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   BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76   

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BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76 (https://dejure.org/1977,6003)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1977 - 8 RU 58/76 (https://dejure.org/1977,6003)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1977 - 8 RU 58/76 (https://dejure.org/1977,6003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 208
  • SozR 2200 § 581 Nr. 10
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.05.1962 - 9 RV 634/60

    Festsetzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Soldat

    Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
    Bleibt somit für die Bemessung der schädigungsbedingten MdE der zur Zeit des schädigenden Ereignisses bestehende Zustand (die damalige Erwerbsfähigkeit) des Verletzten "ein für alle Mal", also unabhängig von späteren unfallunabhängigen erwerbsmindernden Umständen, der maßgebende Vergleichspunkt (so schon RVA GE 1955 AN 1902, 560, woran die Rechtsprechung bisher unverändert festgehalten hat - vgl. u.a. BSGE 17, 99, 100; SozR 3100 § 30 BVG Nr. 11), so muß das auch gelten, wenn sich die Unfallfolgen in ihrer Bedeutung für das Ausmaß der Erwerbsfähigkeit später ändern, d.h. bessern oder verschlechtern (§ 622 Abs. 1 RVO).

    Ist die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten infolge eines Arbeitsunfalls gemindert worden, d.h. war er vor dem Unfall nicht "dauernd völlig erwerbsunfähig" (s. o.), so muß sich eine Änderung der Schädigungsfolgen auf die schädigungsbedingte MdE auswirken, denn zu entschädigen ist der durch das Unfallereignis hervorgerufene Gesundheitsschaden einschließlich etwa später noch eintretender Verschlimmerungen (BSGE 17, 99, 103).

  • BSG, 20.11.1973 - 5 RKnU 25/72

    Unfallrente - Gewährung - Erhöhung - Wesentliche Verschlimmerung

    Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
    (Anschluß an BSG 20.11.1973 5 RKnU 25/72 = SozR Nr. 17 zu § 581 RVO).

    Diese vom Bundessozialgericht (BSG) vertretene Rechtsauffassung (Urteil vom 20.11.1973 - 5 RKnU 25/72) entspreche der Sinn und Weck des Unfallrechtes.

  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
    Die MdE ist die direkte miteingeschlossene Folge des schädigenden Ereignisses und nicht eine weitere Folge der durch dieses Ereignis eingetretenen Folge, nämlich der Gesundheitsstörung (so zum Versorgungsrecht BSG in SozR 3100 § 30 Nr. 11 S. 55).
  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 159/61

    Ausschluß der dauernden Erwerbsunfähigkeit eines Blinden

    Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
    Daraus folgt, daß ein Arbeitsunfall dann keine MdE zur Folge haben kann, wenn bei dem Verletzten bereits vor dem Unfall für dauernd keine auch nur geringe Erwerbsfähigkeit mehr vorhanden, er also "dauernd völlig erwerbsunfähig" war (zum Begriff der "dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit" vgl. BSGE 17, 160, 161; Brackmann, a.a.O., S. 568b, e).
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 16/76

    Krankenversicherung aufgrund der Kassenmitgliedschaft und die ledigliche

    Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
    Das entspricht auch einem allgemeinen Grundsatz der Sozialversicherung, nach dem für die Berechnung der - vom Eintritt eines Versicherungsfalles abhängigen - Leistungen die Verhältnisse zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles maßgebend sind (vgl. BSGE 38, 216, 218 Urteil des Senats vom 24.8.1976 - 8 RU 16/76, S. 9).
  • BSG, 14.11.1974 - 8 RU 10/73

    Jahresarbeitsverdienst - Neuberechnung - Verletzung - Arbeitsunfall - Innerer

    Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
    Das entspricht auch einem allgemeinen Grundsatz der Sozialversicherung, nach dem für die Berechnung der - vom Eintritt eines Versicherungsfalles abhängigen - Leistungen die Verhältnisse zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles maßgebend sind (vgl. BSGE 38, 216, 218 Urteil des Senats vom 24.8.1976 - 8 RU 16/76, S. 9).
  • BSG, 27.02.1973 - 5 RKnU 8/71

    Verletztenrente - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Ursächlichkeit

    Auszug aus BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
    Die von der Revision genannte Entscheidung des 5. Senats in BSGE 35, 232 (= SozR Nr. 14 zu § 581 RVO) betraf einen von dem hier streitigen Fall abweichenden Sachverhalt (Unfall zunächst ohne rentenberechtigende MdE); dazu bedurfte es hier keiner Ausführungen.
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Die durch den Versicherungsfall bedingte Einbuße dieser individuellen Erwerbsfähigkeit ist in einem bestimmten Prozentsatz davon auszudrücken (BSGE 5, 232, 234; BSGE 21, 63, 65 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; BSGE 43, 208, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 10 S 40 f; BSGE 55, 13, 14 = SozR 2200 § 580 Nr. 5 S 7 f; BSGE 70, 177, 178 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 2 S 6, jeweils mwN).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08

    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den

    Unerheblich ist insbesondere, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Folgen des Unfalls zu einem Einkommensverlust geführt haben; die Rente wird beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gewährt, wenn der Verletzte weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, durch die er Einkünfte bezieht (vgl. Senatsurteil BGHZ 153, 113, 125 f.; BSGE 43, 208, 209).
  • BSG, 23.02.1983 - 2 RU 25/82

    Verletztenrente bei unfallunabhängiger Erwerbsunfähigkeit

    Die vor dem Unfall vorhanden gewesene - individuelle - Erwerbsfähigkeit ist dabei auch dann mit 100 v.H. einzusetzen und die Einbuße an der Erwerbsfähigkeit durch den Unfall in einem bestimmten Prozentsatz davon auszudrücken, wenn die Erwerbsfähigkeit vor Eintritt des Unfalles bereits durch andere Gesundheitsstörungen gemindert war (vgl. u.a. RVA AN 1897, 461; BSGE 5, 232, 234; 43, 208, 209; BSG SozR 2200 § 622 Nr. 21; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Aufl., Seite 568b; Gitter in SGB-Sozialversicherungs-Gesamtkomm., § 581 Anm. 4; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 581 Anm. 5 Buchst a und b).

    Dennoch gehen Rechtsprechung und Schrifttum, nunmehr gestützt auf § 581 Abs. 1 RVO, weiterhin davon aus, daß bei einem Verletzten, der bereits vor dem Arbeitsunfall dauernd völlig erwerbsunfähig war, die MdE nicht infolge des Arbeitsunfalls, sondern bereits allein durch das unfallunabhängige Leiden eingetreten ist (s. BSGE 30, 224; 35, 232; 43, 208, 209; BSG SozR Nrn. 13, 15, 17 zu § 581 RVO; BSG, Urteile vom 24. Juni 1971 - 5 RKU 7/69 - und vom 23. Mai 1973 - 8/7 RU 56/72 - Lauterbach aaO; Gitter aaO § 581 Anm. 3; s. auch die Nachweise bei Brackmann aaO Seite 568d).

    Diese Rechtsprechung beruht vor allem auf der Erwägung, daß durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit keine MdE mehr hervorgerufen werden kann, wenn bereits vorher eine zu mindernde Erwerbsfähigkeit infolge anderer unfallunabhängiger Gesundheitsstörungen nicht mehr vorhanden war (s. u.a. BSGE 30, 224; 35, 232, 233; 43, 208, 209).

    Demgegenüber hat der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 24. Februar 1977 (BSGE 43, 208, 210) ausgeführt, bleibe für die Bemessung der schädigungsbedingten MdE der zur Zeit des schädigenden Ereignisses bestehende Zustand (die damalige Erwerbsfähigkeit) des Verletzten "ein für alle Mal", also unabhängig von späteren unfallunabhängigen erwerbsmindernden Umständen, der maßgebende Vergleichspunkt, so müsse das auch gelten, wenn sich die Unfallfolgen in ihrer Bedeutung für das Ausmaß der Erwerbsfähigkeit später änderten, d.h. besserten oder verschlechterten.

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob insoweit eine Rentengewährung nur ausscheidet, wenn, wovon grundsätzlich auch das LSG ausgeht, der Verletzte "vor dem Unfall" (so BSGE 43, 208, 209; "zur Unfallzeit" so BSG SozR aaO Nr. 13 Blatt Aa 18 - Rückseite; "zur Zeit des Unfalls" so § 561RVO a.F., BSG SozR Nr. 1 zu § 561 RVO a.F.; Boller, ZfS 1969, 33, 39; vgl. auch Benz SGb 1981, 302, 303; s. auch BSGE 41, 70, 73) voll erwerbsunfähig war oder auch dann, wenn die völlige Erwerbsunfähigkeit zwar nicht schon im Unfallzeitpunkt bestanden hat, jedoch noch vor dem Zeitpunkt eingetreten ist, in welchem aufgrund der gesundheitlichen Folgen des Arbeitsunfalls "an sich eine rentenberechtigende MdE" des Verletzten eingetreten wäre ja (s. BSGE 35, 232; s. auch BSG SozR Nrn. 15, 17 zu § 581 RVO; Engelmann, Medizinische Sachverständige 1977, 81, 82; Geyrhalter, BG 1980, 160).

    Die unfallbedingte MdE bleibt, solange die Unfallfolgen sich nicht ändern, die maßgebende Leistungsgrundlage ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit des Verletzten durch unfallunabhängige Umstände, insbesondere weitere Gesundheitsschäden, zusätzlich gemindert oder gar völlig beseitigt wird (BSGE 43, 208, 209).

    Ebenso wie ein sogenannter Nachschaden keine höhere unfallbedingte MdE begründet (s. BSGE 27, 142, 145; 43, 208, 209; ebenso zur KOV BSGE 41, 70; 48, 187, 189), rechtfertigt er keine niedrigere Bewertung der vorher bestandenen unfallbedingten MdE.

    Entscheidend ist hier allein die Entstehung des jedenfalls durch die MdE im rentenberechtigenden Grade verwirklichten Schadens (BSGE 43, 208, 210) vor Eintritt der völligen Erwerbsunfähigkeit.

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Die in Form einer Rente zu gewährende Entschädigung für die MdE wird - anknüpfend an den Integritätsverlust - nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsfähigkeit vor und nach dem Unfall bemessen (vgl zB BSGE 21, 63 ; 39, 49 ; 43, 208 ).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91

    Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger

    War der Verletzte jedoch schon im Zeitpunkt des Arbeitsunfallereignisses dauernd völlig erwerbsunfähig, so daß er keine Erwerbsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens mehr hatte und keinen nennenswerten Verdienst mehr erzielen konnte (s BSGE 17, 160, 163; 43, 208; vgl § 561 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF vor dem UVNG), dann ist es schon begrifflich ausgeschlossen, daß sich der durch den Arbeitsunfall hervorgerufene Gesundheitsschaden noch zusätzlich durch einen unfallbedingten Verlust an Erwerbsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens auswirken kann (s Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 568d); es fehlt dann eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) "infolge des Arbeitsunfalls" iS des § 581 Abs. 1 S 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) (BSG SozR 2200 § 580 Nr. 5).

    In allen anderen Fällen, in denen der Verletzte vor dem Arbeitsunfall noch nicht völlig erwerbsunfähig war (individuelle Erwerbsfähigkeit), richtet sich die Haftung des Unfallversicherungsträgers aufgrund des Arbeitsunfalls in dem Entschädigungsverhältnis zum Verletzten ausschließlich, aber auch "ein für alle Mal" (vgl BSGE 43, 208, 210), dh für die ganze Dauer des Entschädigungsverhältnisses, nach dem Gesundheitsschaden, den der Arbeitsunfall hervorgerufen hat.

    Bereits der 8. Senat des BSG hat dementsprechend in seinem Urteil vom 24. Februar 1977 (BSGE 43, 208) zur Frage der Berücksichtigung unfallunabhängiger andauernder, völliger Erwerbsunfähigkeit (EU) bei der Bemessung der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) an die Verhältnisse angeknüpft, die zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls vorlagen, also an den zur Zeit des schädigenden Arbeitsunfallereignisses bestehenden Zustand.

    Eine unfallunabhängige "dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit" stehe daher dem Rentenanspruch grundsätzlich nur dann entgegen, wenn sie bereits bestanden habe, als der Unfallschaden (erstmals) eingetreten sei (BSGE 43, 208, 210 f).

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    Unerheblich ist insbesondere auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Folgen des Unfalls zu einem Einkommensverlust im Erwerbsleben geführt haben; die Rente wird beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gewährt, wenn der Verletzte weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, durch die er Einkünfte bezieht (BSGE 43, 208, 209).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - L 3 U 194/18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Postbriefkasten - Wegeunfall -

    Auf die Entscheidungen, die einen Unfall auf dem Weg zum oder vom Betrieb zwecks Abgabe von Unterlagen oder Empfang von Lohn betreffen (vgl. BSG, Urteile vom 23. Oktober 1970 - 2 RU 162/68 -, a.a.O., und vom 25. Februar 1976 - 8 RU 58/76 -, BSGE 41, S. 207 ff) ist gleichwohl nicht zu rekurrieren, da sie Fallkonstellationen betreffen, in denen der Beschäftigte sich auf dem Weg zum Arbeitgeber (Arbeitsort) befand.
  • LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 259/20

    Verschlechterung am erstgeschädigten Auge nach einem weiteren Unfall am anderen

    Diese individuelle Erwerbsfähigkeit ist dabei mit 100 vH einzusetzen und die Einbuße an der individuellen Erwerbsfähigkeit durch den Unfall in einem bestimmten Prozentsatz davon auszudrücken (BSG, Urteile vom 17.3.1992 - 2 RU 20/91 -, juris Rn. 15, vom 1.3.1989 - 2 RU 40/88 -, juris Rn. 14 und vom 24.2.1977 - 8 RU 58/76 -, juris Rn. 16).

