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   BSG, 30.01.1980 - 12 RK 45/78   

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https://dejure.org/1980,3782
BSG, 30.01.1980 - 12 RK 45/78 (https://dejure.org/1980,3782)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1980 - 12 RK 45/78 (https://dejure.org/1980,3782)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 12 RK 45/78 (https://dejure.org/1980,3782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Semesterferien - Berufspraktische Tätigkeit - Praktikum - Versicherungsbefreiung bei Studenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 1379
  • SozR 2200 § 172 Nr. 12
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 81/59
    Auszug aus BSG, 30.01.1980 - 12 RK 45/78
    Ob die Beigeladenen zu 1) und 2) mit den entgeltlichen Beschäftigungen neben ihrem Studium auch den Zweck verfolgten, sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung ihres Studiums und zum Bestreiten des Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen, und sie deshalb zu dem Personenkreis der sogenannten "Werkstudenten" gehörten (vgl BSGE 18, 254, 255 f), kann dahingestellt bleiben.
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Eine in den von Studienanforderungen freien Semesterferien ausgeübte Beschäftigung steht dem Erscheinungsbild als Student auch dann nicht entgegen, wenn die genannte 20-Stunden-Grenze überschritten wird (BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; SozR 2200 § 172 Nr. 12 S 23).
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Januar 1980 12 RK 45/78 9. Das LSG muß hiernach zunächst klären, wie.
  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes

    Soweit keine Besonderheiten vorlagen, hatte der Senat bei solchen beruflichen (Zwischen) Praktika Versicherungspflicht wegen Beschäftigung angenommen oder diese unterstellt (vgl Urteil vom 30.1. 1980, 12 RK 45/78, SozR 2200 § 172 Nr. 12; Urteil vom 17.12.1980, 12 RK 10/79, SozR 2200 § 172 Nr. 15) und im Folgenden über deren Versicherungsfreiheit (in der gesetzlichen Rentenversicherung) entschieden.
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Dabei hat der Senat in Fällen von Praxisphasen, die während eines klassischen Studiengangs absolviert wurden (soweit keine Besonderheiten vorlagen), Versicherungspflicht wegen Beschäftigung angenommen oder diese unterstellt (vgl BSG SozR 2200 § 172 Nr. 12 und Nr. 15) .
  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R

    Versicherungs- bzw Beitragspflicht - berufsintegriertes Studium - Werkstudent -

    In den Entscheidungen BSG SozR 2200 § 172 Nr. 12; BSGE 50, 25 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 172 Nrn 19 und 20 ist vornehmlich auf die zeitliche Dauer der Beschäftigung während des Studiums abgestellt worden; während der von den Anforderungen des Studiums freien Semesterferien ist auch bei ganztägiger Beschäftigung Versicherungs- und Beitragsfreiheit angenommen worden.
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R

    Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Eine in den von Studienanforderungen freien Semesterferien ausgeübte Beschäftigung steht dem Erscheinungsbild als Student auch dann nicht entgegen, wenn die genannte 20-Stunden-Grenze überschritten wird (BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; SozR 2200 § 172 Nr. 12 S 23).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R

    Anwendung des Werkstudentenprivilegs

    Eine in den von Studienanforderungen freien Semesterferien ausgeübte Beschäftigung steht dem Erscheinungsbild als Student auch dann nicht entgegen, wenn die genannte 20-Stunden-Grenze überschritten wird (BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; SozR 2200 § 172 Nr. 12 S 23).
  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 9/85

    Student - Befristeter Arbeitsvertrag

    Hierfür sprächen ua die Urteile des BSG vom 21. Juli 1977 (BSGE 44, 164 = SozR 4100 § 134 Nr. 3), vom 30. Januar 1980 (SozR 2200 § 172 Nr. 12) und vom 22. Februar 1980 (BSGE 50, 25 = SozR 2200 § 172 Nr. 14).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87

    Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell -

    Das Erscheinungsbild eines Studenten blieb auch während einer in den Semesterferien ausgeübten, durch Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit erhalten, die der Senat daher im Urteil vom 30. Januar 1980 (SozR 2200 § 172 Nr. 12) ebenfalls als versicherungsfrei angesehen hat.
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87

    Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung -

    Dabei kann der Senat wiederum offenlassen, ob überhaupt aus den von der Rentenversicherung nicht unerheblich abweichenden Regelungen der Krankenversicherung, die - mit Einschränkungen - auch für das Arbeitsförderungsrecht maßgebend sind (§ 168 Abs. 1 und § 169 Nr. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes -AFG-; vgl. zu den Abweichungen BSG SozR 2200 § 172 Nr. 12 S. 22), Rückschlüsse auf die Auslegung des § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG gezogen werden können.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 77/94

    Versicherungs- und Beitragsfreiheit als Werkstudent

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 51/87

    Nachversicherung einer Rechtspraktikantenzeit bei einstufiger Juristenausbildung

  • LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 R 5/12

    Rechtsqualität und Bindungswirkung einer Aussage zur erfüllten

  • SG Hamburg, 06.08.2003 - S 23 KR 118/01

    Werkstudentenprivileg - Anpassung des Beschäftigungsverhältnisses an die

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/86

    Nachversicherung einer praktischen Ausbildung (Studienpraxis) - Praktika in

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2010 - L 5 KR 5138/08
  • SG Hamburg, 08.11.2002 - S 21 KR 662/00
  • BSG, 20.03.1986 - 11a RA 52/85
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 R 149/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1981 - L 16 KR 97/79
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