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   BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77   

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BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77 (https://dejure.org/1979,8781)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1979 - 2 RU 107/77 (https://dejure.org/1979,8781)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1979 - 2 RU 107/77 (https://dejure.org/1979,8781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Schüler - Allgemeinbildende Schule - Herstellung eines Werkstück - Verrichtung im häuslichen Bereich

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Nur in der Schule versichert

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 539 Nr. 54
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77
    Zum Besuch allgemeinbildender Schulen gehört vor allem die Teilnahme am Schulunterricht einschließlich schulischer Veranstaltungen wie Schulausflüge, Schulreisen oder die Tätigkeit der Schülermitverwaltung (vgl. BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 39, 252, 253 ; 41, 149, 150 ; 44, 94, 95 ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Aufl., S. 474 q IV, 483 l m. w. N.).

    Auch der 8. Senat des BSG hat bereits (SozR 2200 § 549 Nr. 2; BSGE 41, 149, 151 ) seine - die Entscheidungen allerdings nicht tragende - Auffassung zu erkennen gegeben, daß Schüler bei der Fertigung von Hausaufgaben in ihrer privaten Lebenssphäre grundsätzlich nicht nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO versichert sind (SozR 2200 § 549 Nr. 2; BSGE 41, 149, 151 ).

    Dem Revisionsvorbringen ist jedoch nicht darin zu folgen, daß der Kläger im Zeitpunkt seines Unfalls gegen Arbeitsunfall versichert gewesen sei, weil die Herstellung eines Holzkeils für die Brücke als Fortsetzung dessen, wozu die Schüler im Werkunterricht angeleitet worden seien, in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser schulischen Veranstaltung gestanden habe (vgl. BSGE 41, 149, 151 ).

  • BSG, 23.04.1975 - 2 RU 227/74
    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77
    Zum Besuch allgemeinbildender Schulen gehört vor allem die Teilnahme am Schulunterricht einschließlich schulischer Veranstaltungen wie Schulausflüge, Schulreisen oder die Tätigkeit der Schülermitverwaltung (vgl. BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 39, 252, 253 ; 41, 149, 150 ; 44, 94, 95 ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Aufl., S. 474 q IV, 483 l m. w. N.).

    Beim Besuch des Schulunterrichts und anderer schulischer Veranstaltungen stehen Schüler allgemeinbildender Schulen zwar auch unter Versicherungsschutz, wenn der Unterricht oder die Veranstaltung außerhalb des Schulgebäudes stattfinden (vgl. Brackmann a.a.O. S. 483 m; BSGE 39, 252, 253 ).

  • Drs-Bund, 30.10.1970 - BT-Drs VI/1333
    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77
    Zum Besuch allgemeinbildender Schulen gehört vor allem die Teilnahme am Schulunterricht einschließlich schulischer Veranstaltungen wie Schulausflüge, Schulreisen oder die Tätigkeit der Schülermitverwaltung (vgl. BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 39, 252, 253 ; 41, 149, 150 ; 44, 94, 95 ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Aufl., S. 474 q IV, 483 l m. w. N.).

    Sowohl aus dem Gesetzeswortlaut (während des Besuchs) als auch aus der Entstehungsgeschichte des § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO i. d. F. des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.03.1971 (BGBl. I 237) ergibt sich jedoch, daß der Gesetzgeber auch bei den Schülern allgemeinbildender Schulen nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule ausgegangen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 44, 94, 97 ).

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77

    Versicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Skilehrgang - Innerer

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77
    Zum Besuch allgemeinbildender Schulen gehört vor allem die Teilnahme am Schulunterricht einschließlich schulischer Veranstaltungen wie Schulausflüge, Schulreisen oder die Tätigkeit der Schülermitverwaltung (vgl. BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 39, 252, 253 ; 41, 149, 150 ; 44, 94, 95 ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Aufl., S. 474 q IV, 483 l m. w. N.).

    Sowohl aus dem Gesetzeswortlaut (während des Besuchs) als auch aus der Entstehungsgeschichte des § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO i. d. F. des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.03.1971 (BGBl. I 237) ergibt sich jedoch, daß der Gesetzgeber auch bei den Schülern allgemeinbildender Schulen nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule ausgegangen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 44, 94, 97 ).

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77
    Sowohl aus dem Gesetzeswortlaut (während des Besuchs) als auch aus der Entstehungsgeschichte des § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO i. d. F. des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.03.1971 (BGBl. I 237) ergibt sich jedoch, daß der Gesetzgeber auch bei den Schülern allgemeinbildender Schulen nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule ausgegangen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 44, 94, 97 ).
  • BSG, 22.10.1975 - 8 RU 68/75

    Unfallversicherungsschutz - Erneuerung eines Arbeitsgeräts - Vollgeschriebenes

    Auszug aus BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77
    Auch der 8. Senat des BSG hat bereits (SozR 2200 § 549 Nr. 2; BSGE 41, 149, 151 ) seine - die Entscheidungen allerdings nicht tragende - Auffassung zu erkennen gegeben, daß Schüler bei der Fertigung von Hausaufgaben in ihrer privaten Lebenssphäre grundsätzlich nicht nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO versichert sind (SozR 2200 § 549 Nr. 2; BSGE 41, 149, 151 ).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 8/16 R

    Schüler sind bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten unfallversichert

    Demgemäß hat der Senat Schüler, die im häuslichen Bereich unterrichtsvorbereitend ein Werkstück erstellen (BSG vom 1.2.1979 - 2 RU 107/77 - SozR 2200 § 539 Nr. 54), ebenso wenig für versichert erachtet wie solche, die für die schulische Foto-AG in der Altstadt ohne weitere Aufsicht fotografieren (BSG vom 30.5.1988 - 2 RU 5/88 - Juris) .
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Der Besuch der Schule ist auch dann versichert, wenn der Unterricht oder eine andere Schulveranstaltung außerhalb des Schulgebäudes stattfindet (BSG vom 1. Februar 1979 - 2 RU 107/77 - SozR 2200 § 539 Nr. 54 S 157 f; BSG vom 23. April 1975 - 2 RU 227/74 - BSGE 39, 252, 253 = SozR 2200 § 550 Nr. 4 S 8).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Der Unfall, den der Schüler einer allgemeinbildenden Schule auf einem Weg erleidet, den er im Auftrag eines Lehrers außerhalb der Schule und auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Zwecke einer Besorgung für den Unterricht in der Schule zurücklegt, ist ein Arbeitsunfall (Abgrenzung zu BSG vom 01.02.1979 - 2 RU 107/77 = SozR 2200 § 539 Nr. 54 = Breithaupt 1979, 965 ).

    Das LSG hat zutreffend dargelegt, daß nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule ausgegangen werden kann (BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 151 ; SozR 2200 § 539 Nr. 54).

    Dies betrifft bei Schülern allgemeinbildender Schulen insbesondere die Erledigung von Schulaufgaben im häuslichen Bereich (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 54).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - sachlicher Zusammenhang -

    Auch Pausen und die Überbrückung von Freistunden sowie die Erledigung von Hausaufgaben innerhalb der Schule gehören zum organisatorischen Verantwortungsbereich, selbst wenn diese Verrichtungen ohne Aufsicht erfolgen (BSG, Urteil vom 1. Februar 1979 - 2 RU 107/77 - SozR 2200 § 539 Nr. 54).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R

    Unfallversicherungsschutz eines Auszubildenden bei der dualen Berufsausbildung

    Unfallversicherungsschutz hat das BSG dagegen abgelehnt im Fall eines Schülers einer allgemein bildenden Schule auf dem Weg von und zum privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149 = SozR 2200 § 539 Nr. 16), eines Studenten bei der Anfertigung seiner Diplomarbeit im häuslichen Bereich (BSGE 44, 100 = SozR aaO), eines Schülers, der im Rahmen des Unterrichts ein Werkstück herstellen sollte, bei Arbeiten hierfür im häuslichen Bereich (SozR 2200 § 539 Nr. 54), eines Auszubildenden/Berufsschülers auf dem Weg zur Materialbeschaffung für eine weitere freiwillige Abschlußarbeit mit dem Ziel, das bereits hergestellte Gesellenstück auf einen Sockel zu montieren, um es besonders zur Geltung zu bringen (BSG Urteil vom 30. März 1988 -2 RU 61/87- USK 8834), einer Schülerin bei der Anfertigung einer "Hausaufgabe", nämlich dem Fotografieren der Altstadt für eine von der Schule getragene Foto-Arbeitsgemeinschaft (BSG Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 5/88- USK 8857), einer Studentin einer pädagogischen Hochschule mit den Fächern Sport, Englisch und Kunst auf der Heimfahrt von einem privaten Sprachunterricht (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), eines Studenten auf dem Weg nach Südamerika zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt, das im Zusammenhang mit seiner Diplomarbeit stand (BSGE 73, 5 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26), eines im Inland eingeschriebenen Studenten während des Aufenthalts in einer ausländischen Universität und in Buchläden bei der Nachforschung nach geeigneter Literatur für sein Studium (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 -2 RU 13/92- HV-Info 1993, 2207) und schließlich eines Studenten auf dem Rückweg von einer Vorbesprechung über ein in Aussicht genommenes, von der Prüfungsordnung vorgeschriebenes, aber von ihm frei und eigenverantwortlich auszuwählendes Praktikum (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - L 1 U 602/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Unfallversicherungsschutz hat das BSG dagegen abgelehnt im Fall eines Schülers einer allgemein bildenden Schule auf dem Weg von und zum privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149 = SozR 2200 § 539 Nr. 16), eines Studenten bei der Anfertigung seiner Diplomarbeit im häuslichen Bereich (BSGE 44, 100 = SozR aaO), eines Schülers, der im Rahmen des Unterrichts ein Werkstück herstellen sollte, bei Arbeiten hierfür im häuslichen Bereich (SozR 2200 § 539 Nr. 54), eines Auszubildenden/Berufsschülers auf dem Weg zur Materialbeschaffung für eine weitere freiwillige Abschlussarbeit mit dem Ziel, das bereits hergestellte Gesellenstück auf einen Sockel zu montieren, um es besonders zur Geltung zu bringen ( BSG Urteil vom 30. März 1988 - 2 RU 61/87 - USK 8834), einer Schülerin bei der Anfertigung einer "Hausaufgabe", nämlich dem Fotografieren der Altstadt für eine von der Schule getragene Foto-Arbeitsgemeinschaft (BSG Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 5/88 - USK 8857), einer Studentin einer pädagogischen Hochschule mit den Fächern Sport, Englisch und Kunst auf der Heimfahrt von einem privaten Sprachunterricht (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), eines Studenten auf dem Weg nach Südamerika zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt, das im Zusammenhang mit seiner Diplomarbeit stand (BSGE 73, 5 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26), eines im Inland eingeschriebenen Studenten während des Aufenthalts in einer ausländischen Universität und in Buchläden bei der Nachforschung nach geeigneter Literatur für sein Studium (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 13/92 - HV-Info 1993, 2207) und schließlich eines Studenten auf dem Rückweg von einer Vorbesprechung über ein in Aussicht genommenes, von der Prüfungsordnung vorgeschriebenes, aber von ihm frei und eigenverantwortlich auszuwählendes Praktikum (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 36).
  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 34/89

