Rechtsprechung
BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 75/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mieteinnahme; Familienunterhalt; Absetzung für Abnutzung
Papierfundstellen
- SozR 2200 § 1266 Nr. 20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 44/79
Bestreiten des überwiegenden Unterhalts - Familienunterhalt - Renteneinkünfte - …
Auszug aus BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 75/80
Da die Familie im vorliegenden Fall nur aus den in gemeinsamer Haushaltsführung lebenden Ehegatten bestand, hat derjenige den Unterhalt überwiegend bestritten, dessen Beitrag unter Einschluß der Haushaltsarbeit mehr als die Hälfte der gesamten Unterhaltsleistungen betrug (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- zB Urteil 1980 - 1 RJ 44/79.Denn 5 1266 RVG stellt schon nach seinem Wortlaut (..."überwiegend bestritten h a t") darauf ab, ob und in welcher Höhe tatsächlich ein Unterhaltsbetrag der Familienkasse beigesteuert wurde; es kommt auf das tatsächlich Gegebene und Empfangene sowie darauf an, in welchem Ausmaß die Familie durch den Tod der Versicherten einen tatsächlichen Einkommensverlust erlitten hat (BSG, Urteil vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 44/79 - : SozR 2200 5 1266 Nr. 14).
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 75/80
erforderlich, daß sich die Ehegatten bewußt geworden sind, ihre Beziehungen seien als gesellschaftsrechtliche zu beurteilen (zB BGHZ 8, 249; 54, 497; 47, 157; BGHin FamB.Z 4975 S 55). - BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65
Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten
Auszug aus BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 75/80
erforderlich, daß sich die Ehegatten bewußt geworden sind, ihre Beziehungen seien als gesellschaftsrechtliche zu beurteilen (zB BGHZ 8, 249; 54, 497; 47, 157; BGHin FamB.Z 4975 S 55). - BSG, 12.12.1979 - 1 RA 5/79
Ausschluß der Beamten und beamtengleich versorgten Bediensteten aus dem Kreise …
Auszug aus BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 75/80
Maßgebender Zeitraum ist der letzte wirtschaftliche Dauerzustand vor dem Tode der Versicherten (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 1 RA 5/79 - = SozR 2200 5 1266 Nr. 15). - BSG, 10.05.1977 - 11 RA 58/76
Auszug aus BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 75/80
Deshalb ist zwar Lohn- und Kirchensteuer nicht zum Familienunterhalt gerechnet, andererseits eine aber Einkommenssteuerrückzahlung diesem hinzugezählt worden mit der Begründung, es sei (nur) zugrunde zu legen, was der Familie effektiv zufließe (BSG Urteil vom 5. Februar 1977 - 11 RA 58/76 BSGE 43, -.
- BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 15/05 R
Witwerrentenanspruch nach § 303 SGB VI - Berechnung des Familienunterhalts - …
Es kommt demnach für den Familienbedarf auf das tatsächlich Gegebene und Empfangene an; erst daraus kann hypothetisch geschlossen werden, ob der Witwer durch den Tod der Versicherten einen versicherungsrechtlich relevanten Unterhaltsverlust erlitten hat (vgl BSG SozR 2200 § 1266 Nr. 20 S 78). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - L 3 R 69/10
Witwerrente nach § 303 SGB VI - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - …
Es kommt für den Familienbedarf auf das tatsächlich Gegebene und Empfangene an; erst daraus kann hypothetisch geschlossen werden, ob der Witwer durch den Tod der Versicherten einen versicherungsrechtlich relevanten Unterhaltsverlust erlitten hat (vgl. BSG SozR 2200 § 1266 Nr. 20).