Rechtsprechung
   BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7425
BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87 (https://dejure.org/1988,7425)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1988 - 12 RK 18/87 (https://dejure.org/1988,7425)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1988 - 12 RK 18/87 (https://dejure.org/1988,7425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2100 § 14 Nr. 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87
    Die entsprechende gesetzliche Regelung hat der Senat hinsichtlich der auch hier allein umstrittenen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung für vereinbar mit dem Grundgesetz gehalten (Urteil vom 11. Dezember 1987, BSGE 62, 281 = SozR 2200 § 385 Nr. 18).
  • BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71

    Verlosungsgewinn - Veranstaltender Arbeitgeber - Wirtschaftlich verbundener

    Auszug aus BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87
    Der BFH hat sie in seinem Urteil vom 19. Juli 1974 (BFHE 114, 28 = BStBl II 1975 S 181) verneint.
  • BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75

    Gewinne aus Verlosung - Veranstaltung durch Arbeitgeber - Steuerpflichtiger

    Auszug aus BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87
    Demgegenüber hat der BFH in einem Urteil vom 15. Dezember 1977 (BFHE 124, 190 = BStBl II 1978, S 239 = BB 1978, S 393) den Wert von 330 Klapprädern, die die Arbeitgeberin für 32.977 DM erworben und unter etwa 1.500 Arbeitnehmern verlost hatte, die in bestimmten Zeiträumen wegen Krankheit nicht gefehlt hatten, als steuerpflichtigen Arbeitslohn angesehen.
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

    Im Zusammenhang mit der Beschäftigung erzielt sein können auch Zahlungen, die nicht durch den Arbeitgeber selbst, sondern durch Dritte erfolgen (vgl schon BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19 S 18 f unter Hinweis auf die Vorgängerregelung in § 160 Abs. 1 RVO sowie die Begründung des Regierungsentwurfs zum SGB IV - BT-Drucks 7/4122 S 32 zu § 14: "Als Einnahmen im Sinne der Vorschrift gelten wie im Steuerrecht alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen. Dazu zählen grundsätzlich alle Sachbezüge sowie alle einmaligen oder regelmäßig wiederkehrenden Zuwendungen, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung zufließen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers selbst, z.B. Gewinnanteile oder Gratifikationen, oder um Zuwendungen von Dritten, z.B. in Form von Trinkgeldern, handelt. § 14 löst insbesondere den § 160 RVO ... ab."; zu Zuwendungen Dritter siehe auch Werner in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 14 SGB IV RdNr 80; Knospe in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 14 RdNr 39, Stand Einzelkommentierung Mai 2013; jeweils mwN) .
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    aa) Arbeitsentgelt sind nach § 14 Abs. 1 SGB IV solche Einnahmen, die dem Arbeitnehmer in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung zufließen (BSG 26. Oktober 1988 - 12 RK 18/87 - SozR 2100 § 14 Nr. 19).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die

    In diesem Sinne setzt schon die Entwurfsbegründung zu § 14 SGB IV für den Begriff des Arbeitsentgelts einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Zuwendung und der Beschäftigung voraus (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines SGB - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, BT-Drucks 7/4122 S 32 zu § 14; vgl auch BSG SozR 2100 § 14 Nr. 19 S 17 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht