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   BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86   

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BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86 (https://dejure.org/1987,2914)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1987 - 4a RJ 39/86 (https://dejure.org/1987,2914)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 (https://dejure.org/1987,2914)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1246 Nr. 143
 
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Wird zitiert von ... (167)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Ein Berufskraftfahrer, der die vorgeschriebene zweijährige Ausbildung abgeschlossen oder eine diesem Könnens- und Wissensstand entsprechende Tätigkeit "vollwertig" (in voller Breite) ausgeübt hat, ist dem oberen Bereich der Gruppe mit dem Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs ("Angelernter") iS des Mehrstufenschemas zuzuordnen (Ergänzung zu BSG vom 9.9.1986 5b RJ 82/85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 140).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 5b Senat im Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 (= SozR aaO Nr. 140) unter Aufgabe seines etwas abweichenden Standpunktes in früheren Entscheidungen ausdrücklich angeschlossen und hervorgehoben, daß nunmehr eine einheitliche Rechtsprechung mit dem 1. und dem 4a Senat bestehe.

    Der erkennende Senat hat in dem oben genannten Urteil vom 28. November 1985 (= SozR 2200 § 1246 Nr. 132) entschieden (ebenso, dem folgend, der 5b Senat im Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 = SozR aaO Nr. 140), daß bei einer Einordnung in den oberen Bereich der Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten zum einen (insoweit im Anschluß auch an frühere Rechtsprechung, vgl SozR Nr. 32 zu § 1246 RVO; SozR Nr. 16 zu § 46 RKG; BSGE 43, 243, 246 f) für eine Verweisung ungelernte Tätigkeiten nur ganz geringen qualitativen Wertes ausscheiden und sich vielmehr die zumutbaren Verweisungstätigkeiten durch Qualitätsmerkmale, etwa das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnen müßten; zum anderen - und das ist hier ebenfalls von Bedeutung - hat der Senat in einem solchen Fall aber auch die konkrete Bezeichnung mindestens einer in Betracht kommenden Verweisungstätigkeit verlangt.

  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Bei dem auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbaren Kläger bedürfe es keiner konkreten Benennung einer Verweisungstätigkeit (Hinweis auf BSG vom 15. November 1983 - 1 RJ 112/82 = SozR 2200 § 1246 Nr. 109); er sei, da noch vollschichtig einsetzbar, nicht berufsunfähig.

    Im Urteil vom 15. November 1983 - 1 RJ 112/82 (= SozR aaO Nr. 109) sind aber dann bei den Arbeiterberufen in die Gruppe der Angelernten solche mit einer Regelausbildungszeit bis zu zwei Jahren ausdrücklich einbezogen worden (aaO S 347 f).

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Andererseits lagen schon damals höchstrichterliche Entscheidungen vor, in denen ein "geschützter Berufsstatus" bereits nach etwa drei Jahren angenommen worden war (vgl BSGE 41, 129, 130 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11 sowie BSGE 43, 243, 244, 246).

    In der Erkenntnis, daß weniger der Weg zum Beruf, als vielmehr die Qualität des Berufs maßgebend für die Einordnung in das Mehrstufenschema ist, hat das BSG die tarifliche Einstufung der bisherigen Berufstätigkeit als Indiz für die Qualität des Berufs gewertet, zumal auch die Tarifpartner eine Bewertung der Berufstätigkeit vornehmen (vgl BSGE 419 129, 133 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; aaO Nr. 29).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Andererseits lagen schon damals höchstrichterliche Entscheidungen vor, in denen ein "geschützter Berufsstatus" bereits nach etwa drei Jahren angenommen worden war (vgl BSGE 41, 129, 130 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11 sowie BSGE 43, 243, 244, 246).

    Der erkennende Senat hat in dem oben genannten Urteil vom 28. November 1985 (= SozR 2200 § 1246 Nr. 132) entschieden (ebenso, dem folgend, der 5b Senat im Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 = SozR aaO Nr. 140), daß bei einer Einordnung in den oberen Bereich der Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten zum einen (insoweit im Anschluß auch an frühere Rechtsprechung, vgl SozR Nr. 32 zu § 1246 RVO; SozR Nr. 16 zu § 46 RKG; BSGE 43, 243, 246 f) für eine Verweisung ungelernte Tätigkeiten nur ganz geringen qualitativen Wertes ausscheiden und sich vielmehr die zumutbaren Verweisungstätigkeiten durch Qualitätsmerkmale, etwa das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnen müßten; zum anderen - und das ist hier ebenfalls von Bedeutung - hat der Senat in einem solchen Fall aber auch die konkrete Bezeichnung mindestens einer in Betracht kommenden Verweisungstätigkeit verlangt.

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Zunehmend hat aber die jüngere Rechtsprechung für Facharbeiter eine Regelausbildungszeit von "mehr als zwei Jahren" vorausgesetzt und demgemäß in die Gruppe der Angelernten die Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildung "bis zu zwei Jahren" eingeschlossen (vgl zB BSGE 55, 45, 50, 51 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; SozR aaO Nr. 109; Urteile des erkennenden Senats vom 4. April 1984 - 4 RJ 11/83 vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 = SozR aaO Nr. 132 sowie vom 7. August 1986 - 4a RJ 73/84 = aaO Nr. 138).

    Indessen hat der 1. Senat im Urteil vom 24. März 1983 - 1 RA 15/82 (= BSGE 55, 45 = SozR aaO Nr. 107) wohl noch die Grenze des Facharbeiters zum angelernten Arbeiter bei einer Ausbildungsdauer von "mindestens zwei Jahren" gezogen (aaO S 47), für die Angestelltenberufe hingegen bereits zwischen solchen mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren und solchen mit einer längeren Ausbildungsdauer (durchschnittlich drei Jahre) unterschieden (aaO S 50 und 51).

