender Stellung" mit dem Zusatz "mit

    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Zu der Definition der Leistungsgruppe B 1 dieser Anlage liegt eine gefestigte Rechtsprechung des BSG vor (BSGE 24, 113, 115; SozR Nr. 3 zu § 22 FRG; SozR 5050 § 22 Nrn 1 und 2; Urteile vom 14. September 1976 - 11 RA 120/75 und vom 3. Februar 1977 - 11 RA 24/76); sie ist auf die Leistungsgruppe B 1 nach der VuVO ohne weiteres übertragbar.
  • BSG, 14.12.1959 - 10 RV 636/56

    Anerkennung von Herzstörungen und Kreislaufstörungen und Lungentuberkulose als

    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Hierunter hat das BSG vor allem die sinnvolle Prozeßökonomie durch ein schnelles und zweckmäßiges Verfahren (auch die Verhütung abweichender gerichtlicher Entscheidungen zum alten und neuen Bescheid) und den Schutz des Betroffenen vor möglichen Rechtsnachteilen verstanden, wenn er im Vertrauen auf den schon eingelegten Rechtsbehelf weitere Schritte gegen den neuen Bescheid unterläßt (SozR Nrn 14 und 23 zu § 96 SGG; BSGE 5, 13, 16; 10, 103, 107; 11, 146, 147; 18, 31, 34; SozR 1500 § 96 Nr. 6).
  • BSG, 24.08.1966 - 2 RU 176/65

    Unfallrente - Unfallursache - Strafbare Handlung - Kausalzusammenhang mit Unfall

    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Es hält sie im wesentlichen unter zwei Voraussetzungen für geboten: Zum einen muß der neue Bescheid wenigstens den Streitstoff (den Prozeßstoff, das Prozeßziel) des bereits anhängigen Rechtsstreits beeinflussen bzw berühren, so daß immerhin ein innerer Zusammenhang besteht (SozR Nrn 12 und 14 zu § 96 SGG; BSGE 25, 161, 163; 34, 255, 257; SozR 3660 § 2 Nr. 1; SozR 1500 § 96 Nrn 2 und 6); zum anderen muß der Grundgedanke des § 96 Abs. 1 SGG die Einbeziehung des neuen Verwaltungsaktes rechtfertigen.
  • BSG, 20.09.1973 - 11 RA 20/73
    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Ist aber das hohe Maß an beruflichen Erfahrungen schon nicht vorhanden, dann sind die übrigen Definitionsmerkmale der Leistungsgruppe B 1 nicht mehr zu erörtern (SozR Nr. 4 zu § 22 FRG; BSG, Urteile vom 20. September 1973 - 11 RA 20/73 und vom 7. September 1977 - 11 RA 92/76).
  • BSG, 14.09.1976 - 11 RA 120/75
    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Zu der Definition der Leistungsgruppe B 1 dieser Anlage liegt eine gefestigte Rechtsprechung des BSG vor (BSGE 24, 113, 115; SozR Nr. 3 zu § 22 FRG; SozR 5050 § 22 Nrn 1 und 2; Urteile vom 14. September 1976 - 11 RA 120/75 und vom 3. Februar 1977 - 11 RA 24/76); sie ist auf die Leistungsgruppe B 1 nach der VuVO ohne weiteres übertragbar.
  • BSG, 03.02.1977 - 11 RA 24/76
    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Zu der Definition der Leistungsgruppe B 1 dieser Anlage liegt eine gefestigte Rechtsprechung des BSG vor (BSGE 24, 113, 115; SozR Nr. 3 zu § 22 FRG; SozR 5050 § 22 Nrn 1 und 2; Urteile vom 14. September 1976 - 11 RA 120/75 und vom 3. Februar 1977 - 11 RA 24/76); sie ist auf die Leistungsgruppe B 1 nach der VuVO ohne weiteres übertragbar.
  • BSG, 07.09.1977 - 11 RA 92/76
    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Ist aber das hohe Maß an beruflichen Erfahrungen schon nicht vorhanden, dann sind die übrigen Definitionsmerkmale der Leistungsgruppe B 1 nicht mehr zu erörtern (SozR Nr. 4 zu § 22 FRG; BSG, Urteile vom 20. September 1973 - 11 RA 20/73 und vom 7. September 1977 - 11 RA 92/76).
  • BSG, 23.06.1959 - 7 RAr 117/57
    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Hierunter hat das BSG vor allem die sinnvolle Prozeßökonomie durch ein schnelles und zweckmäßiges Verfahren (auch die Verhütung abweichender gerichtlicher Entscheidungen zum alten und neuen Bescheid) und den Schutz des Betroffenen vor möglichen Rechtsnachteilen verstanden, wenn er im Vertrauen auf den schon eingelegten Rechtsbehelf weitere Schritte gegen den neuen Bescheid unterläßt (SozR Nrn 14 und 23 zu § 96 SGG; BSGE 5, 13, 16; 10, 103, 107; 11, 146, 147; 18, 31, 34; SozR 1500 § 96 Nr. 6).
  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

    Auszug aus BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
    Es hält sie im wesentlichen unter zwei Voraussetzungen für geboten: Zum einen muß der neue Bescheid wenigstens den Streitstoff (den Prozeßstoff, das Prozeßziel) des bereits anhängigen Rechtsstreits beeinflussen bzw berühren, so daß immerhin ein innerer Zusammenhang besteht (SozR Nrn 12 und 14 zu § 96 SGG; BSGE 25, 161, 163; 34, 255, 257; SozR 3660 § 2 Nr. 1; SozR 1500 § 96 Nrn 2 und 6); zum anderen muß der Grundgedanke des § 96 Abs. 1 SGG die Einbeziehung des neuen Verwaltungsaktes rechtfertigen.
  • BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57
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