    Versicherungsschutz in der Unfallversicherung bei studienbezogenem

    Dies betrifft bei Schülern allgemeinbildender Schulen insbesondere die Erledigung von Schulaufgaben im häuslichen Bereich (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 54) oder beim privaten Nachhilfeunterricht (Brackmann aaO. S 474r I m.w.N.).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Erledigung von Schulaufgaben im häuslichen Bereich nicht unter Versicherungsschutz steht (SozR 2200 § 539 Nr. 54 ).
  • SG Gießen, 20.01.2006 - S 1 U 166/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 131 Abs 5 S 1 SGG auf

    Unfallversicherungsschutz hat das BSG dagegen abgelehnt im Fall eines Schülers einer allgemein bildenden Schule auf dem Weg von und zum privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149 = SozR 2200 § 539 Nr. 16), eines Studenten bei der Anfertigung seiner Diplomarbeit im häuslichen Bereich (BSGE 44, 100 = SozR aaO), eines Schülers, der im Rahmen des Unterrichts ein Werkstück herstellen sollte, bei Arbeiten hierfür im häuslichen Bereich (SozR 2200 § 539 Nr. 54), eines Auszubildenden/Berufsschülers auf dem Weg zur Materialbeschaffung für eine weitere freiwillige Abschlussarbeit mit dem Ziel, das bereits hergestellte Gesellenstück auf einen Sockel zu montieren, um es besonders zur Geltung zu bringen ( BSG Urteil vom 30. März 1988 - 2 RU 61/87 - USK 8834), einer Schülerin bei der Anfertigung einer "Hausaufgabe", nämlich dem Fotografieren der Altstadt für eine von der Schule getragene Foto-Arbeitsgemeinschaft (BSG Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 5/88 - USK 8857), einer Studentin einer pädagogischen Hochschule mit den Fächern Sport, Englisch und Kunst auf der Heimfahrt von einem privaten Sprachunterricht (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), eines Studenten auf dem Weg nach Südamerika zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt, das im Zusammenhang mit seiner Diplomarbeit stand (BSGE 73, 5 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 26), eines im Inland eingeschriebenen Studenten während des Aufenthalts in einer ausländischen Universität und in Buchläden bei der Nachforschung nach geeigneter Literatur für sein Studium (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 13/92 - HV-Info 1993, 2207) und schließlich eines Studenten auf dem Rückweg von einer Vorbesprechung über ein in Aussicht genommenes, von der Prüfungsordnung vorgeschriebenes, aber von ihm frei und eigenverantwortlich auszuwählendes Praktikum (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 36).
  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 49/80
    Dies betrifft bei Schülern allgemeinbildender Schulen z. B. die Erledigung von Schulaufgaben im häuslichen Bereich (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 54 ) und den privaten Nachhilfeunterricht (BSGE 41, 149 ).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 5/88
  • BSG, 30.08.1984 - 2 RU 17/83

    Versicherungsschutz eines Berufsschülers - Vorbereitung des fachpraktischen

  • SG Lüneburg, 06.09.2011 - S 3 U 42/09

    Schüler erhält bei Unfall auf der Fahrt zu einem Schulprojekt während der

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