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   BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83   

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BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83 (https://dejure.org/1985,7633)
BSG, Entscheidung vom 16.04.1985 - 12 RK 19/83 (https://dejure.org/1985,7633)
BSG, Entscheidung vom 16. April 1985 - 12 RK 19/83 (https://dejure.org/1985,7633)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 262
  • SozR 2100 § 27 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.1967 - 3 RK 42/64
    Auszug aus BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83
    Es sei allenfalls an Ansprüche aus Amtspflichtverletzung zu denken (BSG vom 26. Januar 1967 - 3 RK 42/64 - SozR Nr. 3 zu § 1424 RVO = USK 6711).

    Dies sei vom BSG bereits im Urteil vom 26. Januar 1967 (3 RK 42/64) entschieden worden.

    Dieser Anspruch richtet sich von seiner Definition her auf die Beseitigung eines Zustandes, der infolge rechtswidrigen Verwaltungshandelns eingetreten ist, und geht nicht auf Schadensersatz in Geld (so z.B. Rüfner in: Erichsen/Martens, Allg. VerwR., 6. Aufl., § 53 V, S. 522 oben; s. BSG, Urteil vom 26. Januar 1967 - 3 RK 42/64 -).

  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81
    Auszug aus BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83
    Sie beruft sich auf ein Urteil des BSG vom 23. Juni 1982 (9b/8 RU 6/81).

    Aus dem von der Beklagten erwähnten Urteil des BSG vom 23. Juni 1982 (9b/8 RU 6/81) ergibt sich nichts anderes; es betrifft die Fälligkeit von Leistungen für die Zeit vor ihrer Feststellung durch Urteil.

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79

    Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs-

    Auszug aus BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83
    Es habe auch entschieden, daß sich daran mit Inkrafttreten der §§ 44 des Sozialgesetzbuches - Allgemeine Vorschriften für die Sozialversicherung - und 27 SGB 4 nichts geändert habe (BSG vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 3/79 - BSGE 49, 227).
  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 95 und ständige Rechtsprechung) hat - entgegen der Auffassung der Klägerin - eine Zubilligung von Prozeßzinsen nicht auf einen Folgenbeseitigungsanspruch, sondern auf Treu und Glauben gestützt ( a.a.O. S. 97).
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83
    § 27 SGB 4 enthält eine generalisierende Regelung, die sowohl beim Erstattungsberechtigten wie beim Erstattungspflichtigen von subjektiven Momenten (Verschulden) absieht und sich deshalb je nach Lage des Falles auch zugunsten des Arbeitgebers auswirken kann; im übrigen hält sich dessen mögliche Belastung durch die Indienstnahme (BSGE 41, 297) in noch vertretbaren Grenzen.
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 LW 1/16 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ehegattin eines Landwirts - rückwirkende

    bb) Der rückwirkende Erstattungsanspruch der Klägerin war nach § 27 Abs. 1 S 1 SGB IV auch rückwirkend zu verzinsen (vgl BSG Urteil vom 16.4.1985 - 12 RK 19/83 - SozR 2100 § 27 Nr. 3; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.3.1991 - 4 A 298/89 - Juris RdNr 9 hinsichtlich der rückwirkenden Aufhebung eines Zuwendungsbescheids) , sobald die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Verzinsung vorlagen (dazu unter cc).

    Zum anderen kommt es auf einen konkreten Schaden des Erstattungsberechtigten oder auf ein Verschulden des Versicherungsträgers nicht an (BSG Urteil vom 16.4.1985 - 12 RK 19/83 - SozR 2100 § 27 Nr. 3) .

  • LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14

    Beginn der Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

    Der zu unterstellende Erstattungsantrag wirkt dann für die später entrichteten Beiträge fort (s. BSG, Urteil vom 26.06.1986, 2 RU 25/85, juris Rn. 21; BSG Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, juris Rn. 22).

    Der Erstattungsanspruch war insoweit noch nicht fällig (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, juris Rn. 18).

    Der Wortlaut des § 27 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB IV stellt aber - anders als etwa ausdrücklich § 44 Abs. 1 SGB I - gerade nicht auf die Fälligkeit bzw. Entstehung des Anspruchs (vgl. §§ 40, 41 SGB I) ab (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985, a.a.O, juris Rn. 21).

    Die Eigenständigkeit der Verzinsung sozialrechtlicher Ansprüche schließt es vielmehr nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, die Grundsätze der bürgerlich-rechtlichen Normen heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Mit der am 17.04.2015 fristgemäß eingelegten Berufung trägt die Klägerbevollmächtigte vor: Der Widerspruch gegen einen die Versicherungspflicht feststellenden Verwaltungsakt gelte gleichzeitig als Erstattungsantrag (z.B. BSG vom 16.04.1986, 12 RK 19/83 m.w.N.).

