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   BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78   

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https://dejure.org/1979,391
BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78 (https://dejure.org/1979,391)
BSG, Entscheidung vom 01.03.1979 - 6 RKa 3/78 (https://dejure.org/1979,391)
BSG, Entscheidung vom 01. März 1979 - 6 RKa 3/78 (https://dejure.org/1979,391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht - Objektiver Erklärungswert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 56
  • SozR 2200 § 368a Nr. 5
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55

    Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines

    Auszug aus BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78
    grundsätzen handelt (vgl BSGE 2, 201, 211 unten; 4, 254, 259; 2", 162, 164, jeweils mwN; Meyer-Ladewig SGG @ 165 Bandziffer -Rz- 5; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl, 5 155 Anm 1 b und c sowie Anm 7; Baumbach/Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 57. Auf], 5 550 Anm 2 unter "Auslegung").
  • BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Beschränkung

    Auszug aus BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78
    Die Beteiligung eines Krankenhausarztes an der kessen- und der vertragsärztlichen Versorgung ist mithin nur zulässig, wenn dafür ein besonderes Bedürfnis vorliegt, weil die Versicherten durch die niedergelassenen Kassen- und Vertragsärzte nicht ausreichend versorgt werden können, soweit also Versorgungslücken bestehen, die sich nur durch die Beteiligung eines Krankenhausarztes schließen lassen (vgl BSGE 24, 250, 231; 29, 65, 67).
  • BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 20/73

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Abrechnung von Leistungen - Staatlich nicht

    Auszug aus BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78
    darf, hängt davon ab, für welchen leistungsbereich er als Kassenarzt zugelassen, als Krankenhausarzt beteiligt oder als (weder zugelessener noch beteiligter) Arzt besonders ermächtigt werden ist; denn nur im Rahmen seiner Zulassung, Beteiligung oder Ermächtigung ister "zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet" (5 5688 Abs. 4 BVG; BSGE 42, 264, 265 mwN).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78
    der neuen Verhandlung auch darauf hinwirken können, daß der Kläger die von der Beklagten in den Folgequartalen nicht ver- ' güteten Leistungen näher bezeichnet und, nachdem die Beklagte über die Vergütung der fraglichen Leistungen entschieden hat und ihre Entscheidung Gegenstand des Rechtsstreits geworden ist (S 96 SGG, vgl BSGE 27, 146, 148 mwN), seine insoweit erhobene, hinsichtlich ihrer Zulässigkeit aber zweifelhafte Feststellungsklage in eine Aufhebungs- und Leistungsklage ändert.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Demgemäß ist der Widerspruchsbescheid vom 17.3.2006 bei sachgerechter und auch im Revisionsverfahren noch möglicher Auslegung (vgl dazu BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, jeweils RdNr 16; BSGE 48, 56, 58 = SozR 2200 § 368a Nr. 5 S 10) nicht nur als Bestätigung der ablehnenden Entscheidung vom 22.12.2004, sondern auch als Billigung der Leistungsbegrenzung durch den Bewilligungsbescheid vom 6.4.2004 zu verstehen.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Der Empfänger kann sich nicht darauf berufen, er habe die Erklärung in einem bestimmten Sinne verstanden, wenn sie objektiv - unter Berücksichtigung aller Umstände - nicht so verstanden werden konnte (zur Maßgeblichkeit des objektiven Erklärungswertes vgl BSG Urteil vom 1.3.1979 - 6 RKa 3/78 = BSGE 48, 56 = SozR 2200 § 368a Nr. 5 S 10) .
  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Bei der Auslegung (§§ 133, 157 BGB) ist vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten auszugehen, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl BSG vom 28.6.1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104, 110 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f mwN; BSG vom 16.11.1995 - 4 RLw 4/94 - SozR 3-1300 § 31 Nr. 10 S 12; Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 31 RdNr 26 mwN; vgl zur Nachprüfbarkeit im Revisionsverfahren: BSG vom 1.3.1979 - 6 RKa 3/78 - BSGE 48, 56, 58 f = SozR 2200 § 368a Nr. 5 S 10 mwN; BSG vom 18.2.1987 - 7 RAr 41/85; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 162 RdNr 3b).
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