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   BSG, 11.12.1987 - 12 RK 3/86   

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https://dejure.org/1987,5196
BSG, 11.12.1987 - 12 RK 3/86 (https://dejure.org/1987,5196)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1987 - 12 RK 3/86 (https://dejure.org/1987,5196)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 3/86 (https://dejure.org/1987,5196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Altersvorsorge - Rente - Versicherungsverein - Finanzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 180 Nr. 38
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 3/86
    Auch sei eine "Wechselbezüglichkeit" zwischen der Pensionskassenrente und der -Rente nicht erforderlich, wie sie in dem vom erkennenden Senat entschiedenen Fall (BSGE 58, 10 : SozR 2200 S 180 Nr. 25) allerdings gegeben gewesen sei.

    Er rügt eine Verletzung des 5 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 RVO und des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) und trägt im wesentlichen vor: Die Pensionskassenrente gehöre nicht zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen iS des 5 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 Sie im Fall BSGE 58, 10 : SozR 2200 S 180.

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Dezember 198H (BSGE 58, 10, 11 : SozR 2200 S 180 Nr. 25 : SGb 1986, 27 mit Anm Löwisch/Bernards) dargelegt.

    Damit entsprach die Gesamtrente, wirtschaftlich gesehen, der Leistung aus einer einheitlichen Versorgung, die vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zusammen finanziert worden ist (BSGE 58, 10, 11 - 13).

    Mit weiteren verfassungsrechtlichen Bedenken, die aber ebenfalls nicht durchgreifen, hat sich der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung befaßt (BSGE 58, 10, 13 ff; SozR 2200 S 180 Nr. 29; Urteil vom 10. September 1987 M9/83 -).

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