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   BSG, 15.12.1977 - 11 RA 38/77   

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https://dejure.org/1977,5986
BSG, 15.12.1977 - 11 RA 38/77 (https://dejure.org/1977,5986)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 11 RA 38/77 (https://dejure.org/1977,5986)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 11 RA 38/77 (https://dejure.org/1977,5986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitseinkommen - Einmann-GmbH - Einkünfte des Alleingesellschafters - Zu Unrecht entrichtete Beiträge - Beanstandung - Unzulässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 244
  • SozR 2200 § 1423 Nr. 8
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.03.1980 - 11 RJz 7/79

    Gewährung des Beitragszuschusses - Privater Krankenversicherungsschutz -

    Auszug aus BSG, 15.12.1977 - 11 RA 38/77
    Arbeitseinkommen im hier in Betracht kommenden Sinne ist das Bruttoeinkommen aus der selbständigen.Tätigkeit nach Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben, aber ohne Abzug von steuerlich begünstigün Sonderausgaben und Freibeträgen (vgl. BSGE 50, 61, 64 und auch @ 8 Abs. ..\.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Mangels Vorliegens einer besonderen gesetzlichen Regelung wurde bei der Frage, ob Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV aF vorliegt, eine strikte Bindung der Träger der Sozialversicherung an Entscheidungen und Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit iS einer Feststellungswirkung verneint (vgl Urteil des Senats vom 30. September 1997, BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 6/7; BSGE 45, 244, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 18 Nr. 30).
  • BSG, 30.09.1997 - 4 RA 122/95

    Pachtzins - Arbeitseinkommen - Selbstständige Arbeit - Betriebsaufspaltung

    Wenn er demgegenüber das Unternehmen gleichsam zum Teil als alleiniger Gesellschafter einer GmbH und zum Teil als Verpächter betreibe, rechtfertige dies keine andere Betrachtungsweise (BSGE 45, 244, 246 = SozR 2200 § 1248 Nr. 19).

    Dabei besteht allerdings mangels Vorliegens einer besonderen gesetzlichen Regelung keine strikte rechtliche Bindung an Entscheidungen der Finanzbehörden und der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit iS einer Feststellungswirkung (vgl BSGE 45, 244, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 19; SozR 2200 § 180 Nr. 30), denn es kann nicht außer acht bleiben, daß sich eine unrichtige steuerrechtliche Behandlung bestimmter Einnahmen für den Steuerpflichtigen steuerlich nicht unbedingt nachteilig auswirken muß, weil die Anwendung der einen oder der anderen Vorschrift an seiner Einkommensteuerpflicht nichts ändert und deshalb von der Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Steuerbescheid abgesehen wird.

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Das galt auch unter der Herrschaft des schon genannten Gemeinsamen Erlasses vom 10. September 1944 (vgl. BSGE 3, 30, 41; 20, 6, 10; 45, 244, 245).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09

    Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit

    das Bruttoeinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit nach Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben, aber ohne Abzug von steuerlich begünstigten Sonderausgaben und Freibeträgen (vgl. BSG 15. Dezember 1977 - 11 RA 38/77 - juris Rn. 14, BSGE 45, 244) .
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84

    Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten

    Nicht dazu gehören Einkünfte aus Kapitalvermögen (S 2 Abs. 1 Nr. 5, 5 20 EStG), aus Vermietung und Verpachtung (S 2 Abs. 1 Nr. 6, 55 21, 21a EStG) und sonstige Einkünfte im Sinne des S 22 EStG (5 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG), jedenfalls soweit sie nicht ihrerseits den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit zuzuordnen sind (5 20 Abs. 3 EStG; 5 21 Abs. 3 EStG und dazu BSGE 45, 244, 246 : SozR 2200 5 1248 Nr. 19 S 43; 8 22 Nrn 1 und 3 EStG).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2014 - L 2 R 4854/12

    Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten vor Vollendung der

    Dabei besteht allerdings mangels Vorliegens einer besonderen gesetzlichen Regelung keine strikte rechtliche Bindung an Entscheidungen der Finanzbehörden und der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit im Sinne einer Feststellungswirkung (vgl. BSG, Urt. v. 15.12.1977, 11 RA 38/77, BSGE 45, 244 = SozR 2200 § 1423 Nr. 8), denn es kann nicht außer Acht bleiben, dass sich eine unrichtige steuerrechtliche Behandlung bestimmter Einnahmen für den Steuerpflichtigen steuerlich nicht unbedingt nachteilig auswirken muss, weil die Anwendung der einen oder der anderen Vorschrift an seiner Einkommensteuerpflicht nichts ändert und deshalb von der Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Steuerbescheid abgesehen wird.
  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 53/84

    Gewinnanteile eines Kommanditisten - Zurechnung zum Arbeitseinkommen -

    Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine Bindung an Entscheidungen der Finanzbehörden und der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit nicht besteht (BSGE 45, 244, 245 unten = SozR 2200 § 1248 Nr. 19).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 68/83

    Beanstandung freiwillig entrichteter Beiträge - Verstoß gegen Treu und Glauben -

    Ein Sachverhalt, aufgrund dessen sie die Unwirksamkeit der Beitragsentrichtung schon früher erkannt hätte oder erkennen mußte, ist nicht festgestellt; zu einer früheren Prüfung war sie nicht verpflichtet (SozR 2200 § 1423 Nr. 8; DAngVers 1983, 446).
  • LSG Hessen, 05.02.1981 - L 6 J 626/78

    Selbständige Erwerbstätigkeit Kommanditist; Geschäftsführung durch einen

    Dieses Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit entspricht dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb oder der selbständigen Arbeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nrn. 2, 3, Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG; vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - 11 RA 38/77; ZWENG/SCHEERER, Handbuch der Rentenversicherung, § 1248 Anm. IIB).

    Nur wenn der Kläger aber seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen übertragen oder im Verhältnis zum Mitgesellschafter R. erheblich reduziert hätte (vgl. dazu BAUMBACH-DUDEN, Handelsgesetzbuch, § 124 Anm. 2B) wäre der Bezug von flexiblem Altersruhegeld in Frage gekommen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - 11 RA 38/77).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2013 - L 1 KR 157/12

    Krankenversicherung - Familienversicherung - alleingeschäftsführender

    Handele es sich hingegen um den Gewinnanteil eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung, der zugleich als Alleingeschäftsführer ausschließlich und in Vollzeit für die Gesellschaft arbeite, sei der gesamte Ertrag des Unternehmens sozialversicherungsrechtlich Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 SGB IV. Denn der gesamte Ertrag des Unternehmens, unabhängig davon, ob er an den Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer als Gewinn oder als Geschäftsführer Gehaltsausschüttung komme, gehe ausschließlich aus dem persönlichen Arbeitseinsatzes des Alleingesellschafters zurück (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - Az.: 11 RA 38/77 für den Fall der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).
  • LSG Sachsen, 26.04.2001 - L 6 LW 19/00

    Einkünfte eines Landwirts als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eigenen

  • SG Dessau-Roßlau, 23.02.2018 - S 1 R 544/13

    Rückforderung überzahlter Altersrente aufgrund der Überschreitung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 KN 158/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 178/03
  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 72/77

    Selbständige Erwerbstätigkeit - Rückwirkende Änderung des AnVNG

  • BSG, 14.12.1978 - 1 RA 7/78
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 179/02
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