Rechtsprechung
   BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10649
BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84 (https://dejure.org/1985,10649)
BSG, Entscheidung vom 08.05.1985 - 6 RKa 4/84 (https://dejure.org/1985,10649)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 6 RKa 4/84 (https://dejure.org/1985,10649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,10649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgleich eines Mehraufwands einses Arztes - Sprechstundenbedarf - Minderaufwand bei Einzelverordnung - Behandlungsfall - Arzt - Sprechstundenbedarfsregreß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 368n Nr. 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

    Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84
    ausreichend sind (BSGE 17, 79, 8U; 19, 123, 126).
  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

    Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84
    ausreichend sind (BSGE 17, 79, 8U; 19, 123, 126).
  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84
    gemäß zulässigen Schätzung des Mehraufwandes (BSGE 11, 102, 114 ff; "6, 136, 138) ist dieser im Regreßbescheid jedenfalls in der Weise kenntlich zu machen, daß nachvollziehbar ist, von welchem Betrag die Prüfungsinstanzen bei der anschließenden in ihrem Er- -13.
  • BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77
    Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84
    Im einzelnen richtet sich der Regreß wegen Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise nach den von der Rechtsprechung in erster Linie für die Prüfung der Behandlungsweise entwickelten Grundsätzen (BSGE 46, 136 : SozR 2200 % 368n RVO Nr. 1H).
  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 17/82
    Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84
    Deshalb müssen alle Entscheidungen der Prüfungsinstanzen, die sich im Rahmen der ungefähren Richtigkeit halten, als rechtmäßig angesehen werden (BSG 23. Mai 1984 6 RKa 17/82 und 1/83 -).
  • BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    Auszug aus BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84
    Danach braucht die Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Tätigkeit nicht anhand einzelner Behandlungs- oder Verordnungsfälle geprüft zu werden, wenn die Behandlungs- oder Verordnungskosten des Kassenarztes in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu den Durchschnittswerten seiner Fachgruppe stehen und Besonderheiten der Praxis des Arztes seinen Mehraufwand nicht rechtfertigen und dieser Mehraufwand auch nicht durch einen Minderaufwand ausgeglichen wird (BSG 22. Mai 198M - 6 RKa 21/82 - KVRS-A 6100/11, zur Veröffentlichung in SozR bestimmt).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

    Bei SSB-Verordnungen entstehen Kosten in voller Höhe des Arzneimittels, während bei Einzelverordnungen die Patientenzuzahlungen kostenmindernd wirken (zur Nicht-Austauschbarkeit vgl zB BSG vom 8.5.1985, SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 117; BSG vom 31.5.2006 - B 6 KA 10/06 B - Juris RdNr 11; BSG vom 23.6.2010 - B 6 KA 6/10 B - RdNr 7 aE) .
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Da die Gremien in der Auswahl ihrer Beweismethoden frei sind, ist Voraussetzung für weitergehende Ermittlungen - etwa hinsichtlich des Vorliegens von Praxisbesonderheiten oder kompensatorischer Einsparungen -, daß der geprüfte Arzt entsprechende substantiierte Umstände dafür darlegt oder daß besondere offenkundige Anhaltspunkte dafür vorliegen, die von den Prüfgremien auch ohne besonderen Hinweis aufgegriffen werden müssen (vgl zB BSGE 71, 194, 201 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 92 f; Nr. 42 S 233; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 120; Nr. 50 S 172).
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

    Zwar kann es im Einzelfall zutreffen, daß der Nachweis nur schwer möglich ist, wie der Senat zB in seinem Urteil vom 8. Mai 1985 (SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 121) auch ausdrücklich eingeräumt hat.

    So hat der Senat als Beispiel den kausalen Zusammenhang zwischen mehr vorstationärer Diagnostik und Einsparung von Krankenhauskosten genannt (BSG SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 104; USK 84 248 S 1251; USK 85 190 S 1016) und zudem kausale Zusammenhänge erwogen zwischen mehr Sprechstundenbedarf und weniger Arzneikosten (BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 120 f), zwischen höherem Gesamtfallwert und weniger Krankenhauseinweisungen und Arbeitsunfähigkeits-Fällen (BSG SozR 2200 § 368n Nr. 50 S 172) sowie zwischen mehr Injektionen und geringeren Arzneikosten (BSG SozR 2200 § 368n Nr. 57 S 199).

