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   BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86   

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https://dejure.org/1987,3925
BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86 (https://dejure.org/1987,3925)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1987 - 2 RU 15/86 (https://dejure.org/1987,3925)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 (https://dejure.org/1987,3925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 999
  • SozR 2200 § 539 Nr. 119
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84

    Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines

    Auszug aus BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
    Die notwendige Handlungstendenz kommt schon in dem von der Rechtsprechung gebrauchten Begriff der dem Unternehmen "dienlichen" und noch besser in dem der dem Unternehmen "dienenden" Tätigkeit zum Ausdruck (ebenso BGH VersR 1985, 1082, 1083).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
    Die Tätigkeit muß zudem in einem inneren Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen stehen (BSGE 5, 168; weitere Rechtsprechung s Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, Seiten 475m bis ü76h).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
    Vielmehr beurteilt der Gesetzgeber aus anerkennenswerten Gründen das Verhalten der von staatlichen Dienststellen veranlaßten Personen anders als das von solchen Staatsbürgern, deren Handeln auf eigener Initiative beruht (vgl hierzu BVerfGE 50, 177 : SozR 5750 Art. 2 5 98 Nr. 8; BVerfG SozR 5750 Art. 2 s 46 Nr. 7)-.
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 103/79

    Meldepflicht eines Arbeitslosen - Aufforderung des Arbeitsamtes - Aufsuchen eines

    Auszug aus BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
    Da die Bundesanstalt für Arbeit nach den 85 5, 13 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) vorrangig verpflichtet ist, Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen und die im Leistungsbezug stehenden Personen dabei nicht ohne Mitwirkungsverpflichtung sind (s hierzu die Entscheidung des Senats BSGE 50, 177, 178), stand es im Ermessen des Gesetzgebers, insoweit den Versicherungsschutz auf diejenigen Handlungen zu beschränken, welche fremdbestimmt vorgenommen werden.
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

    Auszug aus BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
    Es reicht für einen Unfallversicherungsschutz nach S 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 BVG nicht aus, daß die einzelne Verrichtung losgelöst von den sie tragenden Umständen dem Unternehmen nützlich und ihrer Art nach üblicherweise sonst dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich ist (BSGE 31, 275, 277).
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
    Dabei war für den Gesetzgeber bedeutsam, daß "es sich insoweit um versicherungsrechtlich schwierig abzugrenzende Tatbestände (handelt), zum anderen war aber auch der Gedanke maßgeblich, daß sich erhebliche Schwierigkeiten bei der Feststellung des für die Entschädigung solcher Umstände zustänergeben (BT-Drucks IV/938 digen Versicherungsträgers könnten".
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"?

    Soweit der Senat hier bislang (insbesondere im Falle einer Pferdewirtin beim Vorreiten zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, vgl BSG vom 20.1.1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119) darauf abgestellt hat, dass bei Probearbeiten das eigene Interesse des Handelnden im Vordergrund stehe, eine dauerhafte Beschäftigung zu erhalten, kann hieran - jedenfalls für Konstellationen wie die Vorliegende - nicht festgehalten werden.
  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis -

    Sie diente auch nicht der Vorstellung bei der T. GmbH als potentielle Arbeitgeberin (vgl hierzu BSG vom 20.1.1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119) .
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Daher liegt bei einem "nur" eigenwirtschaftlichen Zwecken dienenden Verhalten, also bei einer Handlung mit der Absicht (dolus directus ersten Grades), nur andere Zwecke zu verfolgen als die Erfüllung des Versicherungstatbestandes der Beschäftigung, auch dann keine Verrichtung einer Beschäftigung vor, wenn das Handeln zugleich dem Unternehmen objektiv nützlich ist (BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 12/07 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 2 RdNr 14 unter Bezugnahme auf BSG vom 25.10.1989 - 2 RU 26/88 - SozR 2200 § 548 Nr. 96; BSG vom 20.1.1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119) .
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