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   BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79   

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https://dejure.org/1980,5349
BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79 (https://dejure.org/1980,5349)
BSG, Entscheidung vom 18.11.1980 - 12 RK 76/79 (https://dejure.org/1980,5349)
BSG, Entscheidung vom 18. November 1980 - 12 RK 76/79 (https://dejure.org/1980,5349)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 165 Nr. 51
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 62/58

    Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen der Krankenversicherung und

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79
    Bei Würdigung aller Umstände war die Beigeladene zu 2) somit beim Kläger in der Art einer "Hausarbeiterin" (zu diesem Begriff vgl. BSGE 18, 70, 72) abhängig und deshalb versicherungspflichtig beschäftigt.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung das versicherungspflichtige abhängige Beschäftigungsverhältnis von der grundsätzlich versicherungsfreien selbständigen Tätigkeit danach abgegrenzt, ob die Dienste in persönlicher Abhängigkeit - von einem in einen fremden Betrieb eingegliederten Arbeitnehmer - geleistet werden oder ob persönliche Unabhängigkeit vorliegt (vgl. aus neuerer Zeit besonders die Urteile des Senats vom 30. November 1978 - 12 RK 33/76 -, BSGE 47, 201, 204 und 12 RK 6/77, SozR 2200 § 162 Nr. 2 S. 6; zustimmend Krauskopf, Die Beiträge 1979, 289; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 9. Aufl. 51. Nachtrag, S. 306 h I ff.).
  • BSG, 13.05.1980 - 12 RK 32/79

    Selbstständiger Dreher als Hausgewerbetreibender - Definition des

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79
    Gleichwohl kann der Senat nicht abschließend entscheiden, weil bisher nicht festgestellt worden ist, in welchem Umfange in der vom Kläger gezahlten Gesamtvergütung ein (pauschaler) Ersatz der der Beigeladenen zu 2) erwachsenen Unkosten enthalten ist; soweit Unkosten ersetzt werden, handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt, so daß auch der Beitragsberechnung nur das entsprechend verminderte Arbeitseinkommen zugrunde gelegt werden darf (Urteil des erkennenden Senats vom 13. Mai 1980 - 12 RK 32/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/77
    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung das versicherungspflichtige abhängige Beschäftigungsverhältnis von der grundsätzlich versicherungsfreien selbständigen Tätigkeit danach abgegrenzt, ob die Dienste in persönlicher Abhängigkeit - von einem in einen fremden Betrieb eingegliederten Arbeitnehmer - geleistet werden oder ob persönliche Unabhängigkeit vorliegt (vgl. aus neuerer Zeit besonders die Urteile des Senats vom 30. November 1978 - 12 RK 33/76 -, BSGE 47, 201, 204 und 12 RK 6/77, SozR 2200 § 162 Nr. 2 S. 6; zustimmend Krauskopf, Die Beiträge 1979, 289; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 9. Aufl. 51. Nachtrag, S. 306 h I ff.).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79
    Maßgebliches Kriterium ist insoweit, ob eigenes Kapital und/oder die eigene Arbeitskraft mit dem Risiko auch eines Verlustes - "aufs Spiel gesetzt" wird, der Erfolg des Einsatzes von sächlichen oder persönlichen Mitteln also ungewiß ist (BSGE 35, 20, 25; BSG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - 12/3 RK 4/75 - USK 76196).
  • BSG, 16.12.1976 - 3 RK 4/75
    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79
    Maßgebliches Kriterium ist insoweit, ob eigenes Kapital und/oder die eigene Arbeitskraft mit dem Risiko auch eines Verlustes - "aufs Spiel gesetzt" wird, der Erfolg des Einsatzes von sächlichen oder persönlichen Mitteln also ungewiß ist (BSGE 35, 20, 25; BSG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - 12/3 RK 4/75 - USK 76196).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Solches wird typischerweise eher anzunehmen sein, wenn es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt (vgl bereits BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 16 mwN; BAGE 88, 327, 335 = AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und die Honorierung des Auftragnehmers vom Arbeitsergebnis und -erfolg abhängig ist (zB von Umsatz- und Verkaufszahlen, gestaffelten Provisionen, usw), nicht dagegen in gleicher Weise, wenn sich - wie nach den Feststellungen des LSG im vorliegenden Fall - die Vergütung vornehmlich nach dem zeitlichen Umfang des geleisteten Arbeitsaufwandes richtet (vgl bereits BSG SozR 2200 § 165 Nr. 32 S 40; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 51 S 73 f; andererseits für Beschäftigung trotz erfolgsabhängiger Vergütung zB BSG SozR 2200 § 165 Nr. 63 S 87 f; BSG SozR Nr. 10 zu § 2 AVG Aa 14) .
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5165/13

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer -

    Dies gelte namentlich, wenn kein Mindesteinkommen garantiert sei (BSG vom 27.03.1980, 12 RK 76/79).
  • LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16

    Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbstständiger

    Darüber hinaus würden noch zahlreiche weitere Merkmale für eine abhängige Beschäftigung des Klägers sprechen: Die hier vereinbarte Vergütung nach Arbeitsstunden und nach festen Stundensätzen sei ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. jurisPraxiskommentar, 3. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 93; Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. November 1980, Az. 12 RK 76/79; Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28. Mai 2013, Az. L 5 R 863/12).
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