Rechtsprechung
   BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4075
BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81 (https://dejure.org/1982,4075)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1982 - 11 RA 26/81 (https://dejure.org/1982,4075)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1982 - 11 RA 26/81 (https://dejure.org/1982,4075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,4075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesundheitszustand; Teilzeitarbeit; Vollzeitbeschäftigung; Beamter; Berufsunfähigkeitsrente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1246 Nr. 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 47, 57) gelte für einen Versicherten der Teilzeitarbeit5markt nicht als verschlossen, wenn er eine voll- Tätigkeit schichtige ausübe.

    Dabei gilt nach dem Urdes Senats teil vom 14. September 1978 (BSGE 47, 57) für einen nach seinem Gesundheitszustand nur zur Teilzeitarbeit fähigen Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt ebenfalls nicht als verschlossen, wenn der Versicherte auf einem artentsprechenden Ar- =beitsplatz tatsächlich unter gesundheitlicher Überforderung ganztags beschäftigt ist.

    zu verneinen, finden sich in der Rechtsprechung des BSG nur die schon in BSGE 47, 57, 59 zitierten kurzen Äußerungen des Großen Senats des BSG.

  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 78/80

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen (AVG § 82) bei Gewährung einer

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    eines bedingten Anspruches verlangen (vgl Urteil des Senats vom 23.9. 1981, - 11 RA 78/80 - zum bedingten Anspruch auf Beitragserstattung).
  • BSG, 16.09.1965 - 1 RA 328/62

    Berufsunfähigkeitsprüfung - Beurteilungskriterium für Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Wie der Senat bereits früher hervorgehoben hat (BSGE 24, 7), ist bei der Prüfung der BU der "bisherige Beruf" der Ausgangspunkt der gesamten Beurteilung.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten kann, ist es für die Beurteilung seiner BU (oder EU) allerdings außerdem erheblich, ob für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind; ihm darf für diese Tätigkeiten nicht der Arbeitsmarkt praktisch verschlos$en sein (BSGE 43, 75).
  • LSG Bayern, 07.06.2001 - L 14 RJ 232/99

    Ansoruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vollschichtiges Erwerbsvermögen für

    Außerdem komme es auf die Prüfung des für die Annahme von Berufsunfähigkeit maßgebenden Teilzeitarbeitsmarkts nicht mehr an, wenn der Versicherte tatsächlich eine Ganztagsbeschäftigung ausübe (BSG vom 14.09.1978 - 11 RA 86/77 und vom 18.03.1982 - 11 RA 26/81).

    Dem Versicherten werde - laut BSG-Urteil vom 18.03.1982 - 11 RA 26/81 - während der in seiner Hand liegenden "Raubbau-Arbeit" neben dem vollen Lohn nicht zugleich noch eine volle Rente zugestanden.

    Somit darf er auch nicht auf eine Halbtagsbeschäftigung ohne Prüfung des Arbeitsmarktes entsprechend den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 18.03.1982 - 11 Ra 26/81 und vom 14.09.1978 - 11 Ra 86/77 verwiesen werden.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Hier hätte die Zusicherung beantragt werden können, dem Kläger nach Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens einen die Rente wegen Erwerbsminderung gewährenden Bescheid zu erteilen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89, S 282).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 10 LW 2291/05

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Der Ansicht von Köbl im Handbuch des Sozialversicherungsrechts (Band 3, 1999, § 24 Rn. 26), die zur Frage der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit nach § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI in der bis 31. Dezember 2000 geltenden Fassung mit Hinweis auf das Urteil des BSG vom 18. März 1982 - 11 RA 26/81 - SozR 2200 § 1246 Nr. 89 - die gerichtliche Feststellung des bedingten Rentenanspruchs für zulässig hält, folgt der Senat aus den genannten Gründen nicht.

    Ob der Rentenantragsteller vom Rentenversicherungsträger eine Zusicherung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) des Inhalts, man werde im Fall der Abgabe des Unternehmens die begehrte Rente gewähren, beanspruchen kann (bejahend Gesamtverband der Landwirtschaftlichen Alterskassen im Rundschreiben vom 11. September 1989, AH 18/89 a. E., vgl. Bl. 15 ff. der LSG-Akte) und ob dies im Falle der Verweigerung der Gewährung der Zusicherung gerichtlich eingeklagt werden kann (vgl. Urteil des BSG vom 18. März 1982, a.a.O.; Urteil vom 29. Januar 2004, a.a.O.), lässt der Senat hier offen, obwohl der Senat diesen Lösungsansatz in Anbetracht des Interesses des Klägers an einer Klärung eines Leistungsanspruches im Falle der Unternehmensaufgabe bevorzugen würde.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2022 - L 9 R 2846/21
    Für den Sachverhalt einer aktiven Ausübung einer Beschäftigung - wie vorliegend gegeben - habe das oben zitierte Urteil des Bayerischen LSG ausgeführt: "Andere Maßstäbe mögen gelten, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat und daraus ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89).

    Auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Teilzeitarbeitsmarkt selbst dann nicht als verschlossen gilt, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat, aus dem er Erwerbseinkommen erzielt, aber durch die Schwere oder Dauer der Arbeit gesundheitlich überfordert wird (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89; LSG Bayern, Urteil vom 12.02.2014, a.a.O. Rn. 48), kommt es daher hier nicht an.

  • LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11

    Entspricht der konkrete Teilzeitarbeitsplatz, der im Rahmen eines nur formal

    Andere Maßstäbe mögen gelten, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat und daraus ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/5 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage beim Anspruch auf Alterssicherung der

    Hier hätte die Zusicherung beantragt werden können, dem Kläger nach Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens einen die Rente wegen Erwerbsminderung gewährenden Bescheid zu erteilen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89, S 282).
  • BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 4/97 R

    Hineinwachsen in den Anspruch auf Produktionsaufgaberente

    Zwar mag den Landwirten, wie die Revision aufzeigt, auch das bereits im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Altersgeld nach dem GAL (dort: zur Anspruchsvoraussetzung der Erwerbsunfähigkeit) eingespielte Verfahren (vgl BayLSG vom 10. September 1987 - L 4 Lw 19/86, Breith 1988, 255 f; ferner Noell, Die Altershilfe für Landwirte, 10. Aufl 1983, S 302 f) eines Antrags auf Feststellung (hier:) der Berufsunfähigkeit zur Verfügung stehen, um erst nach dessen positivem Abschluß die - beitragspflichtige - Landwirtschaft aufzugeben; diskutiert werden könnte auch eine entsprechende Vorabklärung dadurch, daß der Landwirt einen Antrag auf Zusicherung (§ 34 SGB X) oder auf Feststellung eines bedingten Anspruchs (hierzu BSG vom 18. März 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 89 S 281 f) stellt.
  • LSG Bayern, 13.11.2002 - L 20 RJ 89/01
    Selbst wenn sich der Kläger durch diese Arbeit gesundheitlich überfordert fühlt, bleibt dennoch die Tatsache, dass er am Erwerbsleben teilnimmt und seiner Leistung entsprechenden Arbeitslohn erzielt; für die Gewährung von Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist dann regelmäßig kein Raum (vgl dazu Urteile des BSG vom 14.09.1978, Az: 11 RA 86/77 und vom 18.03.1982, Az: 11 RA 26/81).
  • LSG Bayern, 07.08.2002 - L 19 RJ 575/98

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Vollschichtige

    Selbst wenn man dies aber unterstellen will, bleibt dennoch die Tatsache, dass der Kläger am Erwerbsleben teilnimmt und seiner Leistung entsprechendes Arbeitseinkommen erzielt; für die Gewährung von Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist dann regelmäßig kein Raum (vgl dazu Urteile des BSG vom 14.09.1978, Az: 11 RA 86/77 und vom 18.03.1982, Az: 11 RA 26/81).
  • SG Aachen, 17.11.2004 - S 11 RJ 45/04

    Rentenversicherung

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn Einschränkungen der Arm- und Handbeweglichkeit bestehen, die sich auf eine normale betriebliche Einsatzfähigkeit auch für leichtere Tätigkeiten auswirken (Niesel, aaO, Rn 41; vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89 für den Fall eines Einhänders).
  • LSG Berlin, 24.05.2004 - L 16 RA 93/03

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Rücknahmebefugnis

  • LSG Bayern, 15.07.1998 - L 16 LW 14/96

    Gewährung von vorzeitigem Altersgeld nach § 2 des Gesetzes über eine Altershilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 R 3907/09
  • LSG Niedersachsen, 06.10.1989 - L 1 An 33/89

    Rentenversicherung; Beruf; Tätigkeit; Beweiswert; Befund; Zumutbarkeit; Gastwirt;

  • LSG Bayern, 22.02.1989 - L 13 An 97/87

    Rente; Berufsunfähigkeit; Teilzeitarbeit; Bruttolohn; Hälfte; Raubbau;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht