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   BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79   

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BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79 (https://dejure.org/1980,2372)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1980 - 12 RK 26/79 (https://dejure.org/1980,2372)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1980 - 12 RK 26/79 (https://dejure.org/1980,2372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von Vorlesungen - Versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 165 Nr. 45
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    Dieses ist - im Unterschied zur Tätigkeit eines Selbständigen - dadurch gekennzeichnet, daß der Beschäftigte bei seiner Tätigkeit entweder an Weisungen des Beschäftigenden gebunden ist oder aufgrund einer ihrem Inhalt nach frei gestalteten Tätigkeit ("Dienste höherer Art") funktionsgerecht dienend am Arbeitsprozeß des Beschäftigenden teilhat und damit auch ohne Weisungsgebundenheit in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist (insoweit grundlegend BSGE 16, 289, 29h).

    - 11 - - 11 - Einordnung eines Sachverhalts von Belang (BSGE 3, 30, 40; 16, 289, 295; 20, 6, 9; 35, 20, 29).

    Eine Eingliederung in den Betrieb eines Arbeitgebers, die allerdings in Ausnahmefällen, besonders bei Leistung von Diensten "höherer Art", allein schon eine persönliche Abhängigkeit begründen kann (vgl BSGE 16, 289, 294; 47, 201, 205),hat bei W, nur in einer so lockeren Form bestanden, daß der erkennende Senat sie im Gegensatz zum LSG nicht als ausreichend für die Annahme einer persönlichen Abhängigkeit angesehen hat.

    Als eine in der Regel nur nebenamtlich ausgeübte Tätigkeit entspricht" sie nicht dem Leitbild einas berufsmäßigen, auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesenen und deshalb in den Betrieb eines Arbeitgebers eingegliederten Arbeitnehners, wie ihn die Rechtsprechung des BSG, soweit sie sich mit der selbständigen Bedeutung des Merkmals der betrieblichen Eingliederung befaßt hat, im allgemeinen voraussetzt (vgl insbesondere die grundlegende Entscheidung in BSGE 16, 289 zur Stellung des Predigers einer freikirchlichen Gemeinde, der "im wesentlichen seine volle Arbeitskraft" für den Dienst der Gemeinde einzusetzen hatte, aa0 S. 295).

  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    zu einer abhängigen oder umgekehrt eine eindeutig abhängige nicht zu einer selbständigen Tätigkeit gemacht werden (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 32; BSGE 35, 20, 21 £).

    - 11 - - 11 - Einordnung eines Sachverhalts von Belang (BSGE 3, 30, 40; 16, 289, 295; 20, 6, 9; 35, 20, 29).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    Zwar ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses unabhängig von der Entscheidung der Finanzbehörden zu treffen (BSGE 3, 30, 41; BSG Urt. vom 30. November 1978 - SozR 2200 § 165 Nr. 32).

    - 11 - - 11 - Einordnung eines Sachverhalts von Belang (BSGE 3, 30, 40; 16, 289, 295; 20, 6, 9; 35, 20, 29).

  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 23/72

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Reise - Reiseleiter - Betreuung von

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    Aus dieser geminderten "Autonomie" der Dozenten darf indessen nicht schon auf den abhängigen Charakter ihrer Tätigkeit geschlossen werden, Auch ein Reiseleiter, der an einem ausländischen Zielort für einen Reiseveranstalter tätig wird, oder ein Bezirksstellenleiter einer Wettgesellschaft, die beide nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 36, 7, 10 £; Urt. vom 1. Dezember 1977.

    wie er diese erreicht, seiner eigenen Entscheidung überlassen bleibt (BSGE 36, 7, 10 £f).

  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    31. August 1976 - 12/3/12 RK 20/74 = SozR 2200 § 1227 Nr. 4; BSGE 20, 6, 7 £ mwN), wer sich dienstbereit der Verfügungsbefugnis eines Arbeitgebers über seine Arbeitskraft unterwirft.

    - 11 - - 11 - Einordnung eines Sachverhalts von Belang (BSGE 3, 30, 40; 16, 289, 295; 20, 6, 9; 35, 20, 29).

  • BAG, 16.12.1957 - 3 AZR 92/55

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Lehrbeauftragte an hochschulähnlichen Instituten

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    In Rechtsprechung und Schrifttum des Hochschulrechts ist umstritten, ob Lehrbeauftragte aufgrund eines öffentlich-rechtlichen" Dienstverhältnisses eigener Art (so VG Kassel, Urteil vom 7. September 1971 - III E 131/70 = DVBl 1972, 345, 346 f; Leinemann und Seibert, JZ 1971, 638 £f) oder eines freien Dienstvertrages iS des bürgerlichen Rechts (BAG Urteil vom 16. Dezember 1957 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten mit zust. Anm von Götz Hueck ebenda; Laeverenz, JZ 1972, 621 ff) tätig sind.

    BFH vor allem die Entscheidungen des BAG in AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 3 und Nr. 10, Bl 471. Rs).

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77

    Arbeitnehmereigenschaft - Kursleiterin

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    - 12 RK 7/77 - SozR 2200 § 165 Nr. 36 mwN) setzt jede Angestelltentätigkeit (§§ 165 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 RVO; 2 Abs. 1 Nr. 1 AVG) ein Beschäftigungsverhältnis voraus.

    nicht in jedem Falle für eine abhängige Beschäftigung sprechen, wie der erkennende Senat im Falle einer Volkshochschul-Dozentin ausgeführt hat; deren Tätigkeit sei nicht allein aus dem Grunde als abhängige Beschäftigung zu begreifen, weil sie zu einer vom Beschäftigenden festgesetzten Zeit und an einem von diesem bestimmten Ort zu erbringen sei (Urt. vom 1. Februar 1979 - 12 RK 7/77 = SozR 2200 § 165 Nr. 36).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (vgl zuletzt Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19; Urteil vom 1. Februar 1979.

    Der Begriff des sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses stimmt sonach im wesentlichen mit dem des Arbeitsverhältnisses überein (BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 19; dazu grundlegend Seiter VSSR 1976, 180 £ff).

  • BSG, 28.01.1960 - 3 RK 49/56
    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    Eine Tätigkeit gilt als weisungsgebunden, wenn sie in ihrer gesamten Durchführung vom Weisungsberechtigten bestimmt werden kann (BSGE 8, 278, 282 f£; 11, 257, 259 £; 13, 130, 132 f; 35,.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79
    Eine Eingliederung in den Betrieb eines Arbeitgebers, die allerdings in Ausnahmefällen, besonders bei Leistung von Diensten "höherer Art", allein schon eine persönliche Abhängigkeit begründen kann (vgl BSGE 16, 289, 294; 47, 201, 205),hat bei W, nur in einer so lockeren Form bestanden, daß der erkennende Senat sie im Gegensatz zum LSG nicht als ausreichend für die Annahme einer persönlichen Abhängigkeit angesehen hat.
  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines

  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 13/56

    Arbeitnehmereigenschaft - Versicherungsvertreter

  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 3/56

    Beteiligtenfähigkeit der Deutschen Bundesbahn bei Verfahren vor den

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 88/78

    Dozent - Versicherungspflicht bei Dozenten - Universitätsmitarbeiter

  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72

    Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und

  • LSG Hessen, 28.03.1979 - L 8 KR 842/75

    Versicherungspflicht von Lehrbeauftragten

  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74

    Versicherungspflicht und mehrmonatige Lehrgänge

  • VG Kassel, 07.09.1971 - III E 131/70
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Demgemäß sind in der Rechtsprechung Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalles als selbständig Tätige (vgl zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 30 mwN; BSG SozR 2200 § 166 Nr. 5: Volkshochschuldozentin; SozR 2200 § 165 Nr. 45 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule; SozR 2200 § 165 Nr. 61: Lehrbeauftragter an einer Universität) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (vgl zB BSG SozR Nr. 1 zu § 166 RVO: Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule; vgl ferner die zurückverweisende Entscheidung BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 Koch- und Bastelkurse einer Hausfrau in Einrichtungen der Jugendhilfe).

    Der Lehrbetrieb könne sowohl in allgemein bildenden Schulen, Hoch- und Fachschulen als auch in Volkshochschulen regelmäßig nur dann sinnvoll vonstatten gehen, wenn die vielfältigen Lehrveranstaltungen in einem Gesamtplan räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden (vgl BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 Koch- und Bastelkurse einer Hausfrau in Einrichtungen der Jugendhilfe; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule).

    Allein aus dieser geminderten "Autonomie" der Dozenten (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66) oder allein aus der Tatsache, dass Dozenten an Prüfungen mitwirken und sich bei der Gestaltung ihres Unterrichts an Prüfungserfordernissen ausrichten müssen, dürfe jedoch nicht auf ihre Weisungsgebundenheit geschlossen werden.

    Auch Selbständige könnten in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen ihrer Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 67).

  • SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14

    Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut ist selbstständig

    In der Rechtsprechung sind Dozenten, Lehrer und Lehrbeauftragte je nach den Umständen des Einzelfalls als selbstständig Tätige (BSG, Urteil vom 19.12.1979 - 12 RK 52/78 = SozR 2200 § 166 Nr. 5 - Volkshochschuldozentin; BSG, Urteil vom 27.03.1980 - 12 RK 26/79 = SozR 2200 § 165 Nr. 45 - Lehrbeauftragter an Fachhochschule; BSG, Urteil vom 25.09.1981 - 12 RK 5/80 = SozR 2200 § 165 Nr. 61 - Lehrbeauftragter an Universität; BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R = SozR 3-2600 § 2 Nr. 5) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (BSG, Urteil vom 28.10.1969 - 3 RK 31/56 = SozR Nr. 1 zu § 166 RVO - Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule).

    Ein freier Mitarbeiter kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1980 - 12 RK 26/79 = juris m.w.N.).

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 4/12 R

    Entscheidung der Rentenversicherung über die Sozialversicherungspflichtigkeit

    Darüber hinaus besteht keine nahtlose Übereinstimmung beider Rechtsgebiete, insbesondere keine Bindungs- oder gar Tatbestandswirkung von Entscheidungen der Finanzbehörden sowie der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit; Sozialversicherungsträger und Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind vielmehr der eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Prüfung im Einzelfall nicht enthoben, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (vgl schon BSGE 3, 30, 40 = SozR Nr. 18 zu § 164 SGG; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 68 mwN; Seewald in Kasseler Komm, § 7 SGB IV RdNr 79 mwN, Bearbeitungsstand Oktober 2009).
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