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   BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84   

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https://dejure.org/1985,5103
BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84 (https://dejure.org/1985,5103)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1985 - 2 RU 74/84 (https://dejure.org/1985,5103)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1985 - 2 RU 74/84 (https://dejure.org/1985,5103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 763
  • SozR 2200 § 548 Nr. 75
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    War die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die versicherte naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen und scheidet als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts aus; sie ist dann bloß eine so genannte Gelegenheitsursache (BSG aaO; SozR 2200 § 548 Nr. 75).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Indes ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall hier dadurch gegeben, dass der Kläger der Gefahr, der er erlegen ist, infolge seiner durch die Tätigkeit bedingten Anwesenheit auf der Treppe und/oder der ebenfalls betrieblich bedingten Art seiner Fortbewegung (betriebliche Unterlagen in beiden Händen) ausgesetzt und ihm der Unfall ohne die versicherte Tätigkeit in seiner Art oder Schwere wahrscheinlich nicht zugestoßen wäre (s nur BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75 mwN, Treppensturz auf der Betriebsstätte).
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