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   BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76   

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BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76 (https://dejure.org/1977,3823)
BSG, Entscheidung vom 26.05.1977 - 2 RU 97/76 (https://dejure.org/1977,3823)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/76 (https://dejure.org/1977,3823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Weg zur Werksambulanz - Durchschreiten der Außentür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 1402
  • SozR 2200 § 548 Nr. 31
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76
    des Unternehmens dienen; das gilt nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des Senats selbst dann, wenn dabei betriebliche Sozialeinrichtungen in Anspruch genommen werden (s. BSGE 4, 219, 225; 9, 222, 225; BSG SozR 2200 5 548 Nr. 2; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 4.-8. Aufl., S. 484 m und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., 5 548 Anm. 55, 58 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76
    des Unternehmens dienen; das gilt nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des Senats selbst dann, wenn dabei betriebliche Sozialeinrichtungen in Anspruch genommen werden (s. BSGE 4, 219, 225; 9, 222, 225; BSG SozR 2200 5 548 Nr. 2; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 4.-8. Aufl., S. 484 m und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., 5 548 Anm. 55, 58 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 77/75

    Zulassung der Revision - Sprungrevision - Beschluß - Keine Zuziehung

    Auszug aus BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76
    Die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht ordnungsgemäß unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter, sondern allein vom Kammervorsitzenden zugelassene Revision ist dennoch zulässig (s. BSGE 41, 102, 42, 4; BSGSozR 4500 @ 164 Nr. 7 und 42).
  • BSG, 26.04.1973 - 2 RU 213/71
    Auszug aus BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76
    in seinem Urteil vom 26. April 1975 (2 RU 213/71 Die Leistungen 1974, 126) ausgeführt, daß das Zurücklégen des Weges während der Mittagspause zum Essen an einem außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Ort sowie der Aufenthalt in den zur Einnahme der Mahlzeit aufgesuchten Bäumen nicht zur versicherten Tätigkeit im Sinne des 5 548 EVO gehört.
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    So ist Versicherungsschutz angenommen worden bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug (BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24; BSG vom 28.2.1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF; vgl BSG vom 28.6.1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112) , beim Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; BSG vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (vgl BSG vom 26.6.1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; BSG vom 26.5.1977 - 2 RU 97/76 - SozR 2200 § 548 Nr. 31; vgl auch BSG vom 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 17/96 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 16) .
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Dabei handelte es sich nach der Handlungstendenz um eine dem privaten/persönlichen unversicherten Bereich zuzurechnende eigenwirtschaftliche Tätigkeit (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 2), die in keinem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als Verkaufsleiterin stand (s auch BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    So hat das BSG etwa Unfallversicherungsschutz angenommen für das Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG SozR Nr. 63 zu § 543 aF; SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (siehe etwa Senatsurteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 = USK 70105; Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/76 = SozR 2200 § 548 Nr. 31; andererseits aber Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    So wurde der Versicherungsschutz beim Aufsuchen eines Arztes oder beim Holen von Medikamenten während der Dienstzeit bejaht, wenn diese Verrichtungen dazu dienten, um trotz einer während der Dienstzeit aufgetretenen Gesundheitsstörung weiterhin betriebliche Arbeiten verrichten zu können (s ua BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; LSG NRW E-LSG/U 014; RVA EuM 42, 385, 386; OLG Wien SSV 24, 36).

    Auch das auf dieser Fallgestaltung beruhende Urteil des Senats vom 26. Mai 1977 (SozR 2200 § 548 Nr. 31) enthält keine entsprechende Einschränkung, jedenfalls würde der Senat sie nicht aufrechterhalten.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 10 U 3300/08
    Zutreffend ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ansonsten grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind und nicht schon deshalb bei ihrer Durchführung Versicherungsschutz anzuerkennen ist, weil sie zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1965, 2 RU 108/63 in SozR Nr. 1 zu § 548 RVO; Urteil vom 28.10.1966, 2 RU 2/62 in SozR Nr. 75 zu § 542 a.F. RVO; Urteil vom 31.01.1974, 2 RU 277/73 in SozR 2200 § 548 Nr. 2; Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 in SozR 2200 § 548 Nr. 31 und - soweit ersichtlich zuletzt - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43).

    Dies gilt auch dann, wenn dabei betriebliche Sozialeinrichtungen, wie eine Werksambulanz in Anspruch genommen werden (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O., vom 31.01.1974, a.a.O. und Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die in einer Werksambulanz verabreichten Hilfeleistungen einerseits zwar den rein persönlichen Belangen des Beschäftigten zu Gute kommen - vorliegend also der Linderung oder Beseitigung von Schmerzzuständen -, andererseits aber der durch eine solche Betriebseinrichtung erzielte Erfolg verhindert, dass die Beschäftigten, wegen ihrer Unpässlichkeit oder Schmerzen ihre Arbeit nicht länger vollwertig verrichten können oder sogar vorzeitig abbrechen müssen, vielmehr mit Hilfe der Werksambulanz in die Lage gesetzt werden, ihre Gesundheitsstörungen zu überwinden und sogleich weiter zu arbeiten, ohne erst - durch Aufsuchen außerhalb des Betriebsgeländes befindlicher Stellen - mehr oder minder viel Zeit von der Arbeitsschicht zu versäumen (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O.; Urteil vom 31.01.1974, a.a.O.; Urteil vom 26.05.1977, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    Damit sind die aufgezeigten allgemeinen Vorteile, die das Unternehmen aus dem Besuch der Werksambulanz, insbesondere also die Zeitersparnis beim Aufsuchen des Klägers im Verhältnis zur Inanspruchnahme von Hilfe außerhalb des Betriebes (z.B. Hausarzt, Krankenhausambulanz), zog, an sich als ausreichend für die Herstellung eines wesentlichen betrieblichen Zusammenhangs zu erachten (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O.; Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.).