  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 30/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress wegen Richtgrößenüberschreitung

    Danach rechtfertigen die Besonderheiten in der organisationsrechtlichen Stellung des Beschwerdeausschusses sowie die vielfältigen Unterschiede in der Ausgestaltung des Vorverfahrens nach dem SGG einerseits und des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuss andererseits die Bewertung, dass die Funktion des Beschwerdeausschusses nicht auf die einer Widerspruchsstelle beschränkt ist, sondern dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren - dem Verfahren vor dem Berufungsausschuss nach § 97 SGB V vergleichbar - um ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz handelt (BSGE 74, 59, 62 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 22 S 120; vgl auch BSGE 72, 214, 220 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 S 11; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 118; BSGE 62, 24, 32 = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S 164; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.4.2011 - L 11 KA 121/10 B ER ua - Juris RdNr 38) .
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Mit der Anrufung wird der Berufungsausschuß für die streitbefangene Zulassungssache ausschließlich zuständig und behält diese Zuständigkeit bis zur rechtsverbindlichen Erledigung des Verfahrens (so der Senat für den Beschwerdeausschuß im gleichartig angelegten Verfahren zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung gemäß § 368n Abs. 5 RVO, BSGE 6, 278, 280; SozR Nr. 15 zu § 70 SGG; SozR 2200 § 368n Nr. 36; BSGE 62, 24, 31 f = SozR 2200 § 368a Nr. 48).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Die aufgezeigten Besonderheiten in der organisationsrechtlichen Stellung des Beschwerdeausschusses sowie die vielfältigen Unterschiede in der Ausgestaltung des Vorverfahrens nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) einerseits und des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuß andererseits rechtfertigen die Bewertung, daß die Funktion des Beschwerdeausschusses nicht auf die einer Widerspruchsstelle beschränkt ist, es sich bei dem Beschwerdeverfahren vielmehr um ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz handelt (vgl BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 118; BSGE 62, 24, 32 = SozR aaO; BSG USK 84248 S 1252).
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 46/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Abschluss einer

    Danach rechtfertigen die Besonderheiten in der organisationsrechtlichen Stellung des Beschwerdeausschusses sowie die vielfältigen Unterschiede in der Ausgestaltung des Vorverfahrens nach dem SGG einerseits und des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuss andererseits die Bewertung, dass die Funktion des Beschwerdeausschusses nicht auf die einer Widerspruchsstelle beschränkt ist, sondern dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren - dem Verfahren vor dem Berufungsausschuss nach § 97 SGB V vergleichbar - vielmehr um ein eigenständiges und umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz handelt (BSGE 74, 59, 62 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 22 S 120; vgl auch BSGE 72, 214, 220 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 S 11; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 118; BSGE 62, 24, 32 = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S 164; ebenso - aus jüngerer Zeit - LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.4.2011 - L 11 KA 121/10 B ER ua - Juris RdNr 38) .
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 36/98 R

    Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses - Praktischer Arzt - Homöopathie -

    Innerhalb dieses Rahmens darf er zB Honorarkürzungen bei einzelnen Gebühren-Nrn erhöhen oder erstmals vornehmen (BSGE 53, 284, 285 f = SozR 5550 § 15 Nr. 1 S 1 f) sowie kompensierende Einsparungen mit geringeren Beträgen berücksichtigen oder verneinen (BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 120 betr Arzneikostenregreß).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 44/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das BSG hat schon früher (SozR 2200 § 368n Nr. 36) darauf hingewiesen, dass SSB und Einzelverordnung nicht beliebig austauschbar sind und es dem Arzt insbesondere nicht erlaubt sei, statt mit Einzelverordnungen mit Sprechstundenbedarf zu arbeiten.

    Insoweit hilft der Klägerin auch der Hinweis auf das Urteil des BSG vom 08.05.1985 (SozR 2200 § 368n Nr. 36) nicht weiter.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 10/06 B

    Überprüfung berufungsgerichtlicher Auslegungen durch das Revisionsgericht,

    Bereits in dem vom Berufungsgericht zutreffend herangezogenen Urteil vom 8. Mai 1985 (BSG SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 117) hat der Senat ausgeführt, dass der Vertragsarzt nicht nach eigenem Belieben Verordnungen über den Sprechstundenbedarf ausstellen darf, die nach den maßgeblichen rechtlichen Vorschriften den einzelnen Patienten hätten zugeordnet werden dürfen.
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 57/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen einer Rechtsfrage von

  • SG Dresden, 29.09.2004 - S 11 KA 5005/03

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen einer Vertragszahnärztin aus Anlass von

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 62/12 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 44/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 45/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2020 - L 3 KA 43/19
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 9 KA 2/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 90/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht