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   BSG, 27.07.1989 - 2 RU 6/89   

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https://dejure.org/1989,5187
BSG, 27.07.1989 - 2 RU 6/89 (https://dejure.org/1989,5187)
BSG, Entscheidung vom 27.07.1989 - 2 RU 6/89 (https://dejure.org/1989,5187)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - 2 RU 6/89 (https://dejure.org/1989,5187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherung - Arbeitshose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 549
    Arbeitshose eines Kfz-Monteurs als Arbeitsgerät iS. von § 549 RVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 210
  • NZA 1990, 78
  • SozR 2200 § 549 Nr. 10
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77

    Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission -

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 2 RU 6/89
    Hierbei hat der Gesetzgeber insbesondere an die Fälle gedacht, in denen - wie hier - unanfechtbar zuerkannte Rechte aufgrund späterer Erkenntnisse oder Veränderungen wieder entzogen werden sollen (vgl BSG SozR 1200 § 34 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 2 RU 6/89
    Entscheidend hierfür ist allein, ob sich die Aussage nach ihrem objektiven Sinngehalt als eine für den Betroffenen verbindliche Willenserklärung der Verwaltung darstellt (vgl BSGE 48, 56, 58; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 231 v III; Stelkens/Bonk/ Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl, RdNrn 50, 52 zu § 35).
  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 2 RU 6/89
    Dieser erhebliche Mangel macht den Verwaltungsakt nicht nichtig, da der Formverstoß nicht offensichtlich ist (vgl BSGE 24, 162, 168; BSG Urteil vom 25. August 1971 - Versorgungsbeamter 1971, 149; Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 120/71 -).
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 120/71
    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 2 RU 6/89
    Dieser erhebliche Mangel macht den Verwaltungsakt nicht nichtig, da der Formverstoß nicht offensichtlich ist (vgl BSGE 24, 162, 168; BSG Urteil vom 25. August 1971 - Versorgungsbeamter 1971, 149; Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 120/71 -).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Der Zusammenstoß von zwei aufeinander zufahrenden Straßenbahnen könne jedoch nicht als Gelegenheitsursache im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und damit als "alltäglich vorkommendes Ereignis" angesehen werden (ua Hinweis auf BSG SozR 2200 § 549 Nr. 10).
  • LSG Bayern, 21.07.2015 - L 3 U 313/12

    Unfallversicherungsschutz eines freiwillig versicherten Unternehmers

    Sicherlich zu dieser Kategorie gehört Arbeitskleidung, die - wie hier - zum Schutz vor Verletzungen vorgeschrieben ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 6/89 -, BSGE 65, 210 und juris Rn. 13 f. m.w.N.; Ricke, in: Kasseler Kommentar, Stand: April 2015, § 8 SGB VII Rn. 246; Keller, in: Hauck/Noftz, Kommentar, SGB VII, Stand: 05/2015, § 8 Rn. 49, 56).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08

    Erleiden einer 4-Teile-Fraktur des rechten Oberarmknochens während des

    Arbeitsgeräte sind Gegenstände, die ihrer Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit in dem Unternehmen gebraucht werden (BSGE 65, 210, 211; Krasney in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, Stand: April 2009, § 8 Rdnr. 289 mwN).
  • SG Gießen, 24.02.2006 - S 1 U 2441/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Verschuldenskosten -

    Der Zusammenstoß von zwei aufeinander zufahrenden Straßenbahnen könne jedoch nicht als Gelegenheitsursache im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und damit als "alltäglich vorkommendes Ereignis" angesehen werden (ua Hinweis auf BSG SozR 2200 § 549 Nr. 10).
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94

    Rückzahlung von Krankengeld an die Krankenkasse; Rücknahme einer

    Denn diese Bescheide sind in dem vorangegangenen sozialgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben worden und haben damit rechtlich keinen Einfluß auf den Lauf der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (vgl dazu BSGE 65, 211, 223 [BSG 27.07.1989 - 2 RU 6/89] = SozR 1300 § 45 Nr. 45; SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; BSGE 66, 204, 208 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).
  • LSG Hessen, 05.04.1995 - L 3 U 580/94

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) auf dem Weg von der Tankstelle zur

    Sämtliche Voraussetzungen sind nicht erfüllt.§ 549 RVO scheidet von vornherein aus, weil Brieftasche, Geld, Reisepaß, Führerschein, Fahrzeugpapiere sowie der Wohnungsschlüssel, die der Kläger seinen Angaben zufolge im Zeitpunkt des Unfalls aus dem Betrieb holen wollte, eindeutig keine Arbeitsgeräte im Sinne dieser Vorschrift darstellen, d.h. nicht zu den Gegenständen gehören, die ihrer Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht werden (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2014 - L 3 U 216/11
    Arbeitsgeräte sind Gegenstände, die ihrer Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit in dem Unternehmen gebraucht werden (BSGE 65, 210, 211; Krasney in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, Stand: Februar 2014, § 8 Rn 289 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 2281/08
    Zur Verdeutlichung weist der Senat vor dem Hintergrund des Berufungsvorbringens nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Versicherte mit dem Reinigen seiner Arbeitsschuhe, also der Instandhaltung eines Arbeitsgerätes (vgl. zur Reinigung von Arbeitskleidung BSG SozR 2200 § 549 Nr. 10) im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII eine versicherte Tätigkeit ausübte und damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.
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