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   BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82   

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BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82 (https://dejure.org/1983,13040)
BSG, Entscheidung vom 19.05.1983 - 2 RU 79/82 (https://dejure.org/1983,13040)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 2 RU 79/82 (https://dejure.org/1983,13040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 141
  • SozR 2200 § 550 Nr. 55
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82
    Zur Begründung hat er darauf hingewiesen, daß sowohl nach dem Wortlaut des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO (während des Besuchs) als auch nach der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz für Schüler ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule auszugehen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f ; 44, 94, 97 ; 51, 257, 259 ; BSG Urteil vom 29.04.1982 - 2 RU 49/80 - unveröffentlicht).

    Bei der Anfertigung von Hausaufgaben im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung handelt es sich jedoch um einen jener privaten Gründe, die zwar noch einen Bezug zu der versicherten Tätigkeit haben (BSGE 41, 149, 151 ), denen aber nach der neueren Rechtsprechung des BSG für das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes nach einem länger als zwei Stunden verzögerten Antritt des Weges von dem Ort der Tätigkeit gerade keine Bedeutung mehr zukommt.

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82
    Zur Begründung hat er darauf hingewiesen, daß sowohl nach dem Wortlaut des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO (während des Besuchs) als auch nach der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz für Schüler ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule auszugehen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f ; 44, 94, 97 ; 51, 257, 259 ; BSG Urteil vom 29.04.1982 - 2 RU 49/80 - unveröffentlicht).
  • Drs-Bund, 30.10.1970 - BT-Drs VI/1333
    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82
    Zur Begründung hat er darauf hingewiesen, daß sowohl nach dem Wortlaut des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO (während des Besuchs) als auch nach der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz für Schüler ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule auszugehen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f ; 44, 94, 97 ; 51, 257, 259 ; BSG Urteil vom 29.04.1982 - 2 RU 49/80 - unveröffentlicht).
  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 49/80
    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82
    Zur Begründung hat er darauf hingewiesen, daß sowohl nach dem Wortlaut des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO (während des Besuchs) als auch nach der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz für Schüler ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule auszugehen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f ; 44, 94, 97 ; 51, 257, 259 ; BSG Urteil vom 29.04.1982 - 2 RU 49/80 - unveröffentlicht).
  • BSG, 19.08.1975 - 8 RU 94/74

    Unfallversicherungsschutz - Wegeunfall - Lösung von der versicherten Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82
    Was nach der Rechtsprechung für die Unterbrechung des bereits begonnenen Weges gilt, ist auch auf Fälle anzuwenden, in denen der Heimweg nach Beendigung der versicherten Tätigkeit aus Gründen, die nicht mit dieser Tätigkeit zusammenhängen, verzögert angetreten wird (BSG SozR Nr. 7 zu § 543 RVO a. F.; SozR 2200 § 550 Nr. 6 und 42, Breithaupt 1982, 569, 571).
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77

    Versicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Skilehrgang - Innerer

    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82
    Zur Begründung hat er darauf hingewiesen, daß sowohl nach dem Wortlaut des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO (während des Besuchs) als auch nach der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz für Schüler ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule auszugehen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f ; 44, 94, 97 ; 51, 257, 259 ; BSG Urteil vom 29.04.1982 - 2 RU 49/80 - unveröffentlicht).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82
    Zur Begründung hat er darauf hingewiesen, daß sowohl nach dem Wortlaut des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO (während des Besuchs) als auch nach der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz für Schüler ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule auszugehen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f ; 44, 94, 97 ; 51, 257, 259 ; BSG Urteil vom 29.04.1982 - 2 RU 49/80 - unveröffentlicht).
  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77

    Nur in der Schule versichert

    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Erledigung von Schulaufgaben im häuslichen Bereich nicht unter Versicherungsschutz steht (SozR 2200 § 539 Nr. 54 ).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Eine feste Zeitgrenze von zwei Stunden hat der Senat demgegenüber für das (endgültige) Entfallen des Versicherungsschutzes nach einer längeren Unterbrechung auf Wegen von dem Ort der Tätigkeit angenommen, um so die Versicherten in die Lage zu versetzen, anhand dieses sicher zu beurteilenden Kriteriums mit der erforderlichen Rechtssicherheit einschätzen zu können, bis wann sie nach einer lediglich privaten Zwecken dienenden Unterbrechung auf dem weiteren Weg von dem Ort der Tätigkeit wieder unter Unfallversicherungsschutz stehen (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nrn 12, 42; BSGE 55, 141, 143 = SozR 2200 § 550 Nr. 55; s auch Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 247 mwN).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg in der Regel nicht mehr nur unterbrochen, sondern endgültig beendet und der Versicherungsschutz lebt nicht wieder auf (grundlegend: Urteil des Senats vom 28. April 1976 - 2 RU 147/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 12; seither ständige Rechtsprechung, vgl auch BSG SozR 2200 § 550 Nr. 27 und Nr. 42; BSGE 55, 141, 143 = SozR 2200 § 550 Nr. 55 S 139; BSGE 82, 138, 141 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18 S 73; weitere Nachweise bei Krasney, in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand: 2006, § 8 RdNr 247).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R