    Denn diese Erwägungen (dass durch das Aufsuchen der Werksambulanz mit einem größeren Verlust an Arbeitszeit verbundene Wege erspart werden) beziehen sich - so das Bundessozialgericht ausdrücklich (Urteil vom 28.10.1966, a.a.O. und Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.) - ausschließlich auf den Versicherungsschutz für das Zurücklegen von Wegen während der Arbeitszeit.

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 10 U 6157/09
    Zutreffend ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind und nicht schon deshalb bei ihrer Durchführung Versicherungsschutz anzuerkennen ist, weil sie zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1965, 2 RU 108/63 in SozR Nr. 1 zu § 548 RVO; Urteil vom 28.10.1966, 2 RU 2/62 in SozR Nr. 75 zu § 542 a.F. RVO; Urteil vom 31.01.1974, 2 RU 277/73 in SozR 2200 § 548 Nr. 2; Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 in SozR 2200 § 548 Nr. 31 und - soweit ersichtlich zuletzt - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43).

    Dies gilt selbst dann, wenn dabei betriebliche Sozialeinrichtungen in Anspruch genommen werden (BSG, Urteil vom 28.10.1966, a.a.O., vom 31.01.1974, a.a.O. und Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.).

    Zwar hat das BSG Ausnahmen angenommen, wenn ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeitszeit eine andere Beurteilung erfordert (BSG, Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 in SozR 2200 § 548 Nr. 31 m.w.N.).

    Einen derartigen Ausnahmefall hat das BSG allerdings lediglich für das Zurücklegen von Wegen nach und von einem außerhalb des Betriebes aufgesuchten Arzt bzw. auf dem Weg zur Werksambulanz angenommen, nicht hingegen für die ärztliche Behandlung bzw. die Behandlung in der Werksambulanz (BSG, Urteil vom 26.05.1977, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 2275/98

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) für Unfälle beim Zurücklegen von Wegen auf dem

    Dann besteht Unfallversicherungsschutz gemäß § 550 RVO auch auf Wegen außerhalb des Betriebsgeländes, z.B. zum Aufsuchen eines Arztes oder einer Apotheke (vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31 und vom 26.06.1970 - 2 RU 113/68 - (= USK 70105); LSG Nordrhein-Westfalen, E-LSG, U-014; RVA, Breithaupt 1938, 369; Podzun und Lauterbach, jeweils a.a.O.).

    Die von ihm zur Begründung angeführten Urteile des BSG geben für diese Ansicht nichts her: Die Entscheidung in SozR 2200 § 548 Nr. 31 betraf den - auch rechtlich - anders gelagerten Fall des Aufsuchens einer Werksambulanz innerhalb des Betriebsgeländes; hierauf wird unten noch weiter eingegangen.

    Soweit das BSG Unfallversicherungsschutz in Fällen ähnlich dem vorliegenden auch für Unfälle innerhalb einer Werksambulanz angenommen hat (vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; so auch - obiter dictum - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16), rechtfertigt dies keine andere Entscheidung, denn beim Aufsuchen einer Werksambulanz im ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - auch wenn diese sich außerhalb des unmittelbaren Betriebsgeländes befindet - handelt es sich rechtlich um einen gemäß § 548 RVO geschützten Betriebsweg und nicht um einen Weg im Sinne des § 550 RVO.

  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 9/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - keine

    Ebenfalls vom Vorliegen des Unfallversicherungsschutz ist beim Beschaffen von Medikamenten auszugehen, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (BSG, Urteil vom 26. Juni 1970, USK 70105 ; Urteil vom 26. Mai 1977, SozR 2200 § 548 Nr. 31 ; Urteil vom 26. Juni 2001, SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 zum Versicherungsschutz bei einem Spaziergang zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit während einer Arbeitspause ) bzw. bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 18. März 1997, SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
  • LSG Bayern, 31.10.2013 - L 17 U 180/12

    Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall

    So hat das Bundessozialgericht etwa Unfallversicherungsschutz angenommen für das Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG SozR Nr. 63 zu § 543 a.F.; SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (siehe etwa BSG, Urteil vom 26.06.1970, 2 RU 113/68 = USK 70105; Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 = SozR 2200 § 548 Nr. 31; andererseits aber Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S. 164) bzw. bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG, SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer

    Dabei hat es sich um eine dem privaten unversicherten Bereich zuzurechnende sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit gehandelt (s. BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 1/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Unterbrechung - Zeitdauer

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04

    Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von

  • SG Frankfurt/Oder, 25.03.2022 - S 10 U 108/21
  • SG Düsseldorf, 03.04.2007 - S 16 U 34/05

    Streit über bestehenden Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.09.2000 - L 7 U 139/00

    Kein UV-Schutz auf dem Rückweg vom Zahnarzt zur Gaststätte für eine Gastwirtin

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
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