    Zwar mag in einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid zugleich ein Erstattungsantrag enthalten sein (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83 in Juris).

    Auch bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 27 SGB IV, weil diese Vorschrift eine generalisierende Regelung ist, die sowohl beim Erstattungsberechtigten wie beim Erstattungsverpflichteten von subjektiven Momenten (Verschulden) absieht und sich je nach Lage des Falles zugunsten des Beitragsverpflichteten wie Beitragsberechtigten auswirken kann (BSG, Urteil vom 16.04.1985, 12 RK 19/83, in Juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 204/15

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Verzinsung - Widerspruch gegen

    Diese Eigenständigkeit der Verzinsung sozialrechtlicher Ansprüche schließt es aus, ohne weiteres von bürgerlich-rechtlichen Normen auszugehen oder dort entwickelte Grundsätze heranzuziehen (BSG, 16. April 1985 - 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3, Rn. 27).

    Insbesondere hat das BSG auch einen durch einen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid gestellten Erstattungsantrag als vollständig behandelt, obwohl im anschließenden Gerichtsverfahren umfangreich entscheidungsrelevante Tatsachen nachermittelt wurden (BSG 16.4.1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3 i.V.m. BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79, SozR 2200 § 172 Nr. 14).

    Der Senat schließt sich der klaren Rechtsprechung des BSG an (vgl. insbesondere BSG 16.4.1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3 i.V.m. BSG, 22.2.1980 - 12 RK 34/79, SozR 2200 § 172 Nr. 14), die - wie dargelegt - von der Literatur und der ganz überwiegenden Rspr. der übrigen Sozialgerichte geteilt wird.

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Dieser Rechtspr haben sich der 1. Senat für die Frage der Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge (BSGE 55, 40, 44 f = SozR 2100 § 27 Nr. 2) und der 12. Senat für die Frage der Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung unrechtmäßig angeforderter Beiträge (BSG SozR 2100 § 27 Nr. 3) angeschlossen; beide Senate haben eine ergänzende Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Verzugs- und Prozeßzinsen abgelehnt.
  • BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Erstmals mit dieser Entscheidung der Beigeladenen als actus contrarius konnten die Voraussetzungen der Beitragsentrichtung entfallen bzw konnte umgekehrt der Anspruch der Kläger auf Beitragserstattung auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 SGB IV entstehen und fällig werden bzw geltend gemacht werden (s bereits Urteil des Senats vom 16. April 1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3; vgl zur regelmäßigen Koinzidenz von Entstehung und Fälligkeit Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 65. Aufl, § 271 RdNr 1, entsprechend zur Rechtslage bei Sozialleistungen s § 41 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Der Gesetzgeber hat die Verzinsungsregelungen dort vielmehr jeweils auf einzelne Ansprüche beschränkt, so daß - mangels Regelungslücke - auch die entsprechende Heranziehung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften über Verzugs- und Prozeßzinsen ausscheidet (BSGE 49, 227, 228 = SozR 1200 § 44 Nr. 2; BSGE 55, 40, 45 = SozR 2100 § 27 Nr. 2; SozR 2100 § 27 Nr. 3; BSGE 56, 116, 118 mwN = SozR 1200 § 44 Nr. 10; BSGE 71, 72, 76 f = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 S 5 f mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - L 15 SO 274/07

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

  • LSG Bayern, 23.10.2019 - L 19 R 440/17

    Voraussetzungen der Verzinsung eines Beitragserstattungsanspruchs

  • LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 R 102/10
  • BSG, 26.06.1986 - 2 RU 25/85
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 43/85

    Krankenhausträger - Kostenübernahmeanspruch - Verzugs-oder Prozesszinsen -

  • BSG, 16.06.2020 - B 12 R 6/20 B

    Zinsanspruch aus einem Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht gezahlter Beiträge

  • BSG, 24.01.2014 - B 12 AL 2/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 201/15

    Verjährung von Erstattung von Ansprüchen auf Beitragserstattung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2007 - L 1 R 103/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2021 - L 18 R 542/20

    DRV Bund zahlt Zinsen an Deutsche Post AG

  • LSG Hessen, 26.05.2003 - L 1 KR 1527/99

    Zahlungspflicht der Krankenkasse für die stationäre Weiterbehandlung eines

  • LSG Hessen, 09.11.1988 - L 8 KR 362/88

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Aushilfstätigkeit

  • LSG Berlin, 01.06.1994 - L 9 KR 98/93
  • LSG Bayern, 05.02.2004 - L 4 KR 75/01

    Anspruch des Krankenversicherungsträgers gegen die Bundesanstalt für Arbeit auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 7 AL 14/08
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