    Wegeunfall - Ort der Tätigkeit - Arbeitsstätte - dritter Ort - innerer

    Selbst wenn man die erfolglose Fahrt in Richtung S und die Rückkehr nach D vollständig als rein eigenwirtschaftliche Tätigkeit ansähe, wäre, da diese Tätigkeit weit weniger als zwei Stunden in Anspruch genommen hatte, nach den Grundsätzen über die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit der Versicherungsschutz in dem Zeitpunkt wieder aufgelebt, in dem sich der Kläger endgültig von dem Ort der Tätigkeit in Richtung K entfernt hatte (vgl BSGE SozR 2200 § 550 Nr. 12 und 42; BSGE 55, 141, 143 = SozR 2200 § 550 Nr. 55; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 244 ff, 247).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Er wäre nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 550 Nr. 12, Nr. 27, Nr. 42; BSGE 55, 141, 143 = SozR 2200 § 550 Nr. 55 S 139; BSGE 82, 138, 141 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18 S 73 ua) nur dann wieder aufgelebt, wenn die Unterbrechung zwei Stunden nicht überschritten hätte, der Weg nach Hause also spätestens nach zwei Stunden fortgesetzt worden wäre.
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 16/93

    Unfallversicherung - Wegeunfall

    Jedoch wird im Rahmen einer bestimmten Zeitdauer vermieden, für die Beurteilung des Wiederauflebens des Versicherungsschutzes auf dem weiteren Weg von dem Ort der Tätigkeit zwischen den für die Unterbrechung in Betracht kommenden zahlreichen Gründen differenzieren zu müssen (BSGE 55, 141, 143/144; Brackmann a.a.O. S. 487k m.w.N.).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90

    Hausaufgabenhilfe - Allgemeinbildende Schule - Wegeunfall

    Außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule sind Verrichtungen nicht allein deshalb versicherungsrechtlich geschützt, weil sie wesentlich durch den Schulbesuch bedingt sind (BSGE 55, 141, 143; Brackmann aaO S 483o).

    Demgegenüber hat das Bundessozialgericht (BSG) eine zwar in den Räumen der Schule nach dem Schulunterricht, jedoch von einer anderen Behörde (italienisches Konsulat) und von einer von dieser Behörde gestellten Lehrkraft durchgeführte Hausaufgabenbetreuung als eine außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule liegende Veranstaltung angesehen (BSGE 55, 141).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer

    Das Berufungsgericht weist allerdings zutreffend darauf hin, daß das BSG bisher, anders als für das Entfallen des Versicherungsschutzes nach einer längeren Unterbrechung des Weges von dem Ort der Tätigkeit (s. hierzu BSGE 55, 141, 143; Brackmann, a.a.O., S. 487 k; Krasney, a.a.O., S. 375), für die Erheblichkeit des Aufenthaltes an dem anderen Ort als die Wohnung keine bestimmte Zeitdauer als wesentliches Kriterium festgelegt hat (s. Brackmann, a.a.O., S. 485 r II; Krasney, a.a.O.; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 4. Aufl., Kennzahlen 070 S. 6, 104 S. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2005 - L 15 U 100/04

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Anwendbarkeit

    Insbesondere kann die für Wegeunfälle maßgebliche Grenze von zwei Stunden, von der ab eine Lösung vom Zurücklegen eines versicherten Weges anzunehmen ist (vgl. BSG 55, 141, 143; BSG SozR 2200 § 550 Nrn 42, 27 und 12), nicht auf Geschäftsreisen übertragen werden.
  • BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76
    Hiernach sind Dienstverrichtungen solche Handlungen eines Soldaten, die er zur Verrichtung des Wehrdienstes aufgrund besonderer Befehle oder allgemeiner Dienstvorschriften oder ungeschriebener soldatischer Pflichten und militärischer Grundsätze ausführt (vgl. BSGE 10, 251, 254; 18, 199; 20, 266, 268; 55, 141).

    Die soldatische Pflicht zur Instandhaltung der anvertrauten Ausrüstung gehört zu den Grundpflichten des Soldaten, die in der Pflicht zum treuen Bienen verankert sind (5 7 des Soldatengesetzes; vgl. auch Scherer, Komm. zum Soldatengesetz, 5. Aufl., Rdnr. 15 zu % 7 - 8 m.w"N.){ Die Tätigkeiten zur Instandhaltung der Ausrüstung sind deshalb nicht den Verrichtungen des täglichen Lebens wie z.B. Körperreinigung, Schuhputzen usw. gleichzusetzén, sofern nicht diese Verrichtungen ihrerseits nach den jeweiligen Umständen in einem engen inneren Zusammenhang mit dem Dienst stehen und deshalb noch dem "Wehrdienst" zugerechnet werden müssen (vgl. BSGE 55, 141, 145).

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind Tätigkeiten außerhalb dieses Bereiches nicht allein deshalb versicherungsrechtlich geschützt, weil sie wesentlich durch den Schulbesuch bedingt sind (BSGE 55, 141, 143 mwN).
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
  • SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
  • SG Fulda, 18.09.2017 - S 8 U 55/17
  • LSG Thüringen, 25.07.2007 - L 1 U 706/04

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen eines Unfallversicherungsträgers im Falle

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 5/88
  • BSG, 16.05.2018 - B 2 U 53/18 B
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 28/86

    Unfallrisiko - Weg zur Arbeit - Gaststätte als Ausgangspunkt

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2023 - L 6 U 216/21
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 63/90

    Anspruch auf Verletztenrente aus Anlass eines Unfalls - Ansprüche aus der

  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 54/84
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RVh 1/79
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