  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der "Angelernte'' (ohne die für den Facharbeiterberuf vorgesehene Ausbildung und abschließende Prüfung) dem "Gelernten" gleichgestellt werden kann, hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 (= SozR 2200 § 1246 Nr. 53 S 162) auseinandergesetzt und dort auch die bis zu jenem Zeitpunkt ergangene Rechtsprechung untersucht, die - zunächst - nur bei langjähriger Ausübung der Tätigkeit die Gleichstellung bejaht hatte.
  • BSG, 12.09.1980 - 5 RJ 106/79

    Verweisbarkeit - Facharbeiter - Berufsausübung - Ausbildungsberuf

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Zwar ist neben dem 5. Senat (vgl Urteil vom 12. September 1980 - 5 RJ 106/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 67 und wohl auch Urteil vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 36/86 = aaO Nr. 135) in der Vergangenheit auch der 1. Senat des BSG (Urteile vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 = aaO Nr. 68, vom 7. September 1982 - 1 RJ 102/81 = aaO Nr. 94) davon ausgegangen, daß ein Berufskraftfahrer mit entsprechender Ausbildung wie auch derjenige, der den Beruf "zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat", in die Facharbeitergruppe im Sinne des Mehrstufenschemas einzuordnen sei.
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Zwar ist neben dem 5. Senat (vgl Urteil vom 12. September 1980 - 5 RJ 106/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 67 und wohl auch Urteil vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 36/86 = aaO Nr. 135) in der Vergangenheit auch der 1. Senat des BSG (Urteile vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 = aaO Nr. 68, vom 7. September 1982 - 1 RJ 102/81 = aaO Nr. 94) davon ausgegangen, daß ein Berufskraftfahrer mit entsprechender Ausbildung wie auch derjenige, der den Beruf "zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat", in die Facharbeitergruppe im Sinne des Mehrstufenschemas einzuordnen sei.
  • BSG, 07.09.1982 - 1 RJ 102/81

    Berufsausbildung; Facharbeiter; Kraftfahrer; Leitberuf; Berufstätigkeit ohne

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Zwar ist neben dem 5. Senat (vgl Urteil vom 12. September 1980 - 5 RJ 106/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 67 und wohl auch Urteil vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 36/86 = aaO Nr. 135) in der Vergangenheit auch der 1. Senat des BSG (Urteile vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 = aaO Nr. 68, vom 7. September 1982 - 1 RJ 102/81 = aaO Nr. 94) davon ausgegangen, daß ein Berufskraftfahrer mit entsprechender Ausbildung wie auch derjenige, der den Beruf "zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat", in die Facharbeitergruppe im Sinne des Mehrstufenschemas einzuordnen sei.
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
    Zunehmend hat aber die jüngere Rechtsprechung für Facharbeiter eine Regelausbildungszeit von "mehr als zwei Jahren" vorausgesetzt und demgemäß in die Gruppe der Angelernten die Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildung "bis zu zwei Jahren" eingeschlossen (vgl zB BSGE 55, 45, 50, 51 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; SozR aaO Nr. 109; Urteile des erkennenden Senats vom 4. April 1984 - 4 RJ 11/83 vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 = SozR aaO Nr. 132 sowie vom 7. August 1986 - 4a RJ 73/84 = aaO Nr. 138).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 11/83
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

  • BSG, 14.03.1979 - 1 RJ 84/78

    Bisheriger Beruf - Qualitative Bewertung - Maßgebliche Kriterien - Nachträgliche

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Er dürfe nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf SozR 2200 § 1246 Nr. 143) nur auf Tätigkeiten verwiesen werden, die sich durch Qualitätsmerkmale auszeichneten.

    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrige Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).

    Die Entscheidungen, in denen diese Differenzierung vorgenommen wird, befassen sich mit solchen Versicherten, deren Tätigkeit entweder gerade an der unteren Grenze der Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters liegt (vgl. etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 109), also in jedem Fall dem unteren Bereich zuzuordnen ist, oder die sich angesichts der Qualität ihrer Tätigkeit als "Beamtendiensttuer" (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132) oder einer Regelausbildung von zwei Jahren (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143) eindeutig an der oberen Grenze dieser Gruppe des Mehrstufenschemas befindet.

    Für die konkrete Bezeichnung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit reicht es nicht aus, bestimmte Tätigkeiten zusammengefaßt als zumutbar zu bezeichnen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.), wie es das LSG getan hat.

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG Urteile vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 140 und vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143; Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 46/89 - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und vom 18. Februar 1998 - ? 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61).

    Während unteren Angelernten grundsätzlich alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts sozial zuzumuten sind, müssen sich Verweisungstätigkeiten für obere Angelernte durch Qualitätsmerkmale auszeichnen, zB das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher und betrieblicher Vorkenntnisse (stRspr, vgl BSG Urteile vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132, vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143 und vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Aus der eingeschränkten Verweisbarkeit folgt, daß mindestens eine zumutbar in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen ist (BSG Urteile vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132, vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143 und vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Um darzulegen, daß die genannten Tätigkeiten von nicht nur geringem qualitativen Wert sind, hätte das LSG hingegen zusätzlich Feststellungen zu den qualitätsbestimmenden Anforderungen treffen müssen (BSG Urteile vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143, vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 und vom 25. Oktober 1995 - 5 RJ 30/95 - nicht veröffentlicht).

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG Urteile vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 140, vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143, vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 46/89 - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61).
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