    Dagegen sind spätere unfallunabhängige sog. Nachschäden grundsätzlich von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen, selbst wenn sie sich auf die Arbeitsunfallfolgen dahin auswirken, dass sie die unfallbedingte MdE verstärken (vgl. BSG, Urteile vom 17.3.1992 - 2 RU 20/91 -, juris Rn. 16, vom 24.2.1977 - 8 RU 58/76 - juris Rn. 16 f., vom 21.9.1967 - 2 RU 65/66 - juris Rn. 20 und vom 29.5.1962 - 7/9 RV 634/60 -, juris Rn. 10 ff.; dabei hat sich das BSG wiederholt auf die Grundsätzlichen Entscheidungen (GE) des Reichsversicherungsamts (RVA) Nr. 1955 vom 28.6.1902 - AN 1902, 560 und Nr. 2268 - AN 1908, 571 und die Entscheidung des Großen Senats des Reichsversorgungsgerichts (RVG) vom 5.2.1926 - RVG 6, 28 berufen; zur Abgrenzung zwischen Nachschaden und Unfallfolge auch: vgl. BSG, Beschluss vom 25.4.2017 - B 9 V 84/16 B -, juris Rn. 12; vgl. auch Heinz, a.a.O., Rn. 68 f.; vgl. auch Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 48 SGB X Rn. 5.10.; Kranig, a.a.O., Rn. 43; Kunze, a.a.O., Rn. 25; Schönberger und Mehrtens, in: Grundsatzfragen zur sozialen Unfallversicherung, Bd. 2, Festschrift für Dr. L. zum 80. Geburtstag, 1981, 286, 292; Schönberger/Mehrtens/ Valentin, a.a.O., S. 317 ff.).

    Auch völlige Erwerbsunfähigkeit steht als unfallfremder "Nachschaden" einer Verletztenrente nur dann entgegen, wenn sie bereits bestanden hat, als der Unfallschaden eingetreten ist (BSG, Urteil vom 24.2.1977 - 8 RU 58/76 - juris Rn. 18).

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 6/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - selbstständiger

    Von den konkreten Auswirkungen der Gesundheitsbeeinträchtigungen auf Erwerbseinkommen oder Vermögen etc wird also "abstrahiert", insbesondere davon, welche Verdiensteinbußen tatsächlich durch den Versicherungsfall hervorgerufen werden (vgl zB BSG vom 24.2.1977 - 8 RU 58/76 - BSGE 43, 208, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 10) .
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 41/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit - gesetzliche

    Aus der Rechtsprechung zum sog Nachschaden folgt nichts anderes (vgl nur BSGE 27, 142, 145 = SozR Nr. 4 zu § 622 RVO; BSGE 43, 208, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 10; unklar: Benz, NZS 2004, 125, 126 f im Unterschied zu seiner Veröffentlichung BG 2001, 89, 92).
  • BSG, 28.12.2005 - B 2 U 41/05 R

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines Anspruchs des nachrangig verpflichteten

  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 12 RA 124/01

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Freibetrags für das Beitrittsgebiet beim

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2011 - L 9 U 313/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - L 27 U 9/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Höherbewertung - unbillige Härte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 9 U 85/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2012 - L 9 U 143/10
  • LSG Bayern, 13.09.2006 - L 16 R 83/05

    Anspruchsvernichtende Anrechnung der Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • LSG Bayern, 28.07.2006 - L 16 R 399/05

    Anspruchsmindernde Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2010 - L 9 U 297/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2010 - L 9 U 5/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2010 - L 9 U 155/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 14 U 205/06
  • SG Mainz, 03.08.2006 - S 6 U 180/05

    Zu den Voraussetzungen des Ausschlusses einer MdE bei bereits vor dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 9 U 273/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2010 - L 9 U 315/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2019 - L 16 U 190/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 14 U 168/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2010 - L 9 U 145/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2012 - L 9 U 73/11
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 234/09 B
  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 48/83
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
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